Fachbeiträge & Kommentare zu Umwandlung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Übertragende Umwandlungen nach UmwG

Rn. 86 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Frage, wie die VG des übertragenden Rechtsträgers im JA des übernehmenden Rechtsträgers anzusetzen sind, regelt § 24 UmwG "einheitlich für alle Fälle der übertragenden Umwandlung" (Schulze-Osterloh, ZGR 1993, S. 420 (421)), ergo für diejenigen Umwandlungsformen, bei denen es zu Übertragungen von Vermögen oder Vermögensteilen von einem auf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Buchwertansatz

Rn. 88 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Wahlrecht zum Buchwertansatz entspricht der nach altem Recht für fast alle der im Vierten Buch des AktG sowie im Zweiten Abschn. des sog. Kapitalerhöhungsgesetzes (Kap­ErhG), jeweils i. d. F. vor Inkrafttreten des UmwG i. d. F. des UmwBerG (vgl. Art. 5 ebenso wie Art. 6 Nr. 13 des UmwBerG), geregelten Verschmelzungsfälle geltenden Verpfli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Anwachsungsmodell

Rn. 97 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Anwachsungsmodell bezeichnet eine Form der Umwandlung einer PersG oder GbR in eine KapG, die gesetzlich nicht explizit geregelt ist, sondern sich der Rechtsfigur der Anwachsung (vgl. § 738 BGB) bedient. Die Umwandlung erfolgt, indem aus einer aus natürlichen Personen und einer KapG bestehenden PersG oder GbR alle natürlichen Personen auss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Formwechsel nach UmwG

Rn. 96 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Formwechsel als einzige im UmwG geregelte nicht übertragende Umwandlung fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 24 UmwG. Grund dafür ist, dass sich beim Formwechsel – kontrastierend zu den anderen Umwandlungsformen – allein die "rechtliche Organisation des Unternehmensträgers, dem vor und nach der Umwandlung dasselbe Vermögen zugeordne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Einfluss des Steuerrechts auf die handelsrechtlichen Anschaffungskosten

Rn. 101 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Durch das sog. Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts vom 28.10.1994 (BGBl. I 1994, S. 3267ff.) ist (auch) das UmwStG neu gefasst worden, um es an das neue UmwG anpassen und Umstrukturierungen von UN stärker als bisher steuerneutral ermöglichen zu können (vgl. BT-Drs. 12/6885, S. 14). Die Neuregelung erfolgte dergestalt, als das Ste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Organe und ihrer Hinterbliebenen

Rn. 422 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Mitgliedschaft in einem Organ dauert so lange, bis betreffendes Mitglied abberufen wird bzw. zurücktritt (vgl. ADS (1995), § 285, Rn. 167; Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Sämtliche nach diesem Zeitpunkt gewährten Bezüge, die nicht die Tätigkeit als bisheriges Organmitglied abgelten, fallen daher in den Anwendungsbereich von §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rn. 165 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Das wesentliche Merkmal der ersten Spalte des Anlagengitters ist der Bruttoausweis der gesamten ursprünglichen (historischen) AHK aller in den vorangegangenen Perioden angeschafften oder hergestellten und zu Beginn des GJ (noch) aktivierten VG des AV bzw. Bilanzierungshilfen. Um auf die AHK der am BilSt noch im UN befindlichen VG überzuleite...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Neubewertungsansatz

Rn. 92 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In allen Fällen der zu einer Neugründung führenden Umwandlung sowie in den sonstigen Umwandlungsfällen, bei denen die Gegenleistung des übernehmenden Rechtsträgers in der Ausgabe neuer Anteile besteht, kommt für die Bilanzierung des übernommenen Vermögens die Anwendung der Regeln über den Ansatz und die Bewertung von Sacheinlagen in Betracht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Umstrukturierungsmöglichkeiten

Rn. 83 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ändert sich das Rechtskleid eines UN, indem das Vermögen im Weg der Einzelübertragung an ein übernehmendes UN veräußert wird, wirft die Bestimmung der AK i. d. R. keine besonderen Probleme auf. Wechselt dagegen der Rechtsträger von Vermögen oder Vermögensteilen, ohne dass es zu Einzelübertragungsakten kommt oder ändert sich die Rechtsform des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Soziale Abgaben

Rn. 59 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter diesem Posten werden die gesetzlichen Pflichtabgaben, soweit sie vom UN zu tragen sind (Arbeitgeberanteile), ausgewiesen. Dazu gehören die gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsanteile des UN für seine Mitarbeiter an die Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Knappschaft) sowie die Berufsgenossenschaft. Die AN...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Überführung einer UG (haftungsbeschränkt) in eine "normale" GmbH

Rn. 7 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Erhöht die UG (haftungsbeschränkt) ihr Stammkap. auf 25.000 EUR oder einen höheren Betrag, so fallen die Beschränkungen des § 5a GmbHG weg (vgl. § 5a Abs. 5 GmbHG). "Die Gesellschaft ist damit ipso iure zur normalen GmbH geworden" (NK-GmbHG (2020), § 5a, Rn. 25). Dabei handelt es sich nicht um eine formwechselnde Umwandlung, denn die Gesellsch...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Im Umlaufvermögen werden alle kurzfristigen Vermögensteile ausgewiesen – hierzu gehören auch Forderungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden gemäß § 266 Abs. 2 HGB in folgende Unterpositionen gegliedert: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis beste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Behandlung von Kapitalerhöhungen

Rn. 282 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Zusammenhang mit Kap.-Erhöhungen (vgl. auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 14ff.) können folgende Fälle auftreten:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Generelles zu den Anschaffungsnebenkosten

Rn. 33 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Anschaffungsnebenkosten sind nur aktivierungsfähig bzw. -pflichtig, wenn sie dem erworbenen VG einzeln (direkt) zugeordnet werden können. Diese Vorschrift ist in Anlehnung an die verrechnungstechnische Unterscheidung in EK und GK i. R.d. Kostenrechnung zu verstehen und resultiert u. a. aus Vereinfachungsüberlegungen. Rn. 34 Stand: EL 41 – ET: ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Auf den Zeitraum der Herstellung entfallender Werteverzehr

Rn. 226 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Voraussetzung des Zeitraumbezugs für eine Einbeziehung der GK betrifft im Gegensatz zur Regelung des § 255 Abs. 2 Satz 5 (a. F.) expressis verbis nur noch die Kosten der allg. Verwaltung ebenso wie die sozialer Leistungen. Jedoch hat diese Änderung, die sich i. R.d. Bilanzrechtsreform durch das BilMoG vollzogen hat, keine Auswirkung auf ...mehr

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Benefits: Arbeitsrechtliche... / 4 Mitbestimmung des Betriebsrats

Nur wenn ein Betriebsrat existiert und es sich um Entgeltbestandteile handelt, sind Mitbestimmungsrechte zu beachten. Mitbestimmungsrechte können sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG (Zeit, Ort und Auszahlung der Arbeitsentgelte), § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und An...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIV. Beträge außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31)

Rn. 798 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 31 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 16 Abs. 1 lit. f) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 31. Nach § 285 Nr. 31 sind "jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 33)

Rn. 861 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 33 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. q) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 33. Nach § 285 Nr. 33 sind im Anhang "Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs einget...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / 2. Ausgangsbeispiel

Für die nachfolgenden Betrachtungen soll das unten dargestellte Ausgangsbeispiel gebildet werden, wonach der hier infragestehende Steuerpflichtige einen 100%igen Anteil an einer GmbH hält; eine 50%ige Kommanditbeteiligung an einer originär gewerblich tätigen KG mit Betriebsstätte im Inland innehat; eine inländische Immobilie besitzt; und ein inländisches Tagesgeldkonto unterhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 5 Steuerliche Auswirkungen der Kapitalerhöhung

Bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen erhöht sich das Vermögen der GmbH. Die Kosten der Kapitalerhöhung sind Betriebsausgaben. Der Vermögenszugang unterliegt nicht der Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer. Bei der Einlage von Grundstücken entsteht Grunderwerbsteuer (3,5 %, in einigen Bundesländern bis zu 6,5 %), die von der GmbH zu zahlen ist. Die Gewährung von neuen Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 2 Bildung von Gewinnrücklagen zur Kapitalerhöhung

Die rentabelste Finanzierung der GmbH besteht darin, Gewinne der GmbH nicht an die Gesellschafter auszuschütten, sondern diese in der GmbH zu belassen. Einbehaltene Gewinne werden bei der GmbH mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (insgesamt ca. 29 %) versteuert. Damit ist diese Finanzierungsart besonders günstig – vorausgesetzt, die Gm...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.3 Die Durchsetzung des Zwangsgelds ist mehrstufig aufgebaut

Bis es zur Vollstreckung des Zwangsgelds kommt, müssen eine ganze Reihe aufeinander aufbauender Verwaltungsakte ergehen: Am Anfang steht die Aufforderung zur Vornahme der betreffenden Handlung. Wird diese nicht befolgt, erfolgt eine Mahnung. Diese ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung. Bleibt der Steuerpflichtige weiterhin tatenlos, erfolgt die Androhung des Zwangsgelds.[1] ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 1.2 Tod eines OHG-Gesellschafters oder Komplementärs einer KG

Der Tod eines OHG-Gesellschafters oder des Komplementärs einer KG hat ebenfalls das Ausscheiden aus der Gesellschaft zur Folge i. V. m. der Abfindung der Erben, wenn der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Bestimmung enthält.[1] Insoweit haben sich durch das MoPeG keine Änderungen ergeben. Bei der Nachfolge von Todes wegen in eine Personenhandelsgesellschaft bleibt es inh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 11 Abschließender Hinweis zur Kostenermittlung

Der Wert der Leistungen, den Arbeitnehmer durch eine Betriebsveranstaltung erhalten, ist regelmäßig anhand der Kosten zu schätzen, die der Arbeitgeber dafür aufgewendet hat (BFH, Urteil v. 28.4.2020, VI R 41/17). Diese Kosten werden, soweit sie nicht individualisierbar sind, zu gleichen Teilen auf sämtliche Teilnehmer und damit auch auf Familienangehörige und Gäste, die den ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.4.3 ESRS E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien

Rz. 33 Die Angabepflicht ESRS E1-3 erfordert Angaben darüber, welche Klimaschutzmaßnahmen und welche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen und welche entsprechenden Ressourcen erlassen wurden, um die Strategien, über die in ESRS E1-2 berichtet werden soll, zu implementieren (ESRS E1.26 f.). Achtung Ab dieser Angabepflicht hat sich die Nummerierung der Absätze d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.3 Sonstige steuerrechtliche Folgen der Option

Rz. 94 Die optierende GmbH & Co. KG bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Sie ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Ein vortragsfähiger Gewerbeverlust (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.2 Erscheinungsformen

Rz. 3 Die personen- und beteiligungsgleiche GmbH & Co. KG scheint heute am häufigsten in der Praxis vertreten zu sein. Kennzeichnend für sie ist, dass die Gesellschafter der GmbH und die Kommanditisten der KG identisch sind und in beiden Gesellschaften dieselben Beteiligungsquoten haben. Dadurch verfügen sie in beiden Gesellschaften über den gleichen Gesellschaftereinfluss. E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.6 Eigenkapital im IFRS-Abschluss

Rz. 36a In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern; oder mit e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umwandlungen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.2 Größenklassen

Rz. 28 Die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB gelten grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellte Personengesellschaften, mit Ausnahme der nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB befreiten konzernangehörigen Gesellschaften (vgl. Rz. 22, 27). Da aber die §§ 264 ff. HGB einen verhältnismäßig starren Rahmen bilden und ihre Erfüllung auch einen er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2 Im KStG geregelte gesonderte Feststellungen

Rz. 29 § 6 Abs. 5a S. 6 KStG: Bei Unterstützungskassen ist der Zuwendungsbetrag auf den 31.12.2015 sowie der auf den 31.12. des jeweiligen Folgejahres verbleibende Zuwendungsbetrag gesondert festzustellen.[1] Rz. 30 § 8 Abs. 9 S. 8 KStG: Soweit Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG ein Dauerverlustgeschäft betreiben, ist der Verlust den einzelnen Gesc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.5 Gesonderte Feststellungen für ErbSt und GrESt

Rz. 43 §§ 151ff. BewG enthalten die Rechtsgrundlagen für gesonderte Feststellungen zum Zweck der ErbSt. Die Feststellungen gelten grundsätzlich nur für die ErbSt und SchenkungSt. Eine Ausnahme gilt nur für die Feststellung der Grundbesitzwerte, wenn sie für die GrESt von Bedeutung sind.[1] Ausländisches Vermögen wird nicht gesondert festgestellt.[2] Festgestellt werden: Umfang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4 Berichtigung des Adressaten bei Rechtsnachfolge, Abs. 3

Rz. 59 Der Feststellungsbescheid richtet sich gegen den Feststellungsbeteiligten als Adressaten. Der Feststellungsbeteiligte entspricht dem Steuerschuldner nach § 157 AO. Feststellungsbeteiligter ist derjenige, über dessen Beteiligung an dem Zurechnungsobjekt (positiv oder negativ) entschieden wird. Ist dieser Feststellungsbeteiligte in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.3 Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit

Rz. 694 Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, wenn durch die Unternehmerentscheidung ein Arbeitsplatz auf Dauer wegfällt. Aufgrund der Unternehmerentscheidung müssen hinsichtlich der zu verrichtenden Tätigkeit mehr Arbeitnehmer vertraglich gebunden sein, als die zur Verfügung stehende Arbeitsmenge ausmacht.[1] En...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Umfang der Bindungswirkung

Rz. 7 Die Bindung tritt ein, "soweit" die Feststellungen für Folgebescheide von Bedeutung sind. Inwieweit dies der Fall ist, ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung der einzelnen Feststellungen, den im Verfügungsteil des Feststellungsbescheids getroffenen Feststellungen und der abhängigen Steuerarten.[1] Die Feststellung, ob eine Aussage im Verfügungsteil getroffen worden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Gesonderte Feststellungen nach dem EStG

Rz. 8 § 2a Abs. 1 S. 5 EStG: Nach dieser Vorschrift können bestimmte ausländische Verluste nur mit Verlusten derselben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden. Danach nicht ausgeglichene Verluste können vorgetragen werden und sind zum Schluss jedes Kalenderjahrs gesondert festzustellen.[1] Rz. 9 § 3a Abs. 4 EStG: Hat eine gesonderte Feststellung für Einkünfte aus Land- un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.3.1 Einzelbekanntgabe nach § 183a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO

Rz. 38 Eine Bekanntgabe an die Feststellungsbeteiligten selbst, nicht an den gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten, hat zu erfolgen, wenn die Personenvereinigung nicht mehr besteht. In diesem Fall kann auch an den rechtsgeschäftlich bestellten Empfangsbevollmächtigten nicht mehr bekannt gegeben werden, da die Ausnahme des § 183a Abs. 2 S. 2 AO für diesen Fall nicht gilt. Durc...mehr

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Außenstände: Wie man als Un... / 3.7 Digitales Forderungsmanagement

Aufgabe eines stringenten betrieblichen Forderungsmanagements ist es, Forderungsausfälle zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten, um die Liquidität des Unternehmens konsequent und dauerhaft zu sichern. Dies bedeutet, dass die eingeräumten Zahlungsziele laufend überwacht und offene Zahlungen registriert werden. Dazu gehören auch ein professionelles Mahnwesen und die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 8 Umsatzsteuer bei Betriebsveranstaltungen

Die gesetzlichen Regelungen zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 2015, insbesondere die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag, haben keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerlichen Regelungen.[1] Ob eine Betriebsveranstaltung vorliegt und wie die Kosten, die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallen, zu berechnen sind, bestimmt sich a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung: Abre... / 4.2.3.1 Sachgeschenke

Sachgeschenke unabhängig von ihrem Wert sind in die Berechnung des 110-EUR-Freibetrags einzubeziehen. Unerheblich ist, ob es sich bei den Geschenken um Genussmittel oder Geschenke von bleibendem Wert handelt.[1] Pauschalbesteuerung mit 25 % Geschenke, die aus Anlass einer Betriebsveranstaltung überreicht werden, können insoweit mit 25 % pauschal besteuert werden, als der 110-E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterjähriger Beteiligungse... / 3. Beteiligungsquote und Hinzuerwerb

Mindestens 10 % Beteiligung: § 8b Abs. 4 S. 1 KStG stellt darauf ab, ob der Empfänger der Bezüge i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG zu mindestens 10 % beteiligt ist. Dabei ist nicht die Quote zum Zeitpunkt des Gewinnbezugs (Zufluss), sondern die Quote zu Beginn des Kalenderjahres (nicht: Wirtschaftsjahres) maßgeblich. Ausnahme: § 8b Abs. 4 S. 6 KStG bestimmt hiervon aber eine Ausnahme, ...mehr

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Der Formwechsel von der eGb... / 5. Kein Wechsel in die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Der Formwechsel kann nicht in eine UG (haftungsbeschränkt) erfolgen. Das Stammkapital der GmbH besteht aus dem Vermögen der formwechselnden Gesellschaft, so dass das Sachgründungsverbot des § 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG einer solchen Umwandlung entgegensteht (Friedl / Krämer, Formularbuch Recht und Steuern, 10. Aufl. 2021, A 15.40, Rz. 18).mehr

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Der Formwechsel von der eGb... / 6. Musterformulierung

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Der Formwechsel von der eGb... / 1. Erweiterung der Umwandlungsmöglichkeiten

Das MoPeG beinhaltet neue Regelungen des UmwG für die GbR (s. hierzu Laschewski, Rpfleger 2023, 720; Heckschen / Freier, Das MoPeG in der Notar- und Gestaltungspraxis, 1. Aufl. 2024, § 6). Die Neuregelungen sollen die Beteiligung der GbR an Umwandlungsvorgängen ermöglichen, jedoch mit der Einschränkung, dass die GbR registriert sein muss (zur Registrierung: Gustavus, Handels...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.5 Grundsatz der Bilanzidentität

Rz. 31 Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität, die im Steuerrecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird, müssen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aus dem Schrifttum (Zeitsch... / 2.48 Umwandlungen

Janssen, Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH: Darlehenslösung nicht mehr möglich! -Vor- und Nachteile alternativer Ausweichgestaltungen, NWB 10/2024, S. 685; Sabelleck, Die atypisch stille Beteiligung als Umwandlungshemmnis - mögliche Hinderung der steuerlichen Buchwertfortführung und Risiko nachträglicher Einbringungsgewinnbesteuerung, FR 7/2024, S. 298.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.1 Rückkehr zur transparenten Besteuerung

Eine Gesellschaft, die zur Körperschaftsbesteuerung optiert hat, kann beantragen, dass sie nicht mehr wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter nicht mehr wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt werden.[1] Der Antrag auf Rückoption bewirkt die Rückkehr zur gewohnten transparenten Besteuerung nach Mitunternehmerschaftsg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.1 Wirkung der Option gem. § 1a Abs. 1 Sätze 1 bis 6

Der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung gilt nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG als Formwechsel i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Fingiert wird dabei eine formwechselnde Umwandlung der optierenden Personenhandels- bzw. Partnerschaftsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, ohne dass sich die zivilrechtliche Rechtsform ändert. Der Formwechsel wird in entsprechender Anwendung de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.4 Sperrfristen

Die Rückkehr zur transparenten Besteuerung mittels Rückoption innerhalb von sieben Jahren stellt nach Ansicht der Finanzverwaltung für den Fall, dass bei Eintritt in die Optionsbesteuerung nach § 1a Abs. 1 KStG ein Antrag auf Buch- oder Zwischenwertfortführung gestellt wurde, eine Verletzung der mit dem fiktiven Formwechsel in Gang gesetzten Sperrfrist i. S. des § 22 UmwStG ...mehr