Fachbeiträge & Kommentare zu Mobiles Arbeiten

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kündigungsschutzprozes... / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Geschützter Personenkreis

Rz. 17 Nach § 1 Abs. 1 KSchG unterfallen nur Arbeitnehmer – nicht Selbstständige – dem Kündigungsschutz nach dem KSchG. Eine selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn die Person ihre Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und ihre Arbeitszeit frei bestimmen kann. § 84 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 HGB enthält insoweit eine über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinausgehende ges...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erkenntnisse aus der Corona... / 3.3 Bereiche

Innerhalb eines Unternehmens sind die erforderlichen Maßnahmen unterschiedlich. Im Folgenden werden allgemeine Empfehlungen und Erfahrungen beschrieben. 1. Sicherstellung der Arbeitsbedingung auch im mobilen Arbeiten von zu Hause Um die Herausforderungen annehmen zu können, müssen die technischen Bedingungen im Homeoffice gleich von Beginn an stimmen. Andernfalls ist die Umset...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 3 Agile Vergütung

So, wie sich ein Wandel in unserer Arbeitswelt weg von stark repetitiven Aufgaben hin zu einer kreativen und schöpferischen Mitgestaltung vollzieht, verliert auch der Ansatz eines rein finanziell geprägten Vergütungssystems seine Wirkung. Neue Arbeit braucht vielfältige Währungen, die vorteilhaft für Mitarbeiter und Unternehmen sind. Unternehmen müssen Mitarbeiter als engagier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding: Erhöhung... / 1 Begriff und Bedeutung des Employer Branding

Zum Employer Branding (abgeleitet aus: employer = Arbeitgeber, branding = Markenbildung) gibt es in Theorie und Praxis verschiedene Ansätze für Definitionen, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen und auch unterschiedlich weit gefasst sind. Das Employer Branding setzt sich mit der Fragestellung auseinander, wie es auch kleinen Betrieben gelingen kann, die Arbeitgeber- und ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 14.4 Technisches Regelwerk

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1.3 Abgrenzung zur mobilen Arbeit

Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist – anders als die Telearbeit – bislang nicht gesetzlich definiert. Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik, also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone), hergestellt wird. Beim mobilen Arbeiten ist der Mita...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 1 Begriff und Abgrenzungen

Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz ist oft nicht vorhanden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 6 Datenschutz

Video: Datenschutz bei Homeoffice und Mobile Work Der Datenschutz im Homeoffice unterliegt denselben Anforderungen wie am innerbetrieblichen Arbeitsplatz und bei den innerbetrieblichen Abläufen. Im Rahmen des Homeoffice sind die öffentlich-rechtlichen Datenschutzvorschriften[1] zu beachten. Die Datenschutzvorschriften sind immer dann zu beachten, wenn personenbezogene Daten in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2 Rechtsgrundlage

Video: Betriebliche Einführung von Homeoffice und Mobile Work Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice und umgekehrt keine Pflicht zur Arbeit von zu Hause aus. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten. Rechtsgrundlagen für das Homeoffice sind daher generell eine Regelung im Individualarb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomie-Analyse im Homeof... / 1 Homeoffice: Eine Form der mobilen Arbeit

In der heutigen Arbeitswelt gibt es eine Vielzahl von Begriffen, die sich auf flexible Arbeitsmodelle beziehen. Hierzu gehören Telearbeit, mobile Arbeit und Homeoffice. Oftmals werden diese Begriffe synonym verwendet, obwohl es feine Unterschiede gibt, die es zu beachten gilt. Für das Arbeiten von zu Hause hat sich umgangssprachlich der Begriff "Homeoffice" eingebürgert. Hom...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 2.3 Telearbeit (Homeoffice)

Aufgrund der fortschreitenden Computerisierung der Arbeitswelt ist es heute nicht mehr zwingend erforderlich, dass alle Arbeitnehmer eines Unternehmens im Unternehmen selbst tätig werden. Mit den technischen Möglichkeiten können Mitarbeiter praktisch von jedem Ort der Welt aus auf die IT-Systeme des Unternehmens zugreifen und Daten abrufen bzw. eingeben. Die Einführung der T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 3.3 Ermittlung der psychischen Belastung und Ressourcen bei der Arbeit

Wenn die Tätigkeiten und Arbeitsbereiche, die gemeinsam untersucht werden sollen, festgelegt sind, beginnt die eigentliche Untersuchung der Arbeitsbedingungen auf psychische Belastungsfaktoren hin. Wichtig Privatleben spielt keine Rolle Die Zuständigkeit der Arbeitgeber erstreckt sich nur auf arbeitsbezogene Belastungsfaktoren. Belastungen aus dem Privatleben der Beschäftigten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildschirmarbeit / 2 Abgrenzung zu Mobilem Arbeiten, Homeoffice und Heimarbeit

Der Begriff der Bildschirmarbeit bezieht sich auf die konkrete Einrichtung des Arbeitsplatzes mit einem Bildschirm.[1] Die Schutzvorschriften der ArbStättV gelten nur bei Angestelltenverhältnissen, greifen dann aber unabhängig davon, ob sich der Arbeitsplatz im Betrieb oder in der Wohnung des Arbeitnehmers befindet. Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz an Homeoffice... / 2.1 Arbeitsschutz an jedem Telearbeitsplatz?

Arbeitsschutz nach den §§ 1 ff. ArbSchG hat an allen Arbeitsplätzen des Unternehmens stattzufinden, damit selbstverständlich auch an Tele- und mobilen Arbeitsplätzen. Über die o. g. Definition hinaus schreibt § 2 Abs. 7 ArbStättV vor, dass ein Telearbeitsplatz vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet ist, "wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland

Zusammenfassung Begriff Unter mobilem Arbeiten im Ausland versteht man eine Form des ortsunabhängigen Arbeitens, außerhalb des Sitzstaates des Arbeitgebers. Durch die Nutzung von mobilen Endgeräten wird den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, ihre Arbeitsleistung an typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs zu erbringen (etwa auf Reisen, im Zug, im Hotel o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 1 Anspruch auf mobiles Arbeiten im Ausland und Vereinbarung der Rahmenbedingungen

Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten, vor allem nicht im Ausland. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen in einer entsprechenden Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung festzulegen. Arbeitgeber und Mitarbeiter sollten aber in jedem Fall auch eine begleitende arbeitsvertr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 2.2 Dauerhaftes mobiles Arbeiten im Ausland

Werden Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr im Ausland tätig, liegen der gewöhnliche Arbeitsort sowie der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses ebenfalls im Ausland. Damit gilt das Arbeitsrecht des anderen Landes. Zwar kann mit dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Zusatzvereinbarung deutsches Recht für anwendbar erklärt werden. Allerdings kann dem Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 1 Territorialitätsprinzip

Das mobile Arbeiten im Ausland kann auch eine maßgebliche Auswirkung auf die Frage haben, in welchem Staat der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig und -berechtigt ist. Grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in welchem er seine gewöhnli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 5 Aufenthaltsrecht

Bei geplanten Auslandstätigkeiten in Drittländern außerhalb der EU ist in der Regel ein entsprechender Aufenthaltstitel für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich. Arbeitnehmer, die in Deutschland auf der Grundlage eines Aufenthaltstitels arbeiten, können auf der Grundlage dieses Aufenthaltstitels nicht (auch nicht kurzfristig) in einem anderen EU-Mitgliedstaa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 2 Anwendbares Recht

Erbringt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Rahmen des mobilen Arbeitens im Ausland, kann sich weiterhin die Frage stellen, welches Recht Anwendung findet. Hier ist zwischen einer nur vorübergehenden und einer dauerhaften Tätigkeit im Ausland zu unterscheiden: 2.1 Nur vorübergehende Tätigkeit im Ausland Wird nur wenige Wochen im Ausland gearbeitet, gilt weiterhin deutsches Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / Arbeitsrecht

1 Anspruch auf mobiles Arbeiten im Ausland und Vereinbarung der Rahmenbedingungen Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten, vor allem nicht im Ausland. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen in einer entsprechenden Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung festzulegen. Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / Sozialversicherung

1 Territorialitätsprinzip Das mobile Arbeiten im Ausland kann auch eine maßgebliche Auswirkung auf die Frage haben, in welchem Staat der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig und -berechtigt ist. Grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / Zusammenfassung

Begriff Unter mobilem Arbeiten im Ausland versteht man eine Form des ortsunabhängigen Arbeitens, außerhalb des Sitzstaates des Arbeitgebers. Durch die Nutzung von mobilen Endgeräten wird den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt, ihre Arbeitsleistung an typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs zu erbringen (etwa auf Reisen, im Zug, im Hotel oder in einem Ca...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 3 Arbeitsschutz

Während der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern im Homeoffice die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften grundsätzlich vollumfänglich sicherstellen muss, sind die Anforderungen für die mobile Arbeit flexibler. Hier findet jedenfalls die Arbeitsstättenverordnung keine Anwendung. Die übrigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften gelten bei dem mobilen Arbeiten im Ausland h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 6 Datenschutz

Gerade am mobilen Arbeitsplatz besteht eine erhöhte Gefahr von Datenverlust. Der Arbeitgeber bleibt jedoch auch bei einem (ausländischen) mobilen Arbeiten für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Insbesondere bei Tätigkeiten bei der ausländischen Mobilarbeit in Drittländern außerhalb der EU und ohne vergleichbares Datenschutzniveau sollten zumindest technische un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine mitbestimmungspflichtige Versetzung [1] dar. Soll nicht nur einzelnen Arbeitnehmern, sondern einem größeren Teil der Belegschaft die mob...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 2.1 Nur vorübergehende Tätigkeit im Ausland

Wird nur wenige Wochen im Ausland gearbeitet, gilt weiterhin deutsches Arbeitsrecht, da sich der "gewöhnliche Arbeitsort" des Arbeitnehmers nicht ändert. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr aus einem anderen Land heraus arbeitet; dann gilt grundsätzlich das Arbeitsrecht des anderen Landes. Es sollte aber bei einer – wenn a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten im Ausland / 2 Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip

Im Rahmen von mobiler Arbeit im Ausland übt der Mitarbeiter seine Tätigkeit – jedenfalls vorübergehend – in mindestens 2 Staaten aus. Um sicherzustellen, dass auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt nur ein nationales Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist, sieht das Gesetz innerhalb der EU 3 Ausnahmen zum Territorialitätsprinzip vor. Hinweis Auslandseinsatz außerhalb de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 2 Begriff "Mobiles Arbeiten"

Eine Definition von "mobiler Arbeit" enthält das Gesetz nicht; auch in anderen Gesetzen ist diese Form der Arbeitsleistung bisher nicht definiert. Der umgangssprachliche Begriff des "Homeoffice" wird mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet und führt deshalb nicht weiter. Das mobile Arbeiten im Sinne der Nr. 14 muss gerade nicht von zu Hause aus erfolgen, sondern kann auc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 1.2 Individualrechtlicher Anspruch auf mobiles Arbeiten?

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG regelt nur die kollektivrechtlichen Fragen der Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Es trifft keinerlei Aussage dazu, ob einerseits der Arbeitgeber mobile Arbeit anordnen kann und andererseits der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Ermöglichung von mobiler Arbeit hat. Beides ist grundsätzlich nicht der Fall.[1] Verschieden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 1.1 Überblick über das Mitbestimmungsrecht

Das mobile Arbeiten ist in jüngerer Zeit in den Blick gerückt: Zunächst wurde mobile Arbeit als Instrument zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Coronavirus eingesetzt. Was erst aus der Not der Pandemie heraus geboren war, wurde dann von vielen Arbeitnehmern zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Wahrung der Work-Life-Balance geschätzt und wird von ihnen in bestimmten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Arbeit

Zusammenfassung Überblick Nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG hat der Betriebsrat seit dem 14.6.2021 (eingeführt durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz) ein Mitbestimmungsrecht bei der "Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird". Dabei ist die Mitbestimmung auf die Ausgestaltung von mobiler Arbeit beschränkt und betrif...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "Wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der mobilen Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick über das Mitbestimmungsrecht Das mobile Arbeiten ist in jüngerer Zeit in den Blick gerückt: Zunächst wurde mobile Arbeit als Instrument zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Coronavirus eingesetzt. Was erst aus der Not der Pandemie heraus geboren war, wurde dann von vielen Arbeitnehmern zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Wahrung der Work-Life-Balance ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 3 "Mittels Informations- und Kommunikationstechnologie"

Die mobile Arbeit muss mittels Informations- und Kommunikationstechnologie erbracht werden. Eine bloße Erbringung der Arbeitsleistung von zu Hause aus, beispielsweise durch Aktenstudium genügt nicht. Gerade aus der Verwendung des Begriffs der Kommunikationstechnologie ergibt sich, dass eine technische Verbindung zum Informationsaustausch mit dem Betrieb grundsätzlich bestehe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 5 Weitere Beteiligungsrechte

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ist ein "Auffangtatbestand". Im Zusammenhang mit mobiler Arbeit bestehen weitere Rechte des Betriebsrats. In Betracht kommen: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Der Betriebsrat hat bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes mitzubestimmen. Auch für die mobile Arbeit ist eine Gefährdung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG hat der Betriebsrat seit dem 14.6.2021 (eingeführt durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz) ein Mitbestimmungsrecht bei der "Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird". Dabei ist die Mitbestimmung auf die Ausgestaltung von mobiler Arbeit beschränkt und betrifft nicht deren ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3.1 Mobiles Arbeiten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beschreibt mobiles Arbeiten folgendermaßen: "Mobile Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbringen. Mobile Arbeit kann entweder an einem Ort, der vom Arbeitnehmer selbst gewählt wird oder an einem fest mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort (z....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 5 Fazit

Insbesondere die Berücksichtigung psychischer Belastungsfaktoren ist über eine gut geplante Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mittels standardisierten Verfahrens im Sinne der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter umsetzbar. Dabei spielt die Partizipation der Mitarbeiter eine besondere Rolle. Sind die Limitationen der Verfahren nicht zu umgehen, ist da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3.4 Hybride Arbeitsorte

Hybrides Arbeiten ist eine Mischung aus dem Arbeiten vor Ort im Büro bzw. in den Räumen des Unternehmens und dem mobilen Arbeiten, z. B. von zu Hause. Hier gibt es eine Reihe unterschiedlicher Lösungen. Teilweise werden feste Tage vor Ort und mobil vereinbart bis hin zu völlig freien Konstellationen.[1] Neue Arbeitsformen wie die beschriebenen bringen die Herausforderung mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / Zusammenfassung

Überblick Unter dem Begriff "new normal" werden in der Arbeitswelt viele Ansätze erprobt. In dieser Diskussion werden die Begriffe Homeoffice, mobiles Arbeiten, Telearbeitsplätze und Workation genutzt, um unterschiedliche und dennoch mit einigen Überschneidungen geprägte Modelle des Arbeitens zu beschreiben. Für Arbeitgeber ist es infolge der Pandemie besonders wichtig, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3 Modern Arbeitsformen

Im Rahmen moderner Arbeitsformen werden in der GDA-Leitlinie "psychische Belastungen" Beispiele genannt: räumliche Mobilität, atypische Arbeitsverhältnisse, diskontinuierliche Berufsverläufe, zeitliche Flexibilisierung sowie eine reduzierte Abgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben. In der Praxis sind dabei insbesondere Arbeitsformen, wie mobiles Arbeiten, Homeoffice, Telearbeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Long- und Post-COVID in der... / 1 Einführung in eine veränderte Arbeitswelt durch COVID-19

Der Arbeitsmarkt und das Arbeitsleben in Deutschland unterliegen seit jeher einem stetigen Wandel. Treiber dieses Wandels war und ist der technologische Fortschritt, der demografische Wandel, aber auch gewandelte gesellschaftliche Ansprüche und Werte. Lebensentwürfe werden individueller und vielfältiger.[1] Das führt auch zu neuen Arbeitswelten und -formen mit Themen und Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeiterfassung / 5.2 Mobile Arbeit und Homeoffice

Der Ort der Tätigkeit ist für die Erfassungspflicht unerheblich; auch Arbeitszeiten, die im Rahmen mobiler Arbeit oder im Homeoffice erbracht werden, sind daher zu aufzuzeichnen. Arbeitnehmern, die ihre Tätigkeit außerhalb der Arbeitsstätte verrichten, müssen daher entsprechende Möglichkeiten zur Erfassung ihrer Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
New Work – Digitale Nachhal... / 5.1 Flexibilisierung der Arbeit

Das Angebot von zeitlicher und räumlicher Flexibilität spielt eine wichtige Rolle für die Motivation und für das Unternehmen. Während die meisten Steuerkanzleien bereits zeitlich flexibel arbeiten (mit Kernarbeitszeiten, Gleitzeit für Überstunden und teilweise bereits auch Lebensarbeitszeitkonten), war die räumliche Flexibilität bis vor der Corona-Pandemie noch überschaubar....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.11 Einführung von New-Work-Konzepten

Unfreiwillig und größtenteils unvorbereitet hat die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen wie "Lockdown", "Social Distancing" und anderen Schutzmaßnahmen viele Unternehmen zu der Einführung von flexiblen, neuartigen Arbeitskonzepten geführt. Die Diskussion über New-Work-Konzepte ist dadurch präsenter denn je. Und viele Unternehmen postulieren, dass Sie ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
New Work – Digitale Nachhal... / 1 Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Während die Digitalisierung im engeren Sinne die Transformation von analogen Informationen in digitale Daten bezeichnet, steht der Begriff im weiteren Sinne für die Anwendung von modernen Technologien der Informations- und Kommunikationstechnik (unter Einbezug von digitalen Daten).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.2 Mobile Arbeit

Rz. 212 Eine Definition, was unter "mobiler Arbeit" zu verstehen ist, enthält das Gesetz nicht; auch in anderen Gesetzen ist diese Form der Arbeitsleistung bisher nicht definiert. Der umgangssprachliche Begriff des "Homeoffice" führt schon allein deswegen nicht weiter, weil er mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet wird; das mobile Arbeiten im Sinne der Nr. 14 muss gerad...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Rz. 214 Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für die Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der m...mehr