Stoppt der Bundesrat das ZollkodexAnpG?

Am 19.12.2014 steht das ZollkodexAnpG auf der Tagesordnung im Bundesrat. Das Gesetz soll in weiten Teilen ab 1.1.2015 in Kraft treten, so dass die Zustimmung des Bundesrats in seiner letzten Sitzung in 2014 erforderlich wäre. Doch nun zeichnet sich ab, dass das Gesetzespaket möglicherweise in den Vermittlungsausschuss muss.

Denn der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat die Einberufung des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 Abs. 2 GG zu verlangen. Hintergrund dafür ist, dass zahlreiche Vorschläge des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren nicht umgesetzt worden sind.

Dies sind vor allem:

  •  Maßnahmen, mit denen Gesetzeslücken im Umwandlungssteuerrecht bei Firmenübernahmen geschlossen werden sollten. Dazu gehört z. B. ein Buchwertausschluss bei einem Anteilstausch unter zusätzlichen finanziell nicht unerheblichen Gegenleistungen;
  • eine breiter angelegte Besteuerung von Streubesitzanteilen, welche auch Veräußerungsgewinne umfasst;
  • gesetzliche Änderungen, um missbräuchliche grenzüberschreitende Steuergestaltungen zu vermeiden. Zu nennen sind insbesondere die sog. hybriden Gestaltungen, die zu einer doppelten Nichtbesteuerung bzw. einem Doppelabzug von Betriebsausgaben in zwei Staaten führen können;
  • Änderungen im Bewertungsgesetz, vor allem zum Sachwertverfahren bei der Bewertung von Grundbesitz.

Zwar hatte die Bundesregierung eine Aufnahme dieser Punkte in das nächste Steueränderungspaket in 2015 zugesichert. Doch offenbar wollen die Bundesländer ein weiteres Hinauszögern und den damit verbundenen Steuerausfall nicht mehr hinnehmen. Schließlich wurden gesetzgeberische Gegenmaßnahmen bereits im Rahmen des StÄnd-AnpG-Kroatien vergeblich angeregt.

Es bleibt mit Spannung abzuwarten, ob der Bundesrat das ZollkodexAnpG am 19.12.2014 tatsächlich ausbremsen wird. Dies würde schließlich auch einen Stopp für darin bereits enthaltene wichtige und dringliche Gesetzesänderungen bedeuten.

Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrats v. 11.12.2014, BR-DS 592/1/14