Steuerliche Maßnahmen zur Förderung d. Flüchtlingshilfe

Angesichts des anhaltenden Flüchtlingsstroms hat die Finanzverwaltung - wie in solchen Fällen üblich - steuerliche Maßnahmen erlassen, die der Förderung der Hilfe für Flüchtlinge dienen sollen.

Deutschland ist für viele Menschen, die ihr Heimatland verlassen, das Ziel einer langen und oft auch gefahrvollen Reise. Sie suchen Schutz, Sicherheit und Unterstützung. Bürgerinnen und Bürger und auch Unternehmen helfen mit persönlichem und finanziellem Engagement, um die Betreuung und Versorgung der vielen Ankommenden sicherzustellen.

Zur Förderung und Unterstützung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder diverse Verwaltungsregelungen getroffen. Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 1. 8.2015 bis 31.12.2016 durchgeführt werden und betreffen die folgenden Bereiche:

  • Spenden (Vereinfachter Zuwendungsnachweis)
  • Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge
  • Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung von Flüchtlingen
  • Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme)
  • Lohnsteuer (Arbeitslohnspende)
  • Aufsichtsratsvergütungen
  • Umsatzsteuer
  • Schenkungsteuer

Das vollständige Schreiben finden Sie über den nachfolgenden link auf den Internetseiten des BMF:

BMF, Schreiben v. 22.9.2015, IV C 4 - S 2223/07/0015 :015


Schlagworte zum Thema:  Spende, Einkommensteuer, Gemeinnützigkeit