Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

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§ 9 Recht der Personengesel... / II. Praktische Anwendungsfälle und Erscheinungsformen

Rz. 618 Eine KG tritt in mannigfachen Erscheinungsformen auf, z.B. als Rz. 619 Alle diese Erscheinungsformen schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern betonen ein besonderes Element. So kann eine Familien-KG, deren Gesellschafter...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Verlustverrechnung

Rz. 263 Unterschiede zwischen der steuerlichen Behandlung unternehmerischer Aktivitäten in Einzelunternehmen/Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits bestehen auch im Hinblick auf die Verlustverrechnung. Verluste, die eine natürliche Person im Rahmen eines Einzelunternehmens erzielt, können mit positiven Einkünften der natürlichen Person aus a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Buchführung und Inventar

Rz. 74 Der Jahresabschluss (§§ 242–342e HGB) ist aus der Buchführung (§§ 238–241 HGB) zu entwickeln, wobei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowohl für die Buchführung (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB) als auch für den Jahresabschluss und Konzernabschluss gelten (§§ 243 Abs. 1, 297 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die gesamte Buchführungstechnik bezweckt, einen unwirtschaftlichen A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Transparenzprinzip

Rz. 321 Die Mitunternehmerschaft kann handelsrechtlich gem. § 124 HGB selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Im deutschen Einkommensteuerrecht hingegen ist die Personengesellschaft kein eigenständiges Steuersubjekt. Die Gesellschaft kann als Subjekt der Gewinnerzielung und Gewinnermittlung verstanden werden, während der Gesellschafter Subjekt und Schuldner der Einkomm...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / bb) Rechte und Pflichten des Nießbrauchnehmers

Rz. 40 Die Rechte des Nießbrauchnehmers stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Ertragsteuerliche Folgen der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rz. 202 Die ertragsteuerlichen Folgen der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung ergeben sich im Wesentlichen daraus, dass zwei gewerbliche Mitunternehmerschaften in Form des Besitz- und des Betriebsunternehmens nebeneinander stehen und gewerbliche Einkünfte erzielen (s.a. oben Rdn 87 ff.). Hieraus ergeben sich die folgenden Konsequenzen.mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Gesetzliche Beschränkung

Rz. 18 Gem. § 49 Abs. 2 HGB erstreckt sich der regelmäßige Umfang der Prokura nicht auf die Veräußerung und Belastung von Grundstücken. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Beschränkung mit Außenwirkung. Diese gilt sowohl für die Verfügungsgeschäfte als auch für die diese begründenden Verpflichtungsgeschäfte.[48] Unbeachtlich ist, ob die Grundstücke zum Anlagevermögen...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / I. Steuerliche Behandlung bei bestehender Betriebsaufspaltung

Rz. 262 Betriebsaufspaltungen treten auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auf. In der Praxis sind nach dem bisherigen Meinungsbild die folgenden Konstellationen steuerlich bedeutsam. Es wird davon ausgegangen, dass allen Konstellationen eine typische Betriebsaufspaltung zugrunde liegt.mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / D. Auswirkungen des DBA Österreich/Deutschland im Hinblick auf typischerweise von Wegzüglern erzielte Einkünfte

Auch beim Wegzug nach Österreich gilt, dass deutsche Wegzügler nach dem Wegzug aus Deutschland im Regelfall noch Einkünfte aus deutschen Quellen generieren. Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen (Dividenden), aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen, aus Vermietung und Verpachtung, aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens sind dies typischerwe...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / e) Steuerfolgen beim nichtgewerblichen Besitzunternehmen im Überblick

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personengesellschaften

Rz. 673 Ob eine an einer Personengesellschaft beteiligte steuerbegünstigte Körperschaft gewerbliche Einkünfte (z.B. aus einer Maschinenfabrik, einer Druckerei oder einem Sägewerk) bezieht und damit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 Satz 1 und Satz 2 AO) unterhält, wird im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid der Personengesellschaft bindend f...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Geltungsgrund der Betriebsaufspaltung

Rz. 13 Die Betriebsaufspaltung wurde von der Rspr. des Reichsfinanzhofs in den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelt, um die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage abzusichern.[17] Es sollte verhindert werden, dass im Betriebsunternehmen durch Pachtzinsen Betriebsausgaben generiert werden konnten, die im Besitzunternehmen im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltun...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / V. Privat veranlasste Nutzungsüberlassungen durch Bruchteilsgemeinschaften

Rz. 97 Nach dem Sachverhalt des BFH-Urteils vom 2.12.2004 – III R 77/03 [231] hatte ein Besitzunternehmer in einer bestehenden Betriebsaufspaltung ein Grundstück mit seiner Ehefrau in Miteigentum erworben, die nicht an der Betriebs-GmbH beteiligt war. Es wurde um die Frage gestritten, ob der Miteigentumsanteil am Grundstück des Klägers, der beherrschender Doppelgesellschafter...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Besonderheiten bei Nur-Besitzgesellschaftern

Rz. 147 Beteiligen sich Nur-Besitzgesellschafter an einer Besitzgesellschaft in einer typischen Betriebsaufspaltung, treten für sie zahlreiche nachteilige Steuerfolgen, insb. die Belastung der Pachteinkünfte mit Gewerbesteuer und der steuerlichen Verstrickung der verpachteten Wirtschaftsgüter, auf. Diese Belastung wird im Vergleich zur Belastungssituation bei der Erzielung g...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Betriebsaufspaltung als Kind der steuerlichen Gestaltungsberatung

Rz. 287 Die Betriebsaufspaltung ist vorwiegend ein steuerlich motiviertes Rechtsinstitut. Seitdem in den 30er-Jahren die ersten Gestaltungen auftauchten, ist es das Ziel der Betriebsaufspaltungen gewesen, die Gesamtsteuerlast hinsichtlich der laufenden Besteuerung zu senken. Dies geschieht, indem Einkünfte aus einem operativ tätigen Rechtsträger in die Sphäre des Besitzunter...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / ee) Verwaltungsvermögen

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / b. Beschränkte Steuerpflicht

Liegt kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im österreichischen Inland vor, besteht parallel zur deutschen Bestimmung in § 1 Abs. 4 EStG für gewisse Einkünfte die beschränkte Steuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht setzt ein, wenn eine natürliche Person inländische Einkünfte i.S.v. § 98 ÖstEStG[2] bezieht. Hierunter fallen beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermög...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XI. Gewinnverwendung/Ergebnisverteilung

Rz. 756 Die vormaligen Sonderregeln für die Gewinn- und Verlustbeteiligung von Kommanditisten in den §§ 167, 168 HGB a.F. wurden in der Praxis regelmäßig abbedungen und galten als antiquiert. Der Gesetzgeber hat dieser Regelungen daher aufgehoben. Grundnorm für die Gewinnverteilung ist nunmehr § 709 Abs. 3 BGB, wonach in erster Linie die "vereinbarten Beteiligungsverhältnisse...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Ausschluss der personellen Verflechtung im sog. Wiesbadener Modell

Rz. 80 Werden an eine Betriebsgesellschaft nur eine wesentliche Betriebsgrundlage oder mehrere wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung überlassen, die für sich betrachtet keinen Betrieb oder Teilbetrieb darstellen – kann das sog. Wiesbadener Modell das Entstehen eines gewerblichen Besitzunternehmens insgesamt verhindern. Das "Verpachtungsunternehmen" erzielt Einkünfte aus...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Jahresabschluss einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 752 Im Fall einer vermögensverwaltenden KG stellt sich die Frage, ob diese verpflichtet ist, einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen oder ob es genügt, wenn diese eine Einnahmen- und Überschussrechnung aufstellt. Handelsgesellschaften sind gem. § 6 Abs. 1 i.V.m. § 238 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen die Handelsgeschä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragungsfähige Vereinbarungen

Rz. 179 Zum sog. vertraglichen dinglicher Inhalt des Erbbaurechts gehören insbes. folgende Regelungen:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Unterhaltsrechtliche Anpassung

Rz. 305 Die Abschreibungssätze entsprechen rein steuerlichen Wertungen. Sie enthalten z.T. – etwa i.R.d. Sonderabschreibung – Investitionsanreize und sind von der Lebensdauer eines Gegenstandes dann völlig abgekoppelt. In Rspr. und Literatur hat sich eine lebhafte Diskussion entwickelt, inwieweit die steuerliche Abschreibung auch unterhaltsrechtlich anzuerkennen ist. Nach der...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch steuerbefreite gemeinnützige Einrichtungen

Rz. 209 Zunehmend betätigen sich gemeinnützige GmbHs und eingetragene Vereine wirtschaftlich (sog. Non-profit-Unternehmen) und gliedern im Zuge dieser Tätigkeiten auf Tochterkapitalgesellschaften unter Zurückbehaltung und Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen aus. Der den §§ 14, 64 und 65 AO zugrunde liegende Konkurrenzgedanke erfordert, dass die Grundsätze der Betrieb...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 9. Kundenschutzvereinbarungen

Rz. 43 Bis zum Erlass des Dekartellierungsgesetzes im Jahr 1948 waren alle Formen vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen unbeschränkt zulässig. Danach waren namentlich solche Ausschließlichkeits- und Vertriebsbindungen verboten, durch die der Wettbewerb wesentlich beschränkt oder die Freiheit der Konkurrenten ungebührlich beeinträchtigt wurden. Als Ausnahme von diesem grundsät...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Folgerungen für die Gestaltung beim Nur-Besitzgesellschafter

Rz. 67 Die Finanzverwaltung verlangt im BMF-Schreiben vom 7.10.2002 ein umfassendes Einstimmigkeitsprinzip, das sowohl auf die Änderung, Aufhebung oder Beendigung des Vertrages über die zur Nutzung überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundlagengeschäfte) als auch auf die Geschäfte des täglichen Lebens des Besitzunternehmens bezogen ist. Sie folgt der ständigen Rspr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke

Rz. 53 [Autor/Stand] § 34 Abs. 2 GrStG entspricht den bisherigen Regelungen in § 33 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2. Von eigengewerblicher Nutzung ist auszugehen, wenn der Steu erschuldner, dem das Grundstück bei der Festsetzung des Grundsteuerwerts zugerechnet wird, das Grundstück für eigengewerbliche Zwecke tatsächlich nutzt.[2] Der Grundstückseigentümer muss seine Tätigkeit auf ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Vorgaben der Entscheidung des Großen Senats vom 8.11.1971

Rz. 24 Für den Großen Senat war in seinem Beschl. v. 8.11.1971 der einheitliche geschäftliche Betätigungswille zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen das entscheidende Merkmal, um beim Besitzunternehmen eine originäre gewerbliche Betätigung anzunehmen, da sich die Tätigkeit des Besitzunternehmens von der Tätigkeit eines normalen Vermieters nur aufgrund dieses Kriteriums un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 14 Bei der Gesamthandsgemeinschaft steht das Recht den mehreren Berechtigten zur gesamten Hand zu; der einzelne Gesamthänder kann weder ganz noch teilweise allein über das Grundstücksrecht verfügen. Verfügungen können nur mit Zustimmung aller Berechtigten getroffen werden, der Umfang der Berechtigung des Einzelnen ist nur für das Innenverhältnis relevant. Daher werden in...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / IV. Einkünfte aus der Vermietung eines Coworking-Spaces

Zu beurteilen ist, ob die Vermietung eines Coworking-Spaces zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt. 1. Mögliche (zivilrechtliche) Vertragsgestaltungen Bei der Vermietung eines Coworking-Spaces können mehrere vertragliche Gestaltungen in Betracht kommen. Zum einen ein Vertrag zwischen dem Eigentümer (als Vermieter) und einem Mieter ü...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / 2. In Betracht kommende Einkunftsarten

Ein Gewerbebetrieb ist eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist (§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG). Die bloße V...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / VII. Zusammenfassung

Ein Coworking-Space kann Gründerinnen und Gründern eine flexible und kostengünstige Möglichkeit bieten, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Für Arbeitgebende bietet sich die Möglichkeit, Arbeitnehmende zu werben und an den Betrieb zu binden. Dabei gilt es aber auch, Belange des Steuerrechts zu beachten. Der Beitrag zeigt, dass die Tätigkeit von Selbständigen in einem Coworking-Space...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / 2. USt-liche Konsequenzen bei den einzelnen Vertragsformen

Bei einem gemischten Vertrag ist nach allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere selbständige Leistungen handelt. Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn die Vereinbarung sowohl Elemente einer Vermietung und Verpachtung von Grundstücken als auch anderer Leistungen umfasst.[17] Sofern mehrere selbständige Leistungen vorliegen, ist z...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / V. Umsatzsteuerliche Aspekte

Zu beurteilen ist, ob bei der Vermietung eines Arbeitsplatzes in einem Coworking-Space ein steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz vorliegt. Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken als sonstige Leistung sind grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG). Dazu gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden üblichen Nebe...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / 4. Umfang einer USt-Befreiung

Eine Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Einrichtungsgegenstände.[22] Die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, ist nicht befreit – auch, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 4 Nr. 12 S. 2 UStG). Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung ist nur möglich, wenn die mietende P...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Organschaft sind verschiedene Entscheidungen ergangen. Zur Frage der Eingliederung einer Personengesellschaft in einen einheitlichen Organkreis hat der BFH[1] jetzt entsprechend den Vorgaben des EuGH[2] entschiede...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / c) Beteiligung mehrerer bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind die Einnahmen demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. Die rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse an einem vermieteten oder verpachteten Grundstück sind für die Durchführung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung nicht alleine entscheidend. Nach st. Rspr. des BFH (...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / j) Unterbeteiligung

Im Falle der Unterbeteiligung an Einkünften aus Gewerbebetrieb ist zwischen einer typischen und einer atypischen Unterbeteiligung zu unterscheiden. Atypische Unterbeteiligung: Der atypisch Unterbeteiligte erzielt die Gewinneinkünfte, wenn er Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist, d.h. ein Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann. ...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / e) Vermögensverwaltende Gesellschaften oder Gemeinschaften (Vermietungsgemeinschaften – geschlossene Immobilienfonds)

Ist eine Personengesellschaft oder Gemeinschaft nicht gewerblich tätig und handelt es sich auch nicht um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, bezieht sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. Allgemeine Vora...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / g) Feststellungsverfahren bei WEG-Gemeinschaften

Nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) kann an Wohnungen sog. Wohnungseigentum und an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Teileigentum begründet werden (§ 1 Abs. 1 WEG). Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i.V.m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs. 2 WEG). Teileigentum ist das Sond...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / c) § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO

Gemäß § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO soll eine gesonderte und einheitliche Feststellung in Fällen untergeordneter Bedeutung unterbleiben. Hierbei ist nicht die Höhe der Einkünfte oder Besteuerungsgrundlagen maßgeblich, sondern ob und inwieweit entweder eine ungleichmäßige Besteuerung oder aufwendige Ermittlungen in den Steuerfestsetzungsverfahren drohen. Ein Feststellungsverfahren so...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 3. Gesamtobjekte

Die Regelungen in § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO ermöglichen eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Gesamtobjekten. Ein Gesamtobjekt liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen mehreren Personen getrennt zuzurechnen sind und diese Personen bei der Planung, Herstellung, Erhaltung o...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

Leitsatz 1. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Gestalt einer – eine Betriebsverpachtung überlagernden – Betriebsaufspaltung ausübt, unterliegt mit dem Ende der Betriebsaufspaltung als gewerblich geprägte Personengesellschaft weiterhin der Gewerbesteuer. 2. Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist zwar kein G...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Gebäude des Privatvermögens ohne anteilige Übertragung des Finanzierungsdarlehens

Leitsatz Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt ohne die Finanzierungsdarlehen anteilig mit zu übertragen, so kann er künftig die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen. Sachverhalt Der Steuerpflichtige übertrug mit notariellem Vertrag vom 14.6.2019 als Alleineigentüme...mehr

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Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften

Kommentar Die OFD Frankfurt hat sich zur Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften geäußert. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Bei einer langfristig angelegten Vermietung wird eine Einkunftserzielungsabsicht regelmäßig unterstellt, so dass auch Verluste vom Finanzamt anerkannt we...mehr

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Nießbrauch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Zusammenfassung Überblick Durch den Nießbrauch an einem Grundstück wird einem Dritten, dem Nießbrauchsberechtigten, das Recht eingeräumt, sämtliche Nutzungen des Grundstücks zu ziehen. Der Nießbraucher kann das Grundstück selbst nutzen, er kann es aber auch vermieten und verpachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Grundlagen des Nießbrauchs finden sich im Zivilrec...mehr

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Nießbrauch bei Einkünften a... / 1.1 Einkommensteuerlich relevante Nutzungsverhältnisse

Einkommensteuerrechtlich können sowohl dem Nießbraucher als auch dem Eigentümer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt. ...mehr

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Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.5.2 Entgeltlich bestellter Nießbrauch

Beim entgeltlich bestellten Nießbrauch ist das für die Bestellung des Nießbrauchs gezahlte Entgelt beim Eigentümer grundsätzlich im Jahr des Zuflusses als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[2] Dabei ist es unerheblich, ob der Nießbraucher aus der Vermietung des Grundstücks Einkünfte erzielt oder nicht. Praxis-Tipp Verteilung der Einnahmen möglich Bei einer na...mehr

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Nießbrauch bei Einkünften a... / 5.2.2 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Löst der Eigentümer einen entgeltlich bestellten Zuwendungsnießbrauch ab, sind die Zahlungen bei ihm im Jahr der Verausgabung[1] als negative Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen. Ist das für die Bestellung des Nießbrauchs gezahlte Entgelt auf mehrere Jahre verteilt worden[2] und ist der Verteilungszeitraum im Jahr der Ablösung des Zuwendungsnießbrauchs noch ...mehr

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Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.6.3 Zugewendetes obligatorisches Nutzungsrecht

Die Zuwendung eines obligatorischen Nutzungsrechts ist folgendermaßen steuerlich zu beurteilen: Behandlung beim Nutzenden[1] Der Nutzungsberechtigte hat die Einnahmen aus der Vermietung des Grundstücks zu versteuern. Im Gegenzug darf er die vertraglich übernommenen und von ihm getragenen Aufwendungen einschließlich des an den Eigentümer gezahlten Entgelts als Werbungskosten ab...mehr