Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3 Steuerverstrickung und Verstärkung des Besteuerungsrechts

Rz. 128 Normativ ist genau danach zu trennen, ob das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts erstmals begründet wird oder ob eine Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts wegfällt.[1] Die Differenzierung hat auch praktische Auswirkung, weil im Fall der Steuerv...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 11 § 12 Abs. 1 S. 1 KStG enthält einen Besteuerungstatbestand, wenn das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus einer Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Ist das deutsche Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts betroffen, fingiert die Vorschrift eine Veräußerung zum gemeinen Wert. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.6 Bildung und Auflösung eines Ausgleichspostens nach § 4g EStG

Rz. 54 Bestanden für die Vorschrift des § 12 KStG anfänglich noch europarechtliche Bedenken[1], dürften diese durch die Rechtsprechungsentwicklung des EuGH[2] und schließlich durch den Erlass der ATAD-Richtlinie weitestgehend ausgeräumt sein. Die ATAD-Richtlinie muss sich selbst (wie alles unionsrechtliche Sekundärrecht) am Primärrecht messen lassen.[3] Die Vorschriften der W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.3 Rechtsfolge

Rz. 104 Da die Sitzverlegung einen Anwendungsfall des Abs. 1 darstellt, treten die Rechtsfolgen nach Abs. 1 ein (Rz. 47). Hinsichtlich des einzelnen Wirtschaftsguts wird mithin eine Veräußerung zum gemeinen Wert fingiert. Im Ergebnis werden damit die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Rz. 104a Der Stpfl. kann auch im Entstrickungsfall du...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.3.3 Keine "Steuerverstrickung" für Nutzungsüberlassungen

Rz. 131 Die Regelungen über die Verstrickung/Verstärkung sind bei der Begründung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzungen eines Wirtschaftsguts nicht anwendbar. § 4 Abs. 1 S. 8 Hs. 2 EStG betrifft ausdrücklich nur die Begründung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts. Im Gegensatz zur Entstrickung (Rz. 54) werden Nutzunge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.1 Maßgebliches erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 125 Die Exkulpationsmöglichkeit in Abs. 2 erstreckt sich auf die Teile des Erwerbs, die nach § 4 Abs. 1 AStG über die reguläre beschränkte Erbschaftsteuerpflicht hinaus steuerpflichtig wären. Die anzustellende Vergleichsrechnung ist folglich für das sog. "erweiterte Inlandsvermögen" durchzuführen. Die Ausnahme gilt nur für das erweiterte Inlandsvermögen, das wegen § 4 Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.2 Nutzungsüberlassungstatbestand

Rz. 52 Der Ansatz des gemeinen Werts gilt auch für die Nutzungsüberlassung. Da hier nicht das Wirtschaftsgut selbst, sondern nur die Nutzung der deutschen Besteuerung entzogen wird, ist der gemeine Wert der Nutzung zugrunde zu legen. Das Gesetz enthält keine Regelung dazu, ob dieser Nutzungswert einmalig auf den Zeitpunkt der Nutzungsentnahme zu schätzen und kapitalisiert an...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.3 Gewerbesteuer

Rz. 53 Der durch den Ansatz des gemeinen Werts bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts entstehende Entstrickungsgewinn unterliegt auch der GewSt. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 S. 1 GewStG.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.3 Erträge aus Vermögen wären bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG

Rz. 92 Erweitertes Inlandsvermögen i. S. d. § 4 AStG ist nur solches Vermögen, das zu Erträgen führt, die bei unterstellter unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG wären.[1] Infolge des Abstellens auf "Teile des Erwerbs" ist für jeden Vermögensgegenstand, der nicht bereits zum Inlandsvermögen gehört und deshalb regulär beschränkt steuerp...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.7 Beispiele für erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 105 Gem. der Verwaltungsauffassung[1] umfasst das erweiterte Inlandsvermögen insbesondere die folgenden Vermögensgegenstände: Kapitalforderungen, die nicht bereits § 121 Nr. 3, 7 oder 8 BewG unterfallen, gegen Schuldner, die weder Wohnsitz, Geschäftsleitung noch Sitz in einem ausländischen Staat haben (z. B. Spareinlagen und Bankguthaben bei Geldinstituten im Inland); im I...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.2 Teile des Erwerbs

Rz. 89 § 4 Abs. 1 AStG stellt auf "Teile des Erwerbs" ab. Der "Erwerb" meint die Bereicherung des Erwerbers und kann neben Vermögensgegenständen eines Nachlasses auch aus Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen oder Abfindungen bestehen.[1] Da das Gesetz auf "Teile des Erwerbs" abstellt, sind die einzelnen Vermögensgegenstände für Zwecke der Anwendung des § 4 Abs. 1 AStG sepa...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Das Zusatzmodul des VSME

Das Zusatzmodul ergänzt das Basismodul, indem es Angaben enthält, die den Informationsbedarf von Geschäftspartnern des Unternehmens, wie z. B. Investoren, Banken und Firmenkunden, in umfassender Weise decken. Das heißt die Angaben im Zusatzmodul spiegeln die jeweiligen Verpflichtungen der Finanzmarktteilnehmer und Firmenkunden im Rahmen der einschlägigen Gesetze und Vorschri...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.1 Grundsachverhalte

Hinweis Hier erfolgt nur ein kurzer Überblick, die zentralen Inhalte werden in den Beiträgen Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzung, Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS Set 1 für die 1. Welle und Nachhaltigkeitsberichterstattung nach simplified ESRS (draft) für die 2. Welle dargestellt. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird mit der am 16.12.2022 im EU-Amt...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Das Basismodul des VSME

Das Basismodul umfasst die grundlegenden Offenlegungspflichten zu den allgemeinen Unternehmensinformationen sowie zu den Nachhaltigkeitsaspekten Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Bereich allgemeine Informationen umfasst die Grundlagen der Erstellung (Modul B1) sowie Praktiken, Konzepte und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft (Mod...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter

Das Wirtschaftsgut muss einlagefähig sein. Nicht einlagefähig sind Wirtschaftsgüter, die bereits zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen des betreffenden Betriebs gehören. Keine Einlage liegt somit vor, wenn ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens bislang in der Bilanz nicht aktiviert ist. Die Zugehörigkeit eines – nicht nur vorübergehend – überwiegen...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 5.2.2 Beschränkung des Teilwertansatzes bei Einlage sog. junger Wirtschaftsgüter

Die Sonderregelung des § 6 Abs. 6 Satz 3 EStG schränkt den Teilwertansatz bei Einlage sog. junger Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen ein und lässt die Anschaffungskosten der Beteiligung nur in Höhe des (niedrigeren) Einlagewerts steigen. Nach § 6 Abs. 6 Satz 3 EStG erhöhen sich die Anschaffungskosten i. S. d. § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG in den Fällen des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Sat...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.2 Einlage eines abnutzbaren Wirtschaftsguts

Wird ein abnutzbares Wirtschaftsgut innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung eingelegt, sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 EStG die zum Vergleich mit dem Teilwert heranzuziehenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die AfA zu kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen. Dazu geh...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.3 Einlage eines geringwertigen Wirtschaftsguts

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR netto können nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i. V. m. § 6 Abs. 2 EStG im Rahmen einer nichtbetrieblichen Einkunftsart, z. B. bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung, im Wege der Sofortabschreibung voll als Werbungskosten abgesetzt werden. Wird ein solches Wirtschaftsg...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5 Entnahmefähigkeit von Wirtschaftsgütern

5.1 Gewillkürtes Betriebsvermögen ist entnahmefähig Gegenstand einer Sachentnahme können nur Wirtschaftsgüter sein, die entnahmefähig sind. Nicht entnahmefähig sind Wirtschaftsgüter, die weiterhin notwendiges Betriebsvermögen darstellen. Entnahmefähig sind danach nur Wirtschaftsgüter, die von Anfang an gewillkürtes Betriebsvermögen waren oder die infolge einer Nutzungsänderung ...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1 Einlage eines Wirtschaftsguts

1.1 Gesetzliche Definition der Einlage Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 Halbsatz 1 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat. Einer Einlage steht die Begründung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.2.1 Außerbetriebliche Nutzung eines betrieblichen Wirtschaftsguts

Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG nennt als Gegenstand einer Entnahme auch ausdrücklich Nutzungen und Leistungen, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat. Eine Entnahme durch Nutzungen liegt vor allem vor, wenn der Steuerpflichtige ein Wirtschaftsgut des Betri...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 4 Einlage eines Wirtschaftsguts i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. c EStG sind Einlagen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn es sich bei dem zugeführten Wirtschaftsgut um ein Wirtschaftsgut i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG oder § 2 Abs. 4 InvG handelt. Diese Vorschrift wurde im Zusammenhang dem Abgeltungssteuersatz von 25 % für Kapitaleinkünfte eingeführt. § 20 Ab...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 8 Überführung eines Wirtschaftsguts in einen anderen Betrieb

Vor Einführung des § 6 Abs. 5 EStG mit Wirkung ab 1.1.1999 hat die Rechtsprechung eine Überführung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen grundsätzlich buchwertneutral zugelassen, solange die spätere Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt war (sog. finale Entnahmelehre). Die Überführung betrieblicher Wirtschaf...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.4.2 Einlage eines Wirtschaftsguts nach Verwendung bei den Überschusseinkünften

§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG enthält eine Spezialvorschrift zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage eines abnutzbaren Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen. Die Finanzverwaltung hat früher § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG so interpretiert, dass sich die weiteren AfA nach Einlage nach den fortgeführten historischen Anschaffungskosten bemessen.[1] Dies...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.1 Gewillkürtes Betriebsvermögen ist entnahmefähig

Gegenstand einer Sachentnahme können nur Wirtschaftsgüter sein, die entnahmefähig sind. Nicht entnahmefähig sind Wirtschaftsgüter, die weiterhin notwendiges Betriebsvermögen darstellen. Entnahmefähig sind danach nur Wirtschaftsgüter, die von Anfang an gewillkürtes Betriebsvermögen waren oder die infolge einer Nutzungsänderung aufgehört haben, notwendiges Betriebsvermögen zu se...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.1 Gesetzliche Definition der Einlage

Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 Halbsatz 1 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat. Einer Einlage steht die Begründung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts gleich.[1] Grun...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 5.2.1 Bewertung nach § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG

Die Bewertung verdeckter Einlagen in Kapitalgesellschaften ist in § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG geregelt. § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG als steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift ist nur anwendbar, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft, in die Wirtschaftsgüter verdeckt eingelegt werden, zum steuerlichen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehören, wobei es sich um das Betriebsve...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.4.1 Grundsatz: Einlagewert als AfA Bemessungsgrundlage

Der Einlagewert (= Teilwert) im Zeitpunkt der Einlage bildet grundsätzlich die AfA-Bemessungsgrundlage für die künftige betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts. Bemessungsgrundlage für die AfA sind zwar nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts. Im Fall der Einlage tritt deren Wert aber für die Bestimmung der A...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 9 Wiedereinlage nach vorhergehender Entnahme

Betrifft die Einlage ein Wirtschaftsgut, das vor der Einlage aus dem Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen entnommen worden ist, sind für Zwecke der Begrenzung des Einlagewerts in den Fällen des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a bis c EStG nicht die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten maßgebend.[1] Vielmehr tritt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG an die...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.1.1 Höchstwert

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. a EStG sind Wirtschaftsgüter (mit Ausnahme von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG) bei Einlage höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung "aus dem Privatvermögen" [1] angeschafft oder...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 11 Einlagen und Bewertung bei Betriebseröffnung

Bei "Eröffnung" eines Betriebs ist § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG entsprechend anzuwenden.[1] Wirtschaftsgüter, die ein Steuerpflichtiger bei Eröffnung eines Betriebs aus dem Privatvermögen einbringt, sind wie Einlagen in einen bestehenden Betrieb zu bewerten. Unter die Vorschrift fallen nur Wirtschaftsgüter, die nicht von vornherein für den schon in Entstehung begriffenen Betrieb er...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.1 Sachentnahmen: Ansatz des Teilwerts

Die Bewertung von Sachentnahmen ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG geregelt. Danach sind Entnahmen grundsätzlich mit ihrem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten. In bestimmten Ausnahmefällen (insbesondere bei Sachspenden) kann die Entnahme von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG mit dem Buchwert dieser Wirtschaftsgüter bewertet werden. Bei einer Sach...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.1.3 Berechnung der 3-Jahresfrist

Bei der 3-Jahresfrist handelt es sich um Kalenderjahre (= 36 Monate) und nicht etwa um kürzere Rumpfwirtschaftsjahre. Die Berechnung der 3-Jahresfrist erfolgt nach § 108 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. Dementsprechend endet die 3-Jahresfrist mit dem Ablauf des Tags, der nach seiner Zahl dem Tag entspricht, an dem die Anschaffung oder Herstellung erfolgte. T...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.3 Teilwertansatz ist prinzipiell zwingend

In das Betriebsvermögen eingelegte Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Das gilt nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG unabhängig davon, ob der Teilwert höher oder niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist. Teilwert ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamt...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.1.2 Schlüssiges Verhalten

Entnahmehandlung bedeutet aber nicht, dass der Steuerpflichtige ausdrücklich erklären muss, er wolle eine Entnahme vornehmen. Für die Entnahme genügt ein anderes schlüssiges Verhalten, durch das die Verbindung des Wirtschaftsguts zum Betrieb erkennbar gelöst wird, sodass das Wirtschaftsgut zu notwendigem Privatvermögen wird.[1] Wo eine Entnahmehandlung rein tatsächlich nicht ...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 4.3 Einheitlichkeitsgrundsatz kann bei Grundstücken nicht zur Zwangsentnahme führen

Der sog. "Einheitlichkeitsgrundsatz" besagt, dass ein fremdvermietetes oder -verpachtetes Grundstück steuerlich nur entweder einheitlich dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugeordnet werden kann, nicht teil­weise so und teilweise anders. Grundsätzlich muss also die Zuordnung eines Grundstücks zum Betriebs- oder Privatvermögen, so es einheitlich genutzt wird, auch e...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.2.2 Nutzungsvorteile sind nicht einlagefähig

Bloße Nutzungen, die lediglich betriebliche Aufwendungen ersparen, können nicht Gegenstand einer Einlage sein.[1] Danach kann Gegenstand einer Einlage grundsätzlich nur sein, was auch Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs[2] ist. Hierzu zählen aber – mit Ausnahme der Rechnungsabgrenzungsposten[3] – nur Wirtschaftsgüter, die in eine Bilanz aufgenommen werden dürfen. Das...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 4.1 "Zwangsentnahme" bei Übergang zu notwendigem Privatvermögen

Es gibt Fälle, in denen eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten des Steuerpflichtigen zwangsläufig eine Entnahmehandlung enthält, weil der Steuerpflichtige damit jede Beziehung des Wirtschaftsguts zum Betrieb endgültig beendet und allgemeine steuerliche Grundsätze einer weiteren Zurechnung dieses dem Betrieb nicht mehr dienenden Wirtschaftsguts zu einem Betrieb...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 5.2 Gegenstand der Entnahme

Als Beispiele für die Entnahme von "Wirtschaftsgütern" nennt das Gesetz Barentnahmen (Geld), Waren und Erzeugnisse. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Prinzipiell kommen alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betracht, z. B. Grund und Boden, Gebäude, Pkw, Einrichtungsgegenstände und Wertpapiere. Es können auch immaterielle...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 4.5 Absenkung der betrieblichen Nutzung unter 10 % bei beweglichen Anlagegütern

Gewillkürtes Betriebsvermögen kann – auch im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - gebildet werden, wenn das Wirtschaftsgut zu mindestens 10 % (bis 50 %) betrieblich genutzt wird.[1] Vermindert sich der Umfang der betrieblichen Nutzung eines Fahrzeugs, das in einem früheren Veranlagungszeitraum wegen einer mehr als 10 %igen (aber nicht mehr als 50 %igen) betriebli...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 7 Einlage eines Grundstücks und anschließende Veräußerung aus dem Betriebsvermögen heraus als privates Veräußerungsgeschäft

Die Einlage eines Grundstücks des Steuerpflichtigen in das Betriebsvermögen seines Einzelunternehmers stellt mangels Rechtsträgerwechsels keine entgeltliche Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG dar. Als Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gilt nach § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 EStG auch die Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in das Betriebs...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 5.1.1 Einlage in eine GmbH, deren Anteile zum Privatvermögen gehören

Legt der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ein einzelnes – nicht nach § 17, § 20 Abs. 2 oder § 23 EStG "steuerverstricktes" – Wirtschaftsgut aus einem Privatvermögen verdeckt, also ohne (angemessene) Gegenleistung, in seine Kapitalgesellschaft ein, deren Anteile er ebenfalls im Privatvermögen hält, handelt es sich prinzipiell um einen Fall des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. D...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 2.1.2 Zweck der 3-Jahresregelung

Der Zweck der "3-Jahresregelung" besteht darin, die steuerfreie Übertragung stiller Reserven durch kurzfristige Einlagegestaltungen zu verhindern. Nach dem Regelungszweck soll hierdurch Missbräuchen durch willkürliche Einlagen bei betrieblich genutzten Wirtschaftsgütern, die die steuerliche Erfassung kurzfristiger Wertsteigerungen vermeiden würde, vorgebeugt werden.[1] Durch ...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 5.1.2 Einlage in eine GmbH, deren Anteile zum Betriebsvermögen gehören

Legt der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ein Wirtschaftsgut aus einem Privatvermögen verdeckt in seine Kapitalgesellschaft ein, deren Anteile er in seinem Betriebsvermögen hält, erhöht sich der Buchwert der Anteile (wie in den Fällen des § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG der unmittelbaren Einlage aus dem Betriebsvermögen) ebenfalls um den Teilwert des Wirtschaftsguts. Das Wirt...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 9 Rechtliches Sonderproblem: Entstrickungstatbestände

Unter Entstrickung versteht man einen Sachverhalt, der zur Folge hat, dass stille Reserven eigentlich nicht mehr in Deutschland besteuert werden können. Früher hat der BFH in der Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einer inländischen Betriebsstätte in eine ausländische Betriebsstätte stets eine gewinnverwirklichende Entnahme i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG gesehen (s...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 6.3 Ermittlung der tatsächlichen Selbstkosten

Der Nutzungsentnahmewert besteht aus den anteiligen Gesamtkosten (Gesamtaufwendungen), die der Betrieb für das Wirtschaftsgut aufwendet. Das sind die beweglichen (variablen) und die festen (fixen) Kosten einschließlich der tatsächlich in Anspruch genommenen AfA.[1] Finanzierungskosten sind einzubeziehen.[2] Zu berücksichtigen ist auch die Minderung des buchmäßigen Betriebsver...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.1.3 Rechtsvorgang

In besonders gelagerten Fällen kann für eine steuerlich relevante Entnahme auch ein Rechtsvorgang genügen, der das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheiden lässt. Das ist z. B. der Fall, wenn ein bislang zum Betriebsvermögen gehörendes Wirtschaftsgut durch einen Todes-/Erbfall notwendiges Privatvermögen wird.[1] Bei dem die Handlung ersetzenden Rechtsvorgang handel...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.1.1 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Voraussetzung einer Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen ist grundsätzlich, dass eine Entnahmehandlung vorliegt.[1] Die Entnahme setzt danach das Tätigwerden einer Person, d. h. des Steuerpflichtigen oder desjenigen, der für ihn tätig wird, voraus. Die Entnahmehandlung muss von einem Entnahmewillen getragen sein, d. h. von dem Willen, die Verknüpfung des W...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 10.2 Bewertung von Nutzungseinlagen

Auch Nutzungen können Gegenstand einer Einlage sein, sofern damit eine Wertabgabe aus dem privaten an den betrieblichen Bereich erfolgt. Nutzt der Steuerpflichtige eigene, aber nicht zum Betriebsvermögen, sondern zu seinem Privatvermögen gehörende Wirtschaftsgüter für betriebliche Zwecke, z. B. den privaten Pkw für betriebliche Fahrten, mindern die anteilig auf die betriebli...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 1.2 Einlagefähigkeit

1.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter Das Wirtschaftsgut muss einlagefähig sein. Nicht einlagefähig sind Wirtschaftsgüter, die bereits zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen des betreffenden Betriebs gehören. Keine Einlage liegt somit vor, wenn ein Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens bislang in der Bilanz nicht aktiviert ist. Die Zugehörigkeit eines – ...mehr