EU-Arbeitszeitrichtlinie und Ehrenamt

Deutschland sträubt sich gegen die Anwendung der neuen EU-Arbeitszeitrichtlinie auf den ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutz. Es gibt unklare Signale aus Brüssel, ob die überarbeitete Richtlinie auch das Ehrenamt in Deutschland betrifft. Möglicherweise betroffen sind 1,8 Millionen freiwillige Helfer.

So äußerte sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Freitag nach der Innenministerkonferenz in Göhren-Lebbin (Mecklenburg-Vorpommern).

Hintergrund

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie legt für die Arbeitszeit EU-weite Mindeststandards fest, um Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken durch Überanstrengung und Ermüdung zu schützen. Dazu gehören v. a. bestimmte Mindestruhezeiten der Arbeitnehmer. Arbeitnehmer dürfen einschließlich ihrer Überstunden nicht mehr als 48 Stunden pro Woche (im Durchschnitt über mehrere Monate) arbeiten.

Im Jahr 2010 hat die Kommission eine generelle Überprüfung der Arbeitszeitrichtlinie gestartet. Im Rahmen dieser Überprüfung kam die Frage auf, ob die Vorschriften zur Arbeitszeit auch für die Freiwilligen Feuerwehrleute gelten. Gegenwärtig nennt die Arbeitszeitrichtlinie die Freiwillige Feuerwehr nicht ausdrücklich.

Gegenwehr beim Ehrenamt

Nach Überzeugung Friedrichs kann der freiwillige Dienst bei kommunalen Feuerwehren und in anderen Bereichen des Katastrophenschutze nicht als reguläres Arbeitsverhältnis gewertet werden. Deshalb dürfe auch die Arbeitszeitrichtlinie für diesen Bereich keine Anwendung finden, sagte er.

Der Deutsche Feuerwehrverband hatte sich Ende vorigen Jahres mit der Bitte an Friedrich gewandt, das Ehrenamt in Deutschland vor weiterer Reglementierung zu schützen.

Aktueller Stand

Die Bundesregierung tue alles, um der EU-Kommission klar zu machen, welche Folgen das für die Ehrenamtsstruktur hätte. "Wir können nicht akzeptieren, dass funktionierende Strukturen kaputt gemacht werden", betonte der Innenminister.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Arbeitszeiterfassung, EU-Richtlinie