Fachbeiträge & Kommentare zu Bausparkasse

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.9 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Rz. 94 Die Angabepflicht ESRS 2 SBM-2 zielt darauf, den Prozess des Stakeholder-Engagements eines Unternehmens darzustellen. Zu den erzielten Ergebnissen ist auszuführen, wie die Interessen und Standpunkte der Interessenträger eines Unternehmens in seiner Strategie und seinem Geschäftsmodell berücksichtigt werden (ESRS 2.43 f.). Rz. 95 Zunächst ist die Einbeziehung der Intere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Vermögens... / 2 Zuschuss des Arbeitgebers

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin (Steuerklasse IV, keine Kinder, 9 % Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag) hat im März 2024 ein monatliches Gehalt von 3.500 EUR zzgl. 27 EUR Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen. Die Arbeitnehmerin lässt monatlich 40 EUR an eine Bausparkasse überweisen, um die volle staatliche Förderung für einen Bausparvertrag von 9 % aus höchstens ...mehr

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Praxis-Beispiele: Vermögens... / 4 Zuschuss bei mehreren Verträgen

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein monatliches Gehalt von 3.800 EUR (Steuerklasse IV, 2,0 Kinderfreibeträge, 9 % Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag). Sie legt dem Arbeitgeber im Januar einen Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen ihrer Bausparkasse vor. Sie möchte ab Januar monatlich 39,17 EUR sparen. Am 1.4. schließt sie einen weiteren förderfähigen Fon...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vertreter

Rn. 120 Stand: EL 128 – ET: 06/2018 Der Vertreter ist unselbstständig (§ 84 Abs 2 HGB), wenn er einem Unternehmen derart eingegliedert ist, dass er den Weisungen des Unternehmens zu folgen verpflichtet ist, und zwar muss diese Unterordnung hinsichtlich Ort, Zeit, Art und Weise der Tätigkeit gegeben sein (RFH RStBl 1929, 375). Unselbstständigkeit liegt nicht vor bei Handelsver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Steuerfreie Rücklagen (Sonderposten mit Rücklagenanteil)

Rz. 1100 [Autor/Stand] Im Gegensatz zu den übrigen offenen Rücklagen stellen die steuerfreien Rücklagen nicht zur Gänze Bestandteile des Eigenkapitals dar. Sie werden zulasten des steuerpflichtigen Gewinns gebildet. Ihre Auflösung in späteren Jahren hat den umgekehrten Effekt, so dass sie partiell Steuer"rückstellungen" verkörpern.[2] Steuerlich wurden diese Rücklagen früher ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. EStG- und KStG-Änderungsgesetze vom 05.10.1956 (BStBl I 56, 433) und 19.12.1956 (BStBl I 57, 4)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Duch diese Gesetze wurde das geltende EStRecht erneut, teilweise von vornherein befristet geändert. Die hauptsächlichsten Änderungen betrafen die Erhöhung der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 312 DM auf 564 DM ab 1957, Erhöhung der Sonderausgabenhöchstbeträge für den Steuerpflichtigen selbst und seine Ehefrau von je 800 DM auf je ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 98. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohnungseigentumsförderung vom 15.12.1995 BStBl I 1995, 775

Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das neue Gesetz, das 15 Artikel umfaßt, ist durch den Bundestag am 27.10.1995 und durch den Bundesrat am 24.11.1995 verabschiedet worden. Das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) ist in Art. 1 geregelt und umfaßt 19 Paragraphen. Art. 2 ändert die Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO, Art. 3 ...mehr

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Datenerfassung in der konso... / 3.1 Tochterunternehmen

Die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts regelt Art. 22 Bilanz-Richtlinie bzw. § 290 HGB in Anknüpfung an den Tatbestand der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle bzw. Beherrschung mind. eines Tochterunternehmens durch ein Mutterunternehmen. Ist ein Tochterunternehmen in den konsolidierten Lagebericht seines Mutterunternehmens einbezogen und e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.1 Arbeitnehmer, Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (Nr. 1, Alt. 2)

Rz. 3 Bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, bildet das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die beitragspflichtigen Einnahmen. Angesprochen ist hier der Personenkreis, der gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 der Versicherungspflicht unterliegt. Der sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff deckt sich nicht mit dem des Steuerrechts (vg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettoabzüge, Nettobezüge / 1 Nettoabzug

Nettoabzüge werden nach der Ermittlung des gesetzlichen Nettolohns abgezogen. Zu den Nettoabzügen auf der Gehaltsabrechnung gehören: Beiträge von freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung[1]; Vermögenswirksame Leistungen, die an Bausparkassen oder andere Kreditinstitute abgeführt werden; Sachbezüge, die bei der Ermittlung des Steuerbrutto als Fiktivlohn be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.4 Bausparguthaben (Zeilen 57 und 58)

In den Zeilen 57 und 58 sind im Nachlass befindliche Bausparguthaben incl. der bis zum Todestag angefallenen Zinsen mit ihrem Nennbetrag zu erfassen. Einzutragen sind die Bausparnummer, der Name der Bausparkasse und der Wert. Bausparguthaben sind als Kapitalforderungen mit dem Nennwert anzusetzen. Zur Bewertung s. Ziff. 2.13.6. Stehen einem Guthaben aus Bausparverträgen wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.3 Guthaben bei Kreditinstituten, Kapitalforderungen (Zeilen 58 bis 71)

In den Zeilen 58 bis 71 sind Bankguthaben, Bausparguthaben, Hypothekenforderungen, Grundschuldforderungen, Forderungen aus Darlehen oder Einlagen als stiller Gesellschafter zu erfassen. Dabei sind Kapitalforderungen grundsätzlich mit dem Nennwert zu bewerten. Handelt es sich um Kapitalforderungen, die auf eine ausländische Währung lauten, sind diese nach dem Umrechnungskurs i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 5 Entnahme wird nicht besteuert, wenn aus Ankauf kein Vorsteuerabzug möglich war

Haben der vom Unternehmer entnommene bzw. unentgeltlich dem Personal oder anderen Personen zugewendete Gegenstand oder seine Bestandteile bei ihrer Anschaffung nicht zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt, ist die Wertabgabe nicht zu besteuern. Insofern sind 3 Fälle zu unterscheiden: Der entnehmende Unternehmer ist selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, da ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 1.1 Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8 KStG regelt die Ermittlung des Einkommens und bildet zusammen mit § 7 KStG die Grundnorm des Zweiten Teils "Einkommen" des KStG. Aufbauend auf § 7 KStG, wonach sich die KSt nach dem zu versteuernden Einkommen bemisst, enthält § 8 KStG Regelungen zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage der KSt, indem er die allgemeinen Bestimmungen über die Ermittlung des Einkommens ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 80... / 2 Anbieter

Rz. 3 In § 1 Abs. 2 AltZertG werden die möglichen Anbieter eines Altersvorsorgevertrags definiert. Zunächst kommen folgende Unternehmen mit Sitz im Inland gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AltZertG in Betracht: Lebensversicherungsunternehmen, Kreditinstitute mit Erlaubnis zum Betreiben des Einlagengeschäfts, Bausparkassen, externe Kapitalverwaltungsgesellschaften. Mit Ausnahme der Bausp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 80... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Förderung nach Abschn. XI setzt voraus, dass der Stpfl. zugunsten eines auf seinen Namen abgeschlossenen Altersvorsorgevertrags, der nach § 5 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz [1] zertifiziert ist, Beiträge leistet (§ 82 EStG). Zusätzlich sind begünstigt Altersvorsorgeansprüche gegen die in § 82 Abs. 2 EStG genannten Versorgungseinrichtungen. Eine Begriffs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 14 Ermittlung des Auszahlbetrags

Der Auszahlbetrag kann vom Nettobetrag abweichen. Dies ist der Fall, wenn noch folgende Sachverhalte berücksichtigt werden: Vermögensbildung Die Vermögensbildung, für die ein Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag eines im 5. Vermögensbildungsgesetz genannten Anlageinstituts wie z. B. einer Bank, Bausparkasse oder Lebensversicherung beim Arbeitgeber einreichen muss, wird vom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 17 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied der Techniker KK (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 1,2 %). Der Beitragssatz der Renten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der Vermögensbild... / 3.4 Bausparvertrag

Zu dieser Anlageart gehören alle Verträge, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind.[1] Der Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ist die häufigste Vertragsform. Daneben sind noch begünstigt Wohnbau-Sparverträge mit einem Kreditinstitut oder mit einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, Baufinanzierungsverträge mit Wohnungs- und Siedlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 4 Wahl der Anlage

Die Wahl der Anlageart und des Unternehmens oder Instituts (z. B. Sparkasse, Bausparkasse, Lebensversicherungsgesellschaft), bei dem die vermögenswirksame Leistung angelegt werden soll, bestimmt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten stets der Arbeitnehmer. Diese Anlagewahlfreiheit ist zwingende Voraussetzung für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und sichert die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2.5 Bausparvertrag

Zu dieser Anlageart gehören alle Verträge, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind[1], z. B. Bausparverträge mit einer Bausparkasse, einem Kreditinstitut oder mit einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Für Bausparkassenbeiträge gilt eine Sperrfrist von 7 Jahren. Voraussetzung ist stets, dass die (Spar-)Beiträge und Prämien zum B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
KEHE Grundbuchrecht / 4. Aushändigung des Briefs

a) Über die Aushändigung neuer Grundpfandrechtsbriefe und die Rückgabe eingereichter Briefe muss sich ein Nachweis bei den Grundakten befinden. Wird der Brief in der Amtsstelle oder durch Bedienstete des Grundbuchamts ausgehändigt, hat die empfangende Person den Empfang schriftlich zu bestätigen. Die Übersendung durch die Post erfolgt durch Einschreiben gegen Rückschein. Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der Vermögensbild... / 13.1 Anlageinstitute

Für das Anlageinstitut bestehen Anzeigepflichten, damit das Finanzamt bei vorzeitiger unschädlicher Verfügung die Arbeitnehmersparzulage vor Ablauf von Sperrfristen auszahlen kann und um zu verhindern, dass bei zulagenschädlicher Verfügung vom Finanzamt festgesetzte Sparzulagen bei Eintritt der Fälligkeit zu Unrecht an das Anlageinstitut zugunsten des Arbeitnehmers überwiese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vermögensausgleich nach... / 1. Sachverhalt

Rz. 24 Im dem Urteil XII ZR 39/06 [70] zugrundeliegenden Sachverhalt erwarben die Lebensgefährten im Jahr 1995 in Bruchteilsgemeinschaft zu je ½ ein Baugrundstück. Sie trugen den Kaufpreis für das Grundstück und die Grunderwerbsteuer zu gleichen Teilen. Die Partner bebauten das Grundstück anschließend mit einem Familienwohnhaus, das sie gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken nutzte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Gesetzliche Erwerbsverbote

Rz. 67 Gesetzliche Erwerbsverbote hat das GBA stets von Amts wegen zu prüfen und zu beachten.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der 3. Abschnitt mit den §§ 56–70 GBO erhält Vorschriften, die sich mit dem Inhalt der Grundpfandrechtsbriefe befassen sowie die verschiedenen Briefformen (Gesamtbrief, Teilbrief) regeln. Von praktischer Bedeutung ist § 60 GBO, der Vorschriften über die Aushändigung des neu erstellten Briefes enthält. § 62 GBO bestimmt, dass der Briefinhalt auf dem Laufenden zu halten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 6 Rückforderung der Sparzulage

Bei Verletzung von Sperr-, Verwendungs- und Vorlagefristen entfällt die Zulagenbegünstigung rückwirkend.[1] Das Finanzamt ändert daraufhin den Bescheid über die Festsetzung der Sparzulage, und die Auszahlung der gespeicherten Sparzulagen wird gesperrt. Sofern Zulagen bereits ausgezahlt worden sind, werden diese vom Arbeitnehmer zurückgefordert. Wird über vermögenswirksame Lei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der Vermögensbild... / 7.2 Elektronische Datenübermittlung

Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn er der elektronischen Datenübermittlung durch das Anlageinstitut zustimmt und hierfür seine Identifikationsnummer mitteilt.[1] Anlageinstitut holt sich Zustimmung des Anlegers ein Der Anleger muss gegenüber dem Anlageinstitut die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung bis spätestens zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermittlungsprovision

Begriff Arbeitnehmer erhalten eine Vermittlungsprovision, wenn sie am Abschluss eines Geschäfts maßgeblich beteiligt sind. Vermittlungsprovisionen sind lohnsteuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Das Gleiche gilt für Provisionen, die ein Dritter an den Arbeitgeber zahlt und die dieser an den Arbeitnehmer weiterleitet. Provisionen einer Bausparkasse oder Versicherung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abrechnung von Lohnzahlunge... / 1 Zuordnung zum Arbeitslohn

Für die Beurteilung, ob ein geldwerter Vorteil für die Beschäftigung gewährt wird, muss zwischen der Zuwendung des Dritten und der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers eine innere Verknüpfung bestehen. In der Praxis ergibt sich bei Lohnzahlungen durch Dritte eine Lohnsteuerabzugspflicht des Arbeitgebers im Wesentlichen, wenn der Dritte in der praktischen Auswirkung nur die Funk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abrechnung von Lohnzahlunge... / 2.2 Echte Lohnzahlung eines Dritten

Eine echte Lohnzahlung eines Dritten liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer Vorteile als Barzuwendung von einem Dritten eingeräumt und tatsächlich erbracht werden, mit denen der Dritte wirtschaftlich belastet ist.[1] Die Leistung muss folgende Merkmale aufweisen: sie wurde im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erbracht, sie wurde für den Arbeitgeber erbracht, der Arbeitgeber hat von der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6 Arbeitsschritte bei den "sonstigen Verbindlichkeiten"

Die Position "sonstige Verbindlichkeiten" ist ein Sammelposten, der alle Verbindlichkeiten zugeordnet werden, die nicht einem anderen Verbindlichkeitsposten zugeteilt werden können. Hierunter fallen beispielsweise Darlehen von Dritten (keine Kreditinstitute), erhaltene Anzahlungen, Lohnverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Steuern. Im Gegensatz zu den Verbindlichkeiten gege...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kreditinstitut

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur Bedeutung des Kreditinstituts bei der Übertragung von Vermögensbeteiligungen iSd § 3 Nr 39 EStG > Mitarbeiterkapitalbeteiligung Rz 12 sowie für das VermBG > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 94 ff. Auch > Bausparkassen Rz 1 sind Kreditinstitute. Außerdem > Bankgewerbe, > Deutsche Bundesbank, > Darlehen, > Europäische Bank für Wiederaufbau un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Erweiterung der Verordnungsermächtigung auf Institute (Abs. 2)

Rn. 21 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die R 86/635/EWG vom 08.12.1986 über den JA und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten wurde durch das BankBiRiLiG vom 30.11.1990 in nationales Recht transformiert. Im Zuge dieses Gesetzes wurde u. a. § 330 um Abs. 2 ergänzt. Gemäß § 330 Abs. 2 Satz 1 ist der Regelungsrahmen des Abs. 1 auf folgende Institute unge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3.3 Sonstige Vermögensgegenstände

Unter die Rubrik "Sonstige Vermögensgegenstände" fallen Gegenstände, die keiner anderen Bilanzposition im Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Hierunter sind i. d. R. sämtliche anderen Forderungen (an Mitarbeiter, Geschäftsführer, Gesellschafter), sonstige Darlehensforderungen, Guthaben bei Bausparkassen, Schadensersatzansprüche, Arbeitnehmervorschüsse und -darlehen und (Umsatz)-...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 4.6 Sonderfall: Zinsgünstiges Darlehen auf der Basis von Bausparverträgen, sog. Arbeitgeber-Vorratsbausparverträge

Bei dieser Fallgestaltung schließt der Arbeitgeber ein Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ab und zahlt die Mindestbausparsumme auf diesen Vertrag ein. Nach der Sparphase und bei Erreichen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme erhält der Arbeitgeber das Bausparguthaben ausgezahlt. Das Darlehen aus dem Bausparvertrag erhält ein Arbeitnehmer des Arbeitgebers. Die Finanzv...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Abs. 3 C. 2.)

Rz. 150 Alle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in diesem Posten – unabhängig von Laufzeit oder Sicherung und inkl. zugehöriger Zinsverbindlichkeiten und antizipativer Zinsabgrenzung – zu zeigen. Als Kreditinstitut gilt jede inländische oder vergleichbare ausländische Bank, Sparkasse bzw. Bausparkasse i. S. d. § 1 Abs. 1 KWG. Nicht ausgewiesen werden etwaig ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.5.2 Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Rz. 96 Unter das Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten fallen alle Sichteinlagen bei inländischen (i. S. v. § 1 KWG) und ausländischen Kreditinstituten, Sparkassen und Zentralbanken. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Euro- oder Fremdwährungskonten handelt. Der Begriff Sichteinlage betont, dass es sich um jederzeit dispositionsfähige Guthaben handeln muss...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bausparförderung durch die ... / 4.2 Auszahlung

Die Bausparkassen erledigen die Antragsbearbeitung in eigener Zuständigkeit und fordern anschließend die jeweilige Wohnungsbauprämie beim Finanzamt an. Sobald die Bausparkasse die Wohnungsbauprämie erhalten hat, wird sie dem Konto des betreffenden Bausparers gutgeschrieben. Eine jährliche Auszahlung der Wohnungsbauprämie ist nicht möglich. Die Auszahlung der über die Jahre h...mehr

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Bausparförderung durch die ... / 4.1 Antrag

Die Wohnungsbauprämie muss auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragt werden. Die Antragsfrist beträgt 2 Jahre. Sie endet also für die Wohnungsbauprämie 2023 zum 31.12.2025.[1] Der Prämienantrag ist nicht an das Finanzamt, sondern unmittelbar an die Bausparkasse zu richten, bei der der Bausparvertrag besteht. Bei mehreren Bausparverträgen, ggf. bei verschiedenen Bauspar...mehr

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Bausparförderung durch die ... / 2 Prämienbegünstigte Aufwendungen

Zu den prämienbegünstigten Aufwendungen zählen alle bis zum Erreichen der vereinbarten Bausparsumme geleisteten Beiträge, die bis zur vollen oder teilweisen Auszahlung der Bausparsumme entrichtet worden sind. Neben den vertraglich vereinbarten Beiträgen gehören u. a. zu den prämienberechtigten Aufwendungen: die Abschlussgebühr, auch soweit sie zunächst auf einem Sonderkonto g...mehr

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Bausparförderung durch die ... / Zusammenfassung

Überblick Das Bausparen, d. h. das Ansammeln von Kapital auf Bausparverträgen, um später von der Bausparkasse zinsgünstige Darlehen zum Erwerb von Wohneigentum zu erhalten, wird staatlich durch das Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) gefördert. Die Vergünstigungen des Bausparens in Form staatlicher Prämien sind in den letzten Jahren deutlich zurückgeführt worden. Eine Prämie wi...mehr