Fachbeiträge & Kommentare zu Überstunden

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.2 Mehrere Freistellungsmöglichkeiten

Rz. 36 Die zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderliche Erklärung des Arbeitgebers muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass durch die zeitliche Festlegung der Arbeitsbefreiung Urlaub gewährt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BUrlG). Andernfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken (§ 36...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tiefbaufacharbeiter (Profes... / 2 Arbeitszeitregime

Das Arbeitszeitregime wird von vielen Unregelmäßigkeiten beeinträchtigt: Arbeitsablauf in der Regel durch genaue Zielvorgaben in Form von Bauplänen und -zeichnungen festgelegt (z. B. im Straßenbau), teilweise Nacht- und Schichtarbeit (z. B. Rohrverlegung bei Störfällen), bei Terminvorgaben häufig keine geregelte Arbeitszeit und verbunden mit Überstunden, auch Akkordarbeit (z. T...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektroniker (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Ein- bis Zweischichtsystem (teilweise rollendes Schichtsystem), gelegentlich auch Überstunden, Arbeiten im Notdienst auch nachts und an Sonn- und Feiertagen, vorwiegend keine taktgebundene Arbeit, dennoch z. T. Arbeit unter Zeitdruck (Installationsarbeiten), bei Anlageninstallation auf Baustellen, im Kundendienst (Reparatur und Wartung) auch im privaten Bereich ständig wechseln...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Belastung durch häufige Arbeitsunterbrechungen, z. B. durch Telefonate, häufiges Arbeiten unter hohem Zeitdruck (teilweise Überstunden) und zu wenig Zeit für eigentliche Arbeitsaufgaben, Verstärkung des Zeitmangels aufgrund unzureichender Personalressourcen (Kompensation durch verfügbares Personal), in der Regel Tagarbeit, in Heimen Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit mögl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lehrer (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Das Arbeitszeitregime kann wie folgt charakterisiert werden: Bei Lehrern wird die Arbeitszeit nicht wie allgemein üblich als Wochenarbeitszeit festgelegt. Vom Dienstherrn wird lediglich die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden bestimmt (Lehrdeputat). Sie gilt sowohl für Beamte als auch für die angestellten Lehrkräfte. Die wöchentliche Unterrichtszeit schwankt in den einzel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.1 Zuschläge (§§ 1, 11 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 57 Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen im Arbeitsvertrag folgende Regelung: § 2 Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden. Die Arbeitszeit ist in der Zeit von Montag bis Freitag zu erbringen. § 3 Vergütung und Zuschläge Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Zudem erhält er Zuschläge wie folgt:mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufskraftfahrer (Professi... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Kooperation mit den Begutachtungsstellen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zur Begutachtung der Fahreignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Einzelnen zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr sowie des Interesses der Allgemeinheit an der Sicherheit,[1] Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung für Lkw, Bus und Taxi, Beratung der Kraftfahr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.1 Arbeit auf Abruf

Soweit das Arbeitsverhältnis als kurzfristige geringfügige Beschäftigung nicht in den Geltungsbereich des TVöD fällt, sind für die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses auf Abruf die gesetzlichen Regelungen, vorrangig § 12 TzBfG, zu beachten. Eine typische Vertragsgestaltung ist – im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben – die auf ein Jahr befristete Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3.1 Vergütung

Jeder einzelne Job-Sharing-Partner hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsentgelts entsprechend der vereinbarten Wochenarbeitszeit. Für den Anspruch auf Zuschläge und Sondervergütungen gelten die allgemeinen Regelungen für Teilzeitbeschäftigte. Auch für Arbeitnehmer im Job-Sharing gilt das Diskriminierungsverbot d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 2 Überstunden während der Kurzarbeit?

Die Anordnung von Überstunden während der Kurzarbeit ist grundsätzlich unzulässig. Sie wäre in der Regel ein Indiz dafür, dass der Arbeitsausfall nicht unvermeidbar ist.[1] Überstunden können daher nur ausnahmsweise angeordnet werden, z. B. zur Ausführung dringender Reparaturarbeiten oder zur Abwicklung eines einzelnen Eilauftrags. Die im Kurzarbeitszeitraum geleisteten Über...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / Zusammenfassung

Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anforderungen an den erforderlichen Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 5.2 Berechtigte Verweigerung durch Arbeitnehmer?

Bei der Ausübung des Direktionsrechts muss der Arbeitgeber berechtigte Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Das Direktionsrecht gestattet regelmäßig auch nur eine Konkretisierung der Arbeitspflicht, keine vollständige Neufassung. Die Anweisung des Arbeitgebers zur Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildung außerhalb der Arbeitszeiten oder an einem anderen als dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.7 Sonderzahlung und Gehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht

Für die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen kamen nur zusätzliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Betracht. Daher war es erforderlich, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet worden sind. Die Steuerbefreiung war damit insbesonder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 2.1 Streikformen und -begriffe

Das Streikgeschehen kennt eine Vielzahl von Erscheinungsformen, durch die Vorenthaltung von arbeitsvertraglich geschuldeter Arbeitsleistung auf den oder die Arbeitgeber Druck auszuüben. Einige von ihnen sind überkommen. Andere reagieren auf Veränderungen in den Produktionsverhältnissen oder auf rechtliche Neuausrichtungen, etwa in der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Im F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Entgangener Zwischenverdienst

Rz. 13 Der Arbeitgeber schuldet als entgangenen Verdienst die Bezüge, auf die der Arbeitnehmer bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses Anspruch gehabt hätte. Insoweit gilt das Lohnausfallprinzip. Damit schuldet der Arbeitgeber die gesamte Bruttovergütung einschließlich etwaiger Tantiemen, Provisionen, Gratifikationen und Urlaubsgelder, kurz aller Leistungen mit Entgeltc...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.10 Konnten Arbeitgeber steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise an Arbeitnehmer leisten, denen im Gegenzug geleistete Überstunden gekürzt werden, auf die kein Auszahlungsanspruch besteht?

Es war erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter VII. 18.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte. In Fällen, in denen vor dem 1. März 2020 kein Anspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / C. Bemessungsfaktoren für die Höhe der auszuurteilenden Abfindung

Rz. 36 Zur Entscheidung über die Höhe der Abfindungssumme ist das Tatsachengericht berufen. Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen und Grenzen seines Ermessens beachtet hat.[84] § 10 KSchG enthält Bestimmungen zur Höhe der vom Gericht auszuurteilenden Abfindung. Aus § 10 Abs. 1 und 2 KSchG lassen sich zunächst Höchstgrenzen entn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Sonstige anerkannte mildere Mittel

Rz. 109 Bei einem nur vorübergehend verringerten Personalbedarf kann die Erforderlichkeit der Kündigung schon daran scheitern, dass eine Personalauslastung in absehbarer Zeit wieder zu erwarten ist. In diesem Fall kann eine Arbeitsstreckung ein durchaus geeignetes, milderes Mittel darstellen.[261] Rz. 110 Nach der Rspr. des BAG kommt eine Umstellung auf Teilzeitbeschäftigung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Beendigung des Kündigu... / 4. Urlaubsanspruch und Freistellung

Rz. 43 Das Schicksal des Urlaubsanspruchs bedarf sowohl im bei Vergleichsschluss beendeten als auch noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis besonderer Beachtung. Im beendeten Arbeitsverhältnis kann die Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche mehr besitzt, beispielsweise wie folgt geregelt werden: Rz. 44 Formulierungsbeispielemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Inhalt und Umfang des Anspruchs

Rz. 52 Schließlich sind nur solche Ansprüche erfasst, die sich auf Arbeitsentgelt beziehen. Schadensersatzansprüche für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, z.B. der Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter fristloser Kündigung, fallen nicht unter die Regelung. Rz. 53 Vom Insolvenzgeldanspruch umfasst ist der Bruttolohn sowie der Gesamtsozialversicherun...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Kündigungsschutz bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Rz. 37 § 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG gewährt den besonderen Kündigungsschutz auch den Elternzeitberechtigten, die bei ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leisten. Die Teilzeitarbeit muss sich im gesetzlich vorgegebenen Rahmen des § 15 Abs. 4 S. 1 BEEG halten und darf 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Wird die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht nur vorübergehend, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / III. Rechtsfolgen

Rz. 30 Liegt ein der gesetzlichen Vorgabe entsprechendes Angebot des Arbeitgebers vor und lässt der Arbeitnehmer die Klagefrist verstreichen, entsteht ein auf den Ablauf der Kündigungsfrist aufschiebend bedingter Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung in einer gesetzlich definierten Höhe. [41] Das Verstreichen der Kündigungsfrist ist keine echte Anspruchsvorau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 2. Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.3: Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________________________, ausweislich der im Original beigefügten Vollmachtsurkunde hat uns Frau/Herr _________________________, in der vorgenannten Angelegenheit mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Ihr Kündi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Arbeitsverweigerung

Rz. 220 Die Weigerung eines Arbeitnehmers, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.[555] Dies gilt nur, wenn der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich verpflichtet ist, die ihm zugewiesene Tätigkeit auszuüben. Dies gilt insb. bei unberechtigter Ablehnung von Überstunden.[556] Entsprechendes gilt für eigenmächtigen Url...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 191 Darunter werden Leistungsausfälle verstanden, die jeweils für sich genommen von kurzer Dauer sind und sich häufig wiederholen.[465] Damit soll gegenüber der lang andauernden (vgl. Rdn 187) und dauernden Leistungsunfähigkeit (vgl. Rdn 186) abgegrenzt werden. Dementsprechend sind alle sich wiederholenden Leistungsausfälle ohne zeitliche Beschränkung gemeint. Wiederholt...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / C. Sachverhaltserfassung

Rz. 15 Der Erfolg anwaltlicher Tätigkeit in Kündigungsschutzrechtstreitigkeiten hängt wesentlich davon ab, dass der zugrunde liegende Sachverhalt voll erfasst, bearbeitet und verwertet wird. Kein Kündigungsschutzrechtsfall ist wie der andere, auch wenn sich Stereotypen bilden lassen. Um bei der Mandatsannahme bereits den Sachverhalt voll zu erfassen, bietet es sich an, bei k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Umsetzung der Unternehmerentscheidung

Rz. 72 Um kündigungsrelevant sein zu können, muss die Unternehmerentscheidung vom Arbeitgeber umgesetzt werden. Die Organisationsentscheidung muss zu einer Organisationsänderung führen. Die Organisationsänderung kann zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits abgeschlossen, eingeleitet oder beabsichtigt sein. Im ersteren Fall muss der Arbeitgeber den oder die Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 113 Nach § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG hat der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen. Er trägt damit in vollem Umfang die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Kündigung auf dringenden betrieblichen Erfordernissen beruht. Die Rspr. stellt hohe Anforderungen an die Erfüllung der Darlegungs- und Beweislast (zur Darlegungs- und Beweislast bei der un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden

Zusammenfassung Begriff Unter Überstunden wird die Arbeitszeit verstanden, die der Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet. Vergleichsmaßstab ist die regelmäßige Arbeitszeit, wie sie für den Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Begrifflich davon zu unterscheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 4 Vergütung von Überstunden

In gesetzlichen Vorschriften finden sich keine Vergütungsregelungen für geleistete Überstunden. Eine Ausnahme macht das BBiG für zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen.[1] Darüber hinaus gibt es keinen Grundsatz, dass Überstunden in jedem Fall vergütungspflichtig sind.[2] Soweit die Überstunden zugleich Nachtarbeit (§ 2 Abs. 4 ArbZG) sind, besteht gemäß § 6 Abs. 5 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 3 Beitragsrechtliche Behandlung von angesammelten Überstunden

Vergütungen für Überstunden werden häufig von den Arbeitgebern auch nicht im nächsten oder übernächsten Entgeltabrechnungszeitraum abgerechnet, sondern über mehrere Monate angespart und erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem Betrag kumuliert ausgezahlt. Diese angesammelten Arbeitsentgelte können aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich beitragsrechtlich wie einmalig gezahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / Zusammenfassung

Begriff Unter Überstunden wird die Arbeitszeit verstanden, die der Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet. Vergleichsmaßstab ist die regelmäßige Arbeitszeit, wie sie für den Arbeitnehmer aufgrund Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Begrifflich davon zu unterscheiden ist die Mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 3 Notfälle

Unabhängig von einer vertraglichen Regelung ist der Arbeitnehmer in Notfällen oder bei sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen zum Schutz erheblicher betrieblicher Interessen aus seiner Treuepflicht heraus zur Ableistung von Überstunden verpflichtet.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 2 Beitragsrechtliche Zuordnung

Überstundenvergütungen gehören zum laufenden Arbeitsentgelt und sind in dem Monat für die Beitragsberechnung heranzuziehen, in dem die Überstunden geleistet wurden. 2.1 Vereinfachungsregelung Eine Vereinfachungsregelung gilt für die Fälle, in denen die Überstundenvergütungen regelmäßig mit dem laufenden Entgelt des nächsten oder übernächsten Monats abgerechnet werden.[1] Eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 4.2 Darlegungs- und Beweislast

Der Arbeitnehmer, der (Entgelt-)Ansprüche aus erbrachten Überstunden geltend macht, ist für die geleisteten Überstunden in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig.[1] Hinweis Aufzeichnungspflicht Überstunden müssen nach der Rechtsprechung des BAG[2] für alle Arbeitsverhältnisse vom Arbeitgeber mit einem Zeiterfassungssystem aufgezeichnet werden. Die Pflicht ergibt sich a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 2 Leistungspflicht

Überstunden bedeutet die Erbringung von Arbeitsleistung außerhalb der regelmäßigen arbeitsvertraglichen Arbeitszeit. Die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden[1] bedarf einer ausdrücklichen oder konkludenten Regelung im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, da anderenfalls der Arbeitgeber einseitig das Austauschverhältnis der gegenseitigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 5 Freizeitausgleich

Ob und inwieweit der Arbeitgeber berechtigt ist, anstelle einer zusätzlichen Vergütung dem Arbeitnehmer für die geleisteten Überstunden einen entsprechenden Freizeitausgleich zu gewähren, hängt von den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ab. Soweit der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit frei gestalten kann, ist der Arbeitgeber jedenfalls nicht verpflichtet, nicht ausgeglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 1 Abgrenzung zu Mehrarbeit

Begrifflich zu unterscheiden sind Überstunden und Mehrarbeit. Unter dem Begriff Mehrarbeit ist ein Überschreiten der allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen (regelmäßig 8 Stunden werktäglich) zu verstehen. Arbeitet ein Arbeitnehmer hingegen über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus, handelt es sich um Überstunden. So können z. B. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / Sozialversicherung

1 Zuordnung zum Arbeitsentgelt Überstundenvergütungen sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.[1] 2 Beitragsrechtliche Zuordnung Überstundenvergütungen gehören zum laufenden Arbeitsentgelt und sind in dem Monat für die Beitragsberechnung heranzuziehen, in dem die Überstunden geleistet wurden. 2.1 Vereinfachungsregelung Eine Vereinfachungsregelung g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / Lohnsteuer

1 Überstundenvergütung ist Arbeitslohn Die Überstundenvergütung gehört zum steuerpflichtigen laufenden Arbeitslohn und ist dem Abrechnungsmonat zuzuordnen, in dem sie geleistet wurde.[1] Bei regelmäßig anfallenden Überstunden darf die Vergütung auch zeitversetzt in dem Monat abgerechnet und versteuert werden, in dem sie gezahlt wird. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Auszahlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 1 Zuordnung zum Arbeitsentgelt

Überstundenvergütungen sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit[1] mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf alle im Zusammenhang mit Überstunden anfallenden Fragen: Werden überhaupt Überstunden geleistet und wenn ja, in welchem Umfang? Welche Arbeitnehmer leisten die Überstunden? Wie ist die vorübergehend geänderte Arbeitszeit auf di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 1 Überstundenvergütung ist Arbeitslohn

Die Überstundenvergütung gehört zum steuerpflichtigen laufenden Arbeitslohn und ist dem Abrechnungsmonat zuzuordnen, in dem sie geleistet wurde.[1] Bei regelmäßig anfallenden Überstunden darf die Vergütung auch zeitversetzt in dem Monat abgerechnet und versteuert werden, in dem sie gezahlt wird. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Auszahlung der Überstundenvergütung nach Beendig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 2 Überstundenvergütung bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Eine Besonderheit bei der Vergütung von Überstunden ergibt sich für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.[1] Hier ist die Überstundenvergütung stets dem Verdacht einer sog. verdeckten Gewinnausschüttung ausgesetzt. Vergütungen von Überstunden an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer führen regelmäßig zu verdeckten Gewinnausschüttungen, da eine Vereinbarung über Üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 3.1 Abrechnung von Umlagen

Auch wenn die angesammelten Überstundenvergütungen wie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verbeitragt werden, bleiben sie dem Grunde nach dennoch laufendes Arbeitsentgelt. Es handelt sich um kein "richtiges" einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, von dem keine Umlagen zu entrichten sind.[1] Folglich sind von den angesammelten Überstundenvergütungen neben den Sozialversicherungsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 4 Anrechnung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze

Bei Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts sind Überstundenvergütungen als unregelmäßig gewährtes Entgelt anzusehen und bleiben deshalb unberücksichtigt. Das gilt aber nicht, wenn feste Pauschalen zur Abgeltung für Überstunden regelmäßig zum laufenden Arbeitsentgelt gewährt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 4.1 Überstundenvergütung von Teilzeitbeschäftigten

Regelungen zur Überstundenvergütung insbesondere von Teilzeitbeschäftigten können als mittelbar geschlechtsbezogene Diskriminierung gegen das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 157 AEUV verstoßen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Vergleich mit der Gruppe der Vollzeitbeschäftigten zu einer Ungleichbehandlung in Bezug auf die konkret infrage...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / Arbeitsrecht

1 Abgrenzung zu Mehrarbeit Begrifflich zu unterscheiden sind Überstunden und Mehrarbeit. Unter dem Begriff Mehrarbeit ist ein Überschreiten der allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen (regelmäßig 8 Stunden werktäglich) zu verstehen. Arbeitet ein Arbeitnehmer hingegen über die für sein Beschäftigungsverhältnis individuell geltende Arbeitszeit hinaus, handelt es sich um Übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Überstunden / 2.1 Vereinfachungsregelung

Eine Vereinfachungsregelung gilt für die Fälle, in denen die Überstundenvergütungen regelmäßig mit dem laufenden Entgelt des nächsten oder übernächsten Monats abgerechnet werden.[1] Eine solche Verfahrensweise ist mit der Einzugsstelle abzustimmen. Werden z. B. die Überstundenvergütungen des Monats März zusammen mit dem laufenden Entgelt des Monats April abgerechnet, können ...mehr