Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck der Geschäftsanweisung Das Bundes- und Landesrecht bestimmt, welche Dienstverrichtungen dem Gerichtsvollzieher obliegen und welches Verfahren er dabei zu beachten hat. Diese Geschäftsanweisung soll dem Gerichtsvollzieher das Verständnis der gesetzlichen Vorschriften erleichtern. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und befreit den Gerichtsvollzieher nicht ...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Vierter Abschnitt: Geschäftsbetrieb

§ 29 Allgemeines Der Gerichtsvollzieher regelt seinen Geschäftsbetrieb nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, soweit hierüber keine besonderen Bestimmungen bestehen. § 30 Geschäftszimmer (Fn 7) (1) Der Gerichtsvollzieher muss an seinem Amtssitz ein Geschäftszimmer auf eigene Kosten unterhalten. Der Präsident des Landgerichts (Amtsgerichts) kann dem Gerichtsvollzieher gestatten, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Entsprechende Anwendung des § 8d KStG bei der Gewerbesteuer

Tz. 86 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Gem § 10a S 11 und 12 GewStG ist auf gewstliche Fehlbeträge von Kö § 8d KStG entspr anzuwenden. Auch die Grundsätze des BMF-Schr v 18.03.2021 zur Anwendung des § 8d KStG sind nach dem gleichlautenden Ländererl v 19.03.2021 (BStBl I 2021, 359) bei der GewSt entspr anzuwenden. Tz. 86a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Von dem Antragsrecht soll für gew...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 137 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Gemeinschaftseinrichtung [Rdn 1920]

Rdn 1921 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1850. Rdn 1922 1. Auch bei Ersatzzustellung in Gemeinschaftseinrichtungen muss feststehen, dass der Zustellungsadressat dort tatsächlich wohnt (OLG Köln NStZ-RR 2008, 379); bei einer Obdachlosenunterkunft setzt dies nicht das Übernachten voraus (OLG Hamm, Beschl. v. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftsanweisun... / E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c (Fn 2), der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen

§ 135 Vorbereitung des Termins zur Abgabe der Vermögensauskunft Bevor der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmt, holt er eine Auskunft aus dem Vermögensverzeichnisregister ein. Daneben kann er das Schuldnerverzeichnis einsehen und den Schuldner befragen, ob dieser innerhalb der letzten zwei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Ein Ve...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 3.3 Was will das Finanzamt wissen?

Meist genügt dem Finanzamt als Nachweis bei der Steuererklärung des Spenders die Buchungsbestätigung der Bank oder Sparkasse, wobei für den Spendennachweis eine Angabe zum steuerbegünstigten Zweck in der Überweisung enthalten sein sollte wie auch die kleine Erklärung, dass eine Spende und eben kein Mitgliedsbeitrag vorliegt. Kommt man über diese Vereinfachungsgrenze, wird ei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 1 Definition

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gem. § 305 Abs. 1 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliche Lief... / 5.3 Meldung nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung

Die Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr. sind nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (FzgLiefgMeldV) dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (Meldezeitraum), zu melden. Die auf amtlichem Vordruck abzugebende Meldung muss folgen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliche Lief... / 8.3 Ausnahmen von der monatlichen Abgabe

Bezüglich der monatlichen Abgabe von ZM für innergemeinschaftliche Lieferungen und Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG gelten folgende Ausnahmen: Soweit die innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dreiecksgeschäfte i. S. d. § 25b Abs. 2 UStG weder für das laufende Kalendervierteljahr noch für eines der 4 vorangegangenen Quartale jeweils mehr als 50.000 EUR. betragen, kann ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eingeschränkter Werbungskos... / 4. Mobilitätsprämie

Von der Erhöhung der Entfernungspauschale für die Jahre 2021-2026 profitieren Geringverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (Alleinstehende 10.347 EUR/Verheiratete bzw. Verpartnerte 20.695 EUR) nicht. Für diesen Personenkreis hat der Gesetzgeber die Mobilitätsprämie (§§ 101 ff. EStG) eingeführt. Sie beträgt 14 % der erhöhten Entfernungspa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Konsignationslager / 3.2 Nationale Umsetzung der Richtlinie

Die Umsetzung der o. g. EU-Richtlinie in das deutsche Umsatzsteuergesetz erfolgte durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.[1] In dem ab 2020 gültigen § 6b UStG wird hiernach die Konsignationslagerregelung wie folgt definiert: Der Unternehmer oder ein vom Unternehmer beauftragter Dritter befö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Der Voranmeldungsvordruck

Rz. 28 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG ist die Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die staatlich bestimmte Schnittstelle (Rz. 71) zu übermitteln. Rz. 29 Auf Antrag kann das FA nach § 18 Abs. 1 S. 2 UStG "zur Vermeidung von unbilligen Härten" auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Das Vordruckmuster wird von einer Bund-Länder-Kommission entworfen und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Das Ausfüllen des Voranmeldungsvordrucks

Rz. 35 Der Unternehmer hat die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen. Dabei ist der jeweils zutreffende Vordruck zu verwenden (Rz. 28). Als wichtige Ausfüllhilfe – auch für das Ausfüllen der auf elektronischem Wege zu übermittelnden Vordrucke – hat sich die Anleitung des BMF lt. Vordruck USt 1E bewährt. Rz. 36 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.9 Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5a UStG)

Rz. 38 In Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge gem. § 1b UStG [1] durch Erwerber, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (z. B. natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts – z. B. Vereine ohne Unternehmereigenschaft –, juristische Personen des öffentlichen Rechts – z. B. Gebietskörperschaften mit ihrem hoheitlichen Bereich), muss ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Kurze Übersicht für die Praxis

Rz. 62 Nachstehend erfolgt eine kurze Übersicht bezüglich der Übermittlung der Jahreserklärung für die häufigsten Praxisfälle: Die Jahreserklärung ist spätestens 7 Monate, bei steuerlicher Beratung spätestens 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zu übermitteln. (Rz. 70.). Seit 2011 ist die Jahreserklärung grundsätzlich nur noch auf elektronischem Wege zu übermitteln.[1] Al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.7 § 18 Abs. 4g UStG; zuständiges Finanzamt für Gebietskörperschaften

Rz. 21j Auch für Gebietskörperschaften ist grundsätzlich das gem. § 21 Abs. 1 AO örtliche FA für die Umsatzbesteuerung der Körperschaften des öffentlichen Rechts zuständig. Jedoch kann gem. § 18 Abs. 4g S. 1 UStG die oberste Landesfinanzbehörde oder die von ihr beauftragte Landesfinanzbehörde anordnen, dass ein anderes als das nach § 21 Abs. 1 AO örtlich zuständige FA die Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Das Ausfüllen des Steuererklärungsvordrucks

Rz. 67 Der Unternehmer hat die Steuer für den Besteuerungszeitraum selbst zu berechnen. Dabei ist der jeweils zutreffende Vordruck zu verwenden (Rz. 62). Als wichtige Ausfüllhilfe hat sich – auch bei Übermittlung auf elektronischem Weg – die Anleitung des BMF (offizielle Vordruckbezeichnung "USt 2E"; zu beziehen in allen Personenfinanzämtern) erwiesen. Dabei gilt es zu beach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.8 Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5 UStG)

Rz. 22 Das Verfahren bei der Einzelbesteuerung bei Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind (§ 16 Abs. 5 UStG), stellt eine besondere Art der Steueranmeldung und -erhebung dar. Es tritt bei den betroffenen Unternehmern an die Stelle des Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahrens und dient der Arbeitsentlastun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.11 Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (§ 18 Abs. 6 UStG und §§ 46, 47, 48 UStDV)

Rz. 43 Der Unternehmer ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG verpflichtet, bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung abzugeben, in der die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.[1] Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Entrichtung der sog. Vorauszahlung

Rz. 47 Der Unternehmer hat gleichzeitig mit der Übermittlung der Voranmeldung eine Vorauszahlung (zum Begriff der Vorauszahlung Rz. 18) zu entrichten, die dem in der Voranmeldung von ihm selbst berechneten Steuerbetrag entspricht, die nach § 18 Abs. 1 S. 3 UStG am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig ist. Dabei ist anzumerken, dass zudem die Nicht- oder nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Anzeigepflicht im Ausland ansässiger Unternehmer bei grenzüberschreitender Personenbeförderung (§ 18 Abs. 12 UStG)

Rz. 7 Im Ausland ansässige Unternehmer[1], die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, haben dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die Umsatzbesteuerung nach § 21 AO zuständigen FA anzuzeigen, wenn weder die Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Kurze Übersicht für die Praxis

Rz. 12 Nachstehend erfolgt eine kurze Übersicht bezüglich des Voranmeldungsverfahrens für die häufigsten Praxisfälle: Gem. § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer (ausgenommen Kleinunternehmer seit 2024, Rz. 14) bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu überm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Übermittlung der Steuererklärung

Rz. 68 Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, so muss er in der Umsatzsteuererklärung ebenso wie in der Voranmeldung die Besteuerungsgrundlagen aller Betriebe zusammenfassen, auch wenn die Betriebe verschiedenen Wirtschaftszweigen angehören[1] oder in mehreren Bundesländern gelegen sind. Rz. 69 Rechtslage für Besteuerungszeiträume, die bis zum 31.12.2017 enden: Nach § 149 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 4 § 18 Abs. 4a UStG gilt auch für Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG. Dazu gehören alle gelegentlichen Fahrzeuglieferer, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (z. B. natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine ohne Unternehmereigenschaft, juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Gebietskörperschaften mit ihrem hoheitlic...mehr

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Geschäftsbriefe und Impress... / 3 Vordrucke bei bestehender Geschäftsbeziehung, § 35a Abs. 2 GmbHG

Bei Mitteilungen im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung, für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, sind die Pflichtangaben entbehrlich. § 35 Abs. 2 GmbHG bezweckt die Vereinfachung der Kommunikation im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Wenn dem Geschäftspartner die Pflichtangaben bereits vorliegen, sollen sie nicht ständig wiederholt werden müssen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäftsbriefe und Impress... / 1 Was gilt als Geschäftsbrief?

Als Geschäftsbrief gelten grundsätzlich alle schriftlichen Mitteilungen, die an einen bestimmten Empfänger außerhalb der GmbH gerichtet sind und die zudem einen geschäftsbezogenen Inhalt besitzen. Für Mitteilungen und Berichte im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung, für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden (§ 35a Abs. 2 GmbHG), bestehen hinsichtlich der notwen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 451 Siebte... / 2.3 Bescheinigungspflichten und darauf bezogene Bußgeldtatbestände

Rz. 9 Abs. 2 bestimmt seit 1.1.2023 die Fälle, in denen das bis zum 31.12.2022 maßgebende Recht weiterhin anzuwenden ist. Das ist immer dann der Fall, wenn am 1.1.2023 das Versicherungsverhältnis bzw. die Nebenerwerbstätigkeit beendet war. Rz. 10 Die Vorschriften zur Arbeitsbescheinigung wurden zum 1.1.2023 nach der Gesetzesbegründung im Hinblick auf die Neuregelungen zum ele...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 dient dem Schutz der Beschäftigten, die bis zur Änderung des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2013 mehr als geringfügig beschäftigt waren und damit der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterfielen. Der Versicherungsschutz wird für diese Beschäftigung unter den bis zum 31.12.2012 maßgebenden beitragsrechtlichen Bedingungen überg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Banken etc.) müssen nach § 33 ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV mit einem amtlichen Vordruck dem zuständigen Erbschaftsteuer-FA die Vermögenswerte etc. des Verstorbenen melden. In der Meldung mit den Werten zum Stichtag wird regelmäßig bei Investmentfonds der Rücknahmepreis angesetzt. Hier ist bei der Fertigung der Erbschaftsteuererklärung ...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.3 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und Verfahren

Rz. 23 Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit darf nur aufgrund persönlicher ärztlicher Untersuchung erfolgen (§ 4 Abs. 1 AU-RL). Darüber hinaus kann die Arbeitsunfähigkeit auch mittelbar persönlich im Rahmen von Videosprechstunden festgestellt werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die Erkrankung dies nicht ausschließt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 bis 5 und 7 AU-RL). Die höchstmö...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wann sind Verbände/Vereine zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet?

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Verbände/Vereine sind zur Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet, wenn die Umsätze, die in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung, Ertragsteuerfreie Zweckbetriebe, Ertragsteuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe anfallen, nach den Vorschriften des UStG zu versteuern sind; sie ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe des Kal...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 126 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) kann ein Sportverein bis zur Unanfechtbarkeit des Körperschaftsteuerbescheides dem Finanzamt gegenüber erklären, dass er auf die Anwendung der Besteuerungsfreigrenze im Zweckbetrieb "Sport" (s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) verzichten will. Diese Erklärung bindet den Sportverein mindestens fünf Kalenderjahre (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1 Umsatzsteuervoranmeldungen

Tz. 38 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG (s. Anhang 5) i. V. m. § 27 Abs. 9 UStG (s. Anhang 5) sind Umsatzsteuervoranmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (Muster, Vordruck) auf elektronischem Wege nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittelungsverordnung den zuständigen Finanzämtern zu übermitteln. Für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum ist, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Abgabetermine für Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Lohnsteueranmeldung

Tz. 39 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Seit dem Anmeldungszeitraum 2005 besteht die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Lohnsteueranmeldung (s. § 41a Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. m. § 52 Abs. 52b EStG, s. Anhang 10). Sie ist die Konsequenz daraus, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Lohnsteueranmeldungen dem Finanzamt auf elektronischem Wege zu übermitteln. Stell...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Dauerfristverlängerung

Tz. 11 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Frist zur Abgabe der monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen kann unter Beachtung der Vorschriften der §§ 46–48 UStDV (Anhang 6) um einen Monat verlängert werden. Das gilt auch für die Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Voraussetzung ist, dass der Verein/Verband als Unternehmer einen entsprechenden schrift...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Voraussetzungen für die Tarifermäßigung (§ 34b Abs 4 EStG)

Rn. 120 EL 157 – ET: 04/2022 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Tarifvergünstigungen sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Bestandsverzeichnis gem. § 260 BGB

Rz. 27 Die Auskunftserteilung nach § 260 BGB ist eine Wissenserklärung und muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden, bedarf aber keiner Unterschrift.[57] Sie kann auch in einem Schriftsatz des Rechtsanwalts des auskunftsverpflichteten Erben enthalten sein[58] oder auch durch den hierzu beauftragten Testamentsvollstrecker erteilt werden.[59] Rz. 28 Durch die Auskunftserte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Kosten der Betriebsratswahl

Rz. 6 Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Wahl zu tragen. Unter die Kostentragungspflicht fallen alle Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl, nicht jedoch Kosten für Wahlwerbung.[1] Rz. 7 Unter die Kostentragungspflicht fällt zunächst einmal der Sachaufwand für die Betriebsratswahl. Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Beschaffun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Praktische Bedeutung der Vorschrift

Rn. 7 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Vorschrift kommt – obwohl an sich ausgelaufenes Recht (s Weber-Grellet in Schmidt, § 55 EStG Rz 1 (42. Aufl 2023) – nach wie vor, insb bei der Besteuerung der Einkünfte aus LuF eine große praktische Bedeutung zu, sind doch erhebliche Teile des (in den alten Bundesländern) genutzten luf Grund und Bodens nach den Regeln des § 55 EStG bewert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 OWiG statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 341 Abs. 1, § 345 Abs. 1 und 2, § 43 Abs. 2 StPO) Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Auf die Rechtsbeschwerde waren das angefochtene Urteil aufzuheben und das Verfahren gemäß § 206a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG einzustellen, weil de...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Bürobedarf / 3 Was als Bürobedarf zählt

Bürobedarf sind Arbeitsmittel, die zur Erledigung beruflicher Aufgaben dienen;[1] sie haben Hilfsfunktion, bilden aber selbst nicht die Erwerbsgrundlage. Hierzu gehören Gegenstände, die schon ihrer Art nach einer Berufstätigkeit zu dienen bestimmt sind, z. B. Büromaschinen, Büroklammern u. Ä. Gegenstände, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung nutzbar sind, können d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / 3. Anzeige nach amtlichem Vordruck

Die Anzeige ist gem. § 138 Abs. 1 S. 1 AO nach amtlichem Vordruck einzureichen. Eine Abgabe ist dementsprechend nicht nur auf den amtlichen Vordrucken selbst (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeanzeigeverordnung), sondern auch auf sonstige, aus dem Internet bezogenen oder selbst gefertigten Vordrucken, die den amtlichen Vordrucken drucktechnisch und in den Abmessungen e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / III. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b AO)

Auskunftspflicht: § 138 Abs. 1b S. 1 AO statuiert eine Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen gegenüber dem FA, nachdem dieses von der Gemeinde über die Betriebseröffnung unterrichtet wurde. Der Steuerpflichtige muss dem FA nunmehr weitere Auskünfte über die für seine Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen. Einer gesonderten Aufforderung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 3. Geplante Neuregelung: Einfügung des § 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG und Aufhebung des § 22a S. 3 GrEStG

Der Regierungsentwurf zum JStG 2024 sieht nun vor, dass den Notaren durch die Einfügung des § 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG und bis zu einer verpflichtenden (ausschließlichen) elektronischen Übermittlung der Veräußerungsanzeige an das zuständige FA zunächst die Möglichkeit zu einer freiwilligen elektronischen Übermittlung eröffnet werden soll[10]. Den Notaren wird es somit i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / 6. Angabe der wirtschaftlichen Tätigkeit (§ 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO)

Gemäß § 138 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO muss die Meldung auch Angaben zur Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs, der Betriebsstätte, der Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder der Drittstaatgesellschaft enthalten. Darunter fallen Angaben über die bloße Einkunftsart hinaus, insb. die Nennung der Branche nennen, in welcher der Betrieb o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 2. Status quo: Schriftliche Anzeige des grunderwerbsteuerlichen Veräußerungsvorgangs

In seiner jetzigen Fassung sieht § 18 Abs. 1 S. 1 GrEStG vor, dass Gerichte, Behörden und Notare[5] dem zuständigen FA die grunderwerbsteuerlichen Vorgänge i.S.d. § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 4 u. Abs. 2 GrEStG ausschließlich schriftlich nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten haben[6]. Bis zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1.11.2011[7] sah § 18 Abs. 1 S. 3 GrE...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anzeigen über die Erwerbstä... / IX. Form der Meldungen (§ 138 Abs. 5 AO)

§ 138 Abs. 5 AO regelt auch die Form der Meldungen. Diese sind, ebenso wie die Steuererklärung, elektronisch zu übermitteln, d.h. nach vorgeschriebenem Datensatz über die amtliche Schnittstelle. Besteht keine Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung und wird die Steuererklärung auch nicht freiwillig elektronisch abgegeben oder besteht keine Pflicht zur Abgabe ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 18 Abs. 1 S. 2 – neu – Gr... / 1. Einleitung

Am 5.6.2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen den Regierungsentwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)[1], der u.a. eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der elektronischen Datenübermittlung durch Dritte nach Maßgabe des § 93c AO – soweit ersichtlich – nun erstmalig im Anwendungsbereich einer Verkehrsteuer[2] vorsieht. Während die b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.9.3 Vorversicherung im Ausreiseland

Rz. 80 Weitere Voraussetzung für das Beitrittsrecht ist zudem, dass der Spätaussiedler, sein leistungsberechtigter Ehegatte und seine Abkömmlinge bis zum Verlassen des früheren Versicherungsbereiches in diesem bei einem dortigen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Diese Voraussetzung haben Spätaussiedler, Ehegatte und Abkömmlinge eigenständig und un...mehr