Hartz IV: Kein genereller Ausschluss für arbeitslose Ausländer

Nach Ansicht der EU-Kommission müssen Zuwanderer in Deutschland leichter Zugang zu Sozialleistungen erhalten. Der EuGH musste über den Fall einer arbeitslosen Rumänin entscheiden, für die das Jobcenter den Antrag auf Hartz IV abgelehnt hatte.

Die Forderung aus Brüssel geht nach Informationen einer Zeitung aus einer Stellungnahme der Kommission zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hervor.

Kein Ausschluss von Hartz IV für nicht Arbeitsuchende

Darin stellt die Kommission dem Bericht zufolge eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz IV-Leistungen infrage. Diese sei mit europäischem Recht nicht vereinbar. Sollten die europäischen Richter der Kommission folgen, so hätten Zuwanderer künftig deutlich bessere Chancen auf Sozialleistungen, selbst dann, wenn sie keine Arbeitsstelle suchen.

Jobcentler lehnt Hartz IV-Leistungen ab

In dem Verfahren geht es den Angaben zufolge um eine 24-jährige Rumänin und ihren kleinen Sohn, die seit 2010 dauerhaft in Deutschland leben. Die Frau wohnte demnach jahrelang bei ihrer Schwester in Leipzig und erhielt Kindergeld sowie einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Arbeit habe sie nicht aufgenommen, ihren Antrag auf Hartz IV-Leistungen habe das Jobcenter abgelehnt. Als sie dagegen klagte, habe das Sozialgericht Leipzig den Fall im Juni 2013 dem EuGH zur Klärung vorgelegt.

Hartz IV nur für Arbeitnehmer und Selbstständige

Die Kommission bemängelt laut Zeitung insbesondere den generellen Ausschluss vieler EU-Ausländer von Hilfen im deutschen Sozialrecht. Nach den geltenden Regeln erhalten nur Arbeitnehmer und Selbstständige Hartz IV-Leistungen, nicht aber Migranten, die nach Deutschland kommen und keine Arbeit suchen.

Hartz IV-Anspruchsprüfung bei Zuwanderern

Die EU verlange in der Stellungnahme jedoch, jeden Fall einzeln zu beurteilen, sagte die Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Niederrhein, Dorothee Frings. "Auch bei Zuwanderern, die nicht aktiv nach einer Arbeit suchen, muss demnach der Anspruch auf Hartz IV geprüft werden."

dpa
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