Fachbeiträge & Kommentare zu Verschwiegenheitspflicht

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / K. Transnationale Konfliktfälle

Rz. 116 Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot haben auf internationaler Ebene besondere Bedeutung gewonnen. Dabei ist im Einzelfall zu klären, nach welcher nationalen Rechtsordnung solche Konfliktfälle zu lösen sind. Im Fall "Lopez" (General Motors./.Volkswagen AG) klagte General Motors zunächst in Deutschland mit dem Versuch, gegen VW ein Bes...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wir...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Rechtsgrundlage und notwendiger Inhalt

Rz. 185 Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Anzeige seiner Arbeitsunfähigkeit folgt aus der Anzeige- und Nachweispflicht in § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG. Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit muss in Gestalt einer von dem den Arbeitnehmer behandelnden Arzt ausgestellten Bescheinigung erbracht werden, die den Namen des Arbeitnehmers sowie die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussich...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nebenpflichten

Rz. 1470 Als Nebenpflichten obliegen dem Außendienstmitarbeiter wie dem Handelsvertreter ausgeprägte Interessenwahrnehmungs- und Sorgfaltspflichten. Zu ihnen gehören umfassende Berichts- und Informationspflichten (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 3 Rn 8 ff.). Die angestellte Vertriebskraft muss ihrem Arbeitgeber alles mitteilen, was für diesen von Interess...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / G. Formulierungsbeispiele und Vertragsmuster

Rz. 452 (Vorb. zum arbeitsgerichtlichen Vergleich.: I.d.R. keine Sperrzeit gem. § 159 SGB III; vgl. FW 159.1.1.1 (4) Unterpunkt 5 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), s. Rdn 95 ff., 110) Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Ausfertigung Arbeitsgericht ______________________...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Muster – Geschäftsführervertrag

Rz. 546 Muster 16.27: Geschäftsführervertrag (in der Ausgestaltung als Dienstvertrag) Muster 16.27: Geschäftsführervertrag (in der Ausgestaltung als Dienstvertrag) Geschäftsführerdienstvertrag zwischen der Firma _________________________-GmbH _________________________ (Adresse) – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – vertreten durch die Gesellschafterversammlung, diese vertrete...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Negative Gesundheitsprognose

Rz. 197 Im Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen müssen objektive Tatsachen vorliegen, die die ernste Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang begründen (BAG v. 23.1.2014 – 2 AZR 582/13, Rn 27; BAG v. 10.11.2005 – 2 AZR 44/05, NZA 2006, 655). Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit können indiziell für eine entsprechende ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Beschwerdeverfahren

Rz. 441 Bestimmte Form- oder Fristvorschriften bestehen für das Beschwerdeverfahren nach § 84 BetrVG nicht. Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens, wie z.B. bestimmte Formvorschriften, können jedoch in Betriebsvereinbarungen näher geregelt werden. Rz. 442 § 84 Abs. 1 S. 2 BetrVG legt fest, dass der Arbeitnehmer bei der Einlegung der Beschwerde zur Unterstützung oder Vermittlun...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)

Rz. 924 Das hier angesprochene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezieht sich auf Regelungen, die das Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer des Betriebes gestalten. Dem Betriebsrat soll die Teilhabe an der Gestaltung hieran ermöglicht werden. Nicht unter die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG fallen Arbeitsanweisungen, die im Einzelfall die vertraglich g...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster – Vorstandsvertrag

Rz. 727 Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Vorstandsvertrag zwischen der Firma _________________________ AG _________________________ _________________________ (Adresse) nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser vertreten durch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Muster

Rz. 747 Muster 16.32: Dienstvertrag eines Vorstandsmitgliedes einer Genossenschaft Muster 16.32: Dienstvertrag eines Vorstandsmitgliedes einer Genossenschaft Vorstandsvertrag zwischen der _________________________ eG _________________________ (Adresse) – nachfolgend auch "Genossenschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ _________________________ (Adresse) Präambel Durc...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Unzulässige Verträge und Vereinbarungen

Rz. 42 Die Unwirksamkeit eines Berufsausbildungsvertrages kann sich u.a. aus § 4 Abs. 3 BBiG ergeben, wenn er die Ausbildung zu anderen als anerkannten Ausbildungsberufen zum Gegenstand hat, oder daraus, dass der Vertragsschluss mit Rechtsmängeln behaftet ist. Rz. 43 Auch einzelne Abreden können nach dem BBiG unwirksam sein, ohne dass jedoch die Vermutung des § 139 BGB greift...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 989 Bei Vorliegen eines Arbeitsvertrages ergibt sich auch ohne ausdrückliche vertragliche Festlegung eine Pflicht für den Arbeitnehmer, über ihn bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Ein Betriebsgeheimnis liegt dann vor, wenn Tatsachen im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekan...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Beteiligung eines Betriebsratsmitglieds

Rz. 826 Gem. § 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG kann der Arbeitnehmer bei der Ausübung des Erörterungsrechtes ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen, das nach S. 3 eine Schweigepflicht über den Inhalt der Verhandlungen trifft (BAG v. 20.4.2010 – 1 ABR 85/08, NZA 2010, 1307 = DB 2010, 1646). Hinsichtlich der Person des zuzuziehenden Betriebsratsmitgliedes hat der Arbeitnehmer ein Wa...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Person des Sachverständigen

Rz. 906 Als Sachverständiger kommt jede Person in Betracht, die objektiv in der Lage ist, dem Betriebsrat die ihm fehlenden Kenntnisse zu vermitteln. Das gilt auch, wenn der Sachverständige dem Betriebsrat seine Sachkunde nicht neutral, sondern an den Interessen des Betriebsrates ausgerichtet zur Verfügung stellen soll. Es kann sich auch um Rechtsanwälte oder Gewerkschaftsse...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Betriebsärzte und Fachkräfte für die Arbeitssicherheit

Rz. 82 Neben das ArbSchG, aus dem sich die direkten Schutz- und Vorsorgepflichten des Arbeitgebers ergeben, tritt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und zur Unfallverhütung das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Zielrichtung des ASiG ist die Sicherstellung der fachlichen Unterstützung und Beratung des Arbeit...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Tatsächliche Voraussetzungen des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 1067 Das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot setzt objektiv eine Schwangerschaft voraus. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Der Eintritt der Schwangerschaft während des Laufes der Kündigungsfrist reicht nicht. Rz. 1068 Eine Schwangerschaft besteht von der Befruchtung bis zu der Entbindung, einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch. Die Rs...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Drogen

Rz. 236 Bei einer personbedingten Kündigung wegen krankhafter Drogensucht – nicht einer verhaltensbedingten Kündigung wegen willensgesteuertem vereinzeltem Drogenkonsums – gelten die gleichen Erwägungen wie bei Alkoholabhängigkeit eines Arbeitnehmers (aus der Rspr. vgl. LAG Hamm v. 19.9.1986 – 16 Sa 833/86, NZA 1987, 669; LAG Frankfurt am Main v. 26.6.1986 – 12 Sa 259/86, Au...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 3. Kündigungsgrund

Rz. 93 Nach der gesetzlichen Beweisregel in § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG hat der Arbeitgeber bei allen drei Kündigungsgründen des § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG die Tatsachen zu beweisen – und damit notwendigerweise vorher darzulegen –, die die Kündigung bedingen. Er muss also zunächst den Kündigungsgrund oder auch die Kündigungsgründe darlegen, d.h. im Kündigungsschutzprozess mit substanti...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / C. Personalfragebogen

Rz. 41 Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Bewerber einen Personalfragebogen ausfüllen zu lassen. Hierbei sind grds. dieselben Fragen wie bei einem Gespräch zulässig. Zu achten ist darauf, dass in den Fragebogen keine Fragen aufgenommen werden sollten, die einen Bezug zu den in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmalen aufweisen. Werden in unzulässiger Weise Fragen gestell...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Auswirkung der Teilarbeitsfähigkeit auf die vertragliche Leistungspflicht

Rz. 1518 Auch wenn das Direktionsrecht des Arbeitgebers i.d.R. sehr weit ist, orientiert sich die Arbeitsunfähigkeit und damit die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an der geschuldeten Tätigkeit. In Ausübung des Direktionsrechtes kann daher der Arbeitgeber einen arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer nicht zu einer seiner Meinung nach zumutbaren Arbeit heranziehen. So ist...mehr

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§ 11 Auswahlverfahren/Testv... / E. Werksärztliche oder vertrauensärztliche Untersuchung

Rz. 17 Der Arbeitgeber kann vom Bewerber nach der bisherigen Rechtslage die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses von einem vom Arbeitgeber ausgewählten Arzt oder dem Werksarzt verlangen, wenn sie für die angestrebte Tätigkeit erforderlich ist und ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht. In jedem Fall ist das Einverständnis des Arbeitnehmers erforderlich (vgl. Scha...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten außerhalb der absoluten Schutzfristen vor und nach der Entbindung

Rz. 1307 Für alle Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG, die außerhalb der Schutzfristen vor und nach der Entbindung (s. unter Rdn 1288) liegen, richtet sich die Fortzahlung der Arbeitsvergütung nach § 18 MuSchG. Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschutzlohn ist, dass die Frau mit der Arbeit teilweise oder völlig aussetzt wegen eines Beschäftigungsverbotes, oder die Be...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigung / 7.7.1 Erste Stufe: Negative Gesundheitsprognose

Häufige Kurzerkrankungen Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit stellen ein Indiz dafür dar, dass auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen in bisherigem Umfang zu rechnen ist. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Krankheit ausgeheilt ist[1], da insoweit eine negative Prognose ausscheidet. Da der Arbeitgeber die Art der Erkrankungen des Arbeitnehmers im Regelfall nicht k...mehr

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Kündigung / 7.1 Alkohol- und Drogensucht

Bei Trunk- oder Drogensucht handelt es sich um eine Krankheit. Es gelten daher die Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung (vgl. unter 7.6). Diese Suchterkrankung als solche ist kein Kündigungsgrund, sondern die daraus entstehenden Folgen für das Arbeitsverhältnis wie z. B. Fehlzeiten, fehlende Einsetzbarkeit unter den konkreten betrieblichen Bedingungen (alkoholkranker...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Kontenabrufverfahren un... / 6. Zielperson

Ein Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 AO ist auch zulässig, um Konten oder Depots zu ermitteln, bei denen der Steuerpflichtige nicht Verfügungsberechtigter, aber wirtschaftlich Berechtigter ist. Dies gilt auch dann, wenn der Verfügungsberechtigte nach § 102 AO die Auskunft verweigern könnte (z.B. im Fall von Anderkonten von Rechtsanwälten), weil der Kontenabruf bei dem Kreditinst...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Psychische Belastung am Arb... / 3 Auswirkungen von Maßnahmen auf die psychische Gesundheit überprüfen

Laut Arbeitsschutzgesetz müssen die möglichen Gefährdungen für die psychische Gesundheit vom Unternehmen untersucht und Maßnahmen zu deren Verringerung ergriffen werden. Die eigentliche psychische Beanspruchung der Mitarbeiter muss nicht untersucht werden. Auf freiwilliger Basis können Unternehmen aber auch genau diese Beanspruchungsfolgen bei ihren Mitarbeitern analysieren,...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 1. Vorschriften

Rz. 18 Schon bei der Mandatsannahme warten auf Anwälte die ersten Fallstricke im Hinblick auf eine etwaige Interessenkollision. Gerade im Familienrecht ist der Wunsch, aus Kostengründen einen gemeinsamen Anwalt zu beauftragen für Mandanten vielfach verlockend. Doch kennt man die wichtigen BGH-Entscheidungen und die maßgeblichen Vorschriften, kann man mit Transparenz und Klar...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 3. Das sittenwidrig zu hohe Honorar

Rz. 201 Die Rechtsprechung zur Frage der Sittenwidrigkeit bzw. Unangemessenheit einer vereinbarten Vergütung ist umfangreich. Pauschale Richtlinien gibt es nicht und können auch nicht aufgestellt werden.[154] Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB: "(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig." (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das j...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Ermittlungen bei Notaren

Rz. 106 Auch Notare können um Auskünfte ersucht werden. Es ist allerdings immer damit zu rechnen, dass der Notar unter Berufung auf sein Dienstgeheimnis Auskünfte verweigert und eine Befreiung aller Beteiligter von seiner Verschwiegenheitspflicht verlangt.[106] Dies kann gerade bei Erbengemeinschaften ein Hindernis darstellen. So bleibt nur die Möglichkeit, von den Miterben ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Berechtigung des Miterben

Rz. 54 Ungeachtet des Grundsatzes der gemeinschaftlichen Verwaltung kann der Miterbe gem. § 2039 S. 2 BGB auch alleine Nachlassforderungen beitreiben. Die Leistung muss jedoch für alle Miterben durch Hinterlegung erfolgen. Da unter § 2039 BGB Nachlassforderungen aller Art fallen,[53] kann selbstverständlich auch ein Informationsanspruch der Erbengemeinschaft auf diesem Wege g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.2 Schweigepflichtentbindungserklärung und Patientenverfügung

Der nicht erkrankte Partner hat grundsätzlich kein Auskunfts- und Besuchsrecht bezüglich des anderen Partners. Die Partner sollten sich daher gegenseitig bevollmächtigen, Einwilligungen zu ärztlichen Heilbehandlungen des jeweils anderen zu erteilen und sich über den Gesundheitszustand des Erkrankten umfassend zu informieren sowie in gravierenden Fällen auch dessen Angehörige...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / II. Umfang der Verschwiegenheitspflicht

Von der Verschwiegenheitspflicht werden gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO alle Umstände erfasst, die dem Notar bei Ausübung seines Amts bekannt geworden sind.[6] Dabei ist es ohne Relevanz, ob ein Geheimhaltungsinteresse oder ein Geheimhaltungswille hinsichtlich der dem Notar bekannt gewordenen Umstände besteht.[7] Auch müssen dem Notar Informationen nicht ausdrücklich anvertraut ...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / III. Strikte Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedermann – auch gegenüber Bevollmächtigten und’Erben

Die Verschwiegenheitspflicht besteht gegenüber jedermann.[16] Es wird deshalb auch vom "absoluten Geheimnisschutz" gesprochen.[17] Bei mehreren Beteiligten muss der Notar folglich auch innerhalb der Beteiligten genau beachten, welche Umstände er von welchem Beteiligten erfahren hat und mithin welche Umstände den jeweiligen Beteiligten untereinander bekannt sind.[18] Der BGH ha...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / h) Notarielle Schweigepflicht

Rz. 257 Der Notar unterliegt nach § 18 BNotO der Schweigepflicht. Wenn er zu Umständen der Beurkundung, u.a. über seine Wahrnehmungen betreffend die Geschäfts- und Testierfähigkeit, Aussagen machen soll – vor Gericht oder gegenüber einem Beteiligten außerhalb eines Rechtsstreits –, so muss er von der Schweigepflicht entbunden werden. Die Entbindung nehmen nach § 18 BNotO gru...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Schweigepflicht des Notars

Rz. 162 Der Notar unterliegt gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO der Verschwiegenheit. Davon kann nur der Auftraggeber selbst entbinden, im Falle seines Todes die Aufsichtsbehörde (§ 18 Abs. 1 S. 2 BNotO). Da E nicht mehr lebt, hätte die Aufsichtsbehörde (der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat) den Notar von seiner Verschwiegenheitspflicht zu ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / bb) Muster: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Rz. 39 Muster 4.2: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Muster 4.2: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Ich, _________________________, entbinde schon heute die mich bisher und zukünftig behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht, soweit es um die Frage meiner Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit geht. (Unterschrift)mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / g) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 252 Führt eine solche Beweiswürdigung noch nicht zum Ergebnis, so ist ein Sachverständigengutachten zur Frage der Testierfähigkeit einzuholen. Im Rahmen der Beweisaufnahme wird sich i.d.R. die Frage stellen, inwieweit Aussagen des behandelnden Arztes (häufig des Hausarztes) herangezogen werden müssen. Rz. 253 Dabei kommt der Arzt als sachverständiger Zeuge gem. § 414 ZPO ...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigepflicht des Notars gem. § 18 Abs. 1 BNotO gegenüber Bevollmächtigten und Erben

1 Nicht erst seit Kurzem, aber in jüngerer Zeit merklich zunehmend, versuchen (vermeintlich zukünftige aber auch wirkliche) Erben und (zweifelhaft) (privatschriftlich) (general-)bevollmächtigte Individuen hinsichtlich der (möglicherweise) getätigten Urkundsgeschäfte des Erblassers/Vollmachtgebers über Notare an Informationen über sowohl alle jemals getätigten Urkundsgeschäf...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Schweigepflicht des Arztes

Rz. 163 Der Arzt hat gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ein Zeugnisverweigerungsrecht, es sei denn, er ist von der Schweigepflicht entbunden (§ 385 Abs. 2 ZPO). Die Umstände betreffend die Geschäftsfähigkeit gehören zur ärztlichen Schweigepflicht und sind dem Arzt auch im weit zu fassenden Sinne "anvertraut" gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO.[170] Die ärztliche Schweigepflicht endet nich...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / I. Berufsgeheimnisträger

Der Notar ist Berufsgeheimnisträger und unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht, die nicht bloß standesrechtlich besteht, sondern gesetzlich in § 18 BNotO [2] als eine Kardinalspflicht des Notaramts normiert ist.[3] Die Verschwiegenheitspflicht besteht gem. § 18 Abs. 1, 4 BNotO während und nach der Amtszeit; was gleichermaßen für dessen Mitarbeiter (§ 26 BNotO) gilt. Verstö...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / j) Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht in der Verfügung von Todes wegen

Rz. 266 Unstreitig kann der Erblasser die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht selbst vornehmen. Deshalb ist zu empfehlen, in die Verfügung von Todes wegen eine solche Entbindungserklärung aufzunehmen.mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / 3

Der Beitrag möchte deshalb prägnant für Klarheit in Bezug auf die Verschwiegenheitspflicht gem. § 18 BNotO von Notaren gegenüber Bevollmächtigten und Erben sorgen.mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / 2

Dem steht die Verschwiegenheitspflicht des § 18 BNotO entgegen. Obwohl es sich bei § 18 BNotO um eine zentrale und hochbedeutungsvolle Regelung für das Institut des Notaramts handelt,[1] scheint diese Norm in der Praxis dennoch oft unterzugehen – entweder weil sie ignoriert wird oder gar nicht bekannt ist.mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Muster: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Rz. 74 Muster 4.5: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Muster 4.5: Ehegattenerbvertrag – Alleinerbeinsetzung – Schlusserbeneinsetzung – Vermächtnis bzgl. GmbH-Anteil – Pflichtteilsstrafklausel (Geldvermächtnis) – Entbindu...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / 12

Auf einen Blick In § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO steht unmissverständlich, dass Notare zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Nach § 18 Abs. 1 S. 2 BNotO bezieht sich diese Pflicht auf alles, was Notaren bei der Ausübung ihres Amts bekannt geworden ist. Eine Befreiung kann nur erfolgen durch alle Urkundsbeteiligten höchstpersönlich (§ 18 Abs. 2 Hs. 2 BNotO) oder in den Fällen des ...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / VII. Ergebnis und Fazit

Auf die Verschwiegenheitspflicht dürfen sich Notare nicht nur nach eigenem Ermessen zurückziehen, sondern sie müssen diese Pflicht zwingend in jedem Fall beachten, weil die Verschwiegenheit eine essenzielle Amtspflicht ist. Dem sich aus der Anfrage von Bevollmächtigten und/oder Erben ergebenden Handlungsdrang zur schnellen Informationsweitergabe und Klärung der Angelegenheit...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / VIII. Mustertextbaustein

Eine mögliche Rückmeldung auf das einleitend aufgezeigte Auskunftsverlangen könnte als Mustertextbaustein wie folgt lauten: Zitat In Anbetracht meiner Verschwiegenheitspflicht gem. § 18 BNotO, die gegenüber jedermann gilt und somit insb. auch gegenüber den nächsten Verwandten, Bevollmächtigten und/oder Erben der Beteiligten zu wahren ist, ist es mir nicht möglich, mich inhaltl...mehr