Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Öffentliche Versteigerung

§ 182 Ort, Zeit und Bekanntmachung der Versteigerung (1) Die Versteigerung erfolgt an dem Ort, an dem das Pfand aufbewahrt wird oder an einem anderen geeigneten Ort (§ 1236 BGB). Die Bestimmung des Ortes ist Sache des Auftraggebers. Zeit und Ort der Versteigerung werden unter allgemeiner Bezeichnung des Pfandes öffentlich bekanntgemacht. Bei der Wahl der Art der Bekanntmachun... mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / III. Anträge zur Durchsuchung

Rz. 5 Entsprechend der Ermächtigungsgrundlage in § 758a Abs. 6 ZPO unterliegt der Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses nach § 758a Abs. 1 ZPO dem Formularzwang. Anders verhält es sich für den optional zu nutzenden Antrag auf eine richterliche Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen. Anlage 2 Die Verordnung führt dabei in § 1 Abs. 2 i.V... mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 43 Wertfestsetzung, Beschwerde [Rdn 573]

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Fünfter Abschnitt: Aktenführung

§ 38 Generalakten (1) Über die Verwaltungsbestimmungen, die den Gerichtsvollzieherdienst betreffen, sind Generalakten zu führen. Sie sind wie folgt aufzugliedern: mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.4 Tauglichkeit einer Sicherheit

Die Art der Sicherung bestimmt sich zunächst danach, welche Sicherheit der Arbeitnehmer anbieten kann. Entscheidend ist, welche eigenen Vermögenswerte der Arbeitnehmer als Sicherheitsleistung zur Verfügung stellt oder ob er die Gewährung einer Sicherheit durch einen Dritten anbieten kann. Der Sicherungswert richtet sich sodann danach, ob die in Aussicht gestellte Sicherheit g... mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.5 Vollstreckbare Urkunde oder gerichtliche Rechtsverfolgung

Kommt der Arbeitnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht fristgemäß nach, so wird der Arbeitgeber als Gläubiger seinen Anspruch auf Rückzahlung des fälligen Darlehens (oder auch nur auf Zahlung der Darlehenszinsen) gerichtlich geltend machen. Achtung AGB-Kontrolle von Rückzahlungsklauseln Nach der Rechtsprechung des BAG[1] halten bestimmte AGB-Klauseln zur ... mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 4.1 Bürgschaft

Eine Bürgschaft (§§ 765–777 BGB) verpflichtet den Bürgen gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der gesicherten Verbindlichkeit des Arbeitnehmers (Schuldners) selbstständig einzustehen. Der Bürgschaftsvertrag (§ 765 Abs. 1 BGB) wird zwischen dem Bürgen und dem Arbeitgeber (als Gläubiger) abgeschlossen; die Mitwirkung des Darlehensschuldners ist nicht erforderlich. Bei Ve... mehr

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Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen

Leitsatz 1. Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen (vgl. Senatsbeschluss vom 27.11.2020 – X B 63/20, BFH/NV 2021, 531, Rz 7). 2. Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisr... mehr

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Erlass eines Duldungsbescheids nach Restschuldbefreiung des Steuerschuldners

Leitsatz 1. Ein Duldungsbescheid erledigt sich, wenn die dem Bescheid zugrunde liegenden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung eines Dritten erlöschen. Eine gegen den Duldungsbescheid gerichtete Anfechtungsklage ist dann mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. 2. Nach der Erledigung besteht ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 4 der ... mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle (Abs. 1)

Rz. 9 Die Vorschrift begründet die sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle für die darin genannten Fallgestaltungen. Diese Zuständigkeitsregelung ist nicht dispositiv. Sie ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch anzuwenden, wenn es um die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe nur in einem der Zweige der Sozialversicherung geht. Das Gesetz begründet auch in einem solc... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IX. Zwangsvollstreckung des Auskunftsanspruchs

1. Allgemeines Rz. 177 Der Titel auf Auskunftserteilung wird als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt.[350] Eine unvertretbare Handlung liegt vor, wenn diese durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann.[351] Die Auskunftserteilung über den Nachlassbestand und die damit verbundene Erstellung des Nachlassverzeichnisses ist grundsätzlich eine unvertretbare Han... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / VI. Zwangsvollstreckung des Wertermittlungsanspruchs

Rz. 199 Die Vollstreckung des Wertermittlungsanspruchs (Vorlage der berechnungserheblichen Unterlagen und Sachverständigengutachten) erfolgt als unvertretbare Handlung ebenso wie der Auskunftsanspruch nach § 888 ZPO (siehe Rdn 177 ff.).[391] Nach Auffassung des OLG Hamm[392] richtet sich die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der titulierten Verpflichtung des Schuldners, G... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / V. Zwangsvollstreckung

Rz. 209 Die Zwangsvollstreckung der eidesstattlichen Versicherung richtet sich nach § 889 Abs. 1 ZPO und setzt neben dem Vorliegen eines Urteils einen Antrag des Gläubigers auf Bestimmung eines Termins voraus.[405] Dabei ist der Vollstreckungstitel mit dem Antrag beim Vollstreckungsgericht einzureichen. Das Urteil muss im Übrigen nicht rechtskräftig sein; es genügt ein vorlä... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Klageantrag

Rz. 276 Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben nach § 2325 BGB ist grundsätzlich ein Zahlungsantrag zu stellen. Wird seitens der Erben im Prozess die Einrede der Unzulänglichkeit des Nachlasses geltend gemacht, kann der Pflichtteilsergänzungsberechtigte den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den verschenkten Gegenstand nach § 2329 BGB umstellen, wenn ... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 5. Rechtsbehelf gegen den Beschluss und Einwendungen des Schuldners

Rz. 181 Als Rechtsbehelf gegen den Beschluss steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO zu. Die sofortige Beschwerde hat nach inzwischen herrschender Meinung aufschiebende Wirkung.[361] Die Beschwerde ist auch für den Einwand rechtzeitiger Erfüllung maßgeblich, da in jedem Verfahrensabschnitt die Notwendigkeit der Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu überprüfen i... mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / Literaturtipps

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / I. Klageantrag

Rz. 287 Anders als die Klage auf Pflichtteilsergänzung gegenüber dem Erben (§ 2325 BGB) richtet sich die Pflichtteilsergänzungsklage gegen den Beschenkten auf Herausgabe des geschenkten Gegenstands zum Zwecke der Duldung der Zwangsvollstreckung in Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs.[521] Ein Zahlungsanspruch ist lediglich dann zu stellen, wenn es sich um eine Geldzuwen... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 177 Der Titel auf Auskunftserteilung wird als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt.[350] Eine unvertretbare Handlung liegt vor, wenn diese durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann.[351] Die Auskunftserteilung über den Nachlassbestand und die damit verbundene Erstellung des Nachlassverzeichnisses ist grundsätzlich eine unvertretbare Handlung, die ein... mehr

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AGS 08/2024, Fragen und Lös... / I. Die einzelnen Kostenentscheidungen

Ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch erfordert gem. § 103 Abs. 1 ZPO einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel. Hier liegt einmal das am 22.6. verkündete Urteil des LG Berlin vor, das gem. § 704 ZPO einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel darstellt. Nach der Kostenentscheidung in diesem Urteil hat der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Ein weite... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Pfändungsantrag

Rz. 383 Ist der bereits vertraglich anerkannte bzw. rechtshängig gemachte Pflichtteilsanspruch zu pfänden, so richtet sich dies nach den Vorschriften der §§ 828 ff. ZPO über die Pfändung gewöhnlicher Geldforderungen. Der Pfändungsgläubiger hat dann das Anerkenntnis bzw. die Rechtshängigkeit des zu pfändenden Anspruchs darzulegen. Ein Nachweis ist jedoch nicht erforderlich. H... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Zurückbehaltungsrecht gegen den Auskunftsanspruch

Rz. 167 In der Praxis stellt sich oftmals die Frage, ob dem Erben ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, wenn der Pflichtteilsberechtigte selbst von ihm geschuldete Auskünfte (z.B. über Vorempfänge) nicht erfüllt. Wechselseitige Zurückbehaltungsrechte für die zu erteilenden Auskünfte bestehen insoweit nicht.[331] Bei Annahme eines wechselseitigen Zurückbehaltungsrechtes würde si... mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / aa) Zeitlich aufeinanderfolgende Schenkungen

Rz. 262 Bei zeitlich aufeinander folgenden Schenkungen haftet in erster Linie der zuletzt Beschenkte, der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist (§ 2329 Abs. 3 BGB; Grundsatz der Posteriorität). Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass sich mit zunehmendem Zeitablauf die Bestandskraft der Schenkung vergrößert.[699] Rz. 263 Maßgeblich ... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Zeitpunkt für die Feststellung der Haftung

Rz. 292 Für die Frage der Feststellung, ob der später Beschenkte nicht verpflichtet ist, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Anspruchs bzw. im Falle einer verschärften Haftung nach § 819 BGB auf den früheren Zeitpunkt abzustellen.[528] Rz. 293 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.11: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Besch... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 6. Gebühren und Anwaltszwang im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 184 Die Gebühren des Rechtsanwalts bestimmen sich im Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 13, 18 RVG i.V.m. Nr. 3305 ff. VV RVG. Für den Streitwert gilt das Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung, welches sich demnach i.d.R. nach der Höhe des Wertes der Hauptsache bestimmt. Für die Beitreibung des Zwangsgelds und die Vollziehung der Zwangsh... mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 1. Anspruchsinhalt

Rz. 274 Sind die Voraussetzungen des § 2329 BGB gegeben, so richtet sich der Anspruch auf "Herausgabe des Geschenks zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrages nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung". Die Bestimmung des Anspruchsinhalts ist nicht einfach.[730] Rz. 275 Der Anspruch richtet sich von vornherein nur auf Geldzahlung, wenn es um ... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 213 Gegen den Beschluss der Anordnung eines Zwangsmittels nach § 889 Abs. 2 ZPO steht dem Schuldner grundsätzlich die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO zu. Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung sind mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO geltend zu machen. mehr

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AGS 08/2024, Versagung der ... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszuges den Gegenstandswert auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Streitwert richten oder es an einem solchen Wert fehlt. Über einen solchen Antrag hat auch beim BGH gem. § 33 Abs. 8 S. 1 ... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 65 Ein in der Praxis häufig auftretender Irrtum ist, dass der außerordentliche Pflichtteilsanspruch bzw. der Pflichtteilsergänzungsanspruch direkt gegenüber dem Beschenkten geltend gemacht wird. Dem Irrtum liegt wohl der Gedanke zugrunde, dass derjenige, der seitens des Erblassers eine Schenkung erhalten hat, auch für etwaige daraus resultierende Pflichtteilsforderungen ... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / III. Zahlungsklage gegen den Erben und Feststellungsklage gegen den Beschenkten

Rz. 280 Ist der Erbe nicht zugleich der beschenkte Dritte und stellt sich dies erst im Prozess gegen den Erben nach § 2325 BGB heraus, so kann der Pflichtteilsberechtigte die Klage nicht umstellen. Er muss dann gegen den Beschenkten grundsätzlich einen weiteren Prozess auf Herausgabe des verschenkten Gegenstands zum Zwecke der Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 2329 BGB ... mehr

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zfs 08/2024, Überprüfung de... / 1 Sachverhalt

Die (spätere) Beklagte hatte gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Das Mahngericht hat das Verfahren an das LG Hamburg abgegeben. Dieses hat die Zustellung der Anspruchsbegründung und der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens verfügt. Die Zustellungsurkunde, nach der der Beklagte die Anspruchsbegründung und die verfahrenseinleitende Verfügung durch Einlage in den... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 4. Rechtsfolgen der Dürftigkeitseinrede

Rz. 338 Durch die Erhebung der Dürftigkeitseinrede kann der Erbe den Zugriff von Nachlassgläubigern auf sein Eigenvermögen abwehren. Nach § 1990 Abs. 1 S. 2 BGB ist er dann aber verpflichtet, den Nachlass zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben. Anders als bei der Nachlassverwaltung oder der Nachlassinsolvenz findet bei... mehr

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AGS 08/2024, Kostenfestsetz... / II. Kostenfestsetzung gegen den Zeugen

1. Kostengrundentscheidung Gem. § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung von Prozesskosten nur aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. Nach den Ausführungen des OLG Bamberg stellt der vom LG Coburg am 16.2.2023 erlassene Beschluss, nach dem der Zeuge die durch sein Ausbleiben im Termin vom 16.2.2023 entstandenen Kosten zu trag... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Festsetzung des Zwangsmittels

Rz. 179 Die Festsetzung des Zwangsmittels obliegt grundsätzlich dem Gericht. Als Zwangsmittel kommt ein Zwangsgeld oder Zwangshaft in Betracht, wobei Letzteres nur dann sofort angeordnet werden darf, wenn feststeht, dass eine Zwangsgeldandrohung wirkungslos bleiben würde. Ein Zwangsgeld darf zwischen einem Betrag von 5.000 bis 25.000 EUR festgesetzt werden; die Zwangshaft da... mehr

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§ 18 Länderübersicht / 5. Durchsetzung der Pflichtteilsrechte

Rz. 416 Die Durchsetzung der Pflichtteilsrechte gem. Art. 522 ZGB erfolgt durch Herabsetzungsklage. Die Herabsetzungsklage ist Gestaltungsklage. Vorrangig werden die Verfügungen von Todes wegen herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt für sämtliche Verfügungen verhältnismäßig, wobei Verfügungen zugunsten pflichtteilsberechtigter Erben nur bzgl. der ihren Pflichtteil übersteige... mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 3. Rechtsähnlichkeit von § 2325 BGB und § 2329 BGB

Rz. 277 Auch wenn sich bei § 2329 BGB der Inhalt (Duldung der Zwangsvollstreckung) und Umfang (Haftung nach Bereicherungsrecht) des Anspruchs von dem nach § 2325 BGB unterscheidet, sind sie doch "dem Grunde nach" gleich,[743] also rechtsähnlich.[744] Rz. 278 Nach dem allgemeinen Pflichtteilsrecht bestimmen sich im Rahmen des § 2329 BGB: mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / a) Bei ungeteiltem Nachlass

Rz. 45 Die Erben haften für den Pflichtteilsanspruch als Gesamtschuldner, solange eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nicht erfolgte (siehe Rdn 47). Dies gilt sowohl für den ordentlichen als auch den außerordentlichen Pflichtteilsanspruch und auch für einen Restpflichtteilsanspruch eines oder mehrerer übriger Miterben nach § 2305 BGB (vgl. aber Rdn 48). Die Haftung... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / b) Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung (§ 204 BGB)

Rz. 315 Gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB wird durch Klageerhebung die Verjährung gehemmt. Allerdings hemmt nur die Klage auf Zahlung die Verjährung. Eine Klage auf Zahlung (§ 2325 BGB) hemmt die Verjährung des gegen den Beschenkten auf Herausgabe zum Zwecke der Duldung der Zwangsvollstreckung gerichteten Anspruchs (§ 2329 BGB) nur dann, wenn es sich um denselben Schuldner handel... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / b) Verjährung im Rahmen der Stufenklage

Rz. 221 Auch wenn im Rahmen einer Stufenklage zunächst nur ein unbezifferter Leistungsantrag gestellt wird, ist die Verjährung grundsätzlich gehemmt; dies gilt für die vorbereitenden Ansprüche allerdings nur, soweit diese Gegenstand der Stufenklage sind.[420] Dies gilt so lange, bis die die Leistung vorbereitenden Hilfsansprüche erfüllt worden sind.[421] Die Hemmung endet je... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Haftung des zuletzt Beschenkten

Rz. 289 Nach § 2329 BGB haftet für den Pflichtteilsergänzungsanspruch grundsätzlich der zuletzt Beschenkte. Hat der Erblasser mehrere Personen beschenkt, so muss der Ergänzungsberechtigte zunächst gegen den zuletzt Beschenkten vorgehen. Aus prozessualer Sicht stellt sich dann das Problem der Verjährung des Anspruchs gegen die vorrangig Beschenkten, insbesondere dann, wenn si... mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / a) Erbe ist zugleich Beschenkter

Rz. 259 Schuldner des Anspruchs nach § 2329 BGB ist der Beschenkte, nach seinem Tod seine Erben.[693] Ist der Erbe zugleich der Beschenkte, so kann er zunächst nach § 2325 BGB auf Geldzahlung in Anspruch genommen werden und sich insoweit die Beschränkung der Erbenhaftung vorbehalten (§ 780 ZPO).[694] Soweit die Haftung entfällt, kann er nach § 2329 BGB als Beschenkter herang... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Verfahren

Rz. 178 Nach § 888 Abs. 1 S. 1 ZPO ist das Prozessgericht der ersten Instanz für das Verfahren zuständig, und zwar gem. § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG der Richter und nicht der Rechtspfleger. Mit dem Antrag ist die vollstreckbare Ausfertigung nebst Zustellungsnachweis vorzulegen.[357] Die Vollstreckung selbst erfolgt durch die Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft, wobei die ... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 4. Vollstreckung beim unbestimmten Auskunftstitel

Rz. 180 Enthält der Auskunftstitel keine näheren Angaben über die Art und Weise der Auskunftserteilung, muss dies im Antrag auf Vollstreckung nachgeholt werden.[359] Auch in diesem Fall ist dem Vollstreckungsschuldner rechtliches Gehör zu gewähren. Ihm ist eine Frist zur Erbringung der geforderten Informationen unter Androhung eines Zwangsmittels nach § 888 ZPO zu setzen. Da... mehr

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AGS 08/2024, Überprüfung de... / I. Sachverhalt

Die (spätere) Beklagte hatte gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Das Mahngericht hatte das Verfahren an das LG Hamburg abgegeben. Dieses hat die Zustellung der Anspruchsbegründung und der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens verfügt. Die Zustellungsurkunde, nach der der Beklagte die Anspruchsbegründung und die verfahrenseinleitende Verfügung durch Einlage in d... mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Zur Absicherung des Verzichtenden

Rz. 14 Zur Absicherung der Verzichtenden sind möglich: mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / I. Grundzüge

Rz. 47 Schuldner des Pflichtteilsanspruchs ist der Erbe oder Miterbe, gegen den sich der mit dem Erbfall entstandene Anspruch (§ 2317 BGB) richtet. Jedoch kann er gegen den Testamentsvollstrecker nicht geltend gemacht werden (§ 2213 Abs. 1 S. 3 BGB). Miterben haften im Außenverhältnis als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Rz. 48 Bis zur Teilung des Nachlasses kann jedoch nach § 2... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Klage auf Auskunft (Klageantrag)

Rz. 153 Damit es später bei der Vollstreckung eines Auskunftstitels nicht zu unnötigen Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt, sollte der Klageantrag im Rahmen einer Auskunftsklage möglichst konkret gefasst werden.[301] Er sollte im Einzelnen alle diejenigen Punkte enthalten, über die der Beklagte nach Ansicht des BGH Auskunft zu geben hat und die ihren Niederschlag im Nac... mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / c) Klageantrag

Rz. 222 Im Rahmen der Stufenklage kann der Pflichtteilsberechtigte die Reihenfolge und Zusammensetzung der Stufe der jeweiligen Hilfsansprüche je nach Notwendigkeit selbst bestimmen. Hat der Pflichtteilsberechtigte seitens des Erben keine Informationen erhalten, bietet es sich an, in der ersten Stufe die Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines ... mehr

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ZErb 08/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler/Roth/Rudolf Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Fachbuch 6. Auflage, 2024 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4, 49 E... mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / IV. Anspruchskonkurrenzen

Rz. 284 Auch hier ergeben sich schwierige Fragen. Der Beschenkte kann im Einzelfall wegen der gleichen Zuwendung sowohl dem Anspruch des Vertragserben nach § 2287 BGB als auch dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten nach § 2329 BGB ausgesetzt sein. Dabei stehen beide Ansprüche grundsätzlich selbstständig nebeneinander.[760] Dies kann zu einer "Wettlaufsituation" mit schein... mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 3. Anerkennung nach autonomem Recht

Rz. 330 Außerhalb des Anwendungsbereichs der EuErbVO gelten die autonomen Regeln über die Anerkennung ausländischer Urteile. Dies betrifft zunächst Entscheidungen aus den Staaten, die nicht Mitgliedstaaten i.S.d. EuErbVO sind und im Verhältnis zu denen kein bilaterales Abkommen besteht (siehe Rdn 328). Aber auch im Verhältnis zu den Staaten, mit denen ein Abkommen gezeichnet... mehr