Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

Beitrag aus Finance Office Professional
Berufsrecht der selbstständ... / 5 Gewerbeanmeldung

Möchten Sie sich mit Ihrem eigenen Lohn- und Buchhaltungsbüro selbstständig machen, müssen Sie diese gewerbliche Tätigkeit beim Gewerbeamt nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) anmelden. Dies gilt auch dann, wenn es sich nur um eine Nebentätigkeit handelt. Die Gewerbeanzeige hat auf einem amtlichen Vordruck bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Stadt oder Kommune zu erfolgen. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Maschinell erstellte Zuwendungs-/Spendenbestätigung

Tz. 97 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Als Nachweis reicht eine maschinell erstellte Zuwendungs-/Spendenbestätigung ohne eigenhändige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus, wenn der Zuwendungs-/Spendenempfänger die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens dem zuständigen Finanzamt angezeigt hat (s. R 10b.1 Abs. 4 EStR, Anhang 12). Mit der Anzeige ist zu bestätigen, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gewinneinkünfte und VuV (§ 43 Abs 2 S 3ff EStG)

Rn. 265 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Ausdehnung der Abzugstatbestände auf ausländische Dividenden, Stillhalterprämien, Veräußerungsvorgänge und Termingeschäfte zielt darauf ab, die Erträge aus Kapitalanlagen der natürlichen Person als Privatanleger durch den Steuerabzug zu erledigen. Bei der Zugehörigkeit der Kapitalanlage und damit auch ihrer Erträge zu den Gewinneinkünft...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Referentenentwurf v. 21.4.2006

Rz. 24 [Autor/Stand][...] Artikel 6 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, ist...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuerbescheid

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Körperschaftsteuerbescheid setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest und enthält die Besteuerungsgrundlagen für den betreffenden Veranlagungszeitraum.So unterliegt bei einem darüber hinaus steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein der Gewinn des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Kö...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Bedeutung des Zuwendungsnachweises bzw. der Zuwendungsbestätigung

Tz. 87 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen i. S. d. §§ 10b, 34g EStG (Anhang 10) dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Zuwendungsempfänger (Verein) unter Berücksichtigung des § 63 Abs. 5 AO (Anhang 1b) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat (§ 50 Abs. 1 EStDV, Anhang 11). Die Zuwendungsbestätigu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Regelung des § 94 EStG wurde durch das AVmG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) neu in das EStG eingefügt. Sie ist Teil des XI. Abschn und damit Teil des Verfahrens zur Gewährung und Verwaltung der Altersvorsorgezulage. § 94 EStG ist wie auch die übrigen Vorschriften des XI. Abschn zum 01.01.2002 in Kraft getreten (Art 35 Abs 1 AVmG). Bede...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Kabinettsentwurf v. 12.7.2006

Rz. 25 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, ist § 17 des Einkommensteuergesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 8.11.2006 (BT-Drucks. 16/3315)

Rz. 31 [Autor/Stand] Artikel 7 (Änderung des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Spendenabzug

Tz. 39 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der gewerbesteuerliche Spendenabzug wird durch § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) geregelt. Danach können Zuwendungen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer steuerbegünstigten Körperschaft bis zur Höhe von 20 % des Gewinns aus Gewerbebetrieb oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten L...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.6 Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit

Wichtig Will der Arbeitgeber Kurzarbeit unter Bezug von Kurzarbeitergeld einführen, so muss er die Kurzarbeit der für den Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit unter Verwendung des amtlichen Vordrucks noch im Kalendermonat der Einführung der Kurzarbeit anzeigen! Sollen also Leistungen bereits für April 2020 beansprucht werden, so musste die Anzeige an die Agentur für Arbeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Vorschrift ermächtigt das BMF zum Erlass von Rechtsverordnungen bezüglich des Altersvorsorgezulageverfahrens, zur Bestimmung von Vordrucken und Bescheinigungen, zur Bestimmung des Inhalts und Aufbaus von Datensätzen im Zusammenhang mit dem Altersvorsorgezulageverfahren nach dem XI. Abschn, des SA-Abzugs für Altersvorsorgeaufwendungen nach § 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Berufsrecht der selbstständ... / 7 Selbstständiger (Bilanz-)Buchhalter: Freie Mitarbeit im Steuerbüro

Sie dürfen mit Ihrem Lohn- und Buchhaltungsbüro für Steuerberater in freier Mitarbeit tätig werden; dies ist in § 17 Berufsordnung der Steuerberater geregelt. Da Sie im Rahmen dieser freien Mitarbeit weisungsgebunden und unter fachlicher Aufsicht und beruflicher Verantwortung des Steuerberaters arbeiten, sind Sie nicht an § 6 Nr. 4 Steuerberatergesetz (StBerG) gebunden. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 57 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 55 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 11.8.2006 (BR-Drucks. 542/06)

Rz. 26 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hält, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 54 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / 12 Durchsuchung, Anwesenheit des Verteidigers [Rdn 1876]

Rdn 1877 Literaturhinweise: Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142 Auffermann/Vogel, Wider die Betriebsblindheit – Verhalten bei Durchsuchungen in Arztpraxen und Krankenhäusern, NStZ 2016, 387 Bornheim, Vom Wert des Schweigens, PStR 1999, 111 Burkhard, Fahndungssituation: Durchsuchung beim Beschuldigten, Stbg 1998, 310 Figatowski, Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsausbildung

Rn. 351 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden. Für die Berechnung des zugrunde zu legenden Alters eines Kindes sind gemäß § 108 Abs 1 AO die §§ 187, 188 BGB maßgeblich (BFH v 18.04.2017, V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052). Der Gesetzgeber ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006 (BT-Drucks. 16/2710)

Rz. 29 [Autor/Stand][...] Artikel 7 (Änderungen des Außensteuergesetzes) [...] „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (Anteile) hä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 18 Vernehmung von Zeugen, Allgemeines [Rdn 5042]

Rdn 5043 Literaturhinweise: Adler/Hermanutz, Strukturierte Vernehmung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Hinweise für die polizeiliche Praxis, Krim 2009, 535, 632 Arntzen, Untere Altersgrenze der Zeugeneignung, DRiZ 1976, 20 Arntzen/Michaelis-Arntzen, Vernehmungspsychologie, Psychologie der Zeugenvernehmung, 5. Aufl. 2011 Artkämper, Kompetente Kommunikation im Strafverfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
O / 3 Online-Durchsuchung [Rdn 3374]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 3 Nebenklage, Beistand [Rdn 3305]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
G / 5 Glaubwürdigkeitsgutachten [Rdn 2577]

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.2 Barrierefreie Gestaltung nach dem BGG

Das BGG hat u. a. wegen der Verknüpfung der Worte behindert und gerecht in einem Wort und den damit verbundenen möglichen Assoziationen von dem Begriff "behindertengerecht" Abstand genommen und die Barrierefreiheit eingeführt. Es hat bei der Definition der Barrierefreiheit einen modernen Ansatz gewählt, der über den rein baulichen Aspekt hinausgeht. Wichtig Barrierefreiheit b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2 Erläuterungen zum Vordruck

2.1 Angaben zum Erwerber (Zeile 1) In Zeile 1 ist der jeweilige Erwerber (z. B. Erbe oder Vermächtnisnehmer) einzutragen. 2.2 Angaben zum Erwerb (Zeile 2) In Zeile 2 ist der Erwerbsgrund – Erwerb durch Erbanfall oder sonstiger Erwerb (z. B. Vermächtnis, Auflage oder Erbvertrag oder ähnliches) – anzukreuzen. 2.3 Angaben zum begünstigungsfähigen Vermögen (Zeilen 3 bis 19) Die Zeile...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.1 Angaben zum Erwerber (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der jeweilige Erwerber (z. B. Erbe oder Vermächtnisnehmer) einzutragen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5 Übermäßiges Verwaltungsvermögen (Zeilen 26 bis 27)

Der Anteil des Verwaltungsvermögens am begünstigten Vermögen ist nach folgender Formel zu berechnen und in Zeile 27 einzugeben:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Angaben zum begünstigungsfähigen Vermögen (Zeilen 3 bis 19)

Die Zeilen 3 bis 19 fordern Angaben zum begünstigungsfähigen Vermögen. Aus dem begünstigungsfähigen Vermögen ermittelt sich das begünstigte Vermögen. 2.3.1 Begünstigungsfähiges land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 4 bis 6) Begünstigt sind land- und forstwirtschaftliche Vermögen i. S. d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG und selbst bewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10 Weitere Angaben (Zeilen 47 bis 57)

2.10.1 Angaben zum Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG In den Zeilen 48 bis 49 sind Angaben darüber zu machen, ob der gleitende Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG bei einer früheren Zuwendung des Erblassers schon einmal beansprucht wurde. In Zeile 49 ist der Zeitpunkt hierfür anzugeben. Der Abzugsbetrag wird "berücksichtigt", auch wenn er infolge Abschmelzung 0 EUR betrage...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.2 Angaben zum Erwerb (Zeile 2)

In Zeile 2 ist der Erwerbsgrund – Erwerb durch Erbanfall oder sonstiger Erwerb (z. B. Vermächtnis, Auflage oder Erbvertrag oder ähnliches) – anzukreuzen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.7 Begünstigungsfähiges und begünstigtes Vermögen

Begünstigungsfähiges Vermögen wird in § 13b Abs. 1 ErbStG aufgeführt. [1] Das begünstigungsfähige Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG ist begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i. S. d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt. Besteht das begünstigungsfähige Vermögen je...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3.4 Nachlassteilung (Zeilen 15 bis 19)

Sofern Miterben aufgrund einer Teilungsanordnung des Erblassers verpflichtet sind oder sich darauf verständigen, im Rahmen der Nachlassteilung begünstigtes Vermögen auf einen Miterben zu übertragen, und vollziehen sie diese auch tatsächlich, können die übertragenden Miterben die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen nicht in Anspruch nehmen[1]. Gibt der übernehmende Miterbe fü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.7 Vorwegabschlag für Familienunternehmen (Zeilen 30 bis 39)

In den Zeilen 30 bis 39 sind Angaben zum Vorwegabschlag zu machen. Ein Erwerber von Beteiligungen oder Anteilen an Familienunternehmen in der Rechtsform von Personen- oder Kapitalgesellschaften, die zum begünstigungsfähigen Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG) gehören, haben einen Rechtsanspruch auf einen Vorwegabschlag bis zu 30 % vom Wert des begünstigten Vermögens. Die Höhe des V...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3.2 Begünstigungsfähiges Betriebsvermögen (Zeilen 7 bis 10)

Inländisches Betriebsvermögen ist begünstigt, wenn es im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt. Das Betriebsvermögen muss im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft auf den Erw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.8 Optionsverschonung (Zeilen 40 bis 41)

Wer die Optionsverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG in Anspruch nehmen möchte, muss dies in Zeile 41 ankreuzen. Voraussetzung für die Optionsverschonung ist, dass das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 20 % beträgt. Der Antrag ist durch eine schriftliche Erklärung (bzw. Niederschrift) vorzunehmen und kann bis zur materiellen Bestandskraft der Festsetzung der Erbschaftsteuer ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10.4 Reinvestition des Veräußerungserlöses (Zeilen 55 bis 57)

In den Zeilen 56 bis 57 ist anzugeben, ob der Veräußerungserlös – ganz oder auch teilweise in begünstigungsfähiges Vermögen reinvestiert worden ist, d. h. in land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften. Die Reinvestition führt dazu, dass es zu keinem Verstoß gegen die Behaltensregelungen kommt. Hierzu ist aber Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10.2 Stundung (Zeilen 50 bis 51)

Beim Erwerb begünstigten Vermögens von Todes wegen besteht nach § 28 Abs. 1 ErbStG die Möglichkeit der Stundung der Erbschaftsteuer. Hierbei ist die Stundung für bis zu sieben Jahre möglich. Voraussetzung ist ein Antrag. Die gestundete Steuer ist in gleichen Jahresbeträgen zu entrichten. Wie die gestundete Erbschaftsteuer zu berechnen ist, ergibt sich aus R E 28 Abs. 4 ErbStR ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3.3 Begünstigungsfähige Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 11 bis 14)

Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind begünstigt, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat hat und der Erblasser zu diesem Zeitpunkt unmittelbar zu mehr als 25 % am Nennkapital der Kapitalgesellschaft beteiligt war. Wird die Grenze von "> 25 %" unterschritten, ist der Erwerb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6 Sockelbetrag für Finanzmittel (Zeile 28 bis 29)

Hier ist keine Eintragung erforderlich. Ist der Saldo der Finanzmittel abzüglich der Schulden positiv, bleibt davon ein Sockelbetrag in Höhe von 15 % des gemeinen Werts des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Beteiligung bzw. der Anteile an der Gesellschaft von der Zurechnung zum Verwaltungsvermögen ausgenommen. Voraussetzung für den Abzug des Sockelbetrags ist, dass das b...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3.1 Begünstigungsfähiges land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 4 bis 6)

Begünstigt sind land- und forstwirtschaftliche Vermögen i. S. d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG und selbst bewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG, die im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solche vom Erblasser auf den Erwerber übergehen und in der Hand des Erwerbers entweder land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder selbst bewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 Bew...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.9 Schwellenwert (Zeilen 42 bis 46)

Angaben zum Schwellenwert sind in den Zeilen 42 bis 46 zu machen.[1] In Zeile 44 ist ein ggf. angefallener Vorerwerb (Zeitpunkt) anzugeben sowie dessen Wert. Die Zeilen 45 und 46 geben Hinweise zur Antragstellung nach § 13c ErbStG und zur Verschonungsbedarfsprüfung.[2]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10.3 Aufgabe bzw. Veräußerung des begünstigten Vermögens (Zeilen 52 bis 54)

In den Zeilen 52 bis 54 ist anzugeben, ob das begünstigte Vermögen seit dem Erwerb entweder ganz oder teilweise veräußert oder aufgeben wurde. Ist dies der Fall, dann kommt es in Abhängigkeit davon, wann der schädliche Verstoß erfolgt zum – anteiligen – Wegfall der Entlastung. Dabei spielen die Gründe keine Rolle. Ein Verstoß liegt vor: wenn eine, mehrere oder alle im Besteuer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.10.1 Angaben zum Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG

In den Zeilen 48 bis 49 sind Angaben darüber zu machen, ob der gleitende Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG bei einer früheren Zuwendung des Erblassers schon einmal beansprucht wurde. In Zeile 49 ist der Zeitpunkt hierfür anzugeben. Der Abzugsbetrag wird "berücksichtigt", auch wenn er infolge Abschmelzung 0 EUR betragen hat.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Verwaltungsvermögen und Schulden (Zeilen 20 bis 25)

Die Steuerbefreiung kommt nicht für vermögensverwaltende Unternehmen in Betracht. Von der Höhe des Verwaltungsvermögens hängt es ab, ob die Begünstigungen überhaupt gewährt werden, bzw. welche Verschonungsmaßnahme in Betracht kommt. Zum Verwaltungsvermögen zählt insbesondere das folgende Vermögen: Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.11 Ausgangslohnsumme (Zeilen 58 bis 60)

Eine der Voraussetzungen für den 85 %igen Verschonungsabschlag (sowie Abzugsbetrag und Entlastungsbetrag) ist, dass die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen des jeweiligen Betriebs innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb (Lohnsummenfrist) insgesamt 400 % der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet. Unterschreitet die Summe der Lohnsummen innerhalb von 5 Jahre nach dem E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall Intrahandelsstat... / 6. Lagerfälle: Konsignationslager und Distributionslager

Soweit ein deutsches Unternehmen Waren auf ein Distributions- bzw. Auslieferungslager in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbringt, hat es sich in diesem Mitgliedstaat regelmäßig umsatzsteuerrechtlich erfassen zu lassen. Der Versand der Waren von Deutschland in das Lager ist als innergemeinschaftliches Verbringen gem. § 6a Abs. 2 UStG zu erklären. Diese Versendungen (Verbring...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.8 Meldeverfahren und Vordrucke (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 94 Den Spitzenverbänden der Krankenkassen war durch Art. 1 Nr. 3 GSG mit Wirkung ab 1.1.1993 die Verpflichtung auferlegt worden, sowohl für die Meldungen des Mitgliedes als auch für das Meldeverfahren untereinander ein einheitliches Verfahren und einheitliche Vordrucke zu verwenden. Rz. 94a Mit dem GKV-WSG ist Satz 2 mit Wirkung zum 1.7.2008 neu gefasst worden. Danach hat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.2 Pflichtinhalt der Bundesmantelverträge

Rz. 65 Zu den Grundnormen, die im BMV-Ä oder BMV-Z geregelt werden müssen, zählen die Vorschriften über den Umfang der vertragsärztlichen/vertragszahnärztlichen Versorgung sowie ihre Abgrenzung voneinander; außerdem gehören die Regelungen zur Organisation der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (z. B. Vordrucke und Nachweise) ebenso dazu, wie die Rechte und Pflichten der Ver...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.3 § 63 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 14 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit oder dem zugelassenen kommunalen Träger vorlegt (vgl. auch Schoch, in: LPK-SGB II, 2. Aufl., § 63 Rn. 7 und 9). Der Vordruck ist z. B. dann nicht mehr rechtzeitig, wenn der Vordruck durch die nicht unverzügliche Vorlage nicht mehr pünktlich zum Zeitpunkt...mehr