Kampf gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen geht weiter

Die Bundesländer haben am 16.12.2016 eine Entschließung gefasst, in der sie zum Ausdruck bringen, dass die am selben Tag im BEPS-Umsetzungsgesetz beschlossenen Maßnahmen nur ein 1. Schritt sein können.

In der Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass weitere Initiativen dringend erforderlich sind, um die verschiedenen, teilweise abstrakt formulierten Einzelvorhaben im Rahmen des BEPS-Aktionsplans in konkrete Gesetzesvorhaben zu überführen und im nationalen Steuerrecht umzusetzen.

Konkret wird die Bundesregierung aufgefordert in folgenden Bereichen weiter aktiv tätig zu werden:

  • Es sollen Regelungen arbeitet werden, mit denen eine Umsetzung auch der übrigen BEPS-Aktionspunkte im deutschen Steuerrecht möglich wird;
  • die Kriterien für schädlichen Steuerwettbewerb seien zu überarbeiten sowie ergänzende Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken zu erarbeiten. Die im ECOFIN beschlossene Richtlinie des Rates vom 12.7.2016 (sog. Anti-Tax Avoidance Directive - ATAD) bilde hierfür eine gute Grundlage;
  • die Implementierung einer effektiven gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen noch in dieser Legislaturperiode;
  • weitere Aktivitäten auf europäischer Ebene, um die Möglichkeiten zur doppelten Nichtbesteuerung von Einkünften - sog. weiße Einkünfte - zu beenden und den doppelten Abzug von Betriebsausgaben - sog. Double Dip - unmöglich zu machen;
  • den schon länger angeregten Gesetzentwurf mit Maßnahmen, welche hybride Gestaltungen verhindern können;
  • Steuergestaltungen bei immateriellen Wirtschaftsgütern, z. B. Patente oder Lizenzen, als besonders schädliche Steuerpraktiken sollen angegangen werden;
  • dazu sei eine internationale Einigung auf den sog. Nexus-Approach, und damit die Anknüpfung an eine Forschungstätigkeit im betreffenden Staat, der richtige Weg;
  • da dies aber erst ab 2021 greifen werde, solle bis dahin eine nationale Maßnahme entsprechende Gestaltungen abwehren;
  • eine Änderung der Zins- und Lizenzrichtlinie soll eine Erhebung der Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Lizenzzahlungen ermöglichen, wenn der (Letzt-)Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert wird.

Es ist damit zu erwarten, dass das Kürzel BEPS und die daraus resultierenden Maßnahmen die deutsche Steuergesetzgebung auch in 2017 öfters tangieren werden.

Beschluss und Entschließung des Bundesrats v. 16.12.2016