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Krankheitskosten bei einem Wegeunfall zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Dr. Stephan Geserich
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Leitsatz

Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, können gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten abgezogen werden. Sie werden von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nicht erfasst. Diese erstreckt sich nur auf fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen.

 

Normenkette

§ 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 4 Sätze 1 und 2, Abs. 2 Satz 1 EStG

 

Sachverhalt

Die Klägerin erlitt im Streitjahr (2013) auf dem Weg von ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte (bis VZ 2013, ab VZ 2014 erste Tätigkeitsstätte; im Folgenden: erste Tätigkeitsstätte) zu ihrer Wohnung einen Autounfall. Hierdurch kam es u.a. zu schweren Verletzungen im Gesicht. Die Klägerin wurde daraufhin stationär operiert. Die zuständige Berufsgenossenschaft übernahm die Kosten für die Operation nach den für den Sozialversicherungsträger geltenden Sätzen entsprechend der Fallpauschale. Die darüber hinausgehenden Kosten für die Operation zahlte die Klägerin selbst. Diese Aufwendungen machte sie neben weiteren Behandlungs- und damit in Zusammenhang stehenden Fahrtkosten als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend.

Das FA erkannte die Werbungskosten auch im Einspruchsverfahren nicht an. Die daraufhin erhobene Klage wies das FG ab (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.1.2018, 5 K 500/17, Haufe-Index 13151985, EFG 2018, 1444).

 

Entscheidung

Auf die Revision der Klägerin hat der BFH das angefochtene Urteil aus den in den Praxis-Hinweisen ausgeführten Gründen aufgehoben und der Klage stattgegeben.

 

Hinweis

1. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung sind Werbungskosten auch Aufwendungen des Ar...

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    BFH VI R 8/18

      Entscheidungsstichwort (Thema) Krankheitskosten bei einem Wegeunfall zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte  Leitsatz (amtlich) Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer ...

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