Fachbeiträge & Kommentare zu Verpflegungspauschale

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.6.2 Entfernungspauschale in besonderen Fällen

Rz. 157e Hat der Stpfl. keine erste Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 EStG und muss er dauerhaft denselben Ort (Sammelpunkt) oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich aufsuchen, sind nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG die Regelungen über die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entsprechend anzuwenden (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ES... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 8 Ausdehnung auf andere Einkunftsarten

Rz. 252 Die Regeln über die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4), über beruflich veranlasste Fahrten bei Auswärtstätigkeit (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG), über die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG) und über Übernachtungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG) sowie die Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung (§ 9 Abs. 2 EStG) und für Verpflegun... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 5 Typisierung und Pauschsätze

Rz. 72 Werbungskosten fallen, vor allem bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, häufig in gleicher Art und vergleichbarer Höhe bei einer Vielzahl von Stpfl. an. Eine Prüfung jedes Einzelfalls wäre dann wegen der Vielzahl der Fälle sehr arbeitsaufwändig und wird von der Verwaltung als unnötige Arbeitsbelastung empfunden, da die Gleichartigkeit der Sachverhalte ein... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.4 Persönliche und finanzielle Mitwirkung des Steuerpflichtigen

Rz. 173 Schließlich muss sich der Stpfl. an dem hauswirtschaftlichen Leben in dieser Wohnung sowohl durch persönliche Mitwirkung als auch durch finanzielle Beteiligung maßgeblich beteiligen. Der Stpfl. muss in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch auf das Leben in der Wohnung, umfassenden Einfluss ausüben.[1] Das Maß der erforderlichen persön... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.5 Sonstige Kosten

Rz. 220 Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG und der (allg.) in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug ab Vz 2014 jedoch entgegen (Rz. 208).[1] Unter die sonstigen Kosten fallen zudem Telefonkosten.[2] Allerdings schränkt die Rspr. den Umfang der Telefongespräche ein. Danach soll das Telefongespräch die ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.3 Drei-Monats-Frist

Rz. 252o Die Berücksichtigung der Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwendungen ist auf die ersten 3 Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an ein und derselben Tätigkeitsstätte beschränkt (§ 9 Abs. 4a S. 6 EStG). Die 3-Monats-Frist ist insoweit weiterhin ein sachgerechtes Kriterium, um den beruflich veranlassten Mehraufwand für die Verpflegung von den allg. an... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.1 Allgemeines

Rz. 160 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Stpfl. seine erste Tätigkeitsstätte außerhalb des Orts hat, wo er einen eigenen Hausstand unterhält, und er nicht täglich von der Arbeitsstätte zu seinem eigenen Hausstand zurückkehrt (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte), sondern am Beschäftigungsort eine (zweite) Wohnung unterhält. Dabei ist es unerhe... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Steuerbilanz nach EStG / 5 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Rz. 119 Bestimmte Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst und damit auch Betriebsausgaben[1] im steuerlichen Sinne sind, dürfen ganz oder teilweise nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sie werden in § 4 Abs. 5 EStG als Betriebsausgaben aufgeführt, die den (steuerlichen) Gewinn nicht mindern dürfen.[2] Es handelt sich um 2 Gruppen von Betriebsausgaben: Rz. 120 D... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anschaffungskosten nach HGB... / 13 Reisekosten; Besichtigungskosten

Rz. 131 Reisekosten zur Besichtigung von Grundstücken können vorweggenommene Betriebsausgaben oder Anschaffungskosten sein. Praxis-Beispiel U besichtigt mehrere Grundstücke und kauft schließlich eines davon. Die Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen, die durch die Besichtigungsfahrten veranlasst sind, hängen mit der Einkunftserzielung zusammen, wenn die Entscheidung, Ei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pauschalen für alle Erwerbsgruppen

Rn. 40 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die EStR und LStR sowie Erlasse und Verfügungen enthalten bzw enthielten (dazu s Rn 41) zahlreiche WK-Pauschbeträge für alle Erwerbsgruppen, so zB für Reisekosten (nebst Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen, R 9.4ff LStR 2023 mit H 9.4ff LStH 2023), doppelte Haushaltsführung (R 9.11 LStR 2023 mit H 9.11 LStH 2023), Umzugskosten (R 9.9 L... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gesetzliche WK-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG sind die Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG, ab VZ 2014: zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd Abs 4) sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG), ferner die Mehraufwendungen f... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die WK-Pauschbeträge des § 9a EStG dürfen von steuerfreien Einnahmen (§§ 3–3c EStG) nicht abgesetzt werden (BFH BFH/NV 1988, 150). Erzielt der StPfl in Haupt- und Nebenberuf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, ist freilich bei den Einnahmen aus dem Hauptberuf der ArbN-Pauschbetrag auch dann ohne Kürzung in Ansatz zu bringen, wenn die N... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Umzugskosten: Welche Kosten... / 5 Amtliche Höchstbeträge für die Anerkennung von Umzugskosten

Das BMF hat mit Schreiben vom 28.12.2023[1] die Beträge für die Anerkennung sonstiger beruflich bedingter Umzugsauslagen sowie umzugsbedingter Unterrichtskosten für Umzüge ab dem 1.3.2024 angepasst. Demnach können die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bis zur Höhe der nachfolgenden Pauschalbeträge steuerfrei übernommen werden: mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten und Grundstücke sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 38 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 40 zu erfassen. In Zeile 39 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsfü... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.2 Material-, Personal- und Fremdleistungskosten

Unter die "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten" laut Zeile 26 fallen alle Positionen, die bei einer Buchführung nach dem SKR 04 auf den Konten 5000 bis 5885 gebucht werden. Trotz der Erfassung in einer Zeile des Vordrucks müssen in der Buchhaltung unverändert die Einzelkonten angesprochen werden, andernfalls kann es z. B. zu Problemen bei Hinzuschätzu... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 60 bis 64 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegung, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlass mit... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 46: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 40), für Kraftfahrzeuge (Zeile 67) und für EDV (Zeile 48), s... mehr

Beitrag aus der verein wissen
aaaasdasda
Fort- und Weiterbildung: Fi... / 7 Die Kostenseite

Wie schon erwähnt, spielen bei der Fort- und Weiterbildung die Kosten eine entscheidende Rolle. Häufig passen die Vorstellungen und Wünsche der zukünftigen Teilnehmer sowie die finanziellen Möglichkeiten nicht zusammen. Insbesondere für Präsenzveranstaltungen fallen nicht nur Teilnahmegebühren an, sondern es entstehen gegebenenfalls weitere Ausgaben: Fahrtkosten (zum Beispiel... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Fuhrparkcontrolling – Trans... / 3.4 Personalkosten

Neben den Fahrzeugkosten spielen die Personalkosten im Fuhrpark eine wichtige Rolle. Um eine korrekte Analyse der Kosten vornehmen zu können, muss zunächst eine Zuordnung der Personalkosten zu Kostenträgern erfolgen. Die Einteilung in direkte und indirekte Kosten ist abhängig von der Sichtweise. Bezogen auf die erbrachte Dienstleistung, den Transport eines Gutes von A nach B ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.2 Betriebsausgaben

Rz. 106 Zu dem Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) allgemein s. § 4 EStG Rz. 566ff. Beitragszahlungen an Vereinigungen sind abziehbar, wenn es sich um Berufsverbände handelt, die nach ihrer Satzung Ziele verfolgen, die geeignet sind, der Erhaltung und Fortentwicklung des Betriebs zu dienen.[1] Beiträge und sonstige Zahlungen des selbstständig tätigen Stpfl. an ein... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Außenprüfung: Heilberufe / 4.1.4 Gemischte Aufwendungen

Selbstverständlich sind rein betrieblich veranlasste Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Schwieriger wird es, wenn die Kosten nicht nur fachliche / betriebliche, sondern auch nicht fachliche / nicht betriebliche, also gesellschaftliche bzw. private Inhalte betreffen. Man spricht hier von sog. "gemischten Aufwendungen". Derartige Aufwendungen können unter bestimmten Vorau... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FF 01/2024, Aktuelles Unter... / c) Neue LL Nr. 12.5: Berücksichtigung der Kosten eines erheblich erweiterten Umgangs

Schließlich wurde vorgeschlagen, dass die jeweiligen Oberlandesgerichte in die bislang nicht besetzte Stelle der eigenen Leitlinien mit LL Nr. 12.5 eine neue Leitlinie aufnehmen, die etwa folgendermaßen lauten könnte: "12.5. Aufwendungen im Rahmen eines erheblich erweiterten Umgangs können durch angemessene Abschläge beim Barunterhalt berücksichtigt werden, soweit der Mindest... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [3], Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets [4], Weiterbildungsleistungen [5], Einnahmen aus Arbeit im Rentenalter bis 2.000 EUR ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Anmietung eines Arbeitsplat... / c) Beruflich veranlasste Fahrten/Verpflegungsmehraufwendungen

Beruflich veranlasste Fahrten: WK sind auch Aufwendungen von Arbeitnehmenden für beruflich veranlasste Fahrten, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie keine Familienheimfahrten sind. Arbeitnehmende können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die ihnen durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen, die Fahrtkosten mit de... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Anmietung eines Arbeitsplat... / d) Beispiele

Beispiel 1 Ein Arbeitgebender bietet seinen Arbeitnehmenden an vier Tagen in der Woche eine Tätigkeit in einem Coworking-Space an. Einen Tag in der Woche arbeiten die Arbeitnehmenden im Betrieb. Der Arbeitgebende hat als Tätigkeitsstätte für die Arbeitnehmenden jeweils den Coworking-Space festgelegt. Lösung: Der Coworking-Space ist die erste Tätigkeitsstätte. Die Entfernungsp... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kosten des Studiums und der... / VIII. Abziehbare Aufwendungen

Hier sollen nur einige der wichtigsten Aufwendungen Erwähnung finden, die als BA/WK im Zusammenhang mit Bildungsaufwendungen abgesetzt werden können, wobei für Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 und 4 EStG entsprechend zu verfahren ist: Arbeitsmittel (Fachliteratur, EDV, Büromaterial, Berufskleidung etc.), Kosten für das häusliche Arbeitszimmer bzw. die Tagespauschale ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Rz. 734 Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Rz. 167 Wichtig Wer die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen muss Die Anlage benötigen Sie in folgendem Fall: Sie haben als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung (Unterkunft), von der aus Sie ihrer Tätigkeit an einer ersten Tätigkeitsstätte nachgehen, bezogen. Ehegatten müssen jeweils eine eigene Anlage N ausfüllen. [Überblick]... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 3 Angaben auf Seite 2

Rz. 173 [Unterkunft am Beschäftigungsort → Zeilen 23, 24] Der Abzug der laufenden tatsächlichen Kosten für die zweite Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Reparaturen, Garagen-, Stellplatzmiete) ist – unabhängig von der Wohnungsgröße – auf einen monatlichen Höchstbetrag von 1.000 EUR bzw. jährlich 12.000 EUR begrenzt (Zeile 23), wenn Sie im Inland liegt. Für im Ausland belegene Wo... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 4 Betriebsausgaben

Rz. 310 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 55 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 311 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–71 sind alle Betriebsausgaben ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 3.2 Werbungskosten

Rz. 222 [Werbungskosten → Zeilen 33–87] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Angaben auf Seite 1

Rz. 169 [Notwendige Angaben → Zeilen 4–12] Im Vordruck müssen Sie in diesen Zeilen die Angaben zum Grund der doppelten Haushaltsführung, zum auswärtigen Beschäftigungsort und zum Zeitpunkt der Gründung des zweiten Hausstands machen sowie darüber, ob Sie an Ihrem Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhalten. Anhand dieser Angaben prüft das Finanzamt, ob ein Kostenabzug mö... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.9 Reisekosten

Rz. 710 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 68–80] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage N 2023 – Leitfaden / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 705 [Fortbildungskosten → Zeile 63] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 430) anfallen. Sie gehören zu den WK. Im Gegensatz sind Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung (außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses) handelt, aufgrun... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1156 [Geschenke → Zeile 60] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu... mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kurkosten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuwendungen des ArbG für eine Kur können stpfl > Arbeitslohn, aber auch steuerfrei sein. Zu Einzelheiten > Beihilfen Rz 12 ff, 41 ff und Rz 52, > Erholung Rz 2 ff, > Schadensersatz Rz 3 und > Vorsorgekuren. Sie führen bei Kuren älterer ArbN, die die engen Voraussetzungen einer Vorsorgekur nicht erfüllen, zu stpfl Arbeitslohn (BFH 148, 61 = BS... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1.4 Vorsteuerbeträge prüfen

Prüfen Sie, ob Vorsteuerbeträge berechtigt, vollständig und mit den korrekten Steuersätzen verbucht wurden. In den gängigen Buchhaltungssystemen ist ein Vorsteuerabzug individuell bei jeder einzelnen Buchung oder generell als Funktion beim jeweiligen Konto hinterlegbar. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gewinn- und Verlustrechnung (G & V) gem. § 275 HGB

Rz. 509 Im Gegensatz zur Bilanz, in der die am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden ausgewiesen werden, wobei das Zustandekommen des Jahresergebnisses und unter Umständen auch seine Höhe nicht ersichtlich werden, gibt die Gewinn- und Verlustrechnung als Zeitraumrechnung Auskunft über Art und Höhe der Erfolgsquellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung bil... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebsausgaben

Rz. 133 Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, nennt man Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG). Nicht alle Betriebsausgaben dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Berücksichtigung finden. So sind z.B. folgende Betriebsausgaben nicht abziehbar: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Einkommensermittlung / 28. Jahressteuergesetz 2019

mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 3 Andere gesetzliche Werbungskosten-Pauschbeträge

Rz. 15 Werbungskosten-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG, die auf gesetzlichen Regelungen beruhen, sind: Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Kfz, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG; vgl. § 9 EStG Rz. 112ff.). Home-Office-Pauschale (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG). Diese Pauschale... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Rechtsnormen

Rz. 3 Die Rechtsverletzung muss sich auf eine Rechtsnorm beziehen. Rechtsnormen sind Gesetze, Rechtsverordnungen[1], autonome Satzungen (juristischer Personen des öffentlichen Rechts), Gewohnheitsrecht, Völkerrecht, die allgemeinen Regeln gem. Art. 25 S. 1 GG sowie die nach Art. 59 Abs. 2 GG transformierten völkerrechtlichen Verträge, insbesondere die Doppelbesteuerungsabkommen, G... mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
aaaasdasda
Zur Feststellung der Zuordnung des Arbeitnehmers im steuerlichen Reisekostenrecht

Leitsatz Eine (stillschweigende) Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ergibt sich nicht allein daraus, dass der Arbeitnehmer die Einrichtung (aus der maßgeblichen Sicht ex ante) nur gelegentlich zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufsuchen muss, im Übrigen aber seine Arbeitsleistung ganz überwiegend außerhalb der f... mehr