Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25.11.2011 das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz und das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes verabschiedet.

Neben der namensgebenden Umsetzung der europäischen Beitreibungsrichtlinie enthält das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) eine Vielzahl steuerlicher Änderungen. Einzelheiten können Sie unserem Top-Thema BeitrRLUmsG – das heimliche „Jahressteuergesetz 2011“entnehmen.

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (3. UStÄndG) regelt die Fortgeltung der Umsatzgrenze von 500.000 EUR für die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung). Ohne das Gesetz wäre diese Grenze zum Jahreswechsel in den alten Bundesländern wieder auf 250.000 EUR gesunken.

Hinweis

Der Bundesrat hat die Zustimmung zu beiden Gesetzen jeweils mit einer Entschließung verknüpft. Dabei geht zum einen um eine Neuregelung der Gewerbesteuerzerlegung hinsichtlich Photovoltaikanlagen, zum anderen um eine Erweiterung der Istversteuerung auch auf den Vorsteuerabzug. Beide Punkte sollen in kommende Gesetzgebungsverfahren eingehen.

Auch der Zweiten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen erteilte der Bundesrat seine Zustimmung. Wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung sind Änderungen in der UStDV, insbesondere zu den Nachweispflichten bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen.

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