Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.9 Sonstige Hinzurechnungen

Weitere Beträge, die das Einkommen erhöhen, sind: Aufwendungen für die Erfüllung von Satzungszwecken i. S. d. § 10 Nr. 1 KStG. Das sind insbesondere die von Stiftungen an die daraus Bedachten zu zahlenden Beträge; die fiktive Verzinsung nicht übertragener § 6b-Rücklagen; ebenso die Verzinsung für wegen nicht erfolgter Investition aufzulösenden Investitionsabzugsbeträge nach § 7...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 8 Freibeträge einer Körperschaft

Ein Abzug eines Freibetrags findet bei der Ermittlung des Einkommens bei den meisten Körperschaften nicht statt. Lediglich Gesellschaften i. S. d. § 24 KStG, deren Ausschüttungen beim Empfänger nicht zu Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen, erhalten einen Freibetrag von 5.000 EUR. Dies trifft folglich auf eine GmbH oder AG nicht zu. Begünstigt sind insbesondere Verei...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 7.1 Zeitpunkt

Zu Beginn des Handelsgewerbes ist die Eröffnungsbilanz zu erstellen.[1] Die folgenden Jahresabschlussbilanzen sind innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit[2] nach Ablauf des Geschäfts- oder Wirtschaftsjahrs aufzustellen, z. B. bei der GmbH innerhalb von 8 bzw. 11 Monaten nach Ende des Geschäftsjahrs.[3] Diese Voraussetzung hält der BFH nicht meh...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 5 Verfahrensfragen in Sonderfällen

Über die Frage, ob Tätigkeitsvergütungen und Zinsen oder Ausschüttungen der Komplementär-GmbH sowie weitere Erträge als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen sind, ist im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung des Gesamtgewinns der Personengesellschaft oder -gemeinschaft mit bindender Wirkung auch für den Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG zu ent...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgeber...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 6.1.1 Allgemeines

Für das Handelsrecht maßgeblich sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).[1] Diese sind entweder ausdrücklich gesetzlich geregelt, wie z. B. in § 252 HGB zu den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen oder sie ergeben sich mittelbar aus den konkreten Bilanzierungsnormen des Handelsrechts. Die GoB können sich im Lauf der Zeit durch gutachterliche Stellungnahmen, Handel...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.1 Verlustabzug einer Körperschaft

Die steuerliche Behandlung von Verlusten ist bei Körperschaften nahezu identisch mit den Regelungen der Einkommensteuer in § 10d EStG. So ist ein Verlust ebenfalls zurücktragbar (Verlustrücktrag) und der verbleibende Restbetrag wird auf künftige Jahre vorgetragen (Verlustvortrag). Ein Verlustrücktrag war in das Vorjahr (vorangegangene) Jahr möglich, also z. B. ein Rücktrag de...mehr

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Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 1 Regelfall der Betriebseinnahme

Beträge, die der Steuerpflichtige für seine eigentliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Rahmen der Erzielung der Gewinneinkünfte erhält, bilden den Regelfall der Betriebseinnahme. Das sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die im Rahmen einer Einkunftsart veranlasst sind.[1] Bei allen Gewinn-Einkunftsarten[2] ist dafür Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.[3] Be...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.1 Konzern-Klausel

Großen Bedarf von der strikten Regel abzuweichen, zeichnete sich vor allem bei konzerninternen Übertragungen ab. Der Gesetzgeber hat deshalb hierzu mit Wirkung für Übertragungen nach dem 31.12.2009 eine Ausnahme geschaffen.[1] Damit werden Umstrukturierungen, wie z. B. die Verkürzung einer Beteiligungskette oder ein sog. Umhängen einer Beteiligung ermöglicht, ohne dass Verlus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei Buchführungspflicht

Rz. 83 § 20 S. 1 Nr. 3 UStG zielt darauf ab, einen steuerrechtlichen Gleichklang zwischen ertragsteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften herzustellen. Freiberuflich Tätige werden – soweit sie nicht nach anderen Gesetzen zur Führung von Büchern verpflichtet sind – regelmäßig ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Überschuss der Betriebseinnahmen übe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Zeitliche Entwicklung der Umsatzgrenze

Rz. 33 Jedem Unternehmer kann – unabhängig von seiner Rechtsform und der Art der von ihm ausgeführten Umsätze – die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten von dem zuständigen FA gestattet werden, wenn sein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kj. nicht mehr als 800.000 EUR betragen hat. Seit dem 1.1.2012 ist die aktuelle Umsatzgrenze zeitlich unbefristet in § 20 S. 1 Nr....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Ausübung freier Berufe

Rz. 76 § 20 S. 1 Nr. 3 UStG ermöglicht es Angehörigen der freien Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sich ebenfalls die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestatten zu lassen. Die Möglichkeit nach § 20 S. 1 Nr. 3 UStG ergibt sich unabhängig von der Höhe der erzielten Umsätze des Unternehmers. Unerheblich ist dabei, ob die freiberufliche Tätigkeit einzeln oder al...mehr

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Naturkatastrophe / 1 Typischer Sachverhalt

Nie hätte Rainer Wert, Geschäftsführer der XYZ Import GmbH, geglaubt, dass sein Unternehmen von Feuer, Sturmschäden oder Wasserkatastrophen betroffen sein könnte. Der Anruf aus dem Lager belehrte ihn eines Besseren: An einer Verpackungsmaschine war ein Feuer ausgebrochen, das sich jetzt schnell auf das gesamte Lagergebäude ausbreitete. Die Feuerwehr sei schon informiert. Nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.1 GmbH & Co als Organträger

Tz. 163 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Sowohl die Kpl-GmbH als auch die GmbH & Co können OT einer (außenstehenden) OG sein, wenn die finanzielle Eingliederung gegeben ist und ein GAV vorliegt, der erfüllt wird. Bei einer PersGes, deren Kpl eine Kap-Ges ist (zB GmbH & Co KG), sind nach der Rspr die von den Kdsten gehaltenen Anteile an der Kpl-GmbH Sonder-BV der Kdsten. Hier stellt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Die "Ketten-vGA"

Tz. 816 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Beteiligungsketten können vGA entweder jeweils von Stufe zu Stufe oder über mehrere Stufen hinweg an zwischengeschalteten Konzerngesellschaften vorbei erfolgen. In der Praxis häufiger anzutreffen ist die Var b), da schuldrechtliche Verträge im Konzern idR nicht über mehrere Stufen, sondern unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem vorgese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Gesellschaftsrechtliche Beziehungen

Tz. 505 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nahe stehende Pers aufgr gesellschaftsrechtlicher Beziehungen sind insbes verbundene Unternehmen (zB MG, TG, GM, EG oder SchwGes). Gesellschaftsrechtliche Beziehungen können jedoch auch zu Pers-Ges bestehen, die vom Gesellschafter bzw mehreren Gesellschaftern beherrscht werden oder ihn bzw sie beherrschen. Grds zu vGA in Konzernstrukturen s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen im "Vieleck"

Tz. 840 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In komplexeren Konzernstrukturen können die dargestellten Fragestellungen zur Ketten-vGA (s Tz 816ff) und zur vGA im Dreiecksverhältnis (s Tz 830ff) auch in Kombination auftreten (in der Fach-Lit tw auch als "Ketten-vGA zwischen vd Beteiligungssträngen" bezeichnet; zB s Liebchen, Haufe Steuer Office, HI1100323). Dies ist immer dann der Fall,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm, Der Abschluss des EAV im GmbH-Recht, BB 1981, 1491; Heidenhain, Änderung der bestehenden Ergebnisverwendungs-Verfassung in der GmbH mit einfacher Mehrheit? GmbHR 1987, 293; Timm, Gekl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.5 Aufwand durch Erwerb von Wirtschaftsgütern zu einem unangemessen hohen Kaufpreis

Tz. 377 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erwirbt eine Kö ein WG aus gesellschaftsrechtlich veranlassten Gründen zu einem unangemessen hohen Kaufpreis, ist bereits innerhalb der St-Bil die Kaufpreiszahlung in angemessene AK und einen Aufwand aufzuteilen. Der Aufwand stellt auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung eine BA dar und führt auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.5 Auswirkung auf Konzernfälle

Tz. 676 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach den Grundsätzen der früheren Verw-Auff (s Tz 671aff) konnte ein ErbSt-Tatbestand bei einer vGA nicht nur dann vorliegen, wenn es sich bei den Beteiligten um eine natürliche Pers handelt (Ehegatten, Kinder, Eltern usw). Sie galt vielmehr auch dann, wenn es sich um Zuwendungen zwischen jur Pers (zB SchwGes) handelt; s Hartmann (GmbH-StB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.1 Veräußerung von Wirtschaftsgütern zu einem unangemessen niedrigen Preis

Tz. 404 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch die Veräußerung von WG zu einem unangemessen niedrigen Preis kommt es bei der veräußernden Kap-Ges iHd Differenz zwischen vereinbartem und angemessenem Preis zu einer verhinderten Vermögensmehrung. Diese verhinderte Vermögensmehrung schlägt sich nicht in der St-Bil der veräußernden Kap-Ges nieder. Tz. 405 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.6 Bestätigung der BFH-Rechtsprechung – Die Verwaltung folgt dem BFH

Rn. 671b Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der BFH hat in der Folge seine og Tendenzen bestätigt und die Verw-Auff in drei Entscheidungen eindeutig verworfen; s Urt des BFH v 13.09.2017 (GmbHR 2018, 275, 279, 280). Danach ist die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahe stehende Pers keine gemischte freigebige Zuwendung der Kap-Ges iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang der Änderungsmöglichkeit

Tz. 28a Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderung des Bescheids des AE ist der Höhe nach nicht an die Änderung auf der Ebene der Kö gebunden. Dies ergibt sich bereits daraus, dass materiell-rechtlich eine Abweichung zwischen dem nach § 8 Abs 3 S 2 KStG bei der Kö hinzuzurechnenden und dem zugeflossenen Betrag der vGA vorliegen kann (dazu s Tz 22). Diese Abweichungen sollen und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

Tz. 13 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass ein St-Bescheid gegenüber einer Kö hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids ggü der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist dabei nicht maßgeblich; s Bauschatz (in Gosch, 4. Aufl, § 32...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.2 Verhältnis zur Besteuerung beim Gesellschafter

Tz. 169 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während in der Zeit vor der KSt-Reform 1977 idR noch nicht strikt zwischen der Erfassung von vGA bei der Einkommensermittlung (s § 8 KStG) und dem Abfluss der Vorteilszuwendung (Einkommensverwendung) unterschieden wurde (im Einzelnen s Urt des BFH v 09.08.1989, BStBl II 1990, 237), führten die Regelungen zum KSt-Anrechnungsverfahren (s §§ 27...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Selbstkontrahierungsverbot

Tz. 253 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 181 BGB kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen keine Rechtsgeschäfte vornehmen (In-Sich-Geschäfte), soweit ihm nichts anderes gestattet ist. Schließt danach der alleinige Ges-GF im Namen der Gesellschaft mit sich selbst Rechtsgeschäfte ab, ohne wirksam von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit zu sein,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.1 Allgemeines/Beispiele

Tz. 672 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In der Praxis konnte die og bisherige Verw-Auff (s Tz 671a) erhebliche Auswirkungen haben. Die sich erbstlich aus einer vGA ergebenden St-Lasten können dabei weit über die ertragstlichen Wirkungen hinausgehen. Dies gilt insbes dann, wenn es sich dabei um Zuwendungen der Kap-Ges an den Gesellschafter oder an die nahe stehende Person handelt,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Mehrstöckige und mittelbare Organschaft

Tz. 750 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die stliche Organschaft kommt in vd Ausprägungen vor: Der Grundfall ist, dass zwischen dem OT, der die Mehrheit der Stimmrechte an der OG hat, und der OG ein GAV abgeschlossen und durchgeführt wird (unmittelbare Organschaft). Tz. 751 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen können mehrere unmittelbare Organschafte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Alternativen zur Organschaftsbesteuerung

Tz. 65 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vor der Änderung des § 15 Abs 4 EStG durch das StVergAbG konnte eine (atypisch oder typisch) stille Beteiligung zwischen Kap-Ges als Vehikel zur Verlagerung von Verlusten von einer auf die andere Gesellschaft genutzt werden. Deshalb wurde die stille Gesellschaft auch als Alt zur Organschaft in die Diskussion gebracht (s Kessler/Reitsam, DStR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1373 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, wann bei einer mittelbaren Organschaft der in der St-Bil des OT gebildete AP aufzulösen ist und welche stlichen Wirkungen diese Auflösung hat, lässt sich aus dem Ges-Wortlaut nicht zweifelsfrei beantworten. Bei der Auflösung der AP ergeben sich ähnliche Probleme wie bei deren Bildung (s Heurung/Seidel, DK 2009, 400, 405). Da nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.2 Ersparte Ausgaben des Gesellschafters

Tz. 438 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erspart ein Gesellschafter dadurch Ausgaben, dass ihm die Kö für eine Leistung ein zu niedriges Entgelt berechnet, liegt bei der Kö eine vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung vor, die bei der Kö als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG zu korrigieren ist und gleichzeitig eine Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG darstellt. Beispiel 1: An der AB-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 117...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.2 Zeitliche Abfolge bei Anwendung des § 32a Abs 1 KStG

Tz. 42 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der ges Grundfall geht davon aus, dass zunächst die vGA bei der Kö zu einem Erlass oder zu einer Änderung des St-Bescheids führt und anschließend dann die Änderung des Bescheids des AE erfolgt. Tz. 43 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fraglich ist, ob eine Änderung des St-Bescheids des AE auch dann erfolgen kann, wenn die vGA bei der Kö im Zeitpunkt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Nach inländischem Handelsrecht abgeschlossener Gewinnabführungsvertrag

Tz. 325 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 291 Abs 1 AktG ist der GAV ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine SE, eine AG bzw eine KGaA verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen (beliebiger Rechtsform) abzuführen. Während eine OG in der Rechtsform einer AG beim Abschluss eines Unternehmensvertrags zwingend die strengen Satzungsregelungen des AktG beacht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.16 Strafrechtliche Aspekte der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 688 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA kann den Tatbestand einer St-Hinterziehung (s § 370 AO), oder einer leichtfertigen St-Verkürzung (s § 378 AO) erfüllen. Allerdings ist dies nicht automatisch und zwingend bei allen Arten von vGA der Fall. Beide Tatbestände setzen eine Verkürzung von St und damit eine Verminderung des Einkommens voraus. Das Strafrecht greift also bei vG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Belastungen im Halbeinkünfteverfahren (bis 2008)

Tz. 722 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens wurde zunächst der KSt-Satz von zuvor 40 % auf 25 % abgesenkt; dies wirkte sich auch mindernd auf die StBelastung einer vGA aus. Andererseits konnte es für vGA keine KSt-Minderungen mehr geben. Hinsichtlich der Belastungswirkungen ist zunächst zu unterscheiden, ob der Gesellschafter eine natürliche P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Zweck der Vorschrift; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 17 KStG ist eine Auffang- und Ergänzungsvorschrift zu § 14 KStG. Sie erweitert den Kreis der möglichen OG über die in § 14 KStG allein angesprochene SE, AG und KGaA hinaus insbes auf die GmbH. Wegen weiterer Gesellschaften s Tz 6ff. Tz. 2 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 17 KStG idF des KStRefG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) wurde inhaltlich u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Zusammenhang mit den Anwendungsregelungen für § 3 Nr 40 S 2f EStG und § 8b Abs 1 S 2ff KStG

Tz. 64 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einschränkungen der StBefreiungen in § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2ff EStG und § 8b Abs 1 S 2ff KStG gelten erstmals für Bezüge, die nach dem 18.12.2006 zugeflossen sind (s § 52 Abs 4b S 2 EStG und § 34 Abs 7 S 11 KStG; jeweils vor Kroatien-StAnpG). Hier ergibt sich also – anders als bei § 32a KStG – keine Rückwirkung in zurückliegende Jahre....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Zeitpunkt der Einkommenskorrektur

Tz. 356 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Liegen die Tatbestandsmerkmale einer vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG vor, besteht nach dem Wortlaut der Vorschrift die Rechtsfolge darin, dass die vGA das Einkommen der Kö nicht mindert. Zum Zeitpunkt der Korrektur macht das Ges allerdings keine Aussage. Da die vGA aber idR in Form eines betrieblichen Vorgangs erscheint und betriebliche Vorgänge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.3 Gegenstand des Antrags (maßgebende Anteile, stille Reserven und Zeitpunkt)

Tz. 149 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Inhaltlich bezieht sich der Antrag nur auf einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG (inkl derivative Anteile hinsichtlich der St-Verstrickungsquote, s Tz 141 und s Tz 149b Bsp 2). Hierzu gehören auch ("neu-einbringungsgeborene") Anteile an Kap-Ges oder Gen, die ab Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG durch (Mit-)Einbringung vorgenann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Veräußerung von Anteilen mit unterschiedlichen Anschaffungskosten

Tz. 86 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Hält der StPfl nur einbringungsgeborene Anteile an einer Kap-Ges, die er aber zu vd Zeitpunkten und zu unterschiedlichen AK erworben hat, kann der AE bei der Veräußerung nur eines Teils seiner Beteiligung wählen, welche Anteile oder Teile davon er veräußert. In diesem Fall sind für die Ermittlung eines VG die tats AK dieses vom AE bestimmten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Grundlagen und Zielsetzung der Regelung

Tz. 44 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 32a Abs 2 KStG gilt für verdeckte Einlagen eine entspr Verknüpfung wie für vGA. Die Vorschrift stellt verfahrensrechtlich sicher, dass die StBefreiung einer verdeckten Einlage (= außerbilanzielle Korrektur) bei der Kö auch dann erfolgen kann, wenn ihr Bescheid bereits bestandskräftig bzw verjährt ist, soweit beim AE nachträglich der Ta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Regelfall: Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 213 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Gesellschafter beherrscht eine Kap-Ges, wenn er den Abschluss des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts erzwingen kann. Im Regelfall setzt die Beherrschung einer Kap-Ges deshalb eine Beteiligung am Stamm- oder Grund-Kap von mehr als 50 % voraus. Üblicherweise ist mit einer solchen Mehrheitsbeteiligung auch die Mehrheit der Stimmrechte in der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Vorteilszuwendung in Unkenntnis des Gesellschafters

Tz. 519 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach Auff des BFH kann einem Gesellschafter jedenfalls dann keine vGA als Einnahme gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG zugerechnet werden, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er von der Begünstigung der ihm nahe stehenden Pers durch die GmbH überhaupt Kenntnis hatte; s Urt des BFH v 22.02.2005 (BFH/NV 2005, 1266). Verschafft sich der GF e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Mindestvertragsdauer

Tz. 564 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das ZivR kennt keine Mindestlaufzeit für den GAV. Demhingegen macht § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG, um eine willkürliche Beeinflussung der Besteuerung von Jahr zu Jahr zu unterbinden, die stliche Anerkennung der Organschaft davon abhängig, dass ein GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer tats durchgeführt w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Steuerbelastungen ab 2009

Tz. 724 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das System der Besteuerung von vGA bleibt durch die UntStRef 2008 grds unberührt. VGA führen nach wie vor zu einer (außerbilanziellen) Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG. Es ist jeweils auch im Abflussjahr zu prüfen, ob eine Verwendung des Einlagekontos und / oder des EK 02-Bestands erfolgt. Aufgrund der Änderung des § 38 KStG durch...mehr