Burnout: Selbstherrlichkeit der EZB im Umgang mit Mitarbeitern

Während in vielen großen europäischen Unternehmen eine neue Ethik beschworen und Bewusstsein für Compliance geschaffen wird, scheint eine der wichtigsten europäischen Institutionen, die EZB, hiervon völlig unbeeindruckt zu sein - jedenfalls was das Verhältnis zu ihren Mitarbeitern angeht. Befristung und Burnout scheinen hier Hand in Hand Rekorde zu brechen.

Nach einer internen Mitarbeiter-Umfrage der Personalvertretung der EZB fühlen sich die Mitarbeiter des Instituts fortwährend einem erheblichen Druck ausgesetzt.

Ständige Verfügbarkeit,  Burnout-Symptome bei vielen Mitarbeitern

Ein Drittel der Mitarbeiter beklagt deutliche Symptome eines Burn-Out, ein weiteres Drittel gibt an unter stressbedingten Erschöpfungszuständen zu leiden. Die Mitarbeiter beklagen, dass von ihnen ständige Verfügbarkeit und in erheblichem Umfang die Ableistung von Überstunden gefordert wird.

Über Euro-Rettung Wohl der Mitarbeiter aus dem Auge verloren?

Verliert  EZB-Chef Mario Draghi ob der Euro-Rettung etwa das Wohl seiner Mitarbeiter aus dem Auge?   Hinweise darauf din leicht zu finden. Ein ungewöhnlich hoher Anteil an Mitarbeitern EZB besitzt keinen unbefristeten Anstellungsvertrag.

Ungewöhnliche Häufung von Zeitarbeitsverträgen

Von insgesamt ca. 3.800 Mitarbeitern sind nach Angaben der EZB ca. 1.300 unbefristet  angestellt, mehr als 1.000 Mitarbeiter besitzen befristete Verträge, die übrigen Mitarbeiter haben Kurzzeitarbeitsverträge unter einem Jahr oder werden über Leiharbeitsfirmen zur Verfügung gestellt. Die Gewerkschaft Ipso hält diese Zahlen noch für stark geschönt.

Mitarbeiter leiden unter Kettenbefristungen

Die befristet angestellten Mitarbeiter leiden unter der Unsicherheit infolge der zahllosen Aneinanderreihung befristeter Verträge. Nach Angaben der Gewerkschaft Ipso ist ein Großteil der Mitarbeiter vor diesem Hintergrund zur Ableistung von Überstunden in erheblichem Umfange bereit. Anträge auf Entlohnung der Überstunden würden häufig aus Angst vor ungünstigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen nicht gestellt.

Sonderarbeitsrecht für EZB

Bemerkenswert ist, dass die EZB als in Frankfurt ansässige Institution in wichtigen Teilen nicht dem deutschen Arbeitsrecht unterstellt ist.

  • So unterliegt die EZB nicht der deutschen Mitbestimmung.
  • Die Mitarbeiter haben zwar die Möglichkeit, neun Mitglieder in die  Personalvertretung zu wählen.
  • Die Personalvertretung besitzt aber lediglich das Recht auf Erhalt von Informationen in Personalangelegenheiten und hat im übrigen lediglich beratende Funktion.

Befristete Arbeitsverträge kann die EZB aufgrund einer EU-Richtlinie für die Dauer von sechs Jahren, in Ausnahmefällen - unter Angabe von Sachgründen - auch bis zu zehn Jahre aneinander reihen.

EZB unterliegt faktisch keiner arbeitsgerichtlichen Kontrolle

Wer als Arbeitnehmer gegen eine arbeitsrechtliche Maßnahme klagen will, muss zunächst ein EZB-internes Verfahren durchlaufen. Anschließend wäre der Rechtsweg zu den Gerichten der Europäischen Union eröffnet. Dies ist so umständlich, dass ein solcher Schritt praktisch nicht vorkommt. Ergebnis: Die EZB unterliegt faktisch keiner gerichtlichen Kontrolle.

EZB betont die Privilegien ihrer Mitarbeiter

Die EZB verweist darauf, dass Ihre Mitarbeiter in den Genuss erheblicher Vorzüge kämen. So seien die

  • Gehälter ausgesprochen hoch.
  • Die Gehälter würden zu einem sehr günstigen europäischen Steuersatz versteuert, der im Durchschnitt nur halb so hoch sei wie der entsprechende deutsche Steuersatz.
  • Die Bank gewähre erhebliche Extraleistungen, wie kostenlose Schulungen in den verschiedensten Bereichen, medizinische Betreuung, Sprachkurse.

Diese Vorzüge rechtfertigen es nach Auffassung der Geschäftsführung der EZB, dass von den Mitarbeitern im Gegenzug eine gewisse „Flexibilität“ bei der Arbeitsleistung erwartet wird. Diese Flexibilität erwartet die EZB allerdings auch von der großen Zahl der über Zeitarbeitsfirmen zur Verfügung gestellten Mitarbeitern, lässt aber unerwähnt, dass diese beispielsweise nicht in den Genuss des günstigen EU- Steuersatzes kommen.

Der Ruf nach Arbeitsschutz wird lauter

Das europaweite Ringen um ein erhöhtes Bewusstsein für Compliance und Unternehmensethik hat offensichtlich die herausragende europäische Institution EZB bisher nicht erfasst. Wer aber sollte im europäischen Raum Vorbildfunktion haben, wenn nicht das zentrale europäische Bankinstitut.

Höchste Zeit für eine Compliance-Offensive.

Wenn sich die unter den europäischen Institutionen herausragende EZB um annehmbare Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter offensichtlich wenig schert, so ist es dort höchste Zeit für eine Compliance-Offensive. Offensichtlich wurde die Problematik in der Chefetage der EZB inzwischen erkannt.

Die EZB plant nun ihrerseits eine umfassende Umfrage bei ihren Mitarbeitern zu Fragen des Wohlbefindens am Arbeitsplatz. Hierbei sollen auch kritische Antworten zum Problem der Überbelastung und des durch befristete Arbeitsverträge erzeugten Stress möglich sein. Ein Vorbild für die EZB könnte in dieser Hinsicht die gute alte Bundesbank sein. Diese beschäftigt mehr als 10.000 Mitarbeiter - befristet sind davon weniger als 150 Arbeitsverhältnisse.

Schlagworte zum Thema:  Befristung, Psychische Belastung