Wie die geplante GroKo Verbraucherrechte stärken will

Sollte es nach der SPD-Abstimmung zur Koalition kommen, verspricht der Koalitionsentwurf für die Verbraucher einige, teils oft geforderte Verbesserungen. Musterfeststellungsklagen sollen den Verbrauchern helfen, ihre Rechte gegenüber Unternehmen einfacher und kostengünstiger durchzusetzen. Im Internet sollen Portale, Bewertungen und Online-Geschäfte durch stärkere Verbraucherrechte gezügelt und Betrügereien und Manipulationen gedrosselt werden. Doch die Pläne sind vage.

Gerade bei dem für deutsche Käufer ernüchternden Rechtsvergleich USA /Deutschland in Sachen abgasmanipulierte Diesel wurde der Bedarf nach eine Musterfeststellungklage wieder stark thematisiert. In den USA kamen Kunden en bloc zu ihrem Recht, in Deutschland musste jeder einzelne Käufer das Prozessrisiko auf sich nehmen, wenn er einen Rücktritt oder einen Schadensersatz für seinen Dieselkauf erreichen wollte.

Musterfeststellungsklagen sollen eingeführt werden

Verbraucher müssen in der jetzt geltenden Rechtslage ihre Rechte in einem Klageverfahren selbst wahrnehmen, scheuen jedoch häufig diesen Schritt, da die Prozesse Zeit und Geld kosten und der Ausgang des Verfahrens oft ungewiss erscheint. Anstelle des Verbrauchers könnten zukünftig Verbraucherzentralen, Verbraucherverbände oder andere festgelegte qualifizierte Einrichtungen klagen, wobei sich weitere Verbraucher sodann den Klagen anschließen könnten.

Aber: Keine „class action“ nach amerikanischem Vorbild

Eine „Klageindustrie“ wie in den USA soll jedoch vermieden werden, indem die Klagebefugnis nur auf „die festgelegten qualifizierten Einrichtungen“ beschränkt wird.

Das Gesetz soll spätestens zum 1.11.2018 in Kraft treten, um drohende Verjährungen zum Jahresende verhindern zu können, so die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil.

Verbesserungen auch bei Verbraucherinformationen und Hilfen im Alltag

Frieren und im Dunklen sitzen, das soll auch bei klammer Finanzlage künftig besser abwendbar sein. Die Grundversorger für Strom, Wasser, Gas sollen nach dem Willen einer zukünftigen Großen Koalition verpflichtet werden, säumigen Kunden,

  • sofern sie Ratenzahlung auf Altschulden leisten
  • oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben,

eine Versorgung auf Basis von Vorauszahlungen anzubieten.

Weitere geplante Verbraucherschutzregelungen

Diese weitere Verbesserungen für Verbraucher geplant:

  • Vorfälligkeitsentschädigungen bei Immobilienkrediten müssen angemessen, nachvollziehbar und objektiv überprüfbar sein.
  • Einrichtung eines einheitlichen, bundesweiten „Portal Verbraucherlotse“ zum schnelleren und einfacheren Auffinden von Verbraucherinformationen und -beratung.
  • Verbesserung und Ausbau der Unterstützungsangebote für Verbraucher im ländlichen Raum.
  • Weiterentwicklung der Initiative des „aufsuchenden Verbraucherschutzes“ im Rahmen des Projekts soziale Stadt.
  • Stärkung von Verbraucherrechten bei ambulanten Pflegeverträgen.
  • Anbieter des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs sollen dazu verpflichtet werden, eine Schnittstelle der Portale für die Information und Buchung bundesweiter Tickets bereitzustellen.
  • Transparenz bei dynamischen Preisbildungen, durch welche die verschiedenen Kunden das gleiche Produkt zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden.
  • Ausbau einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht: Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler soll schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen werden.

Mehr Verbraucherschutz im digitalen Rechtsraum

Während beim Betrügen, Datensammeln und Manipulieren im www, in der Cyber-Kriminalität, aber auch in der Daten- und Digitalwirtschaft Selbstbedienungsmentalität um sich greift, wächst die "Ohnmacht im Netz" und gelingt es Gesetzgeber und Behörden weltweit weder, Plattformen und Technologieunternehmen klare Vorgaben zu machen oder die Einhaltung bestehender Regeln zu erzwingen. Noch weniger gelingt es, rechtswidrige Nutzung des Internets zu überwachen oder wirksam zu stoppen. Das stärkt weder den Glauben an den Rechtsstaat und Compliance, noch letztlich die Wirtschaft.

Der wachsenden Gefährdung des Verbraucherschutzes durch intransparente Online-Angebote und der Gefährdung der Internetnutzer durch Wettbewerbsverzerrung und Online-Manipulationen und -betrugsaktivitäten soll stärker und konzertierter begegnet werden.

  • Verbesserung des Verbraucherschutzes in der digitalen Welt durch Netzneutralität und diskriminierungsfreiem Netzzugang.
  • Besserer Schutz vor unzulässigen Diskriminierungen, Betrügereien und Benachteiligungen von computerbasierten Entscheidungen, Produkten und Dienstleistungen im IT-Bereich (z.B. bei Kreditnehmern).
  • Verpflichtung von Buchungs-, Vermittlungs- und Vergleichsplattformen gegenüber den Nutzern zur Transparenz ihrer Empfehlungskriterien, Provisionen und Marktabdeckungen sowie den Zusammenhängen zwischen Portalen und wirtschaftlichen Verflechtungen.
  • besserer Schutz der Verbraucher vor gefälschten Bewertungen, elementaren Risiken und Datenmissbrauch.

Handel mit Verbraucherdaten lässt die GroKo kalt

Die personenbezogene Daten sieht die GroKo offenbar nicht als Verbraucherschutzthema oder setzt in diesem Punkt ganz auf die DSGVO. Das persönliche Daten zur Handelswaren werden und "mit dem Datenkapitalismus ein neues Wirtschaftssystem entsteht", findet jedenfalls keinen Niederschlag in den Plänen.

Doch auch im übrigen bleiben - sieht man von der Musterfeststellungsklage ab - die meisten Verbraucherschutzziele noch recht vage und wecken kaum große Hoffnung, dass der das Internet nutzende Verbraucher in der nächsten Legislaturperiode klarer sieht und besser geschützt wird. Wir werden über die Umsetzung berichten.

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