Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2016 ist bestimmt worden.
Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2016“ werden gem. § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d EStG bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BMF, Schreiben v. 3.4.2012, BStBl I S. 522).
Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2016
Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2016
BMF v. 27.8.2015, IV C 5 - S 2533/15/10001