Fachbeiträge & Kommentare zu Brexit

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 15 Die für die Erwerbsbesteuerung nach § 1b UStG in Betracht kommende Personengruppe (Rz. 13) muss beim Erwerb eines neuen Fahrzeugs die Erwerbsbesteuerung nur vornehmen, wenn es sich unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt. Diese Voraussetzungen sind insbesondere erfüllt, wenn das Fahrzeug bei einer entgeltlic...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 2 Entscheidungen der Gerichte zur Verwendung ausländischer Rechtsformen

Durch die Überseering-Entscheidung des EuGH [1] sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BGH wurde klargestellt, dass sowohl im EU-Ausland wirksam gegründete Kapitalgesellschaften als auch US-amerikanischen Kapitalgesellschaften die Rechtsfähigkeit im Inland nicht deswegen versagt werden kann, weil sie trotz effektiven Sitzes im Inland dort nicht wirksam errichtet worden si...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / Verwendung einer ausländischen Kapitalgesellschaft als Alternative zur GmbH?

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste Rechtsform für eine Unternehmensgründung in der Bundesrepublik. Doch sie hat auch Nachteile, vor allem weil ein Mindestkapital von 12.500 EUR aufgebracht werden muss. Der Aufwand und die Kosten einer Gründung sind so beträchtlich, dass sie manchen Interessenten abschrecken. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 1.11...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit

Zusammenfassung Begriff Mit dem Wort Brexit wird der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bezeichnet. Infolge des Brexits ergeben sich Änderungen für Personen in allen europäischen Staaten, insbesondere auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Übergangsphase bis zu einer endgültigen und dauerhaften Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 3 Das EU-Arbeitsrecht und der Brexit

Für das richtige Verständnis der arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Brexits generell ist die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Rechtsquellen des EU-Rechts wichtig, da diese unterschiedlichen Einfluss auf das jeweilige nationale Recht haben. Dabei gilt: sämtliche Rechtsquellen des EU-Rechts, die unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten beanspruchen, verlieren ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 1 Entwicklung des Brexits

Mit der Entscheidung zum sog. Brexit hat das Vereinigte Königreich am 29.3.2017 offiziell seinen Austritt aus der EU erklärt. Am 23.3.2019 erfolgte eine Fristverlängerung bis zum 12.4.2019 und anschließend bis zum 31.10.2019. Am 28.10.2019 wurde eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.1.2020 beschlossen. Am 20.12.2019 hat das britische Parlament dem Austrittsabkommen zuges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2 Einkommensteuergesetz

Eine Reihe von begünstigenden Regelungen des EStG sind an eine Mitgliedschaft in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geknüpft. Nach dem vollzogenen Brexit ist das Vereinigte Königreich seit dem 1.2.2020 kein Mitgliedstaat der EU mehr und es gehört auch nicht dem EWR an. Es ist damit ein Drittstaat. Da der Austritt jedoch mit einem Austrittsabkommen erfolgte ("G...mehr

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Brexit / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Wort Brexit wird der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union bezeichnet. Infolge des Brexits ergeben sich Änderungen für Personen in allen europäischen Staaten, insbesondere auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Übergangsphase bis zu einer endgültigen und dauerhaften Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wurd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 1.1 Fortgelten der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit

Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit sind auch über den 31.12.2020 hinaus anzuwenden, sofern sich in dem zu bewertenden Sachverhalt keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben haben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 1 Doppelbesteuerungsabkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen ist unabhängig davon anwendbar, ob das Vereinigte Königreich ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist oder nicht. Die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens insbesondere zur Ansässigkeit[1], zum Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn[2] und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung[3] sind daher auch nach dem Brexit weiter anwendbar. Ins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 1 Das Austrittsabkommen

Am 29.3.2017 unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland die Europäische Union (EU) davon, aus der EU auszutreten – der Beginn des "Brexit". Erstmalig in der Geschichte der EU wurde damit das Austrittsverfahren nach Art. 50 EUV eingeleitet. Nach langen Verhandlungen hat das britische Parlament am 20.12.2019 dem "Abkommen über den Austritt des Verein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2 Die Übergangsphase

Das Austrittsabkommen sah einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 vor, in dem das Vereinigte Königreich rechtlich weiterhin wie ein Mitgliedstaat behandelt wurde. Damit galt das EU-Recht im und gegenüber dem Vereinigten Königreich grundsätzlich weiter, jedoch ohne Beteiligung des Vereinigten Königreichs an EU-Institutionen. Arbeitsrechtliche Änderungen ergaben sich demnac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regelungszweck und -inhalt

Tz. 114 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG und § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ordnen eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns an, wenn im Anschluss an eine Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) oder im Anschluss an einen Anteilstausch (§ 21 UmwStG) jeweils unter dem gW für den Einbringenden oder die übernehmende Gesellschaft die Voraussetzungen iSd § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 5.1.1 Beschäftigung eines Unionsbürgers im Vereinigten Königreich

Mit dem Brexit gilt auch die Freizügigkeit als eine der elementaren Grundfreiheiten der EU im Verhältnis zum Vereinigten Königreich nicht mehr. Grundsätzlich endete die Arbeitnehmerfreizügigkeit für britische Staatsbürger in Deutschland und für Deutsche im Vereinigten Königreich bereits mit Ablauf der Frist des Artikel 50 Abs. 3 EUV, also zum 29.3.2019. Jedoch haben alle Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 5.6 Betriebsverfassungsrecht

Das Recht des Europäischen Betriebsrats auf Grundlage der Richtlinie 2009/38/EG gilt seit dem 1.1.2021 im Vereinigten Königreich nicht mehr. Damit ist die Neubildung von Europäischen Betriebsräten unter Beteiligung von im Vereinigten Königreich bestehenden Unternehmen nicht mehr möglich. Zahlreiche internationale Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU haben das britische Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Tatbestand und erstmalige Anwendung

Tz. 117 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Aus der Rechtsfolge des § 22 Abs 8 S 1 UmwStG, dass es nämlich (nur) um die Anwendung des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 S 6 UmwStG als Folgewirkung des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU geht, ergibt sich der Tatbestand der Vorschrift. Der Regelungsbereich umfasst nämlich bereits erfolgte Einbringungen nach den §§ 20, 21 o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 1.2 Austrittsabkommen und Übergangsphase

Mit dem "Austrittsabkommen" wird das im EU-Vertrag vorgesehene Abkommen zwischen dem Austrittskandidaten und der EU bezeichnet. Mit dem Inkrafttreten des Austrittsabkommens zum 1.2.2020 begann die Übergangsphase, die am 31.12.2020 endete. Nach dem Ende der Übergangsphase galten die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit in den Sachverhalten weiter, die vor dem Ende der Übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 1.3 Abkommen über Handel und Zusammenarbeit

Das "Abkommen über Handel und Zusammenarbeit" regelt die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Es wurde am 27.4.2021 ratifiziert und ist zum 1.5.2021 in Kraft getreten. In der Zeit vom 1.1.2021 bis 30.4.2021 wurde es vorläufig angewandt. Von dem neuen Abkommen über Handel und Zusammenarbeit werden Sachverhalte erfasst, die ab dem 1.1.2021 be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / Lohnsteuer

1 Doppelbesteuerungsabkommen Das Doppelbesteuerungsabkommen ist unabhängig davon anwendbar, ob das Vereinigte Königreich ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ist oder nicht. Die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens insbesondere zur Ansässigkeit[1], zum Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn[2] und zur Vermeidung der Doppelbesteuerung[3] sind daher auch nach dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 3.2 Krankenversicherung

3.2.1 Regelungen nach dem Austrittsabkommen Wohnort Deutschland Personen bleiben auch nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich versichert, solange sich keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben (die ihrer versicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde lagen). Dies gilt für Personen, die in der Übergangsphase in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedschaft wohnen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.3 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland oder im Vereinigten Königreich

Wieder andere Regelungen betreffen sowohl unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Diese Regelungen können also in allen Entsendungsfällen, egal in welche Richtung, relevant werden. 2.3.1 Steuerfreiheit bestimmter Leistungen Bestimmte Lohnersatz- und Sozialleistungen sind steuerfrei, z. B. Leistungen aus einer Krankenversicherung, einer Pflegeversicherung oder aus de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 5 Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Problembereiche

Nach dem Standpunkt des Vereinigten Königreichs ergeben sich keine wesentlichen Änderungen im Hinblick auf den arbeitsrechtlichen Schutz von im Vereinigten Königreich beschäftigten Arbeitnehmern. Dies soll unabhängig davon gelten, ob es sich um ein einheimisches oder ausländisches Unternehmen handelt. 5.1 Freizügigkeit und Aufenthaltsstatus Für EU-Bürger sowie britische Staats...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 3 Einzelfall ist entscheidend

Die genannten steuerlichen Folgen können bei Entsendungen – je nach den Umständen des einzelnen Falls – relevant sein oder nicht. Erforderlich ist deshalb eine genaue Prüfung jedes Einzelfalls.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 3.3 Pflegeversicherung

Die Ausführungen zur Krankenversicherung gelten auch für die Pflegeversicherung. Personen, die nach der Übergangsphase krankenversichert sind, sind auch weiter pflegeversichert und erhalten die Leistungen wie bisher. Personen, die nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit krankenversichert sind, werden nicht weiter pflegeversichert. Der Bereich der Pflegeversicherung w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 3 Auswirkungen auf die Sozialversicherung

3.1 Vorversicherungszeiten Die während der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegten Versicherungs- und Beschäftigungszeiten können als Vorversicherungszeiten in allen Versicherungszweigen angerechnet werden. Dies gilt insbesondere im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung. Zeiten, die nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegt werden, kö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / Arbeitsrecht

1 Das Austrittsabkommen Am 29.3.2017 unterrichtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland die Europäische Union (EU) davon, aus der EU auszutreten – der Beginn des "Brexit". Erstmalig in der Geschichte der EU wurde damit das Austrittsverfahren nach Art. 50 EUV eingeleitet. Nach langen Verhandlungen hat das britische Parlament am 20.12.2019 dem "Abkommen über ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / Sozialversicherung

1 Entwicklung des Brexits Mit der Entscheidung zum sog. Brexit hat das Vereinigte Königreich am 29.3.2017 offiziell seinen Austritt aus der EU erklärt. Am 23.3.2019 erfolgte eine Fristverlängerung bis zum 12.4.2019 und anschließend bis zum 31.10.2019. Am 28.10.2019 wurde eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.1.2020 beschlossen. Am 20.12.2019 hat das britische Parlament de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2 Recht für Entsendungen in den verschiedenen Abkommensphasen

2.1 Entsendungen nach dem Austrittsabkommen Vor dem Ende der Übergangsphase Entsendungen, die vor dem 1.1.2021 begonnen haben gelten bis zum Ablauf der Entsendung weiter. Da die Entsendedauer auf 24 Kalendermonate begrenzt ist, kann es neue Entsendungen nach dem Austrittsabkommen nicht mehr geben. Begonnene Entsendungen sind im Regelfall bereits beendet. Nach dem Ende der Überg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Geyer/Ullmann, Sonderprobleme des Brexit im UmwSt-Recht – Rückwirkungsfiktion und Erfüllung eines Ersatzrealisationstatbestands, FR 2017, 1069; Häck, Wegzug natürlicher Pers mit sperrfristbehafteten Anteilen iSv § 22 Abs 1 UmwStG, IStR 2018, 929; Holle/Weiss, Der Entw eines Brexit-StBG – Rettende Hilfe des dt Ges-Gebers, IWB 2018, 800; Jordan, Der EU-Austritt des Vereinigten Kö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 5.5 Datenverkehr und Datenschutz

Der reibungslose Transfer von Arbeitnehmerdaten von und in das Vereinigte Königreich wird auch in Zukunft unumgänglich sein. Das Brexit-Abkommen sah zunächst ab dem 1.1.2021 noch einen Übergangszeitraum vor. Danach galt das Vereinigte Königreich für 4 Monate nicht als (unsicheres) Drittland im Sinne der DSGVO. Diese Frist verlängerte sich automatisch um 2 weitere Monate. Nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Kein Verlust der persönlichen Anwendungsvoraussetzungen "allein" durch EU-Austritt (§ 22 Abs 8 S 1 UmwStG)

Tz. 121 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 22 Abs 8 S 1 UmwStG bestimmt, dass bei in Großbritannien und Nordirland ansässigen AE sperrfristverhafteter Anteile (Vorgänge s Tz 118) der Austritt dieser Staaten aus der EU mit Wirksamkeit des Brexit nicht zum Verlust der Voraussetzungen des § 1 Abs 4 UmwStG für Zwecke des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 Nr 6 UmwStG führt. Durch den Rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.1.4 Abziehbarkeit von Schulgeld

Zahlungen von Schulgeld können bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn die Schule in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat gelegen ist.[1] Ab dem 1.1.2021 können daher Zahlungen an Schulen im Vereinigten Königreich nicht mehr abgezogen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 3.2.1 Regelungen nach dem Austrittsabkommen

Wohnort Deutschland Personen bleiben auch nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich versichert, solange sich keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben (die ihrer versicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde lagen). Dies gilt für Personen, die in der Übergangsphase in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedschaft wohnen und im Vereinigten Königreich versichert si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.3.2 Abziehbarkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie an einen Empfänger in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat geleistet werden.[1] Zuwendungen an Empfänger im Vereinigten Königreich sind somit ab dem 1.1.2021 nicht mehr abziehbar.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich

Andere Regelungen betreffen ausschließlich beschränkt Steuerpflichtige. Dies sind Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, die aber inländische Einkünfte haben.[1] Dabei kann es sich insbesondere um Arbeitnehmer handeln, die vom Vereinigten Königreich aus nach Deutschland entsendet werden und hier keinen Wohnsitz und auch ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 5.4 Arbeitnehmerüberlassung

Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält keine Regelungen, die es Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat ermöglichen, Arbeitnehmer an Unternehmen im Vereinigten Königreich zu überlassen. Auch umgekehrt sind Überlassungen von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich in Unternehmen in einem Mitgliedsstaat im Abkommen nicht vorgesehen. Die Möglichkeiten der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.1.3 Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen

Vorsorgeaufwendungen, insbesondere für Alters- und Krankenvorsorge[1], können unter bestimmten Voraussetzungen auch dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei ist. Dies gilt jedoch nur, wenn sie in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.3.1 Steuerfreiheit bestimmter Leistungen

Bestimmte Lohnersatz- und Sozialleistungen sind steuerfrei, z. B. Leistungen aus einer Krankenversicherung, einer Pflegeversicherung oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld.[1] Dies gilt auch für vergleichbare Leistungen ausländischer Rechtsträger, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR oder in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.1.7 Wegzugsbesteuerung

Wird die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendet und ist der Arbeitnehmer an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, so werden unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt des Wegzugs eventuelle stille Reserven der Besteuerung unterworfen.[1] Bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die in einem dieser Staaten unbeschränkt steuerpflichtig werden, wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.1.2 Abziehbarkeit von Unterhaltsleistungen

Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Zusammenveranlagung können Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten als Sonderausgaben abgezogen werden.[1] Diese Möglichkeit besteht ab dem 1.1.2021 nicht mehr.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 3.1 Vorversicherungszeiten

Die während der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegten Versicherungs- und Beschäftigungszeiten können als Vorversicherungszeiten in allen Versicherungszweigen angerechnet werden. Dies gilt insbesondere im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung. Zeiten, die nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegt werden, können ebenfalls berücksicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.1 Entsendungen nach dem Austrittsabkommen

Vor dem Ende der Übergangsphase Entsendungen, die vor dem 1.1.2021 begonnen haben gelten bis zum Ablauf der Entsendung weiter. Da die Entsendedauer auf 24 Kalendermonate begrenzt ist, kann es neue Entsendungen nach dem Austrittsabkommen nicht mehr geben. Begonnene Entsendungen sind im Regelfall bereits beendet. Nach dem Ende der Übergangsphase Entsendungen, die nach dem 31.12.2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 5.3 Arbeitnehmerentsendung

Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie[1] verlor zum 1.1.2021 ebenfalls ihre Wirksamkeit. Auch die europäische Dienstleistungsfreiheit besteht nicht mehr. Bestehen bleibt zunächst das britische Umsetzungsgesetz. Ein Außerkrafttreten des britischen Entsendegesetzes würde dazu führen, dass – im Hinblick auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Arbeitnehmern, die aus EU-S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 5.1 Freizügigkeit und Aufenthaltsstatus

Für EU-Bürger sowie britische Staatsangehörige (einschließlich ihrer Familienangehörigen), die zum Ende der Übergangsphase (Stichtag: 31.12.2020) dauerhaft im Vereinigten Königreich bzw. in der EU lebten und arbeiteten, wird durch das Austrittsabkommen ein umfassender Bestandsschutz garantiert. Gleiches gilt für Personen, die sich zum Stichtag zwar nicht mehr in einer solche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.1.6 Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld hat, wer unbeschränkt steuerpflichtig ist[1] und, wenn er nicht freizügigkeitsberechtigt ist, eine Niederlassungs- oder bestimmte Aufenthaltserlaubnis besitzt.[2] Zudem müssen die Kinder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR haben.[3] Ab dem 1.1.2021 kann daher bei Fehlen dieser Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.1.1 Zusammenveranlagung von Ehegatten

Die Zusammenveranlagung von Ehegatten[1] führt häufig zu einer niedrigeren Besteuerung, da insbesondere der Splittingtarif anzuwenden ist.[2] Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind.[3] Ist dies beim Ehegatten des Arbeitnehmers nicht der Fall, kann der Ehegatte aber als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn der Arbeitnehmer sel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.1.5 Abziehbarkeit des Pflege-Pauschbetrags

Für die persönliche Pflege einer anderen Person kann ein Pflege-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn die Pflege in einer Wohnung in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat durchgeführt wird.[1] Dies ist ab dem 1.1.2021 bei der Pflege in einer Wohnung im Vereinigten Königreich nicht mehr der Fall.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 3.4 Rentenversicherung

Rentenversicherungsrechtliche Tatbestände, die während oder nach Ende der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegt wurden, werden wie bisher berücksichtigt. Wohnt eine Person während oder nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich und erhält diese Person bereits eine Rente, wird diese wie bisher in gleicher Höhe ausgezahlt. Solange sich keine Änderungen in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 3.2.2 Regelungen nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit

Wohnortverlegung von Deutschland ins Vereinigte Königreich Für Personen, die in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat wohnen, finden die Regelungen nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit Anwendung, sofern sie bisher keinen grenzüberschreitenden Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen und nach dem 31.12.2020 ihren Wohnort in das Vereinigte Königreich verlegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.2 Entsendungen nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit

Für Entsendungen und vorübergehende selbstständige Tätigkeiten gelten die Regelungen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit, wenn sie nach dem 1.1.2021 beginnen und keinen grenzüberschreitenden Bezug zum Vereinigten Königreich haben, sofern dies vom jeweiligen Staat gewünscht wird. Ist dies der Fall, dann muss der jeweilige Staat eine entsprechende Meldung (sog. Notifizie...mehr