Fachbeiträge & Kommentare zu Makler

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§ 16 Bauträgervertrag / 3. § 650v BGB, die Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen und die Makler- und Bauträgerverordnung

Rz. 6 Weitere Vorschriften, die besonderen Einfluss auf die Inhalte von Bauträgerverträgen haben, sind § 650v BGB, § 1 der Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen und §§ 3, 7 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) . Nach § 650v BGB können in Bauträgerverträgen Abschlagszahlungen nur verlangt werden, soweit sie entsprechend der Verordnung über Abschlagsza...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Deutsche Notare

Rz. 15 Die Vollmachtsvermutung greift nur für deutsche Notare.[20] Für Notare des nicht-EU-Auslands gilt Abs. 2 selbst dann nicht, wenn die von ihnen errichteten Urkunden den Formerfordernissen des § 29 entsprechen. Ob Notare des EU-Auslands als bevollmächtigt vermutet werden, ist str. Wegen der engen Verknüpfung mit der besonderen Amtspflicht des nationalen deutschen Rechts ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Inhalt der Vorschrift

Rz. 2 Auch im Falle des § 43 GBV ist Voraussetzung der Einsichtsgewährung und der Abschriftenerteilung das Vorliegen eines berechtigten Interesses (dazu § 12 GBO Rdn 5 ff.). Während grundsätzlich dieses berechtigte Interesse dem Grundbuchamt darzulegen ist, befreit § 43 GBV die darin Genannten von dieser Darlegungspflicht, weil in den erfassten Fällen regelmäßig von seinem V...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 2. Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB und der EU-Klauselrichtlinie

Rz. 3 Bauträgerverträge sind regelmäßig Formularverträge und meistens Verbraucherverträge bzw. Verbraucherbauverträge. Formularverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) sind dadurch gekennzeichnet, dass sie für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden sollen.[1] Unternehmer die Bauträgermaßnahmen ausführen, beabsichtigen regelmäßig, die Verträge über...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 81. Auflage 2023 Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 15. Auflage 2023 Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Auflage 2023 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hau/Poseck (Hrsg.), 63. Edition, Stand 1.8.2022 (zit.: BeckOK-BGB/Bearbeiter) Beck’scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar, Teil B und Teil C, 3. Auflage 2019 bzw. 4. Auflage 2021 (zit. Beck’sche...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Uneingeschränkt Abrufberechtigte

Rz. 5 Der Begriff wird an keiner Stelle von den einschlägigen Rechtsgrundlagen verwendet, er folgt vielmehr im Umkehrschluss aus § 82 Abs. 2 GBV, der vom eingeschränkten Abrufverfahren (siehe unten Rdn 8 ff.) spricht. Unabhängig von der Einordnung des eingeschränkten oder uneingeschränkten Abrufberechtigten stellt sich die Frage, inwieweit eine Delegation zulässig ist. Hier ...mehr

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zfs 01/2024, Geschäftsbesor... / 2 Aus den Gründen:

B I. Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat die klägerischen Ansprüche im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Der Klägerin stehen gegen die Beklagte weder vertragliche Ansprüche aus § 675 i.V.m. § 631 Abs. 1 BGB oder § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB (Ziff. 1) noch aus Bereicherungsrecht (Ziff. 2), culpa in contrahendo (Ziff. 3), Geschäftsführung ohne Auftrag (Ziff. 4...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Das berechtigte Interesse

Rz. 5 § 12 GBO setzt für die Gewährung der Einsicht das Bestehen eines berechtigten Interesses und dessen Darlegung voraus. Der Begriff des berechtigten Interesses ist weiter gefasst, als der des rechtlichen Interesses. Während letzteres regelmäßig eine Beziehung zu einem bereits bestehenden Rechtsverhältnis, eine Beeinflussung der privat- oder öffentlich-rechtlichen Situati...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Objektive Anknüpfung, Art. 4 Rom I-VO

Rz. 336 Für obligatorische Verträge, die ein dingliches Recht an einem Grundstück oder ein Recht zur Nutzung eines Grundstücks (vgl. insoweit aber Einschränkung in Art. 4 Abs. 1 lit. d Rom I-VO) zum Gegenstand haben, beruft Art. 4 Abs. 1 lit. c Rom I-VO vorrangig das Recht des Staates, in dem das Grundstück belegen ist, so dass Sachenrechtsstatut und Schuldvertragsstatut hie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerberichtigung: die ... / 2.3.4 Vorsteuerberichtigung des Hauptgebäudes in 2024

Neben der in 2024 grundsätzlich weiter vorhandenen Änderung der Verhältnisse durch die andere Nutzung ab dem 1.1.2023, ergibt sich durch den erneuten Mieterwechsel eine weitere Änderung der Verhältnisse. R vermietete eine bis 31.12.2023 durch zulässige Option steuerpflichtig genutzte Einheit in 2024 an den Augenarzt A, der nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreie, den Vorsteuerabzug...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungsmieten in Großstädten

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich zum Stichtag 1.12.2023 in 56 von 80 untersuchten deutschen Großstädten die durchschnittlichen Angebotsmieten weiter verteuert – in der Spitze um rund 10 %. Das sind Berechnungen des Maklerportals Immowelt, in der die Quadratmeterpreise von Bestandswohnungen, die auf der Plattform angeboten wurden, verglichen wurden. "Während der Nachfragedr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Heimarbei... / 3 Zwischenmeister

Von den Heimarbeitern abzugrenzen sind die Zwischenmeister. Sie nehmen als Makler von Heimarbeit die Aufträge von ihren Auftraggebern an und verteilen sie auf ihre Heimarbeiter. Zwischenmeister gelten als Selbstständige und haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Es gibt Personen, die Zwischenmeister sind und zugleich auch noch selbst Heimarbeit ausführen. Bei ihnen ist m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufshaftpflichtversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung gibt es für Freiberufler (Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, Hebamme etc.) sowie Gewerbetreibende (z. B. Immobilienkreditvermittler, Makler). Mit der Berufshaftpflichtversicherung sollen Risiken für Vermögensschäden sowie im Personen- und Sachbereich versichert werden, die aus der Ausüb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsgeschäft / 2.9 Grundsatz der Entgeltlichkeit

Beim Dienst-, Werk-, Makler- oder Verwahrungsvertrag besteht ein Anspruch auf Vergütung grundsätzlich nur nach Vereinbarung. Eine Vergütung gilt nach dem BGB dann als stillschweigend vereinbart, wenn die Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Dagegen gilt im kaufmännischen Bereich der Grundsatz, dass ein Unternehmer für andere nie unentgeltlich ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.1 Begriff und Umfang der Gegenleistung

Rz. 3 § 8 Abs. 1 GrEStG bestimmt, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst. Diese Begrifflichkeit des bürgerlichen Rechts (vgl. § 316, § 320 Abs. 1 BGB) meint die Leistung, die für (Kausalität) den Erwerb eines Grundstücks (regelmäßig als Kaufpreis) vereinbart wird. Aus steuerlicher Sicht wird der Begriff weit gefasst und erstreckt sich auch auf Leistunge...mehr

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Formularmietvertrag – allge... / 1 Geltungsbereich der §§ 305 bis 310 BGB

Die Regelungen der §§ 305 bis 310 BGB gelten für die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Hierzu zählen alle "für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen".[1] Wichtig AGBs von Dritten Verwenden die Parteien ein von einem Dritten entworfenes Vertragsmuster, sind die dort enthaltenen Klauseln als "Allge...mehr

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Formularmietvertrag – allge... / 3.2.1 Vermieter in der Regel Verwender

Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer (z. B. einem Wohnungsunternehmen) und einem Verbraucher (einem Wohnungsmieter) gilt gem. § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB die gesetzliche Vermutung, dass der Unternehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestellt hat. Diese Vermutung gilt nicht, wenn die Verwendung des Formularvertrags durch den Verbraucher verlangt worden ist. Hierfür is...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Vergleich zur Übertragung von unmittelbar gehaltenem Vermögen

Rz. 71 Der bereits erwähnte Abzugsbetrag und vor allem der Verschonungsabschlag i.H.v. 85 % oder sogar 100 % sind erhebliche schenkung- bzw. erbschaftsteuerliche Vorteile des betrieblichen Vermögens gegenüber dem Privatvermögen. Aufgrund der bereits dargestellten Verwaltungsvermögensregelung gestaltet sich die Umwandlung von Privat- in Betriebsvermögen allerdings seit der Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Beispiele aus der Rechtsprechung des BFH

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Inländische Betriebsstätte oder inländischer ständiger Vertreter (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Tz. 33 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl Eink aus Gew nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG setzen voraus, dass hierfür im Inl eine BetrSt unterhalten oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Der BFH geht davon aus, dass ein Gew ohne zumindest eine Geschäftsleitungs-BetrSt nicht denkbar ist (kein sog floating income) und dass, wenn sich keine BetrSt feststellen lässt, die Geschä...mehr

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ZErb 12/2023, Zur Anhörung ... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1) ist Eigentümer eines Grundstücks in B.-[…], welches im Grundbuch des AG Bremen, Vorstadt R, Bl. eingetragen ist. Die Eigentümerstellung hat er aufgrund Erbfolge als befreiter Vorerbe eine Erbschaft seiner Mutter […] erlangt. In Abteilung II des Grundbuchs ist vermerkt, dass Nacherbfolge sowie Ersatznacherbfolge angeordnet ist. Nacherben des Beteiligten...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.7 Weitere Werbungskosten

Rz. 929 [Sonstiges → Zeilen 79–81] Sonstige Werbungskosten sind: Abstandszahlungen des Vermieters für die vorzeitige Räumung des Mietobjekts durch den Mieter sind Werbungskosten, wenn anschließend keine Selbstnutzung durch den Eigentümer erfolgt; monatliche Kosten für den Breitbandkabelanschluss; Fachliteratur (z. B. Buch über Mietrecht oder Bauvorschriften); Beiträge zum Haus- u...mehr

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Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 3.2 Werbungskosten

Rz. 222 [Werbungskosten → Zeilen 33–87] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 1.6 Leer stehende Immobilie

Rz. 837 Die Einkünfteerzielungsabsicht kann schon vor Abschluss eines Mietvertrags bei einer leer stehenden Wohnung vorliegen. Entsprechende Aufwendungen können als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige aufzeigen kann, dass er den Entschluss zur dauerhaften Vermietung endgültig gefasst hat. In anderen Fällen muss die Einkünfteerzielungsa...mehr

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Anlage SO 2023 – Tipps und ... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 988 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 31] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ableitung aus dem Börsenpreis

Rn. 275 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unter dem Börsenpreis ist der Kurs zu verstehen, der an einer regulierten Börse zum BilSt festgestellt wird, sofern es zu Umsätzen am entsprechenden Marktplatz gekommen ist (vgl. WP-HB (2019), Rn. F 187). Dabei können sowohl Kurse an inländischen als auch an ausländischen Börsen wertrelevant sein (vgl. ADS (1995), § 253, Rn. 504f.). Rn. 276 St...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachanlagen

Rn. 14 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 In der Bilanz werden unter der Position A.II. gemäß § 266 Abs. 2 als Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen. Rn. 15 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Grundstücke und ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.5 Weitere Leistungen als übernommene sonstige Leistungen

Rz. 4q Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück (vgl. § 2 GrEStG Rz. 3ff.) jede (weitere bzw. sonstige) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Für die Frage nach der Gegenleistung ist...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 4.3 Leistungen des Erwerbers an Dritte für einen Erwerbsverzicht (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 26 Nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG sind der Gegenleistung die Leistungen hinzuzurechnen, die der Erwerber des Grundstücks anderen Personen als dem Veräußerer als Gegenleistung dafür gewährt, dass sie auf den Erwerb des Grundstücks verzichten. Die kausale Verknüpfung derartiger Leistungen des Erwerbers an Dritte mit der Erlangung des Eigentums am Grundstück rechtfertigt eine...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.9.1 Einschränkungen durch die Rechtsprechung

Rz. 50 Die Rechtsentwicklung zum einheitlichen Vertragswerk beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, wird auf Grundlage von Indizien entschieden. Ein Zusammenhang des Verpflichtungsgeschäfts und weiteren Abreden ist gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Ents...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.2 Kaufpreis

Rz. 2f Grunderwerbsteuerrechtlich ist unter Kaufpreis in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Recht das für den Kaufgegenstand (z. B. Grundstück) vereinbarte Entgelt zu verstehen; er muss grundsätzlich in Geld bestehen bzw. auf einen Geldbetrag lauten (§ 433 Abs. 2 BGB). Der Kaufpreis stellt damit eine Rechnungsgröße für die zu erbringende Leistung dar. Nicht erforderlich is...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VII. Versicherungsschutz

Rz. 33 Der Anspruch wegen Masseschmälerung aus § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO kann den Geschäftsführer existenziell treffen. Allerdings bestehen erhebliche Probleme mit dem D&O-Versicherungsschutz. Erstens kann man sich schon darüber streiten, ob dieser Anspruch in der D&O-Versicherung überhaupt mitversichert ist. Versichert sind grundsätzlich Schadensersatzansprüche, die aus Haft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.1 Allgemeines zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 316 Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezieht nach allgemein gültigen Grundsätzen derjenige, dem die Einkunftsquelle "Gewerbebetrieb" zuzurechnen ist; zuzurechnen ist sie demjenigen, der sie durch Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr nutzt (§ 2 EStG Rz. 37). Den Tatbestand des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG verwirklicht derjenige, der auf eigene Rechnung und ...mehr

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Baugewerbe / 4.1.2 Ausführung einer Teilleistung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 2 und Satz 3 UStG

Die Umsatzsteuer entsteht für den leistenden Unternehmer auch schon dann, wenn er die geschuldete Leistung noch nicht ausgeführt, aber schon eine Teilleistung erbracht hat. Die Steuerentstehung bei Teilleistungen ist insbesondere im Baugewerbe ein erhebliches Problem. Teilleistungen setzen grds. voraus, dass es sich um eine wirtschaftlich sinnvoll teilbare Leistung handelt. ...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 3.3 Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück ist immer dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (sog. Belegenheitsprinzip). Der Grundstücksbegriff bestimmt sich dabei nicht nach nationalen zivilrechtlichen Grundsätzen, sondern ist unionsrechtlich auszulegen.[1] Grundstücke i. S. d. Regelung sind: ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, ...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.8 Exkurs: Maklerprovision

Kritisch kann es für den Makler im Hinblick auf seinen Provisionsanspruch werden, wenn nach Abschluss des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und dem Dritten der Mieter sein Vorkaufsrecht ausübt. Gegen seinen Kunden, also den Dritterwerber, hat der Makler dann keinen Provisionsanspruch, denn dieser zieht ja keinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Maklerleistung. Der mit dem Makl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Unentgeltliche Leistungen an das Personal

Rz. 34 § 3 Abs. 9a Nr. 1 und Nr. 2 UStG regeln auch die unentgeltliche Erbringung von sonstigen Leistungen zum privaten Bedarf des Personals des Unternehmers, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Zum Begriff des Personals vgl. Rz. 25. Wegen des fehlenden Leistungsaustauschs ist der Verzicht eines Arbeitgebers auf die Abtretung der von einem Arbeitnehmer dienstlich "erflo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Weiterveräußerungsabsicht (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 36 Gem. § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB besteht ein weiteres sachlich begründetes Einbeziehungswahlrecht für TU, wenn deren Anteile ausschließlich zum Zwecke ihrer Weiterveräußerung gehalten werden. Die Vorschriften gelten für den beabsichtigten Tausch gegen Anteile an einem anderen Unternehmen analog. Dieses Wahlrecht ist insb. für institutionelle Anleger, wie Vermögensverwalter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Sachanlagen

Rz. 247 Zum Begriff der Sachanlagen vgl. § 266 Rz 37. Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Um eine Überbewertung zu vermeiden, ist bei ihrer Bewertung der ggf. bestehenden Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der beizulegende Wert eines Grundstücks kann bspw. abgeleitet werden aus beobachteten Markt...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessene Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wurd...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 1.1 Gewinnermittlungsvorschriften für Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung

Die steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift gilt nur für den betrieblichen Bereich. Sie beschreibt die Gewinnermittlung mittels Bilanz für handelsrechtlich[1] und steuerrechtlich[2] Buchführungspflichtige sowie freiwillig Buchführende bzw. Aufzeichnungen gem. Einnahmen-Überschussrechnung [3]. Eine handelsrechtliche und damit auch steuerliche Buchführungspflicht besteht immer dann...mehr