Fachbeiträge & Kommentare zu Patientenverfügung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 2. Geschäftsbesorgung in persönlichen Angelegenheiten

Rz. 30 Hier ist die persönliche Versorgung des Auftraggebers, insbesondere die Gesundheitssorge und die Aufenthaltsfrage, für den Vorsorgefall zu regeln. Praxishinweis Viele Menschen wünschen auch bei Eintritt des Vorsorgefalls eine Versorgung in der häuslichen Umgebung. In diesem Fall sollte immer eine Regelung in den Vertrag aufgenommen werden, dass allgemeine Gefahren im H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / V. Nachlassvollmacht

Rz. 107 Ergänzend zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser einer oder mehreren Personen seines Vertrauens eine Nachlassvollmacht[96] erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an den (potentiellen) Erben oder den Testamentsvollstrecker kann vor allem aus folgenden Gründen empfehlenswert sein:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Privatrechtliche Vorso... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das weite Feld der Vermögensnachfolge fordert heute zur Absicherung des Vermögens des Erblassers bis zum Erbfall eine über die erbrechtliche Beratung hinausgehende Beratung über die Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorgeregelung. Noch bis in die Mitte der 80iger Jahre ereilte den Erblasser in aller Regel ein schneller Tod. Lange Phasen des Leidens und einer damit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / II. Schiedsvereinbarung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Privatrechtliche Vorso... / II. Risiken der privatrechtlichen Vorsorgeregelung

Rz. 6 Die größten Gefahren im Bereich der privaten Vorsorgeregelung liegen in der Überforderung der bevollmächtigten Personen und in einem Missbrauch der erteilten Vollmacht durch die Bevollmächtigten. Rz. 7 Da der Rechtsverkehr heute nur noch unbedingt erteilte Vorsorgevollmachten anerkennt und in der heutigen Praxis daher auch nur noch solche erteilt werden, können die Bevo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Vorsorgerecht

Kurze 2. Auflage 2023 758 Seiten, 99 EUR Verlag C.H.Beck, ISBN 978-3-406-78898-7 Sechs Jahre nach der ersten Auflage ist die neue und erweiterte zweite Auflage des von Dr. Dietmar Kurze herausgegebenen und in weiten Teilen auch bearbeiteten Praxiskommentars "Vorsorgerecht" erschienen. Der Herausgeber ist ein ausgewiesener Praktiker, der auch über die rein anwaltliche Tätigkeit h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 1. Einleitung

Vollmachten können gem. § 167 Abs. 2 BGB grundsätzlich formfrei erteilt werden, auch wenn das Rechtsgeschäft, bei dem vertreten werden soll, formbedürftig ist. Ausnahmen, wie gem. § 29 GBO für die Eintragungsbewilligungen, für die Ausschlagung einer Erbschaft nach § 1945 Abs. 3 BGB oder Ausweisangelegenheiten gem. § 9 Abs. 1 S. 5 PAuswG müssen ausdrücklich angeordnet werden....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Was gibt es N... / a. Nur Vorsorgevollmachten

Das Genehmigungsbedürfnis soll ausdrücklich nicht für Post- oder Kontovollmachten gelten.[39] Interessanterweise enthält § 1820 Abs. 5 BGB mit den Worten "Vollmacht, die den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen der Vermögenssorge ermächtigt" eine Art Legaldefinition der Vorsorgevollmacht, welche eigentlich bei der Reform bewusst n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 3. Handlungsbedarf

Vorsorgevollmachten sind im Zweifel auszulegen und daher weiter wirksam, auch wenn sie die alten Paragrafen und die Worte "zum Wohl" enthalten. Sollte eine Vorsorgevollmacht bisher ausführlich formuliert sein und auch das Wohl-Erfordernis enthalten haben, sollte dies für die Zukunft geändert werden. Nach hier vertretener Ansicht sollte eine Paragrafennennung (mit den neuen P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2023, Was gibt es N... / III. Ehegattenvertretung

Die Ehegattenvertretung gem. § 1358 BGB n.F. [13] ist für Situationen insbesondere im Krankenhaus oder am Lebensende in einer Krankheits- oder Pflegesituation gedacht, bei denen ein Betreuungsverfahren als Formalismus angesehen werden kann. Es werden Entscheidungen des nicht getrenntlebenden Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten sowie damit zusammenhängenden zivilrechtliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 2.2.1.2 Vereinbarung einer Vollmacht

Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht. Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar. Hinweis Um die (Teil-)Übertragung der elterlichen Sorge bei großer Ortsverschiedenhei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbrecht / I. Muster: Patientenverfügung

Rz. 24 Muster 7.9: Patientenverfügung Muster 7.9: Patientenverfügung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mit Ihrer Patientenverfügung bestimmen Sie Ihre zukünftige medizinische Behandlung. Sie können in konkrete Behandlungen einwilligen oder auch die Zustimmung zu Behandlungen verweigern für den Fall, dass Sie sich in der aktu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbrecht / I. Patientenverfügung

I. Muster: Patientenverfügung Rz. 24 Muster 7.9: Patientenverfügung Muster 7.9: Patientenverfügung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mit Ihrer Patientenverfügung bestimmen Sie Ihre zukünftige medizinische Behandlung. Sie können in konkrete Behandlungen einwilligen oder auch die Zustimmung zu Behandlungen verweigern für den Fa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 25 Auch für die Patientenverfügung hat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1.1.2023 zu einer neuen Nummerierung auch der bestehenden Paragrafen geführt. So steht die bisherige Regelung zur Patientenverfügung nunmehr im § 1827 BGB n.F. (statt wie bisher im § 1901a BGB a.F.) und § 1828 BGB n.F. (statt wie bisher im § 1901b BGB a.F.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbrecht / I. Muster: Betreuungsverfügung

Rz. 22 Muster 7.8: Betreuungsverfügung Muster 7.8: Betreuungsverfügung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Wenn in Zeiten der Geschäftsfähigkeit keine wirksame Vollmacht erteilt wurde oder der hierin Bevollmächtigte weggefallen ist, muss das Betreuungsgericht auf Anregung eine gesetzliche Betreuung anordnen, wenn der Patient b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Kindesunterhalt / 3 Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 3.5.2023 – XII ZB 442/22 … b) Wünscht der Betreute einen bestimmten Familienangehörigen zum Betreuer und würde dessen Bestellung zu erheblichen familiären Konflikten führen, unter denen der Betreute persönlich leiden müsste, oder könnte infolge dieser Spannungen innerhalb der Familie eine Regelung der wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse des Betreuten n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbrecht / I. Muster: Vorsorgevollmacht

Rz. 19 Muster 7.7: Vorsorgevollmacht Muster 7.7: Vorsorgevollmacht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, In der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, um für Sie notwendige Entscheidungen fällen und umsetzen zu können. Eine Vorsorgevollmacht kann für medizinische Belange und/ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 342 Angebot... / 2.2.3 Umsetzungsstufe 3 (ab 1.1.2023)

Rz. 21 In der 3. Umsetzungsstufe werden mit Einwilligung der Versicherten die Daten nach § 341 Abs. 2 Nr. 12 und 13 bereitgestellt und verarbeitet (Nr. 4 Buchst. a). Dazu gehört auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Dies schließt nicht aus, dass Leistungserbringer ebenfalls bereits ab 2021 auf Wunsch der Versicherten, Daten zur Bescheinigung der Arbeitsunf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Abele/Klinger/Maulbetsch Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden Handbuch 3. Auflage 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77995-4, 99 EUR Mit der 3. A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte / 1.2 Notfalldaten

Die freiwillige Speicherung und die Bereitstellung der Notfalldaten auf der eGK sorgt für mehr Sicherheit. Im Notfall können so Komplikationen vermieden werden, die beispielsweise durch Arzneimittelunverträglichkeiten, bestehender Vorerkrankungen oder Besonderheiten aufgrund erfolgter Operationen hervorgerufen werden könnten. Neben Notfalldaten sind künftig z. B. auch Patien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Bestand und Reichweite ... / 1. Generalvollmacht

Rz. 39 Die umfassendste Möglichkeit, jemanden zu bevollmächtigen, gibt die Generalvollmacht. Sie wird vielfach in Form einer im Außenverhältnis unbeschränkten Vorsorgevollmacht erteilt, oft in Kombination mit Betreuungs- und Patientenverfügung. Das "Rundum-sorglos-Paket", mit dem der Bevollmächtigte jedes rechtlich mögliche Handeln im Namen des Vertretenen vornehmen kann, be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Ante, Der Zugangsnachweis bei Einwurf-Einschreiben, NJW 2020, 3487 Bartsch, Auskunftsansprüche der Erben gegen die Bank im Erbfall, ZErb 1999, 20 ff. Böhr, Beweislastprobleme bei der Schenkung, NJW 2001, 2059 Bühler, Vollmachtserteilung zur Vermeidung einer Betreuerbestellung – Möglichkeiten und Grenzen einer Vorsorgevollmacht, FamRZ 2001, 1585 ff. Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxisko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / II. Diskreter Missbrauch der Vollmacht

Rz. 12 Der überaus häufigste Fall ist der unerkannte Missbrauch der Vollmacht, für den der Bevollmächtigte alleine zur Verantwortung gezogen wird. In rechtlicher Hinsicht hat der Bevollmächtigte alles das, was er in auftragsgemäßer Ausübung der Vollmacht erlangt hat, gem. § 667 BGB herauszugeben. Ist sein Handeln nicht mehr vom Auftrag erfasst, handelt er rechtsgrundlos und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.2 Schweigepflichtentbindungserklärung und Patientenverfügung

Der nicht erkrankte Partner hat grundsätzlich kein Auskunfts- und Besuchsrecht bezüglich des anderen Partners. Die Partner sollten sich daher gegenseitig bevollmächtigen, Einwilligungen zu ärztlichen Heilbehandlungen des jeweils anderen zu erteilen und sich über den Gesundheitszustand des Erkrankten umfassend zu informieren sowie in gravierenden Fällen auch dessen Angehörige...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.1 Vollmachten

Mangels gesetzlicher Regelungen bleibt den Partnern für Zwecke der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung nur die Vollmacht. Diese ist nach §§ 164 ff. BGB grundsätzlich ohne Beschränkung möglich. Im Rahmen der erteilten Vollmacht kann der Bevollmächtigte für und gegen den Vertretenen wirkende Rechtsgeschäfte abschließen. Aus Sicherheitsgründen sollte der Umfang der Vollmacht g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VIII. Inhalt der Patientenverfügung

1. Grundsätze Rz. 238 Grundsätzlich ist der Verfügende hinsichtlich des Inhalts seiner Patientenverfügung frei. Dringend angeraten ist es, bei einer wesentlichen Änderung der gesundheitlichen Situation die Fortgeltung der Verfügung ausdrücklich zu vermerken bzw. diese inhaltlich anzupassen. Inhaltlich zu unterscheiden sind zwei Konstellationen: Die defensive Patientenverfügun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / IX. Patientenverfügung in Kombination mit Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht

Rz. 250 Eine Patientenverfügung sollte sinnvollerweise mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kombiniert werden. Zur wirksamen Durchsetzung der in einer Patientenverfügung niedergelegten Wünsche gegenüber den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal ist ein Bevollmächtigter bzw. Betreuer immer dann erforderlich, wenn diese sich nicht an die in der Patientenve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / IV. Bindungswirkung der Patientenverfügung

Rz. 227 Fraglich war lange Zeit die Bindungswirkung von Patientenverfügungen. Im Jahr 2003 stellte der BGH[305] klar, dass eine Willensäußerung in Form einer sog. "Patientenverfügung" als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts bindend wirkt; denn schon die Würde des Betroffenen verlangt, dass eine von ihm eigenverantwortlich getroffene Entscheidung auch dann noch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / I. Sinn und Zweck einer Patientenverfügung

Rz. 211 Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso wie die Vorsorgevollmacht Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts. Rz. 212 Mit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VI. Widerruf der Patientenverfügung

Rz. 235 Die Patientenverfügung ist jederzeit formlos ganz oder teilweise widerruflich, § 1827 Abs. 1 S. 3 BGB (§ 1901a Abs. 1 S. 3 BGB a.F.). Der Widerruf braucht insbesondere nicht schriftlich oder sprachlich artikuliert zu werden, er kann somit mündlich oder durch konkludentes Verhalten erfolgen. Der Widerruf kann auch nonverbal erfolgen.[312] Vielmehr genügt ein Zeichen m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Muster: Patientenverfügung mit Wunsch nach Maximalbehandlung

Rz. 248 Bindend kann ein solcher Behandlungswunsch nur im Rahmen des generellen Heil- und Pflegeauftrags des Adressaten sein. Insbesondere zu Maßnahmen, die nicht mehr als medizinisch indiziert anzusehen sind, kann der Arzt auch auf diesem Weg nicht gezwungen werden. Muster 2.12: Patientenverfügung mit Wunsch nach Maximalbehandlung Muster 2.12: Patientenverfügung mit Wunsch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / III. Form und Aufbewahrung der Patientenverfügung

1. Form Rz. 221 Die Patientenverfügung eines einwilligungsfähigen Volljährigen muss nach § 1827 Abs. 1 BGB (§ 1901a Abs. 1 BGB a.F.) schriftlich festgelegt sein.[294] Um der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB zu genügen, muss die Patientenverfügung mit einer Unterschrift versehen sein. Hintergrund ist, dass der Verfügende vor Übereilungen geschützt ist und das wirklich G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / II. Voraussetzungen der Patientenverfügung

Rz. 218 Mit einer Patientenverfügung legt der volljährige Verfügende fest, ob er in bestimmte Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe, die nicht unmittelbar bevorstehen, sondern möglicherweise zukünftig anstehen werden, einwilligt oder diese untersagt. Die Patientenverfügung gilt unabhängig von der Art der Krankheit und dem Stadium d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 3. Muster: Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch

Rz. 247 Sofern die Patientenverfügung zu einem Zeitpunkt abgefasst wird, in der der Verfügende kein spezifisches Krankheitsbild aufweist, empfiehlt sich folgende Formulierung:[330] Muster 2.11: Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch Muster 2.11: Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch Patientenverfügung Ich, _________________________, geb. am ______...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 5. Muster: Betreuungsverfügung in Kombination mit einer Patientenverfügung

Rz. 209 Muster 2.9: Betreuungsverfügung in Kombination mit einer Patientenverfügung Muster 2.9: Betreuungsverfügung in Kombination mit einer Patientenverfügung Betreuungsverfügung Ich, _________________________, geborene/r _________________________, geb. am _________________________, derzeit wohnhaft _________________________, schlage für den Fall, dass für mich ein gesetzlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / C. Patientenverfügung

I. Sinn und Zweck einer Patientenverfügung Rz. 211 Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso wie die Vorsorgevollmacht Ausdruck ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

A. Vorsorgevollmacht I. Betreuungsrechtsänderungsgesetze Rz. 1 Am 1.1.1992 trat das Betreuungsgesetz [1] in Kraft, welches insbesondere die für die kautelarjuristische Praxis bedeutende Vorschrift des § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. geschaffen hat. Fortan bestand die Möglichkeit, für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßer Hilfsbedürftigkeit eine dritte P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VI. Besonderheiten bei Patientenverfügungen

Rz. 305 Patientenverfügungen selbst können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nunmehr nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsgesetzes gem. § 78a Abs. 1 BNotO, § 9 VRegV eigenständig registriert werden. Eine Registrierung ist weiterhin auch dann möglich, wenn in einer Vorsorgevollmacht auch Angaben enthalten sind, die üblicherweise in einer Patient...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Bestimmtheit

Rz. 222 § 1827 Abs. 1 BGB (§ 1901a Abs. 1 S. 1 BGB a.F.) spricht von "bestimmten" Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen. Unmittelbare Bindungswirkung entfaltet eine Patientenverfügung nur dann, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevors...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Grundsätze

Rz. 238 Grundsätzlich ist der Verfügende hinsichtlich des Inhalts seiner Patientenverfügung frei. Dringend angeraten ist es, bei einer wesentlichen Änderung der gesundheitlichen Situation die Fortgeltung der Verfügung ausdrücklich zu vermerken bzw. diese inhaltlich anzupassen. Inhaltlich zu unterscheiden sind zwei Konstellationen: Die defensive Patientenverfügung mit dem Wun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 3. Aufbewahrung

Rz. 225 Bezüglich der Aufbewahrung gilt: Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass die Verfügung im Original auffindbar ist und die behandelnden Ärzte davon Kenntnis erlangen können. Soll die Durchsetzung der Patientenverfügung einem Vorsorgebevollmächtigten übertragen werden, ist es wichtig, dass dieser nicht nur weiß, wo das Schriftstück aufbewahrt wird, sondern mög...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Form

Rz. 221 Die Patientenverfügung eines einwilligungsfähigen Volljährigen muss nach § 1827 Abs. 1 BGB (§ 1901a Abs. 1 BGB a.F.) schriftlich festgelegt sein.[294] Um der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB zu genügen, muss die Patientenverfügung mit einer Unterschrift versehen sein. Hintergrund ist, dass der Verfügende vor Übereilungen geschützt ist und das wirklich Gewollte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Verlangen nach aktiver Sterbehilfe

Rz. 241 Aktive Sterbehilfe, also die Verkürzung des verlöschenden Lebens durch eine aktive Einflussnahme auf den Krankheits- und Sterbeprozess, ist auch durch eine dahin lautende Patientenverfügung vor Eintritt des Hirntodes nicht gerechtfertigt. Auch das Verlangen nach aktiver Tötung als Mittel zur Schmerzbeseitigung ist unabhängig vom Vorliegen einer dahin gehenden Patient...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB (§ 1904 BGB a.F.)

Rz. 94 Nach § 630d Abs. 1 S. 1 BGB muss vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme der Behandelnde die Einwilligung des Patienten einholen. Ist dieser einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung des hierzu Berechtigten einzuholen, § 630d Abs. 1 S. 2 BGB. Berechtigter kann der Bevollmächtigte sein. Dieser kann entscheiden, ob ärztliche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Wunsch nach Behandlungsabbruch

Rz. 240 Verpflichtender Inhalt einer Patientenverfügung kann nur rechtlich erlaubtes Handeln sein, das schützenswerten Belangen des Adressaten nicht zuwiderläuft. Letztlich wird kein Adressat sich der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen. Daher stellt sich unter strafrechtlichen Gesichtspunkten die Frage, inwieweit ein Sterbewunsch in einer Patientenverfügung Berücksichtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / Literaturtipps

mehr