Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 06/2009, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Eine Schutzmaßnahme wie die Inobhutnahme von Kindern kann von einem für die Hauptsache nicht zuständigen nationalen Gericht gem. Art. 20 der Verordnung EG Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 getroffen werden, wenn die Maßnahme dringend ist, in Bezug auf Personen getroffen wird, die sich in dem Mitgliedsstaat befinden, und vorübergehender Art ist. Soweit der Schutz des Kin...mehr

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FF 06/2011, Der ehebedingte Nachteil – allein ein Nachteil des Unterhaltspflichtigen?

§ 1578 BGB bestimmt, dass sich der nacheheliche Unterhalt der Höhe nach grundsätzlich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist aber gemäß § 1578b Abs. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhalts auch unter Wahrung der Bel...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 5. Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.1.2002

War der Scheidungsantrag vor dem 1.1.2002 eingereicht worden, gilt im Verbund nicht nur die BRAGO (§ 61 RVG), sondern nach § 134 BRAGO auch noch die DM-Fassung. Praxis-Beispiel Beispiel 6 Wie Beispiel 5; jedoch war das Scheidungsverfahren bereits in 2001 eingeleitet worden. Für die Scheidung hatte das Gericht ausgehend von einem monatlichen Einkommen beider Ehegatten i.H.v. 5....mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / e) Festsetzung des Verfahrenswertes und Anwaltsgebühren

Die Festsetzung des Verfahrenswertes von vor dem 1.9.2009 gemäß § 2 VAÜG ausgesetzten und nach dem 1.9.2009 wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahren richtet sich nach dem FamGKG[59] . Denn nach Art. 111 Abs. 4 FGG-RG soll auf das abgetrennte Verfahren das seit dem 1.9.2009 geltende Recht angewendet werden. Damit verdrängt diese Vorschrift sämtliche in den Kostenge...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / b) Herabsetzung ohne Begrenzung

Die – abgestufte – Herabsetzung des Krankheitsunterhalts lässt sich auch noch nach 23-jähriger Ehe mit Betreuung von 2 Kindern rechtfertigen. Lebten die Ehegatten bis zur Rechtskraft der Scheidung bereits 4 Jahre getrennt, ist der volle Unterhalt für eine Übergangszeit von 6 Jahren geschuldet und kann anschließend herabgesetzt werden auf den angemessenen Unterhalt in Höhe vo...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / VI. Billigkeitsregel

Nach § 50 Abs. 3 FamGKG hat das Gericht die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des Einzelfalls auch einen höheren oder einen niedrigeren Wert festzusetzen, wenn der nach § 50 Abs. 1 und 2 FamGKG bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist. Dem Wortlaut nach bezieht sich diese Anpassungsmöglichkeit auch auf § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG, der den Minde...mehr

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FF 04/2008, Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt im Verfahren über den Trennungsunterhalt

Auch nach der Neuregelung des § 1587c BGB durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] kann im Trennungsunterhaltsverfahren ein gerichtlicher Vergleich unter Einbeziehung des nachehelichen Unterhalt geschlossen werden. Die Formulierung in dem neu eingefügten Satz 3 der Bestimmung, die unmittelbar vor der Verabschiedung des Gesetzes noch eingefügt worden ist,[2] mag auf den e...mehr

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AGS 05/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte durch Verbundbeschluss die Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners geschieden und zuvor das Versorgungsausgleichsverfahren, in dem fünf Anrechte auszugleichen waren, insgesamt ausgesetzt, weil einer Einbeziehung der Anrechte aus der Zusatzversorgungskasse die Entscheidung des BGH v. 14.11.2007 – IV ZR 74/06, entgegenstehe, wonach die Berechnung der Star...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / b) Amtswegige Familienfolgesache i.S.v. § 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG

Der Wertausgleich bei der Scheidung gem. den §§ 9 ff. FamFG gehört in den Zwangsverbund nach § 137 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Soweit er im Entscheidungsverbund mit einer Scheidungssache steht, bedarf er in den Fällen der §§ 6–19 und § 28 VersAusglG keines bestimmten Sachantrages; § 137 Abs. 2 S. 2 FamFG. Auch im Fall einer Abtrennung bleiben Verfahren über den Versorgung...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 4. Anzuwendendes Gebührenrecht in abgetrennten Altverfahren

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / 2. Art. 111 Abs. 1 Satz 2 FGG-RG

Für Abänderungs-, Verlängerungs- und Aufhebungsverfahren gilt nach Art. 111 Abs. 1 S. 2 FGG-RG dasselbe. Es kommt hier nicht auf das bereits gerichtlich eingeleitete Verfahren an, indem eine Entscheidung bereits ergangen ist, sondern allein auf die Einleitung oder Beantragung der Einleitung des Änderungs-, Verlängerungs- oder Aufhebungsverfahrens.[35] Wird z.B. das Abänderun...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / ee) Vordrucke zur VKH

Der Scheidungsantragsschrift sollen gem. § 117 Abs. 4 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 1 und 2 FamFG die amtlichen Vordrucke zum Verfahrenskostenhilfegesuch oder der erforderliche Kostenvorschuss nach § 14 Abs. 1 S. 1 FamGKG beigefügt werden. Da es sich bei der Einreichung der Scheidungsantragsschrift lediglich um eine vorläufige Verfahrensfestsetzung nach § 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG ...mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtsuchenden einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten "Getrenntleben, Scheidung mit Folgesachen" erteilt. Die Rechtsuchende hat sich in der Folgezeit von Rechtsanwalt R beraten lassen und ihn mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. In Ausübung dieses Auftrages hat sich Rechtsanwalt R schriftlich an den Ehemann der Beteiligten ...mehr

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FF 07_08/2011, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 18. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 14. bis 17. September 2011 traditionsgemäß in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu dem Thema "Auf dem Weg zu einem europäischen Familienrecht – wo stehen wir und wohin wollen wir?" ...mehr

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AGS 08/2011, Ost- und Westa... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Solange sich Ost- und Westanrechte unterscheiden, insbesondere der aktuelle Rentenwert und die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht auf den aktuellen Rentenwert und die Beitragsbemessungsgrenze West angehoben sind, Entgeltpunkte noch nicht bundeseinheitlich berechnet werden können und auf eine gesonderte Hochwertung der Entgeltpunkte in Ostde...mehr

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FF 02/2011, Aktuelles zum FamFG – Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder? – Befristung nach § 1578bb BGB

Interview mit Gerold Möller, Vizepräsident am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Gerold Möller FF/Schnitzler: Sie sind Vizepräsident des Oberlandesgerichts Hamburg und leiten einen Familiensenat. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Hamburg eingesetzt? Möller: An den acht Hamburger Amtsgerichten sind 63 Richterinnen und Richter mit unterschiedlichen Anteilen ...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 3. Fortwirkung bei Abtrennung in Verfahren nach neuem Recht

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AGS 05/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 Abs. 1 S. 1 und S. 2 FamFG. Die Festsetzung des Beschwerdewerts folgt aus §§ 42, 50 FamGKG. Der Verfahrenswert für die Beschwerde gegen eine Aussetzungsentscheidung ist nach dem Interesse der Beteiligten zu schätzen. Dieser beträgt einen Bruchteil – regelmäßig 1/5 – der Hauptsache (BGHZ 22, 283). Der Verfahrenswert für den Versorgungsaus...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um nachehelichen Unterhalt und dessen Befristung. Die Parteien heirateten am 23.6.1994. Für den Antragsgegner war es die zweite Ehe. Die Antragstellerin war seinerzeit 36 Jahre alt, der Antragsgegner 47 Jahre. Nach der Eheschließung führten sie zunächst noch getrennte Haushalte. Bis zur Trennung im Mai 2003 lebt...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / c) Rechtsanwaltszwang

Der Anwaltszwang besteht weiter.[56] Die ursprüngliche Mandatierung im Scheidungsverfahren gilt trotz der Verfahrenstrennung kraft Gesetzes fort. Dem bisherigen Rechtsanwalt werden deshalb die neuen Formulare zum Versorgungsausgleich übersandt.[57] Er hat sich mit seinem Mandanten in Verbindung zu setzen. Das kann für den Rechtsanwalt durchaus einen großen Zeitaufwand bedeut...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / f) Versorgungsausgleichssachen

Ist der Versorgungsausgleich im Verbund anhängig (§ 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG), erstreckt sich die für die Scheidungssache bewilligte VKH automatisch auch auf diese Folgesache (§ 149 FamFG). Zugleich erstreckt sich auch die für die Scheidungssache wegen des dort bestehenden Anwaltszwangs erfolgte Beiordnung auf die Versorgungsausgleichsfolgesache. In isolierten Verfahren wird wo...mehr

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AGS 08/2011, Ost- und Westa... / 1 Aus den Gründen

Die Wertfestsetzung ergibt sich aus § 50 Abs. 1 FamGKG. Der Wert für das erstinstanzliche Verfahren ist gem. § 55 Abs. 3 FamGKG abzuändern. Denn auch der erstinstanzliche Verfahrenswert beläuft sich auf 2.340,00 EUR. Nach § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. Hinsichtlich dieses E...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / 2. Anrechnung der Gebühren

Ist in dem alten Verbundverfahren bereits eine Vergütung für die Folgesache Versorgungsausgleich entstanden, muss sich der Anwalt diese nach § 15 Abs. 2 S. 1 RVG anrechnen lassen, da es sich i.S.d. § 21 Abs. 3 RVG bei der abgetrennten Folgesache und dem nun wiederaufgenommenen Verfahren um eine Angelegenheit handelt.[13] Die Wiederaufnahme des Versorgungsausgleichsverfahrens ...mehr

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FF 03/2009, Die geplante Ha... / II. Der Sachverhalt

Das Paar heiratete am 19. Oktober 1984, nachdem am 5. Oktober 1984 der streitige Ehevertrag geschlossen worden war. Der Bräutigam war Jurist, zwanzig Jahre älter als seine Verlobte und wirtschaftlich erfolgreich. Die schwangere Braut hingegen hatte vor ihrer Schwangerschaft als Kindergärtnerin gearbeitet. Der Ehevertrag wurde vom Ehemann und dem Notar allein ausgehandelt. Ei...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / I. Vorbemerkung

Das Familienrecht kommt nicht zur Ruhe. Noch ist das am 1.1.2008 in Kraft getretene Unterhaltsrecht nicht verkraftet, werden am 1.9.2009 das große Familiengericht eingerichtet, das Verfahren vollständig aus dem FGG und der ZPO gelöst und im FamFG einer grundlegenden Neuregelung unterworfen. Das Güterrecht wird zum gleichen Stichtag eine Änderung erfahren, die HausratsVO entf...mehr

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FF 10/2009, Dauer des nache... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Unterhaltsrecht konnten nur Unterhaltsansprüche nach § 1573 Abs. 1 bis Abs. 4 BGB, nicht aber Unterhaltsansprüche nach §§ 1570 bis 1572 BGB, zeitlich begrenzt werden. Bei allen Unterhaltstatbeständen bestand allerdings nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB die Möglichkeit, die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensve...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 2. Unterhaltsfälle (bisher: § 5 VAHRG)

Bezieht der Ausgleichspflichtige schon Leistungen, der andere Ehegatte hingegen noch keine auf Grund des Versorgungsausgleichs, bestimmt § 5 VAHRG, dass auf Antrag beim jeweiligen Leistungsträger die Kürzung entfällt, bis auch der Berechtigte auf Grund des Versorgungsausgleichs Leistungen erhält.[9] Diese Vorschrift entfällt mit dem VAHRG. Bis zum 31.8.2009 gestellte Anträge...mehr

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AGkompakt 03/2009, Einigung... / II. Die Entscheidung

Keine Einigungsgebühr bei bloßem Verzicht Die Frage, ob der Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs eine Einigungsgebühr auslöst, ist umstritten. Hintergrund ist, dass eine Einigung, die sich lediglich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt, keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV auslöst. Sofern die Parteien also lediglich auf die Durchführung des...mehr

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AGS 08/2011, Festsetzung ei... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG statthafte Beschwerde ist zulässig; insbesondere wurde sie fristgerecht eingelegt (§§ 59 Abs. 1 S. 3 und 5, 57 Abs. 4, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG). Rechtsanwalt Dr. V. ist durch die angefochtene Entscheidung auch beschwert. Aus der Beschwerdeschrift geht zwar nicht eindeutig hervor, ob die Beschwerde im eigenen Namen oder für die Partei eingelegt ...mehr

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FF 05/2008, Fortgeltung des... / Sachverhalt

Tatbestand: Der Kläger begehrt eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass er der Beklagten keinen nachehelichen Ehegattenunterhalt mehr schuldet. Die Parteien waren miteinander verheiratet. Die Eheschließung fand am … statt. Aus der Ehe sind vier minderjährige Kinder hervorgegangen, die bei der Beklagten leben. Die Parteien sind auf Grund Scheidungsurteil des AG Garmisch-Pa...mehr

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FF 11/2009, Deutscher Famil... / AK Nr. 15 Thema: Begrenzung und Befristung beim nachehelichen Unterhalt Leitung: Vors. Richter am OLG Fritz Finke, Hamm

1. Die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Tatsachen und Umstände, die für eine Beschränkung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB maßgeblich sind, obliegt dem Unterhaltspflichtigen. Zur Erleichterung des Negativbeweises hat der Berechtigte substantiiert zu den Umständen vorzutragen, die in seiner eigenen Sphäre liegen. Abstimmungsergebnis: 62 dafür, 5...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Die Revision ist zulässig, auch wenn sie sich allein gegen die erfolgte Abtrennung der Scheidungsfolgesachen elterliche Sorge und nachehelicher Unterhalt aus dem Verbund richtet. Wird dem Scheidungsantrag zu Unrecht vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, so schafft dies im Fall einer Abtrennung nach § 628 ZPO nach der Rspr. des Senats...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 3 Frage b)

Hier bringt die Vorlage des Scheidungsantrages beim italienischen Gericht nichts, weil in Italien nach dem dortigen Kollisionsrecht italienisches Recht angewendet würde. Der Scheidungsantrag würde in Italien einfach abgewiesen werden, weil dort die dreijährige gerichtliche Trennung der Ehegatten Scheidungsvoraussetzung ist. Wie sieht es mit einem in Deutschland gestellten Sch...mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der am … 1940 geborene Antragsteller und die am … 1948 geborene Antragsgegnerin haben am 22.8.1969 die Ehe geschlossen. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Die räumliche Trennung der Eheleute erfolgte am 1.8.1993; seit dieser Zeit leben die Parteien getrennt. Die Antragsgegnerin, Bibliotheksangestellte, war während der Ehe mit Ausnahme eines Zeitraumes von ca. 4 Jahr...mehr

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AGS 12/2010, Das Versorgung... / Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel des Beteiligten hat in der Sache keinen Erfolg. Das AG ist mit Recht davon ausgegangen, dass es sich bei der Tätigkeit des Beschwerdeführers in der wiederaufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich nicht um eine neue Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG handelt. Zwar trifft es zu, dass das Scheidungsverfahren seit mehr als zwei Kalenderjahren...mehr

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FF 06/2008, Bericht über den 59. Deutschen Anwaltstag vom 1. bis 3.5.2008 in Berlin

(v. l. n. r.) RAin Rakete-Dombek, Richterin des BVerfG Dr. Hohmann-Dennhardt, RA Schnitzler, Prof. Dr. Brudermüller (v. l. n. r.) RiOLG Dr. Klinkhammer, Prof. Dr. Wellenhofer, RAin Arendt-Rojahn, RA Dr. Grandel Entsprechend dem Leitthema des deutschen Anwaltstages "Die Anwaltschaft auf der Seite der Freiheit" (vgl. die Rede von Rechtsanwalt Kilger, Präsident des DAV, AnwBl 200...mehr

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AGS 03/2011, Entstehen der ... / 3 Anmerkung

Leider ist der Sachverhalt nur unvollständig wiedergegeben worden, so dass nicht klar zu erkennen ist, welcher Auftrag zugrunde lag. Offenbar war es hier so, dass die Anwältin im Scheidungsverfahren beauftragt war und sie sollte parallel dazu eine Folgenvereinbarung über bestimmte Folgesachen aushandeln. Das Gericht hat hier eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 Abschni...mehr

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FF 05/2011, Geschäftsbericht 2009/2010

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 27.11.2010 in Hannover Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 28. November 2009 in Bamberg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht liegt mit 6.669 Mit...mehr

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FF 10/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

Bei der Bemessung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist zu beachten, ob der ihm neben oder nach der Erziehung und Betreuung in staatlichen Einrichtungen verbleibende Anteil an der Betreuung und Erziehung des Kindes i.V.m. einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen würde (BGH, Urt. v. 16.7.2008 – XII ZR 109/05, Fa...mehr

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FF 09/2011, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2011

Thema: Risiken und Nebenwirkungen – Folgen der Reformen 24. bis 26. November 2011 in Darmstadt Programm Donnerstag, 24. November 2011mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / a) Bewertung eines Depots

Vorab stellt sich die Frage, wie das Aktiendepot zum Stichtag der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zu bewerten ist. Bergschneider [3] hat einmal die Ansicht vertreten, dass der Wert des Aktiendepots mit dem "wahren Wert" anzusetzen sei. Im Auge hatte er hierbei wohl die Rechtsprechung des BGH[4] zur Bewertung von Grundstücken, die unabhängig von Vermögensabschlägen s...mehr

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AGS 03/2011, Kein Beratungs... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist zulässig, bleibt aber in der Sache ohne Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des LG, dass gegenständlich unterschiedliche Familiensachen, für die ein Beratungshilfeschein erteilt ist, vergütungsrechtlich jedenfalls in der Regel unterschiedliche Angelegenheiten darstellen und daher entsprechend den in den verschiedenen Gegenständen erfolgten anwaltliche...mehr

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FF 12/2010, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.) 3. Aufl. 2010, 1.671 Seiten, 138 EUR, C.H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-59692-6 Bei dem von Klaus Schnitzler, einem gestandenen Familienrechtsanwalt aus Euskirchen und bestens ausgewiesenen, erfahrenen Kenner der Materie, herausgegebenen bewährten Werk handelt es sich um eine Gesamtdarstellung des Familienrechts aus der Sicht des Rechtsanwalts und des ...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / I. Verantwortung im unterhaltsrechtlichen Kontext

Das Unterhaltsrecht regelt einen wichtigen Aspekt familiärer Verantwortung.[2] Während in der intakten Ehe die Ehepartner in der konkreten Verteilung aller finanziellen Ressourcen frei und ungebunden sind, bestimmt das Unterhaltsrecht ab dem Zeitpunkt des Getrenntlebens und für die Zeit nach der Scheidung den Umfang des finanziellen Ausgleichs unter Ehegatten. Die mit der Eh...mehr

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FF 09/2011, BGH: Altersunterhalt – nachträgliche Begrenzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel

Urt. v. 29.6.2011 – XII ZR 157/09 (AG Hamburg, Urt. v. 13.7.2007 – 285 F 258/06, OLG Hamburg, Urt. v. 3.9.2009 – 2 UF 90/07) Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich be...mehr

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FF 01/2008, Unsere FF: im n... / Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie haben es bemerkt? Unsere Zeitschrift hat ein neues Kleid erhalten. Auch das "Futter" des Kleides ist neu, übersichtlicher und moderner gestaltet. Anlass zu diesen Neuerungen ist die Werbekampagne der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, die sich zur Aufgabe macht, "Familienanwälte" gezielt gegenüber der Öffentlichkeit (dem Verbraucher, der Politik und der Presse) besser dar...mehr

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AGS 02/2011, Dieselbe Angel... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 2 S. 1 RVG zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 2) hat auch in der Sache Erfolg. Der angefochtene Beschluss war abzuändern und der Festsetzungsbeschluss der Kostenbeamtin aufzuheben, weil dem Beteiligten zu 1) keine über die festgesetzten und geleisteten Vorschüsse hinausgehende Vergütung zusteht. Denn der Antrag auf Aufhebung der Ehe und der ...mehr

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AGS 07/2011, Keine Terminsg... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da das AG mit Recht die Festsetzung einer Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) abgelehnt hat. Nach der Vorbem. 3 Abs. 3 VV ist eine Terminsgebühr nicht entstanden. Das AG hat einen Erörterungstermin hinsichtlich der wieder aufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich weder anberaumt noch durchgeführt. In Betracht kommt daher nur...mehr

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FF 09/2011, Bittere Pillen

Ingeborg Rakete-Dombek Es lohnt sich, die Stichworte "Anwaltshaftung" und Familienrecht“ bei juris einzugeben. Die dort erscheinenden Entscheidungen befassen sich natürlich immer wieder mit der Versäumung der (kurzen) Vaterschaftsanfechtungsfrist, aber zunehmend auch mit den Beratungspflichten des Anwalts vor Einleitung eines Unterhaltsabänderungsverfahrens oder bei dem Absch...mehr

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FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 2 Aus den Gründen:

… [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht hat für die Entscheidung über die Herabsetzung oder Befristung nach § 1578b BGB ehebedingte Nachteile nicht feststellen können. Aus dem eigenen Vortrag der Antragsgegnerin ergebe sich, dass es allein auf ihre Erkrankung zurückzuführen sei, dass sie während der Ehezeit nicht durchgängig gearbeitet habe. Es könne...mehr