Bundeskartellamt: Was macht die Behörde so erfolgreich

Aufgabe des Bundeskartellamtes ist es, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen. Es will verhindern, dass nur wenige Unternehmen den Markt beherrschen. Präsident der Behörde ist Andreas Mundt. In einem Interview mit Bild am Sonntag spricht er über seine Aufgaben und Erfolge.

Die Aufgaben des Bundeskartellamtes haben sich in den rund 60 Jahren, seitdem es die Behörde gibt, ständig verändert. Gerade in den vergangenen Jahren haben sich die Märkte durch die digitale Wirtschaft, also den Internethandel gewandelt.

Mundt ist stolz darauf, dass seine Behörde der Entwicklung standhält und auch Vorgänge im Internet richtig erfassen kann. So hat sie u. a. ein Verfahren gegen die Best-Price-Klausel von Amazon erfolgreich geführt.

Bundeskartellamt verhängt 2014 Bußgelder in Höhe von über einer Milliarde Euro

Das Bundeskartellamt kann Zusammenschlüsse verbieten und bei Preisabsprachen Geldstrafen verhängen. 2014 ist für das Kartellamt ein besonderes Jahr. Die Behörde hat Bußgelder in Höhe von über einer Milliarde Euro verhängt. So viel wie nie zuvor.

Erfolge durch Kronzeugenregelung und hohen Personaleinsatz

Den Erfolg sieht Mundt vor allem in der Kronzeugenregelung und darin, dass die Behörde heute mehr Personal hat als früher. Bei Kartellgeschäften sind die Ermittler darauf angewiesen, dass einer der Beteiligten oder ein Mitwisser einen Hinweis gibt. Erst durch die Kronzeugenregelung und die Möglichkeit der Straffreiheit konnten viele der Preisabsprachen aufgedeckt werden.

Bundeskartellamt fordert neue Instrumente für Missbräuche in der Internetwirtschaft

Eine Herausforderung für Mundt und seine Behörde wird in nächster Zeit verstärkt die Internetwirtschaft bleiben. Hier gibt es noch keine ausreichenden Instrumente, um gegen Missbräuche vorzugehen, die durch einen überdurchschnittlich hohen Marktanteil möglich sind, wie es u. a. Google vorgeworfen wird.

Schwerpunkt Lebensmitteleinzelhandel: Konzentration auf nur vier Konzerne

Problematisch sieht Mundt die Konzentration des Lebensmitteleinzelhandels auf nur vier Konzerne: Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarzgruppe, zu der z. B. Lidl gehört. Hier bestehe die Gefahr, dass die Verbraucher überteuerte Preise bezahlen müssen und dass die Hersteller enorm unter Druck gesetzt werden. Ein Schwerpunkt in den letzten Jahren waren Verfahren gegen die Lebensmittelbranche.

Kartellrechtsverstöße und verbotene Wettbewerbsbeschränkungen vermeiden

Wie Sie als Unternehmen Kartellrechtsverstöße und verbotene Wettbewerbsbeschränkungen vermeiden, lesen Sie hier.

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