Einsprüche gegen Steuerbescheide - Jetzt auch online über ELSTER
Diese moderne Möglichkeit kann nutzen, wer im ElsterOnline-Portal registriert ist. Nach dem Login unter www.elster.de steht im Bereich "Formulare" unter dem Punkt "Sonstige Formulare" ein Formular zur elektronischen Einspruchseinlegung zur Verfügung. Die elektronische Einspruchseinlegung bietet eine benutzerfreundliche und leicht zu bedienende Oberfläche. Im Zeitpunkt der erfolgreichen Datenübermittlung an die Finanzverwaltung gilt der Einspruch als eingelegt. Der Gang zum Briefkasten bzw. zum Finanzamt bleibt somit künftig erspart!
BayLfSt v. 3.12.2015
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.0315
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.049
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.799
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.756
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3456
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.04737
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.864
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.413
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.845
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.345
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Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
18.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
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Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
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Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024
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Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
03.09.2024
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Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024