Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzarbeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.1 Vorliegen einer Massenentlassung und deren wirksame Anzeige

Rz. 8 Die Zulassung von Kurzarbeit kommt nur dann in Betracht, wenn eine anzeigepflichtige Entlassung i. S. v. § 17 KSchG vorliegt. Dies ergibt sich aus der Verweisung von § 19 Abs. 1 KSchG auf § 18 Abs. 1 und 2 KSchG, welche auf § 17 KSchG Bezug nehmen. Voraussetzung für die Zulassung ist ferner, dass der Arbeitgeber jedenfalls die Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer or...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.3 Antrag

Rz. 10 Weitere Voraussetzung für die Zulassung der Kurzarbeit ist ein entsprechender Antrag des Arbeitgebers. Zwar schreibt das Gesetz einen Antrag nicht ausdrücklich vor; das Antragserfordernis folgt jedoch schon aus den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens, wonach eine Behörde nur auf Antrag tätig werden darf (vgl. § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X [1]). Rz. 11 Nach §§ 95...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Prozessuales

Rz. 33 Gegen die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit über die Zulassung bzw. Nichtzulassung von Kurzarbeit kann der Arbeitgeber Klage vor den Sozialgerichten erheben (§ 51 Abs. 1 Nr. 4 SGG). Die Arbeitsgerichte sind dagegen für die Überprüfung der Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit nicht zuständig. Sie sind an die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit gebund...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit

2.2.1 Zuständigkeit Rz. 12 Die Entscheidung über die Zulassung von Kurzarbeit wird von der Bundesagentur für Arbeit getroffen und kann nicht an eine Agentur für Arbeit delegiert werden.[1] Letztere ist ausschließlich für die Verkürzung oder Verlängerung der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG zuständig.[2] Obgleich die Entscheidungen über die Dauer der Sperrfrist einersei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 KSchG enthält Regelungen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung, die Zusammensetzung des Entscheidungsträgers sowie das Verfahren und die Kriterien bei Entscheidungen über die Verkürzung oder die Verlängerung der Entlassungssperre bei anzeigepflichtigen Massenentlassungen. Die Zuständigkeitszuweisung an einen bei der Agentur für Arbeit zu bildenden Ausschuss bzw....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3 Keine automatische Bewilligung von Kurzarbeitergeld

Rz. 5 Die Zulassung von Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 19 KSchG ist zu unterscheiden von der Bewilligung von Kurzarbeitergeld.[1] Sie enthält insbesondere keine Entscheidung über die Gewährung von Kurzarbeitergeld. Wird aus einem Antrag allerdings deutlich, dass der Arbeitgeber gleichzeitig auch Kurzarbeitergeld für seine Mitarbeiter begehrt, so ist der...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.5 Entgeltfortzahlung

Mittlerweile steht außer Streit, dass auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen haben. Es gelten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Hinsichtlich der Berechnung der Entgeltfortzahlung enthält § 12 Abs. 4 TzBfG seit 1.1.2019 jedoch eine Sonderregelung, da die Berechnung Schwierigkeiten bereiten k...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.4 "In der Regel" beschäftigte Arbeitnehmer

Rz. 77 Bei der Berechnung, ob der Schwellenwert nach § 17 Abs. 1 KSchG überschritten ist, kommt es nicht auf die Anzahl der im konkreten Zeitpunkt der Entlassung beschäftigten Arbeitnehmer an, sondern auf die Zahl der "in der Regel" beschäftigten Arbeitnehmer. Der maßgebliche Begriff der Regelanzahl der Arbeitnehmer kommt nicht nur im Kündigungsschutzgesetz (z. B. § 23 Abs. ...mehr

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Urlaub: Besonderheiten bei ... / 1 Erkrankung während des Urlaubs

Gemäß § 9 BUrlG werden im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers die durch das Zeugnis eines Arztes seiner Wahl nachgewiesenen Tage der Krankheit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Es genügt also nicht jede Erkrankung, die Krankheit muss zur Arbeitsunfähigkeit führen. Weder der Begriff der Krankheit, noch der der Arbeitsunfähigkeit ist gesetz...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 3 Urlaub während der Kurzarbeit

Urlaub kann auch während der Kurzarbeit genommen werden. Dies wird häufig wünschenswert sein, da auf diese Weise – insbesondere bei Betriebsferien – Kurzarbeit ggf. vermieden werden kann. Das Urlaubsentgelt ist vom Arbeitgeber in der üblichen Höhe zu gewähren. Verdienstkürzungen, die durch Kurzarbeit eintreten, bleiben unberücksichtigt.[1] Praxis-Beispiel Urlaub während Kurza...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 8 Kündigung während der Kurzarbeit

Für den Ausspruch personen- oder verhaltensbedingter Kündigungen gelten während einer laufenden Kurzarbeit keine Besonderheiten. Eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Kurzarbeit ist jedoch sozialwidrig, wenn sie auf denselben Gründen beruht, die zur Kurzarbeit geführt haben. In diesem Fall besteht für eine betriebsbedingte Kündigung i. d. R. nic...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 5 Weiterbildung während Kurzarbeit

Der Arbeitgeber kann hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge einen 50 %-igen Erstattungsanspruch gegen die Agentur für Arbeit haben, wenn Arbeitnehmer an einer während der Kurzarbeit begonnenen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen und vor dem 31.7.2024 Kurzarbeitergeld beziehen.[1]mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 7 Bezahlte Freistellung während der Kurzarbeit

Liegen die Voraussetzungen des § 616 BGB (z. B. Tod naher Angehöriger, Eheschließung, Niederkunft, Wohnungswechsel) vor oder findet sich eine entsprechende Regelung in einem Manteltarifvertrag, hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Freistellung. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall nach dem Ausfallprinzip zur Zahlung des ausgefallenen Arbeitsentgelts verpflichtet. Praxis-Beis...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 2 Überstunden während der Kurzarbeit?

Die Anordnung von Überstunden während der Kurzarbeit ist grundsätzlich unzulässig. Sie wäre in der Regel ein Indiz dafür, dass der Arbeitsausfall nicht unvermeidbar ist.[1] Überstunden können daher nur ausnahmsweise angeordnet werden, z. B. zur Ausführung dringender Reparaturarbeiten oder zur Abwicklung eines einzelnen Eilauftrags. Die im Kurzarbeitszeitraum geleisteten Über...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 6 Arbeitsunfähigkeit und Kurzarbeit

Ist ein Arbeitnehmer während des Kurzarbeitszeitraums arbeitsunfähig krank, so hat er nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Entgeltfortzahlung in der Höhe, wie er ihn ohne die Krankheit verdient hätte. Dieser Anspruch ergibt sich nach dem Lohnausfallprinzip.[1] Der Entgeltanspruch vermindert sich daher in gleichem Umfang wie bei den arbeitsfähigen Mitarbeiter...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / Zusammenfassung

Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anforderungen an den erforderlichen Arbeits...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 1 Hauptleistungspflichten

Die gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag, nämlich die Pflicht des Mitarbeiters zu arbeiten und die des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung[1], werden durch die Einführung der Kurzarbeit im gleichen Verhältnis herabgesetzt. Die Kurzarbeit – und mit ihr die (teilweise) Suspendierung der Hauptpflichten – endet mit Erreichen des durch Indiv...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pfli... / 4 Feiertage während der Kurzarbeit

Fällt ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum, so ist die Feiertagsvergütung ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen; Anspruch auf Kug besteht nicht. Der Anspruch auf Arbeitsverdienst entsteht in der Höhe, die er ohne den Arbeitsausfall aufgrund des Feiertages hätte, d. h. im vorliegenden Zusammenhang in Höhe des "Kurzlohns", soweit an diesem Tag ansonsten gearbeitet worden...mehr

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Kurzarbeit: Rechte und Pflichten

Zusammenfassung Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden, um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren, ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anforderungen an den erforde...mehr

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Arbeitskampfrecht / 17.2 Mitbestimmungsrechte in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

Auch im Bereich der sozialen[1] und wirtschaftlichen[2] Angelegenheiten bleiben die Rechte aus § 87 BetrVG im Grundsatz ungeschmälert bestehen. Nur dann, wenn in Reaktion auf das Arbeitskampfgeschehen im eigenen Betrieb Kurzarbeit eingeführt werden soll, kann der Arbeitgeber dies ohne Zustimmung des Betriebsrats – aber auch ohne Unterstützung durch die Agentur für Arbeit – t...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.5 Auswirkungen eines rechtmäßigen Streiks auf Arbeitswillige

Soweit Arbeitnehmer während des Streiks tatsächlich im Betrieb beschäftigt werden konnten und auch beschäftigt wurden, hat der Streik keine Auswirkungen auf ihre Rechtsstellung. Werden arbeitswillige Arbeitnehmer während eines Streiks nicht beschäftigt, dann haben sie ausnahmsweise keinen Arbeitsentgeltanspruch, wenn ihre Beschäftigung aufgrund des Streiks wirtschaftlich unzu...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.2 Die Bedeutung der Arbeitskampfrisikolehre für die von einem Streik mittelbar Betroffenen

Die Lehre von der Verteilung des Arbeitskampfrisikos[1] kann in Drittbetrieben nicht ohne weiteres so angewendet werden, wie sie nach herrschender Rechtsauffassung innerhalb des (teil-)bestreikten Unternehmens gilt. Die Lage ist hier ähnlich wie bei der Behandlung indirekter und direkter Streikarbeit. Bei indirekter Streikarbeit in Drittunternehmen kann man nicht ohne Weiter...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.4 Leistungs- oder Neutralitätspflicht der Bundesagentur für Arbeit?

Führen Fernwirkungen von Arbeitskämpfen zur vorübergehenden, gegebenenfalls auch nur teilweisen Unmöglichkeit, die in einem Drittunternehmen angestellten Arbeitnehmer zeitweise weiter zu beschäftigen, kann es zu Entlassungen oder als milderes Mittel zu der Notwendigkeit kommen, die regelmäßige Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen. Fraglich ist, ob die von Arbeitgeber- wie ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen

Rz. 16 In den Progressionsvorbehalt werden nach der aktuellen Gesetzeslage folgende Lohnersatzleistungen einbezogen: Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG [1] Arbeitslosengeld (§§ 136ff. SGB III): Es beträgt 60 %, bei Vorhandensein von Kindern 67 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts (§ 149 SGB III). Als...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / II. Kurzarbeit

Rz. 64 Nach § 19 Abs. 1 KSchG kann die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitgebers die Einführung von Kurzarbeit zulassen, wenn der Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist, die Arbeitnehmer bis zum Wirksamwerden der Entlassung zu beschäftigen.[112] Da das Recht des Arbeitgebers, nach § 19 Abs. 1 KSchG Kurzarbeit einzuführen, ein einseitiges Gestaltungsrecht ist, erwe...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / VI. Gewährleistung der Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, im Fall von Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG

Rz. 47 Sofern beabsichtigt ist, Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG einzuführen, ist darauf zu achten, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gewährleistet sind.mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Anmeldung von Kurzarbeit gem. §§ 95 ff. SGB III

Rz. 89 Neben Kündigungsmaßnahmen bleibt dem Insolvenzverwalter wie jedem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, Kurzarbeit zu beantragen. Er wird diese Möglichkeit vornehmlich für eine Interimszeit nutzen, wenn er eine Fortführung beabsichtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Wird die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern im Fall von angeordneter Kurzarbeit automatisch an die Höhe des geminderten Gehalts angepasst?

Ja, der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer (als eine Form der Einkommensteuer) automatisch anzupassen. Nur der steuerpflichtige Arbeitslohn unterliegt der Lohnsteuer. Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, die steuerfrei ist, und sich nicht im unterjährigen Lohnsteuerabzugs-, sondern nur im späteren Einkommensteuerveranlagungsverfahren bei der Ermittlung des Steuersat...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Sonstige anerkannte mildere Mittel

Rz. 109 Bei einem nur vorübergehend verringerten Personalbedarf kann die Erforderlichkeit der Kündigung schon daran scheitern, dass eine Personalauslastung in absehbarer Zeit wieder zu erwarten ist. In diesem Fall kann eine Arbeitsstreckung ein durchaus geeignetes, milderes Mittel darstellen.[261] Rz. 110 Nach der Rspr. des BAG kommt eine Umstellung auf Teilzeitbeschäftigung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Kurzarbeitergeld

Tz. 69 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine große Entlastung für die Unternehmen wurde durch die Änderungen der Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erreicht. Für die Beantragung und den Bezug von Kurzarbeitergelt reicht es nun aus, wenn 10 % der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher musste mindestens ein Drittel der Beschäftigten v...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.7 Kurzarbeitergeld

Tz. 12 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Das Kurzarbeitergeld ist als sog. Lohnersatzleistung steuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG, Anhang 10). Dieses wirkt sich jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG) auf den Steuersatz aus. Da in der Vergangenheit eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber weder nach § 3 Nr. 1 Buchst...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / H. Checkliste

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.5 Überbrückungshilfe III Plus

Tz. 59 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 In unmittelbarem Anschluss an die Überbrückungshilfe III schloss sich die Überbrückungshilfe III Plus an. Sie umfasst den Förderzeitraum Juli-Dezember 2021 und hat die gleichen Bedingungen wie die der Überbrückungshilfe III. Neu aufgenommen in den Katalog der Hilfsmaßnahmen wurde eine "Restart-Prämie", die denjenigen Unternehmen eine Persona...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.13 Ist es für steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen) gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich, wenn sie ihren Beschäftigten das Kurzarbeitergeld aufstocken?

Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes in den Jahren 2020, 2021 und 2022 für die Beschäftigten von steuerbegünstigten Körperschaften kann auch Auswirkungen auf den gemeinnützigkeitsrechtlichen Status der Körperschaft haben. Hierbei ist allerdings in Bezug auf die Höhe der Aufstockung zu differenzieren: Bei einer Aufstockung auf bis zu 80 % des bisherigen Entgelts wird davon ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 4. Veränderung der Arbeitszeit

Rz. 303 Betriebliche Erfordernisse können die Einführung von Kurzarbeit bedingen, wenn der Arbeitskräftebedarf vorübergehend sinkt.[765] Auf der Grundlage eines plausiblen unternehmerischen Konzeptes kann auch eine Reduzierung der Arbeitszeit in Betracht kommen, wenn dies mit einer Leistungsverdichtung verbunden ist.[766] Auch eine Erhöhung der täglichen Arbeitszeit kommt im...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Rechtliche Struktur

Rz. 113 Grundidee des Einsatzes einer BQG ist der schnelle und sichere Personalabbau beim insolventen Arbeitgeber durch einvernehmliche Überleitung der Arbeitsverhältnisse in die BQG, in der sie qualifiziert, fortgebildet und auf eine Anschlussbeschäftigung im ersten Arbeitsmarkt oder bei einer Auffanggesellschaft vorbereitet werden. Dabei kann die BQG als Vehikel zur Person...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / C. Bemessungsfaktoren für die Höhe der auszuurteilenden Abfindung

Rz. 36 Zur Entscheidung über die Höhe der Abfindungssumme ist das Tatsachengericht berufen. Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen und Grenzen seines Ermessens beachtet hat.[84] § 10 KSchG enthält Bestimmungen zur Höhe der vom Gericht auszuurteilenden Abfindung. Aus § 10 Abs. 1 und 2 KSchG lassen sich zunächst Höchstgrenzen entn...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / Literaturtipps

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / Literaturtipps

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Übergang der Beschäftigungsverhältnisse auf die BQG

Rz. 116 Grundidee der Umstrukturierung und der Einschaltung einer externen BQG ist, dass alle vorgesehenen Arbeitnehmer einvernehmlich ihr Beschäftigungsverhältnis zum Altarbeitgeber auflösen und ein neues Beschäftigungsverhältnis mit der BQG begründen. Dies geschieht im Rahmen eines dreiseitigen Vertrags zwischen dem Altarbeitgeber, der BQG und dem betroffenen Arbeitnehmer....mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 16 Die Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist gem. § 17 Abs. 1 S. 1 MuSchG i.V.m. § 134 BGB nichtig. Die Sperre des Kündigungsrechts erfasst grundsätzlich jede Kündigung, also auch eine außerordentliche Kündigung bei einer besonders schweren arbeitsvertraglichen Verletzung, eine Änderungskünd...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / 1. Bemessungsentgelt

Rz. 56 Bemessungsentgelt ist gemäß §§ 149, 151 Abs. 1 S. 1 SGB III das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige (Brutto-)Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Rz. 57 Zum erzielten Arbeitsentgelt zählen alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einna...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 1 Aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt und die Bedeutung des Beschäftigtentransfers

Neben den klassischen Abfindungssozialplan wird vermehrt der Transfersozialplan eingesetzt. Er soll dabei helfen, die zur Verfügung stehenden Mittel so einzusetzen, dass mit den finanziellen Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit insbesondere über das Transferkurzarbeitergeld ein neues Beschäftigungsverhältnis erlangt werden kann.[1] Mit der Einführung von § 2 Abs. 1 ...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 2 Herausforderungen und Aufgaben des Personalmanagements

An das Personalmanagement werden bei Maßnahmen im Rahmen von Restrukturierungen und Anpassungen an unternehmerische Belange eine Reihe von Anforderungen gestellt: der Einsatz von Instrumenten, die die Personalressourcen an die aktuelle Auftragslage anpassen, die Umsetzung von Kurzarbeit und Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit. Aber auch Personalabbau: da, wo es s...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 3 Sozialverträglicher Personalabbau – Sozialpläne und Interessenausgleich als Grundlage für Transfermaßnahmen

Traditionelle Sozialpläne regeln, wie bereits kurz angerissen, im Wesentlichen die Höhe der Abfindungen. Die Erzielung hoher Abfindungsfaktoren und damit insgesamt hoher Abfindungszahlungen wird oftmals gerade von Arbeitnehmervertretern als besonderer Erfolg gesehen und ist für diese einem Ritterschlag ähnlich. Hierbei wird übersehen, dass Abfindungen in keinster Weise dazu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transfersozialpläne: Heraus... / 5.1 Aufgabenstellung

Transfergesellschaften bieten von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten ein auf maximal 12 Monate befristetes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit dem Ziel und dem Schwerpunkt der beruflichen Neuorientierung sowiegezielter Vermittlung in den Arbeitsmarkt. In einer Transfergesellschaft können – anders als bei der Transferagentur – umfangreichere Beratungs- ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Transfersozialpläne: Heraus... / 13 Die Zukunft des Beschäftigtentransfers

Der in der Vergangenheit fehlenden Transparenz und Vergleichbarkeit, insbesondere hinsichtlich einheitlicher (Mindest-)Qualitätsstandards konnte mit den angesprochenen gesetzlichen Neuregelungen mit Einführung der Trägerzertifizierung zumindest formal Abhilfe geschaffen werden. Über den Wert von derlei Zertifizierungen kann man natürlich vortrefflich Streiten, sie bietet abe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.15.1 Beiträge und Zuschüsse zur Alterssicherung

Gesetzliche Rentenversicherung Der Arbeitgeberanteil der Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen ist in Nummer 22a der entsprechende Arbeitnehmeranteil in Nummer 23a aufzunehmen. Berufsständische Versorgungseinrichtung Die Nummern 22b und 23b der Lohnsteuerbescheinigung sind für die Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses sowie des entsprechenden Arbeitnehmeranteils a...mehr

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Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.15.3 Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung

Arbeitgeberzuschüsse Ist ein Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder Mitglied einer privaten Krankenkasse, erhält er ggf. einen steuerfreien Arbeitgeberbeitragszuschuss. Diese Zuschüsse müssen in die Nummern 24a und 24b der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden. Entsprechendes gilt für die steuerfreien Beitragszuschü...mehr