Kindergrundsicherung

Nach langem Streit in der Koalition über die Kindergrundsicherung sind nun die letzten Details geklärt. Die Ampel-Regierung ist sich einig, und die Reform kann ins Kabinett eingebracht werden.

Die Bundesregierung hat sich auf noch offene Details zur Kindergrundsicherung geeinigt. Das Familienministerium habe die Hinweise aus anderen Ressorts und der Bundesagentur für Arbeit bei den relevanten Punkten umgesetzt, hieß es aus der Ampel-Koalition. «Ich freue mich, dass wir als Bundesregierung kommende Woche dieses zentrale sozialpolitische Projekt im Kabinett auf den Weg bringen. Das ist ein gemeinsamer Erfolg für uns als Ampel-Koalition und das Familienministerium», sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) am 23.9.2023 der Deutschen Presse-Agentur.

Kindergrundsicherung soll Leistungen für Kinder bündeln

Die Kindergrundsicherung soll bisherige Leistungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und den Kinderzuschlag bündeln. Durch mehr Übersichtlichkeit und eine zentrale Plattform sollen auch Familien erreicht werden, die bisher aus Unkenntnis oder wegen bürokratischer Hürden ihnen zustehendes Geld nicht abrufen. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sprach am Sonntag von einem «Riesen-Schritt für mehr soziale Gerechtigkeit und neue Chancen für Kinder». Die Größe der Reform werde noch immer unterschätzt. Über die nächsten Jahren sollten Richtung 90 Prozent der Anspruchsberechtigten erreicht werden. Dann liege das Volumen bei rund 7,5 Milliarden Euro.

Unstimmigkeiten führten zu Verzögerungen

Eigentlich sollte die vor allem zwischen Grünen und FDP umstrittene Kindergrundsicherung vor eineinhalb Wochen im Kabinett auf den Weg gebracht werden. Die Erwartung hatte zumindest Familienministerin Paus geäußert. Auf die Tagesordnung kam das Vorhaben dann aber doch nicht. Aus Kreisen des Familienministeriums hieß es damals, es hake noch beim Kindergeldübertrag und dem Asylbewerberleistungsgesetz - also bei Fragen danach, wer Leistungen erhält und wie diese mit der Kindergrundsicherung verrechnet werden oder eben nicht.

Neuer Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung

Die Unstimmigkeiten scheinen nun aus dem Weg geräumt: Mit Einführung der Kindergrundsicherung entfalle der in der Corona-Pandemie eingeführte Sofortzuschlag im Bundeskindergeldgesetz, Sozialgesetzbuch II und XII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz, heißt es etwa in dem neuen Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Zuerst hatte die «Rheinische Post» darüber berichtet.

«SPD und Grüne wollen bei Asylbewerbern dauerhaft 20 Euro mehr pro Kind und Monat zahlen. Das unterstütze ich nicht», hatte Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner gesagt. «Die Regelsätze sind angemessen, und wir sollten gerade beim Asylbewerberleistungsgesetz keine falschen Signale senden.»

Kindergrundsicherung soll Anfang 2025 starten

Das sozialpolitische Aushängeschild der Ampel-Regierung muss nun zeitnah ins Kabinett, um den ehrgeizigen Zeitplan von Paus einzuhalten: Im Gesetzentwurf ist weiterhin die Rede von einem Start zum 1.1.2025.

Dabei hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) zuvor bezweifelt, dass dieser Startzeitpunkt realisitisch ist. Eine Vorlaufzeit des komplexen Gesetzesvorhabens von mindestens 12 Monaten sei erforderlich, um es erfolgreich umzusetzen.

Gesetz zur Kindergrundsicherung besonders eilbedürftig

Im überarbeiteten Gesetzentwurf heißt es nun, das Vorhaben sei besonders eilbedürftig. «Die BA benötigt ab Verkündung des Gesetzes ausreichend Zeit (bis zu einem Jahr), um die Verwaltungsabläufe und IT-Verfahren auf die Einführung der Kindergrundsicherung vorzubereiten. Das Gesetzgebungsverfahren muss daher schnellstmöglich abgeschlossen werden.»

Finanzierung der Kindergrundsicherung

Zuvor hatten Paus und Lindner bereits monatelang um die Finanzierung der Kindergrundsicherung gerungen. Ende August einigten sich beide schließlich auf Details zur Finanzierung des Vorhabens. Im Jahr der Einführung 2025 werden von der Ampel nun zunächst rund 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten veranschlagt. Aus Regierungskreisen hatte es zudem geheißen, dass bei steigender Inanspruchnahme der Leistungen der Kindergrundsicherung die Kosten in den Folgejahren auf bis zu sechs Milliarden Euro ansteigen könnten.

Der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion, Martin Gassner-Herz, äußerte sich zufrieden mit der Einigung. «Die simple Vorstellung, mehr Geld würde dem komplexen Thema der Kinderarmut Abhilfe schaffen, haben wir ausgeräumt», erklärt er. «Für mehr Chancen haben wir aktuell mit dem Startchancenprogramm für Schulen in sozialen Brennpunkten und zukünftig mit dem Kinderchancenportal das erreicht, was uns wichtig war.» Mit dem sogenannten Startchancen-Programm sollen 4000 Schulen in schwierigen Lagen in den kommenden Jahren spezielle staatliche Förderung in Milliardenhöhe bekommen.

Der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte den Kompromiss. «Wenn auf Druck der FDP der Sofortzuschlag für geflüchtete Kinder gestrichen und ihre Leistungen damit um 20 Euro gekürzt werden sollen, hat das mit Humanität ebenso wenig zu tun wie mit gesellschaftlichem Fortschritt», sagte Vorstandsmitglied Anja Piel am Sonntag. Kinder Geflüchteter zählten schon jetzt zu den «Ärmsten der Armen», da Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes deutlich unter denen des Bürgergeldes lägen.


dpa
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