Haufe Online Redaktion
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 17.12.2012 ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl II veröffentlicht worden ist.
Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen.
Dies hat das BMF nun nachgeholt.
BMF, Schreiben v. 12.12.2013, IV D 3 - S 7015/13/10001
Schlagworte zum Thema:
Umsatzsteuer, Umsatzsteuer-Anwendungserlass
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