Unzulässige Handy-Nutzung im Straßenverkehr

Handy-Nutzung am Steuer, egal in welcher Funktion, stößt selten auf Gnade bei Verkehrshütern: Fotografieren während der Fahrt – verboten. Selbst das Aufladen des Smartphones fällt beim Autofahren unter die verbotswidrige Nutzung und führt zu einer Geldbuße von 60 Euro.

Telefonieren verboten. Auch wenn es längst nicht alle befolgen. Bei Handy-Besitzern hat es sich inzwischen herumgesprochen, dass ihnen eine Geldbuße sicher ist, wenn sie mit dem Smartphone am Steuer erwischt werden.

Smartphones: Viele Funktionen, viele Verbote

Telefonieren geht also nicht, doch was ist mit den ganzen anderen schönen Funktionen, die ein Smartphone hat?

Im vorliegenden Fall ging es um einen Mann, der während der Fahrt mit seinem Mobiltelefon fotografierte. Von der Verwaltungsbehörde kassierte der Mann dafür einen Bußgeldbescheid über 60 Euro.

Begründung: Verbotswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hatte die Geldbuße bestätigt. Und auch in der nächsten Instanz sah es für den fahrenden Hobby-Fotografen nicht besser aus.

Verbotswidrige Nutzung: Umfassende Rechtsprechung

Das Hanseatische OLG wies in seinem Beschluss darauf hin, dass der Begriff der Nutzung eines Mobil-oder Autotelefons in § 23 Abs. 1a StVO in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausreichend geklärt sei.

Entscheidend für ein ordnungswidriges Verhalten:

  • Fahrzeugführer, die vorsätzliche oder fahrlässig ein Mobil- oder Autotelefon benutzen
  • Wenn das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten wird
  • Ein Benutzen zum Telefonieren ist nicht erforderlich

Entscheidend ist, dass unter den Begriff des Benutzens alle Formen der bestimmungsgemäßen Verwendung eines Handys fallen. Dazu gehört dann eben auch das Speichern, Verarbeiten und die Darstellung von Daten, konkret: Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen.

Nachsehen einer Telefonnummer ebenfalls nicht erlaubt

Dabei reicht es aus, dass die Handhabung Bezug zu einer der Funktionstasten hat, wie etwa beim Aufnehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt zum Auslesen einer gespeicherten Telefonnummer.

Das Halten des Mobiltelefons, um während der Fahrt mit ihm Bilder zu schießen, falle damit unzweifelhaft unter die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Nutzung von Mobiltelefonen bereits aufgestellten Leitsätzen.

Der Mann kommt also um die Zahlung von 60 Euro Bußgeld nicht herum.

Anschließen während der Fahrt - ebenfalls ein No-Go

Auch das Anschließen eines Handys während der Fahrt, um es aufzuladen, fällt übrigens unter eine verbotswidrige Nutzung und zieht ein Bußgeld nach sich. Das hat das OLG Oldenburg jüngst entschieden (Beschluss v. 07.12.2015, 2 Ss- (OWi) 290/15).

(Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss v. 28.12.2015, 2- 86/15 (RB), 2 – 86/15 (RB) – 3 Ss 155/15 OWi).


Unfassbar, was mit einem Handy im Auto alles gemacht werden kann und vor Gericht daraufhin abgeklopft werden kann, ob es verboten ist oder nicht:

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Schlagworte zum Thema:  Verkehrsrecht