Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.2 Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung ist ein 6- bis 12-monatiges betriebliches Praktikum, das im Rahmen einer Förderung nach § 54a SGB III auf eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet. Sie ist gedacht unter anderem für ausländische junge Menschen, die aufgrund von Sprachdefiziten oder der sozialen Anforderungen in einem fremden soziokulturellen Umfeld der be...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.6 Sonstige Beschäftigungen

Für bestimmte Arten von Beschäftigungen gelten Abweichungen von den Regelungen für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. So bedürfen Geduldete und Gestattete mit einem inländischen Hochschulabschluss für eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, jedoch nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Geduldeten ist die Aufnahme e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 2.3.1 Personen mit sonstigem humanitären Aufenthalt

Personen, denen im Rahmen des Asylverfahrens nationaler subsidiärer Schutz zugesprochen wurde[1], denen ohne Asylverfahren ein vorübergehender Schutz mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG gewährt wurde (dies betrifft Schutzsuchende aus der Ukraine, die infolge des Kriegs nach Deutschland kommen) oder Inhaber anderer humanitärer Aufenthaltserlaubnisse, beispielsw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde (in der Kommune der kommunalen Ausländerbehörde, in Landesaufnahmeeinrichtungen der entsprechend zuständigen Behörde, z. B. Zentrale Ausländerbehörde) sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchfüh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.8 Beschäftigung von Staatsangehörigen aus dem Westbalkan

Für Staatsangehörige aus dem Westbalkan, namentlich aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gilt eine besondere Möglichkeit der Beschäftigung in Deutschland. Sie können einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten, wenn sie eine Zusage für einen konkreten Arbeitsplatz haben, die Bundesagentur für Arbeit der Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.5 Maßnahmen der Arbeitsförderung

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind Kunden der Bundesagentur für Arbeit. Sie können daher unter Umständen nach Ablauf der Wartefrist, also mit grundsätzlichem Zugang zur Beschäftigung, von den Förderinstrumenten des SGB III profitieren. Hierunter fallen beispielsweise betriebliche Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Einstiegsquali...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.3.4 Personen mit sonstigem humanitären Aufenthalt

Eine Aufenthaltserlaubnis wird auch erteilt, wenn im Asylverfahren das Vorliegen nationaler Abschiebungsverbote festgestellt wird. Solche liegen vor, wenn eine Abschiebung vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention unzulässig wäre, z. B. weil im Herkunftsland keine Möglichkeiten zur Existenzsicherung bestehen[1] oder wenn im Herkunftsland eine konkrete Gefah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.2 Ausbildung

Die Aufnahme einer Ausbildung bedarf nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, so dass kommunal zugewiesene Geduldete mit Erlaubnis der Ausländerbehörde theoretisch ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts eine Ausbildung aufnehmen können.[1] Für kommunal zugewiesene Inhaber einer Aufenthaltsgestattung gilt dies erst nach Ablauf der Wartefrist von 3 Monaten.[2] Für die Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 1.2 Ausbildung/berufliche Eingliederung

Ein Ausbildungsverhältnis mit einem Anspruch auf Ausbildungsvergütung begründet ebenfalls Sozialversicherungspflicht. Dies gilt ohne Besonderheiten auch für Flüchtlinge. Werden Flüchtlingen Leistungen zur Förderung der Integration bzw. der beruflichen Eingliederung gewährt, stellt sich auch hier die Frage nach der Sozialversicherungspflicht dieser Maßnahmen. Beschäftigungsve...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bereits § 1 Abs. 1 EFZG stellt klar, dass das Gesetz zwischen der (Fort-)Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmer sowie der wirtschaftlichen Sicherung im Bereich der Heimarbeit an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall unterscheidet. Die §§ 10, 11 EFZG nehmen sich der Heimarbeiter an. Die Unterscheidung ist nötig, weil in Heimarbeit Beschäftigte selbst den Ze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2.3 Unentschuldigtes Fernbleiben

Rz. 52 Voraussetzung für den Anspruchsausschluss ist nach § 2 Abs. 3 EFZG das unentschuldigte Fernbleiben. Das bedeutet, dass objektiv eine Vertragsverletzung vorliegt und dem Arbeitnehmer subjektiv ein Verschulden vorgeworfen werden kann.[1] Eine objektive Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit verpflichtet war.[2] Das setzt voraus, dass der Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.7 Sonderfall: Kurzarbeit

Rz. 22 Nach § 2 Abs. 2 EFZG gilt Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt, als infolge des Feiertags ausgefallen. Deshalb hat der Arbeitnehmer für die an diesem Tag ganz oder teilweise ausgefallene Arbeitszeit Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG. Durch diese gesetzliche Fiktion wird verhindert, dass für diesen ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Höhe des Anspruchs und Anspruchsberechtigte

Rz. 8 Gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 EFZG beträgt der Zuschlag für (Nr. 1) Heimarbeiter, für Hausgewerbetreibende ohne fremde Hilfskräfte und die nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellten 3,4 %, für (Nr. 2) Hausgewerbetreibende mit nicht mehr als 2 fremden Hilfskräften und die nach § 1 Abs. 2b, c HAG Gleichgestellten 6,4 %. Nicht anspruchsberechtigt sind Gleichgestellte nach § 1 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.5 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Rz. 56 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die eigene Belegschaft gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzustellen (ESRS S...mehr

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Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.3 Abführung der Umlage direkt an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 8 Führt der Arbeitgeber die Umlagebeträge nicht an eine gemeinsame Einrichtung/Ausgleichskasse ab, sondern direkt an die Bundesagentur für Arbeit, hat er einen prozentualen Zuschlag zu den unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit abzuführenden Umlagebeträge zu zahlen, mit denen die Mehraufwendungen der Bundesagentur für Arbeit für die Einziehung pauschal abgegolten si...mehr

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Sauer, SGB III § 459 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Kostentragung für Maßnahmen ab 1.1.2025, die bereits zuvor unter der Zuständigkeit der Jobcenter begonnen haben, ab dem Inkrafttreten der Zuständigkeitsänderungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation vom Jobcenter auf die Agentur für Arbeit. Ab dem 1.1.2025 hat nach Satz 1 die Bundesagentur für Arbei...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.5 IT-System zur Unterstützung der örtlichen rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zur Integration junger Menschen

Rz. 12f Abs. 2a schafft eine Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mehrerer Träger, z. B. in den Jugendberufsagenturen. Damit sollen insbesondere Bedenken in Bezug auf die zulässige Datenübermittlung ausgeräumt werden. Die in der Gesetzesbegründung genannten Jugendberufsagenturen stellen keine abschließende Benennung dar, es ist vielmehr davon auszugehen, dass alle Bündniss...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.4 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 9 Bei Zuerkennung von Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Alg vom Beginn der laufenden Rentenzahlung an (Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Das ist i. d. R. der erste Tag des Kalendermonats, der auf den bewilligenden Rentenbescheid folgt. Das gilt auch für die vollen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Bezieht der Arbeitsl...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Sauer, SGB III § 332 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen, die es der Bundesagentur für Arbeit ermöglichen, zur Befriedigung von Erstattungsansprüchen gegen den Leistungsempfänger auf dessen Ansprüche gegen Dritte zuzugreifen. Dazu kann die jeweilige Agentur für Arbeit einen Forderungsübergang von Ansprüchen des Erstattungspflichtigen auf sich bewirken. Damit verfolgt der Gesetzgeber den Zweck...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.1 Verlängerung der Anspruchsdauer auf Alg (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift ist ursprünglich recht einfach und gut nachvollziehbar formuliert gewesen. Die wiederholte zeitraumbezogene Anschlussregelung in Abs. 3 hat die Übersichtlichkeit deutlich erschwert. Die Schwierigkeiten treten zudem bei der effizienten Umsetzung auf. Rz. 4 Mit der Regelung des Abs. 1 soll der Versicherungsschutz für Personen verbessert werden, die in der K...mehr

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Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.3 Pflichten des leistungspflichtigen Dritten

Rz. 14 Abs. 2 bestimmt, dass der leistungspflichtige Dritte, bei dem Ansprüche des Erstattungspflichtigen übergeleitet wurden, die von ihm zu erbringenden Leistungen für den Erstattungspflichtigen nicht an diesen, sondern bis zur Höhe des übergegangenen Anspruchs an die Bundesagentur für Arbeit abzuführen hat. Der Gesetzgeber hat hier nicht die Agentur für Arbeit als überlei...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Bundesagentur für Arbeit als den für die Arbeitsförderung zuständigen Leistungsträger und eröffnet weitere Möglichkeiten zur Übernahme und Übertragung zusätzlicher Aufgaben und den Eingang von Kooperationen. Die Regelung erfasst nicht die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, diese ist in § 6 SG...mehr

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Sauer, SGB III § 352a Anord... / 2.2 Antragsverfahren

Rz. 6 Die Anordnung nach § 352a bestimmt die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, als zuständige Agentur für Arbeit für den Antrag. Das stimmt mit der regelmäßigen Zuständigkeit für Leistungen der Arbeitsförderung überein. Das ist darüber hinaus auch zweckmäßig, weil es der dezentralen Präsenz der Bundesagentur für Arbeit entspricht, zum...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.2 Mittelverwendung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 2 trägt dem Umstand Rechnung, dass die Bundesagentur für Arbeit nach § 1 Abs. 1 Satz 3 SGB IV nur als Versicherungsträger i. S. d. gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung gilt. § 1 Abs. 1 Satz 2 SGB IV bestimmt, dass die Vorschriften des SGB IV über die Verfassung der Träger der Sozialversicherung nicht gelten; die haushalts- und vermögensrechtl...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 5 Die Einführung der Grundsicherung im SGB II

Rz. 17 Eine langjährige konjunkturelle und strukturelle Krise hat die Kosten für die Arbeitsförderung stetig erhöht. Deshalb sind grundsätzliche Überlegungen angestellt worden, die Möglichkeiten einer Senkung der Leistungen an Arbeitslose und Einsparungen bei den Verwaltungskosten eröffnen. Dazu sind Vorschläge der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Har...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.1 Trägerkompetenz

Rz. 6 Mit der Zuweisung der Verwaltungsträgereigenschaft stellt der Gesetzgeber klar, dass die Bundesagentur für Arbeit als Institution und unabhängig von der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung durch einzelne Dienststellen zuständig für die Aufgabenerledigung nach dem SGB III ist. Dies betrifft auch Zuständigkeiten nach anderen Gesetzen, z. B. dem Kündigungsschutzgesetz, dem ...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 8 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Rz. 46 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ziel verfolgt, die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker auf ihr eigentliches Ziel, nämlich das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden, insbesondere aber von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dafür soll die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeit...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

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Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.1 Regelfall der Überleitung

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt die Agentur für Arbeit, Ansprüche gegen Dritte auf sich überzuleiten und damit einen Forderungsübergang zu bewirken. Eine Überleitung setzt voraus, dass der derzeitige oder frühere Bezieher von Leistungen nach dem SGB III, insbesondere bzw. typischerweise Alg, der Bundesagentur für Arbeit gegenüber erstattungspflichtig nach § 50 SGB X oder eine...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.4 Förderleistungen zur beruflichen Weiterbildung (Abs. 2 Nr. 1a)

Rz. 37a Abs. 2 Nr. 1a betrifft Arbeitgeber, die mit dem Einverständnis der Arbeitnehmer oder der Betriebsvertretung bei Vergleichbarkeit der beruflichen Weiterbildung hinsichtlich Qualifikation, Bildungsziel oder Weiterbildungsbedarf die Förderungsanträge zur beruflichen Weiterbildung nach § 82 für mehrere Arbeitnehmer stellen und die Förderleistungen auch für die unmittelba...mehr

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Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelnorm für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist § 26 Abs. 2 SGB IV. Danach wird eine Erstattung nur verneint, soweit aufgrund dessen auch Leistungen erbracht worden sind. § 351 Abs. 1 hingegen ordnet die Beitragserstattung auch für die Fälle an, in denen Versicherungsleistungen zur Arbeitsförderung erbracht worden sind. Die gezahlten Leistungen in der...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.8 Übertragung weiterer Aufgaben durch Verwaltungsvereinbarung

Rz. 19 Abs. 3 Satz 2 ermöglicht die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Bundesagentur für Arbeit durch Verwaltungsvereinbarung. Eine solche Verwaltungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Vertragspartner sind die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit. Das fachlich zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Abschluss einer Verein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 366a Verso... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Einführung der Versorgungsrücklage ist in dem 6. SGB III-ÄndG aufwendig begründet worden (BR-Drs. 633/07). Grundlage der Vorschrift ist die Sorge, dass die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ebenso wie die der Bundesagentur für Arbeit insbesondere durch Pensionslasten überreizt werden könnte. Die gesetzliche Begründung verweist darauf, dass mit der Einführun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.4 Einmalzahlung (Abs. 4)

Rz. 21 Nach Abs. 4 erhalten Personen, die im Monat Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Alg haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 100,00 EUR (Abs. 4 Satz 1). Die Regelung ist erst aufgrund eines Änderungsantrages und einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Gesetzgebungsverfahren in das SGB III aufgenommen werden. Für die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 173 Überna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Übernahme und Erstattung von Beiträgen des Arbeitslosen, der von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist. Sie bildet eine Einheit mit § 174, dort werden entsprechende Regelungen bei Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherung getroffen. Abs. 1 behält die Übernahme und Erstattung von Beiträgen den Beziehern von bestimmten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.10 Verwaltungsvereinbarungen auf örtlicher Ebene

Rz. 32 Abs. 5 ist als Ergänzung zu § 9 anzusehen. Die Agenturen für Arbeit erhalten den gesetzlichen Auftrag, mit den Kreisen und Gemeinden verbindliche öffentlich-rechtliche Verträge über die Zusammenarbeit zu schließen. Die Ausgestaltung der Regelung als Kann-Vorschrift ist eher dahin zu verstehen, dass die Agenturen für Arbeit diese Verträge nur bei angemessenen Bedingung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.2 Voraussetzungen der Untersuchung

Rz. 5 Zulässige Untersuchungen nach § 62 setzen deren Erforderlichkeit für die Entscheidung über die Leistung und ein entsprechendes Verlangen des Leistungsträgers voraus. Das bezieht sich auf die Anordnung der Untersuchung sowie auch auf die Untersuchungsmaßnahme selbst. Daraus wird deutlich, dass es sich bei § 62 nicht allein um die Regelung der Duldung von Untersuchungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 352a Anord... / 2.1 Ermächtigung

Rz. 3 § 352a ermächtigt die Bundesagentur für Arbeit zunächst zur Regelung des Antragsverfahrens. Die Notwendigkeit einer Antragstellung kann dabei durch die Anordnung nicht abbedungen werden. Im Übrigen umfasst die Ermächtigung das gesamte Verfahren, dazu gehören insbesondere die Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit, die vorzulegenden Unterlagen und die Entscheidung über ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.3 Verbindungsstelle bei über- und zwischenstaatlichem Recht

Rz. 12a Abs. 1a bestimmt die Bundesagentur für Arbeit als Verbindungsstelle bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wegen Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Verbindungsstelle meint koordinierende Stelle zwischen den grundsätzlich fachlich und rechtlich verantwortlichen Stellen und den zuständigen ausländischen Trägern, mit denen aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 350 Meldun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Einzugsstellen und Sozialversicherungsträger zu Meldungen und Auskünften zum Zwecke der Aufgabenerledigung durch die Bundesagentur für Arbeit. Sie nimmt Bezug auf zahlreiche Meldepflichten des Arbeitgebers (Sofortmeldungen, Regelmeldung, Jahresmeldung, vgl. z. B. § 28a SGB IV). Die Bundesagentur für Arbeit erhält zugleich die Befugnis, d...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 13 Literatur und Materialien

Rz. 109 Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in der Arbeitsförderung Geflüchteter, SozSich 2022, 184. Deutscher Bundestag, Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2608. ders., Entwicklung des Regelinstruments zum sozialen Arbeitsmar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 345b Beitr... / 2.1 Beitragspflicht

Rz. 3 Bei freiwilliger Weiterversicherung wird der Versicherte alleiniger Beitragsschuldner gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. § 345b bestimmt die Bemessungsgrundlage für den Beitrag. Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ist i. S. d. Satzes 1 begründet, wenn die zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, i. d. R. die für den Wohnsitz, bei Auslandsbes...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.1 Organisation/Haushalt

Rz. 13 Die Bundesagentur für Arbeit führt diesen Namen ab 1.1.2004. Sie gliedert sich in eine Zentrale, in Regionaldirektionen und auf der Ausführungsebene in Agenturen für Arbeit. Auf allen Ebenen besteht die Geschäftsführung aus drei Personen (vgl. zu diesem Komplex die §§ 367, 383, 384 und 389). Dieser Umfang wurde später im Hinblick auf die unterschiedliche Größe der Age...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 340 Aufbri... / 2.1 Überblick und Einordnung der Vorschrift

Rz. 3 Das Zehnte Kapitel enthält die Vorschriften zur Finanzierung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Finanzierungsquellen sind Beiträge von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Dritten sowie Umlagen, Bundesmittel und Erträge aus dem Vermögen der Bundesagentur. Die Versicherungsbeiträge zur Arbeitsförderung machen den Hauptanteil der Einnahmen aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.2 Bemessung des Alg (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 ergänzt vorübergehend § 151 Abs. 3. Dort sind Sachverhalte geregelt, bei deren Vorliegen ein anderes als das an sich im Regelfall festzustellende Arbeitsentgelt der Bemessung des Alg zugrunde zu legen ist (bei Kug u.ä. zur Vermeidung von Saison-Kug, bei Wertguthabenvereinbarung, bei außerbetrieblicher Berufsausbildung). So soll es sich auch für Zeiten verhalten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.1 Beitragstragung im Regelfall und bei außerbetrieblicher Ausbildung

Rz. 3 Die Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Damit stimmt die Beitragstragung zur Arbeitsförderung mit dem Grundsatz der hälftigen Teilung in der gesamten Sozialversicherung (ohne die Unfallversicherung) überein. Der Beitragssatz beträgt bis zum 31.12.2022 2,4 % der Beitragsbemessungsgrundlage (§ 341 Abs. 2...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.2 Aufgaben

Rz. 14 Die Vorprüfungsämter entfallen. Ihre Aufgaben werden von den Rechnungsprüfungsämtern des Bundesrechnungshofes bzw. dem Zweig "Agenturrevision" in der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit wahrgenommen (vgl. § 77b SGB IV, § 389). Die Zollbehörden nehmen die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung wahr. Die Agenturen für Arbeit verfolgen und ahnden Leistungsmissb...mehr