Fachbeiträge & Kommentare zu Verschwiegenheitspflicht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Muster: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten

Rz. 158 Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Wechselseitige Vorsorgevollmacht der Eheleute __________________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 4. Checkliste: Grundbuchberichtigungsklage

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Meldungen von Sachverhalten (§§ 43–49 GwG)

Rz. 384 [Autor/Stand] Abschnitt 6 regelt Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten. § 43 GwG hat u.a. Meldepflichten von Verpflichteten zum Gegenstand und stellt die zentrale Norm im Gefüge des GwG dar.[2] Nach Abs. 1 hat der Verpflichtete Sachverhalte unabhängig von ihrer Höhe der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden[3], wenn Ta...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 2.11.1.4 Verschwiegenheitspflicht

Rz. 750 Entsprechend den Regelungen für die Vorstandsmitglieder unterliegen auch die Mitglieder des Aufsichtsrats der Pflicht, über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Genossenschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren (§§ 41, 34 Abs. 1 Satz 3 GenG).[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.9.1.5 Verschwiegenheitspflicht

Rz. 571 Ausdrücklich ist im Gesetz geregelt, dass die Vorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Genossenschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch die Tätigkeit im Vorstand bekannt geworden sind, haben die Mitglieder des Vorstands Stillschweigen zu bewahren (§ 34 Abs. 1 Satz 3 GenG)....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Firma, Sitz, Zweck und Gege... / 3.1 Förderzweck

Rz. 74 Der zulässige Zweck für alle Genossenschaften ist nach dem Gesetz die Förderung der Mitglieder (Förderzweck, Förderauftrag). Im Genossenschaftsgesetz wird dazu abstrakt ausgesagt, dass die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft oder sozialer und kultureller Belange der Mitglieder der eG durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb möglich ist (§ 1 Abs. 1 GenG).[1] Rz. 75 I...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 2.4.8 Ehrenmitglieder des Aufsichtsrats

Rz. 658 In der Praxis der Wohnungsgenossenschaften wurden vor allem in der Vergangenheit in Einzelfällen langjährige Aufsichtsratsmitglieder für ihr Engagement und ihre Verdienste für die eG durch die Verleihung des Titels "Ehrenmitglied des Aufsichtsrats" ausgezeichnet. Daneben kommt als Auszeichnung auch die Ehrenmitgliedschaft im Vorstand oder in der Genossenschaft in Bet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 2.9.2.2 Mittel zur Überwachung des Vorstands

Rz. 690 Das Gesetz hat dem Aufsichtsrat die Aufgabe des Kontrollorgans zugewiesen und ihm dafür folgende konkrete Mittel zur Verfügung gestellt, um seiner Überwachungsfunktion nachzukommen: Berichterstattung des Vorstands Rz. 691 Der Aufsichtsrat kann jederzeit vom Vorstand Auskünfte über alle Angelegenheiten der eG verlangen (§ 38 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GenG). Die Mustersatzung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherschutz und Verbr... / 3.1.5 Durchführung des Verfahrens

Zu Beginn des Verfahrens sendet die Schlichtungsstelle den Parteien eine Mitteilung zu, die u. a. auf den Antragseingang hinweist, auf die Verfahrensordnung auf der Webseite, nach der das Verfahren geführt wird, auf die Vertretungsmöglichkeit, auf die Kosten sowie die Verschwiegenheitspflicht des Streitmittlers (§ 16 VSBG). Innerhalb einer dreiwöchigen, verlängerbaren Frist k...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verschwiegenheitspflicht der Einblicksberechtigten

Rn. 31 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Verschwiegenheitspflicht trifft die Einblicksberechtigten bzw. ihre Vertreter (vgl. § 321a Abs. 3 Satz 3). Sie gilt unbeschadet der Erhebung eines Einspruchs durch den Insolvenzverwalter zur Nachteilsabwehr nach Abs. 3 Satz 1. Die Verschwiegenheitspflicht gilt generell gegenüber Dritten; sie unterbindet auch eine Weitergabe von Berichtsin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sachverhalte, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen

Rn. 18 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Kreis der Sachverhalte, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, ist grds. weit zu fassen. Nach § 10 BS WP/vBP sind dies Tatsachen und Umstände, die dem WP/vBP bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden. Die Grenzziehung zwischen dem außerhalb des Mandats erworbenen Wissen und mandatsspezifischen Kenntnissen ist erfahr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheitspflicht besteht nicht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Regelungskontext und Reichweite

Rn. 14 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheit als Verbindlichkeit des AP gegenüber dem geprüften UN, konkret gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, ist das Korrelat zu den umfassenden Auskunfts- und Einblicksrechten nach § 320 (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 26). Zusätzlich zur vertragsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem geprüften UN ist das...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Erläuterungsrecht durch den Abschlussprüfer

Rn. 25 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der AP ist zur Erläuterung des Prüfungsberichts gegenüber den Einblicksberechtigten befugt (vgl. § 321a Abs. 2 Satz 2), d. h. er ist hierzu nicht verpflichtet (vgl. nur IDW PS 450 (2021), Rn. 152f; MünchKomm. HGB (2020), § 321a, Rn. 12, m. w. N.; WP-HB (2021), Rn. M 34). Diese Befugnis besteht, ohne dass seitens der Gesellschaft eine Entbindu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Rn. 22 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die aus § 323 verpflichteten Personen (vgl. HdR-E, HGB § 323, Rn. 3) müssen nicht nur gegenüber Dritten die Verschwiegenheit wahren. Ihnen ist darüber hinaus die unbefugte Verwertung der während der Prüfung erfahrenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu eigenen wie auch zu fremden Zwecken untersagt. Das Verwertungsverbot betrifft im Untersc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Strafrechtliche Sanktionierung nach den §§ 332f.

Rn. 47 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Neben den bereits geschilderten Haftungsfolgen kann ein Verstoß gegen die in § 323 Abs. 1 genannten Verhaltenspflichten unter bestimmten Voraussetzungen auch strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Spezialregelungen der §§ 332f. für AP von mindestens mittelgroßen KapG bzw. ihnen qua § 264a gleich...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Grenzen der Konzernlageberichterstattung

Tz. 47 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Grundsätze der Konzernlageberichterstattung (vgl. Tz. 36–46a) orientieren sich primär an den Informationsinteressen der Adressaten. Indes müssen auch die Interessen der Konzernleitung berücksichtigt werden (vgl. Baetge/Fischer/Paskert, 1989, S. 13). Tz. 48 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Eine generelle Schutzklausel, wie sie in § 286 Abs. 1 HGB ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 27 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Anspruchsberechtigt aus § 323 sind das geprüfte UN und ein mit ihm nach den §§ 271 Abs. 2, 290 verbundenes UN, sofern dieses geschädigt wurde. Voraussetzungen für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs sind (vgl. ADS (2000), § 323, Rn. 76): Rn. 28 Stand: EL 39 – ET: 06/2023mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Maßnahmen des Abschlussprüfers zur Wahrung der Verschwiegenheit

Rn. 20 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Wahrung der Verschwiegenheitspflicht umfasst den Verzicht auf aktives Tun, aber auch die Verhinderung der Einsichtnahme Dritter (vgl. so auch § 10 Abs. 2 BS WP/vBP). In jedem Fall sind deshalb besondere Vorkehrungen zu treffen, damit Dokumente, Schriftstücke und Dateien, die mandantenspezifische Informationen enthalten, nicht zur Kenntnis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Entstehungsgeschichte und Intention des § 321a

Rn. 1 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Prüfungsbericht ist das Dokument, in dem der AP einem abgegrenzten, UN-internen Adressatenkreis ausführlich über Ablauf und Ergebnis der Prüfung berichtet (vgl. ausführlich HdR-E, HGB § 321, Rn. 1ff.). Adressaten sind grds. die gesetzlichen Vertreter betreffender Gesellschaft. Primäradressat ist der AR sowie ein ggf. eingerichteter Prüfung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechtscharakter, Adressaten und Aufgaben des Prüfungsberichts

Rn. 4 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Erstellung des Prüfungsberichts gehört zu den Vertragspflichten des AP. Der AP hat über das Ergebnis der Prüfung in zweifacher Form zu berichten. Während der BV (externes Berichtsinstrument) nach § 322 in verkürzter Form der Öffentlichkeit das Prüfungsergebnis zusammenfasst, hat der Prüfungsbericht (internes Berichtsinstrument) die Funktio...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 7.1 "Wissensanzeige" – Verdachtsanzeige

Besondere Verdachtsmomente können aufgrund des internationalen Hintergrunds, Auffälligkeiten bei den Beteiligten und bei ungewöhnlichen Vertragsgestaltungen bestehen. Der Verpflichtete soll einen Sachverhalt nach allgemeinen Erfahrungen und seinem beruflichen Erfahrungswissen unter dem Blickwinkel seiner Ungewöhnlichkeit und Auffälligkeit im jeweiligen geschäftlichen Kontext...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Identitätsfeststellung durc... / 6 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

Nach § 8 GwG besteht eine detaillierte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Die jeweilige konkrete Risikoanalyse und die Entscheidungsgründe zur Risikobewertung sind zum jeweiligen Geschäftsvorfall aufzubewahren. Die Anfertigung und Aufbewahrung einer Kopie des Ausweises ohne Zustimmung des Betroffenen oder des Registerauszugs ist zulässig, ebenso die Speicherung auf Date...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 90 Landesau... / 2.2 Besetzung des Landesausschusses

Rz. 4 Zur Besetzung des Landesausschusses enthält Abs. 2 detaillierte Bestimmungen. Mit Wirkung zum 1.1.2012 ist durch Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) die Besetzung der Landesausschüsse den tatsächlichen Versichertenzahlen angenähert worden, was zur Erhöhung der Gesamtzahl der stimmberechtigten Vertreter und zu einer zahlenm...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.3 Gesundheitsgefährdung

Rz. 35 Wird der Arbeitnehmer bei Fortführung der Nachtarbeit in seiner Gesundheit gefährdet und wurde dies arbeitsmedizinisch festgestellt, kann er einen Umsetzungsanspruch geltend machen. Diese Feststellung wird durch den Betriebsarzt oder durch einen externen Arbeitsmediziner durch Attest getroffen. Rz. 36 Die Gesundheitsgefährdung muss dabei konkreter Natur sein, sie muss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsmedizinische Vorsorge / 3 Welche Arbeitsmedizinischen Regeln sind zu beachten?

Arbeitsmedizinische Regeln konkretisieren die ArbMedVV. Gemäß AMR 5.1 muss das Angebot jedem Mitarbeiter, der einer Gefährdung durch die im Anhang zur ArbMedVV genannten Tätigkeiten ausgesetzt ist, persönlich in schriftlicher Form oder in Textform (z. B. per E-Mail) gemacht werden. Ein Aushang oder ein mündliches Angebot genügen also nicht. Die AMR liefert ein Musteranschrei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.2.1 Zeugenbeweis

Der Zeugenbeweis kommt in Betracht, wenn es um Wahrnehmungen einer dritten Person über vergangene Tatsachen geht. Eigene Schlussfolgerungen des Zeugen sind jedoch nicht beweistauglich, da sie nicht auf eigenen Wahrnehmungen beruhen. Da jede Art von Wahrnehmungen möglich ist, ist auch der Zeuge vom Hörensagen ein taugliches Beweismittel. Soll ein Zeuge über die inneren Tatsac...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11 Beweisregelungen im Arbeitsgerichtsprozess

Zum Beweisrecht im Urteilsverfahren ist in § 58 Abs. 1 ArbGG die Regelung enthalten, dass die Beweisaufnahme vor der Kammer erfolgt. § 58 Abs. 2 ArbGG regelt gesondert die Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen sowie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Durch das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) v. 3.7.2015[1] wird in § 58 Abs. 3 ArbGG geregelt, das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesetzgeberischer Schutzmec... / 2. Ausgewählte Einzelaspekte der nationalen Gesetzesreform

(vgl. hierzu detailliert RegE zum HinSchG) Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern/-innen waren eigentlich bereits bis zum 17.12.2021 zur systematischen Umsetzung verpflichtet. Die nationale Implementierungsfrist für Unternehmen mit Mitarbeitern/-innen mit mehr als 50, aber weniger als 250 Mitarbeitern/-innen endet nunmehr auch bald mit bisherig fehlender nationaler Umsetzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / VI. Beweislast

Rz. 23 Für Art und Umfang seines Schadens trägt der Geschädigte die Beweislast. Hierzu gehören der Nachweis der Verursachung oder des Verschuldens des Unfallgegners sowie die Höhe des Personen- und Sachschadens. Das Verhalten des Schädigers muss kausal für den Schaden sein. Es muss ein Zurechnungszusammenhang bestehen. Außerdem muss ein Rechtswidrigkeitszusammenhang bestehen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2023, Das neue Ehega... / C. Neuregelung in § 1358 BGB ab dem 1.1.2023

Nunmehr soll ein neues Ehegattennotvertretungsrecht in entsprechenden gesundheitlich kritischen Situationen das bisherige Dilemma vermeiden und dem Ehegatten zeitlich und inhaltlich begrenzte Entscheidungsbefugnisse verschaffen. Die hierfür geschaffene Lösung lautet im Wortlaut zunächst wie folgt: Zitat § 1358 Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vertragsstrafe / 4.2 Im Arbeitsrecht

Arbeitgeber nehmen Vertragsstrafen gern für Kündigungen vor Dienstantritt, für die vorzeitige Beendigung der Beschäftigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sowie für Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot, die Verschwiegenheitspflicht oder ein Nebentätigkeitsverbot in den Arbeitsvertrag mit auf. Die Besonderheiten des Arbeitsrechts (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB) führen dazu, dass das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Anhang / A. Checkliste: Unfallregulierung

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unfallversicherung / E. Obliegenheiten nach Eintritt eines Versicherungsfalles (7 AUB 2014/E.1.5 AKB 2015)

Rz. 44 In 7 AUB 2014/E.1.4 AKB 2015 sind umfangreiche Obliegenheiten geregelt, die der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte nach Eintritt des Unfalles zu erfüllen hat. So bestehen Anzeige- und Auskunftspflichten und die Verpflichtung, unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen, sich von den vom Versicherer beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen, Ärzte von der Schweigepflich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 7.2 Vertrag klar formulieren

Man kann von seinem Berater nicht erwarten, dass er bei einem begrenzten, klar umrissenen Auftrag unbegrenzt Verantwortung auch für Dinge außerhalb dieses Auftrags trägt. Aber manchmal liegt kein klar umrissener Auftrag vor. Dabei ist ein hieb- und stichfester Vertrag im beiderseitigen Interesse: Der eine weiß, was er tun muss, der andere, was er erwarten kann und was er daf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutzbeauftragter nac... / 2.5 Pflicht zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung zurate ziehen (Art. 38 Abs. 4 DSGVO). Der Datenschutzbeauftragte ist nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Dokumentationspflichten (DS... / 5.2 Vertragliche Vereinbarungen

Nach Art. 28 DSGVO sind bei Auftragsverarbeitungen folgende vertragliche Vereinbarungen zu treffen: Es muss ein schriftlich oder elektronisch dokumentierter Vertrag über die Auftragsverarbeitung vorliegen. Der Auftragsverarbeiter wird nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen handeln. Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung rechtswidrig ist, hat ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Teilnahmeberechtiger Personenkreis

Rz. 6 Da die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses nicht öffentlich sind, können neben den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses nur Personen teilnehmen, die eine besondere Teilnahmeberechtigung haben. Der Unternehmer oder sein allgemeiner (ständiger) Vertreter hat an allen Sitzungen teilzunehmen. Unternehmer ist bei Einzelunternehmen der Firmeninhaber oder bei juristischen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 3 Literatur

Rz. 12 Emanuel, Freiwillige Leistung oder Pflichtaufgabe? 20 Jahre Missverständnisse in der Praxis über Leistungsansprüche aus dem SGB VIII, ZKJ 2011 S. 207; Forkel, Kinder- und Jugendhilferecht: Zur Systematik der Förderung freier Träger der Jugendhilfe, ZKJ 2010 S. 5; Kunkel, Schulsozialarbeit zwischen Elternrecht und Schweigepflicht, RdJB 2013 S. 95; Wiesner, Leistungen der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Verfahren der Einigungsstelle

Rz. 10 Können die Betriebspartner die Meinungsverschiedenheit über die Auskunftserteilung nicht beilegen, so hat die Einigungsstelle darüber zu befinden, ob die verlangte Auskunft nicht, nicht rechtzeitig oder ungenügend erteilt wurde und der Arbeitgeber dementsprechend verpflichtet oder nicht verpflichtet ist, die Auskunft gemäß dem Verlangen des Betriebsrats gegenüber dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / a) Defintion

Rz. 14 Unter Steuergestaltung versteht das BMF sehr weitgehend "einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ereignisse. Durch den Nutzer oder für den Nutzer wird dabei eine bestimmte Struktur, ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / e) Verfahren

Rz. 26 § 138f Abs. 1 S. 1 AO bestimmt für die Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen i.S.v. § 138d Abs. 2 AO, dass diese "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle" an das Bundeszentralamt für Steuern zu erfolgen haben. Für weitere Informationen zur Art der Übermittlung und der Datenformate verweist das BMF auf die Komm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Notvertretungsrecht für Ehegatten

Zusammenfassung Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2023 Regelungen zur gegenseitigen Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge in § 1358 BGB eingeführt. Dieses sog. "Notvertretungsrecht" ermöglicht die zeitlich begrenzte Vertretung des jeweils anderen Ehegatten in bestimmten Notsituationen. Sofern keine Vorsorgevollmacht existierte, war in diesen Fällen die g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 4.1 Verstoß gegen Beweisermittlungsverbote

Rz. 31 Die in § 92 AO normierte Beweismittelfreiheit ermächtigt die Finanzbehörde nicht, in grundrechtlich geschützte Positionen des Bürgers einzugreifen. Aus diesen Positionen von Verfassungsrang folgen Beweisermittlungsverbote, die ihrerseits entweder in den Verfahrensordnungen gesetzlich geregelt sind oder sich aus den Grundrechtsartikeln des GG selbst ergeben. Soweit die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Neues Betreuung... / V. Das Ehegattennotvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten (§ 1358 BGB)

Seit 1.1.2023 besteht ein Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (§ 21 LPartG) in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Kein entsprechendes Recht besteht für andere nahestehende Angehörige, insbesondere für Kinder hinsichtlich ihrer alten Eltern und Eltern für ihre volljährigen behinderten Kinder. Das neue Rechtsinstitut hat Vorrang vor einer Betreu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Neues Betreuung... / VI. Das Vorsorgeregister – Eintragungsmöglichkeiten, Einsichtsrecht und Kontrolle

Die Bundesnotarkammer (BNotK) führt als Registerbehörde ein automatisiertes elektronisches Register über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (§ 78a Abs. 1 S. 1 BNotO). Ausdrücklich erwähnt werden ab 1.1.2023 auch Patientenverfügungen; hinzugekommen sind Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 BGB. Am 31.12.2021 waren im ZVR insgesamt 5.36...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbvertrag / 2 Form des Erbvertrags

Ein Erbvertrag kann grundsätzlich nur in ordentlicher Form zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Teile geschlossen werden (§§ 2276 Abs. 1 Satz 1, 2231 Nr. 1 BGB), indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt, dass der Erbvertrag seinen letzten Willen enthalte. Der Erblasser kann die...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0 – Betriebsärzte ... / 3.6 Sucht

Zentral ist das Zusammenspiel von verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen, also der gleichzeitigen Beeinflussung des Verhaltens Einzelner und idealerweise der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Hierdurch können riskante Konsum- und Verhaltensmuster frühzeitig erkannt und somit Missbrauch und Abhängigkeiten wirksam vorgebeugt werden. Dabei geht es im betrieblichen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0 – Betriebsärzte ... / 3.5 Stufenweise Wiedereingliederung und Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wichtige Mosaiksteine zur Arbeitsplatzerhaltung nach längerer Krankheit sind die stufenweise Wiedereingliederung nach SGB V als Leistungsbaustein der gesetzlichen Krankenkassen und das Betriebliche Eingliederungsmanagement im SGB IX mit Leistungen der Rehabilitationsträger (u. a. Kranken-, Renten-, Unfallversicherungen). In beiden Fällen ist der Betriebsarzt explizit genannt...mehr