Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Beendigung Betriebsaufspaltung

Rn. 995 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Einen Sonderfall der Betriebsaufgabe stellt die Beendigung der Betriebsaufspaltung dar. Eine Betriebsaufspaltung liegt nach der Rspr vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden (sachliche Verflechtung) und die hinter dem Betriebs- und dem Besitzunternehmen stehen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.1 Gewerblichkeit

Rz. 161 Liegen die Voraussetzungen einer personellen und sachlichen Verflechtung kumulativ vor, ist die Vermietung oder Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch das Besitzunternehmen keine (bloße) Vermögensverwaltung mehr, sondern eine gewerbliche Vermietung oder Verpachtung. Das Besitzunternehmen betreibt somit auch einen Gewerbebetrieb. Als weitere Folge der Betri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Mögliche Rechtsformen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Besitz- bzw. Betriebsunternehmen können verschiedene Rechtsformen aufweisen. Nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die – in der Praxis bevorzugt verwendeten und steuerrechtlich möglichen – Rechtsformen geben:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.4 Substanzerhaltungsverpflichtung und Sachwertdarlehen

Rz. 217a Nicht selten kommt es vor, dass in den Pachtverträgen eine sog. Substanzerhaltungsverpflichtung (auch Pachterneuerungsverpflichtung genannt) vereinbart wird. Gem. dieser vertraglichen Vereinbarung ist die Betriebsgesellschaft verpflichtet, alte oder unbrauchbar gewordene Wirtschaftsgüter durch neue Wirtschaftsgüter zu ersetzen und bei Pachtende im ursprünglichen Zus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Besteuerung der schuldrechtlichen Verträge zwischen Betriebskapitalgesellschaft und den Gesellschaftern (natürliche Personen)

Rz. 222 Bei der steuerlichen Behandlung schuldrechtlicher Verträge zwischen der Betriebskapitalgesellschaft und deren Anteilseignern gelten auf Ebene der Kapitalgesellschaft die allgemeinen Grundsätze des KSt-Rechts. Als Folge der selbstständigen Rechtsfähigkeit juristischer Personen werden schuldrechtliche Verträge zwischen ihr und ihren Anteilseignern grundsätzlich wie Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.1.2 Unbebaute und bebaute Grundstücke

Rz. 39 Die Rspr.[1] hat für bebaute und unbebaute Grundstücke[2] bisweilen eine sachliche Verflechtung angenommen: wenn das überlassene Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten ist, insbesondere wenn aufstehende Baulichkeiten für Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet sind (zu denken ist hierbei insbesondere an Fabrikationsgrundstücke) wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Besteuerung der schuldrechtlichen Verträge zwischen Besitzpersonengesellschaft/Besitzeinzelunternehmung und den beteiligten natürlichen Personen

Rz. 218 Neben dem Gesellschaftsvertrag bestehende schuldrechtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Besitzpersonengesellschaft (und anderen ihr gleichstehenden Gesamthandsgemeinschaften) und ihren Gesellschaftern werden nach den für Mitunternehmer geltenden Grundsätzen der Besteuerung unterworfen; sie beziehen folglich gewerbliche Einkünfte i. S. v. § 15 EStG, die auch der G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.2 Nachträgliche Erfassung der Betriebsaufspaltung und rückwirkende Korrektur

Rz. 229 Das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung wird oft rechtsfehlerhaft zunächst nicht erkannt. Vielfach wird das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung erst im Anschluss an die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung festgestellt und erkannt, sodass nachträglich und damit rückwirkend eine Betriebsaufspaltung angenommen werden muss, soweit die steuerlichen Veranlagung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.1 Zeitpunkt der Entstehung

Rz. 225 Die Betriebsaufspaltung gilt in dem Zeitpunkt als entstanden, zu dem die sachliche und personelle Verflechtung kumulativ vorliegen.[1] Dabei ist es für die steuerliche Beurteilung ohne Bedeutung, ob die Voraussetzungen zur Annahme einer Betriebsaufspaltung bewusst oder unbewusst herbeigeführt wurden. Rz. 226 Bei der echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) fällt der Zeitpu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten, Besonde... / 8.4 Erbbaurecht

Bei dem Erwerb des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht" fallen unter die Anschaffungskosten der entrichtete Kaufpreis für das Erbbaurecht, die Grunderwerbsteuer, Maklerprovision (soweit angefallen), Notar- und Gerichtskosten. Der in einem Einmalbetrag gezahlte Erbbauzins oder vorausgezahlte Erbbauzinsen gehören nicht zu den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht". Hierb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3 Exkurs: Grundlagen des Optionsmodells

Rz. 258d Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im BGBl veröffentlicht,[1] das Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die KSt-Besteuerung (erstmals) angewandt werden soll, unw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.2 Besitzgesellschaft bzw. -gemeinschaft

Rz. 179 Zum notwendigen Betriebsvermögen der Besitzpersonengesellschaft bzw. -gemeinschaft (für den Fall einer Bruchteilsgemeinschaft als Besitzgesellschaft im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vgl. Rz. 264) gehören grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens, einschließlich der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft (vgl. Rz. 185 f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.1 Grundtatbestand

Rz. 27 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn die von einer Einzelperson, einer Gemeinschaft oder einer Personengesellschaft betriebene Vermietung und Verpachtung (Besitzunternehmen) die Nutzungsüberlassung zumindest einer wesentlichen Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft (Betriebsgesellschaft) zum Gegenstand hat und ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 52 Der Tatbestand des § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG i. d. F. des Gesetzes v. 19.12.2008[1] ersetzt für Vergütungen, die nach dem 31.12.2008 zufließen, den Tatbestand des § 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG (§ 52 Abs. 58a S. 1 EStG). Der Tatbestand ist durch die Neufassung der Vorschrift im Wesentlichen unverändert geblieben. Die Neuregelung hat lediglich 2 Änderungen gebracht. So wurde de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.3 Übergang des Geschäftswerts auf die Betriebsgesellschaft

Rz. 245 Ob und unter welchen konkreten Voraussetzungen bei Begründung einer (echten) Betriebsaufspaltung der im bisherigen Unternehmen entstandene Geschäftswert auf die Betriebsgesellschaft (einheitlich) übergeht, kann nicht schematisch beantwortet werden, sondern ist vielmehr anhand des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.[1] Der BFH[2] geht von der Einheit des Firmenwerts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.4 Einbringung eines Teilbetriebs

Rz. 250 Als zumindest mit dem Erfordernis der sachlichen Verflechtung beim Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung regelmäßig unvereinbar erscheint auf den ersten Blick die Einbringung eines Teilbetriebs[1] nach § 20 UmwStG.[2] Dies folgt aus dem Umstand, dass die Einbringung eines Teilbetriebs die Einbringung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen voraussetzt[3], während ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.3 Beherrschungsidentität trotz Einstimmigkeitsabrede

Rz. 109 Trotz Einstimmigkeitsabrede in der Besitzgesellschaft bzw. -gemeinschaft kann Beherrschungsidentität und damit personelle Verflechtung bestehen, wenn[1] das Besitzunternehmen durch eine Person oder Personengruppe faktisch beherrscht wird (Rz. 134ff.). Rechtsmissbrauch i. S. v. § 42 AO vorliegt[2] es sich bei dem Nur-Besitzgesellschafter um eine Kapitalgesellschaft hande...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5 Besonderheiten bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rz. 259 Die von der Rspr. entwickelten Grundsätze für den Grundfall[1] der Betriebsaufspaltung gelten in analoger Weise auch bei Vorliegen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung [2], sodass auf die obigen Ausführungen grundsätzlich verwiesen werden kann. So ist eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung dann gegeben, wenn einerseits eine personelle sowie sachliche V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / 2. Leistungsverhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

Mietverhältnisse: Besonderheiten ergeben sich auch bei der Betrachtung von Mietverhältnissen zwischen vermögensverwaltenden Personengesellschaften und Gesellschaftern. Überlässt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ihrem Gesellschafter – z.B. aufgrund eines schuldrechtlichen Vertrages – eine Immobilie, ergeben sich durch § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO auf Ebene des Gesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / 1. Gewerbliche Abfärbung/Infektion (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG)

Die gewerbliche Abfärbung begründet für die vermögensverwaltende Personengesellschaft die Gefahr, dass die Einkünfte in vollem Umfang als gewerbliche Einkünfte gelten. Unter welchen Voraussetzungen diese in der Praxis regelmäßig nicht gewollte Folge eintritt, regelt § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. Danach gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unte...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Anschaffungsnahe Aufwendungen / 5 Einzelfragen aus der Rechtsprechung

Aufgrund der erheblichen Gewinnauswirkung von einerseits Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen (als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben) und andererseits anschaffungsnahen Herstellungskosten, kommt es immer wieder zu Verfahren vor den Finanzgerichten und dem BFH. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigen Entscheidungen in der Rechtsprechung der...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.6.3 Umsatzsteuer

Besondere Regelungen Der Zwangsverwalter hat auch eine mögliche Umsatzsteuerpflicht zu beachten. So kann der Verwalter umsatzsteuerpflichtig sein, weil es sich um eine Vermietung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit handelt (§ 21 Abs. 3 EStG), der Schuldner gemäß § 9 UStG optiert hat, der Verwalter einen Betrieb führt.[1] Differenzierung Unterliegen der Zwangsverwaltung Einkünft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in Gemeinschaft... / 1.2 Wesen und Voraussetzungen

Berechtigung Voraussetzung der Gemeinschaft ist die Berechtigung zu ideellen Bruchteilen i. S. v. § 741 BGB. Ausgangspunkt für die Annahme einer Gemeinschaft ist daher ein Recht, das den Beteiligten gemeinschaftlich zusteht. Meist liegen der Berechtigung vertragliche Vereinbarungen zugrunde.[1] So führt der gemeinschaftliche Erwerb und die rechtsgeschäftliche Begründung gemei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Einkommensanforderungen

Einkommensgrenze: ab 100.000 EUR Auch wenn alle weiteren Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung vorliegen, erfolgt eine Darlehensgewährung nur dann, wenn der Antragsteller die Einkommensgrenzen einhält und sich die Finanzierung leisten kann. Die Einkommensgrenzen sind recht einfach gestaltet. Bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften darf die Summe de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Management Sum... / 2 Wer ist betroffen?

Hinweis Einzelinkassovereinbarungen Die gute Nachricht: Alle Wohnungsunternehmen, die ihre Medienversorgung ausschließlich über Versorgungs- bzw. Einzelinkassovereinbarungen organisiert oder darauf umgestellt haben und bei denen Mieter die TV-Versorgung und weitere Telekommunikationsleistungen ausschließlich direkt mit dem Diensteanbieter abrechnen, sind nicht unmittelbar bet...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 3.2.1 Ordnungsgemäße Verwaltung

Bestandserhaltung Der Zwangsverwalter hat das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Er muss alle beschlagnahmten Ansprüche geltend machen und die für die Verwaltung entbehrlichen Nutzungen und Zubehörstücke in Geld umsetzen (§ 152 Abs. 1 ZVG). M...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 5.2.3 Vergütung nach Zeitaufwand

Abweichende Berechnung § 19 ZwVwV lässt eine Vergütung nach Zeitaufwand in den Fällen zu, in denen die verwalteten Grundstücke nicht durch Vermietung oder Verpachtung genutzt werden, mithin mangels geschuldeter Miet- oder Pachtzinsen die Grundregel des § 18 ZwVwV nicht einschlägig ist. In diesem Fall erhält der Verwalter für jede aufgewendete Stunde eine Vergütung zwischen 35...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 9 Grundbesitz für Zwecke eines Krankenhauses (Nr. 6)

Rz. 53 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG für Grundbesitz, der für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, hängt sowohl von objektiven als auch von subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen ab. Nach § 4 Nr. 6 S. 1 GrStG setzt die Befreiung zunächst voraus, dass der Grundbesitz – objektiv – für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, und das Krankenhaus in dem KJ, das dem...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Künftige Finan... / 3.2 Netzpacht/Netzmiete

Bei einer Vermietung oder Verpachtung von Telekommunikationsnetzen räumt der Verpächter (Wohnungsunternehmen) als Eigentümer des Gebäudenetzes einem NE 3- oder NE 4-Betreiber als Pächter das Recht ein, für einen begrenzten Zeitraum den Netzbetrieb zu übernehmen. Hierbei sind folgende Konstellationen in der Praxis zu unterscheiden: In der Regel wird vereinbart, dass der Netzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbraucherdarlehen / 1 Voraussetzungen

§§ 491 ff. bis 505e BGB regeln Verbraucherdarlehensverträge. Verbraucherdarlehensverträge sind Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge.[1] Ein Allgemein-Verbraucherdarlehen (§ 491 Abs. 2 Satz 1 BGB; im folgenden "Verbraucherdarlehen") ist ein "normaler" Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbrauc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einheitlichkeit der Leistung bei Vermietung eines Gebäudes mit Betriebsvorrichtungen

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um den Ausschluss der Steuerbefreiung bei der Vermietung von Grundstücken bezogen auf Betriebsvorrichtungen/Maschinen gem. Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL. Der BFH fragte den EuGH: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gem. Art. 135 Abs. 2 Buchst. c ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.2 Vermögensverwalter und Treuhänder

Die diesem Personenkreis nach § 4 Nr. 4 StBerG zustehende Beratungsbefugnis geht nicht soweit, dass sie einem als Hausverwalter tätigen Immobilienmakler die Erstellung der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung sowie der Umsatzsteuererklärung für die Wohnungseigentümer erlaubt; allerdings soll der Hausverwalter dazu befugt sein, über Abschreibungsmöglichkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.5 Berufsvertretungen

Unter Berufsvertretungen, die nach § 4 Nr. 7 StBerG beschränkt Hilfe in Steuersachen leisten dürfen, sind Zusammenschlüsse von Angehörigen eines bestimmten Berufs, Berufs- oder Wirtschaftszweigs zur Förderung und Vertretung gemeinsamer Interessen auf fachlichem, beruflichem oder wirtschaftspolitischem Gebiet zu verstehen.[1] Hierzu zählen u. a. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.7.1 Beratungsbefugnisse

Die in § 4 Nr. 11 StBerG geregelten Beratungsbefugnisse der Lohnsteuerhilfevereine gegenüber ihren Mitgliedern betreffen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1 EStG, Einkünfte aus Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr. 1a EStG und Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen nach § 22 Nr. 5 EStG, nicht die Einkünfte aus L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Zur Identität... / 1 Tatbestand

A. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Einnahmen (2008) bzw. Aufwendungen (2009 bis 2012) aus einem Swap-Geschäft in den Streitjahren (2008 bis 2012). Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die X und Y GbR Grundstücksgemeinschaft. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) soll diese aus einer Erbengemeinschaft hervorgegangen sein. Die Gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Zur Identität... / 2 Gründe

B. Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO). I. Gegenstand des Verfahrens sind neben den in den angefochtenen Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen zur Höhe eines laufenden Gesamthandsgewinns 2008 bei den Einkünften aus Gewer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.2 Ertrags- oder Aufwendungszuschüsse

Zuschüsse gehören nur dann zu den Ertrags- oder Aufwendungszuschüssen und sind sogleich als Einnahmen i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu behandeln, wenn sie eine Gegenleistung z. B. für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung des Grundstücks darstellen oder bei einer Mietpreisbindung oder einem Belegungsrecht rechtlich und wirtschaftlich mit der Gebrauchs- oder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.4 Sonstige Zuschüsse

Wiederkehrende Zuschüsse sind zu versteuern.[1] Soweit sie nicht unter eine Befreiungsregelung des § 3 EStG fallen, sind sie vom Empfänger zu versteuern, wenn sie der unbeschränkt steuerpflichtige Geber als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen kann.[2] Alterssicherung der Landwirte Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.1 Investitionszuschüsse

Zuschüsse zur Finanzierung von Baumaßnahmen aus öffentlichen oder privaten Mitteln, die keine Mieterzuschüsse sind, gehören grundsätzlich nicht zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Investitionszuschüsse sind von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen [2]; die Möglichkeit, sie sogleich als Einnahmen zu erfassen, besteht im außerbetrieblichen Bereich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.2 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises im Weg der Schätzung

Für die Schätzung des Werts des Grund und Boden- sowie des Gebäudeanteils kann nach der Rechtsprechung des BFH die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19.5.2010 in der geänderten Fassung v. 14.7.2021 [1] herangezogen werden, denn sie enthält anerkannte Grundsätze für die Schätzung von Verkehrswerten von Grundstücken. In der Praxis gelten diese Bewertungsvorsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Zinszahlungen an vom Steuerpflichtigen beherrschte Stiftung

Zinszahlungen auf Darlehen, die von einem Angehörigen oder einer von dem Steuerpflichtigen beherrschten juristischen Person gewährt werden, sind nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn die zugrunde liegenden Vereinbarungen den Grundsätzen der steuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehöri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / aa) Steuerrechtssubjekt

Nach der BFH-Rechtsprechung ist eine Personengesellschaft zwar nicht Subjekt der Einkommensteuer, aber insoweit Steuerrechtssubjekt, "als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht, welche den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind".[43] Dies gilt sowohl für die Verwirklichung/Nichtverwirklichung des Tatbestands...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vollstreckung / 3 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren ist die Insolvenzordnung (InsO) zu beachten,[1], d. h. das Insolvenzrecht geht dem Steuerrecht vor. Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, richtet sich die Geltendmachung von Steuerforderungen gegen die Insolvenzmasse nach den Regeln des Insolvenzrechts. Das Finanzamt ist dann als Steuergläubiger auch Insolvenzgläubiger. Es kann die Eröffnung des Insolven...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch / 2.8 Quoten- und Bruchteilsnießbrauch

Ein Quotennießbrauch liegt vor, wenn dem Nießbraucher ein bestimmter Anteil, die Quote, an den Einkünften aus der Sache eingeräumt wird, z. B. 40 % der Erträge eines Grundstücks. Ein Bruchteilsnießbrauch ist die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Bruchteil, insbesondere des Grundstücks.[1] In solchen Fällen erzielen Nießbraucher und Eigentümer häufig nebeneinander Einkünf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.2 Unentgeltlich bestellter Nießbrauch

Die i. d. R. zwischen nahen Angehörigen anzutreffende unentgeltliche Nießbrauchsbestellung führt zum Übergang der Nutzungsbefugnis auf den Nießbraucher. Bei einem vermieteten Grundstück tritt der Nießbraucher in die Rechtsstellung des Eigentümers als Vermieter ein.[1] Dies hat zur Folge, dass die Einkunftserzielung und damit auch die Möglichkeit des Werbungskostenabzugs al...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch / 2.4 Sicherungsnießbrauch

Ein Sicherungsnießbrauch liegt vor, wenn die Vereinbarung des dinglichen Nutzungsrechts lediglich dazu bestimmt ist, die dem Berechtigten versprochenen Leistungen dinglich abzusichern, ohne dass der Berechtigte selbst auf Art und Umfang Einfluss nehmen kann. Da ein derartiges Nutzungsrecht nicht ausgeübt wird, bleibt es einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.[1] Der Sicherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbehaltsnießbrauch: Entge... / 2 Entgeltliche Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs

Wird der Nießbrauch später entgeltlich abgelöst, beseitigt der Übernehmer die Beschränkung seiner Eigentumsbefugnisse und verschafft sich hierdurch die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück. Die Aufwendungen für die Ablösung des Nießbrauchsrechts sind Anschaffungskosten für den Vermögensgegenstand "Grundstück". Dies bedingt zwingend die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch / 1.2 Steuerrechtliche Wirksamkeit

Nießbrauchsvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie klar vereinbart, ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt werden. Dies setzt zunächst die bürgerlich-rechtlich wirksame Begründung eines Nutzungsrechts voraus.[1] An einer tatsächlichen Durchführung fehlt es, wenn äußerlich alles beim Alten bleibt und lediglich die Erträge...mehr