Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustrücktrag

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollverzinsung bei Verlustrücktrag

Leitsatz Unterbleibt die Änderung eines Steuerbescheids, weil der Erhöhung der Bemessungsgrundlage ein zwischenzeitlich festgestelltes Verlustrücktragspotential gegenübersteht, sind gleichwohl Nachzahlungszinsen festzusetzen. Sachverhalt Wird eine Steuerfestsetzung geändert, ergibt sich der für die Festsetzung von Nachzahlungszinsen maßgebende Unterschiedsbetrag (§ 233a Abs. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verzinsung bei Unterschiedsbetrag von null

Leitsatz Ein Steueranspruch ist auch dann gem. § 233a AO zu verzinsen, wenn sich infolge der Berücksichtigung eines Verlustrücktrags keine Abweichung zwischen der neu festgesetzten und der zuvor festgesetzten Steuer ergibt. Normenkette § 233a AO Sachverhalt Der Kläger, ein Verein, gab für das Streitjahr 2000 zunächst keine KSt-Erklärung ab. Daraufhin erließ das FA einen KSt-Be...mehr

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Verzinsung bei Unterschiedsbetrag von Null

Leitsatz Ein Steueranspruch ist auch dann gemäß § 233a AO 1977 zu verzinsen, wenn sich infolge der Berücksichtigung eines Verlustrücktrags keine Abweichung zwischen der neu festgesetzten und der zuvor festgesetzten Steuer ergibt. Sachverhalt Ein Verein (V) wurde für das Jahr 2000 zunächst im Schätzungswege zur Körperschaftsteuer veranlagt, wobei das Finanzamt von einem Einkom...mehr

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Verzinsung bei Unterschiedsbetrag von Null

Leitsatz Ein Steueranspruch ist auch dann gemäß § 233a AO zu verzinsen, wenn sich infolge der Berücksichtigung eines Verlustrücktrags keine Abweichung zwischen der neu festgesetzten und der zuvor festgesetzten Steuer ergibt. Sachverhalt Der Verein V wurde für das Jahr 2000 zunächst im Schätzungsweg zur Körperschaftsteuer veranlagt, wobei das Finanzamt von einem Einkommen in H...mehr

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Keine Zinsen bei Null-Festsetzung aufgrund eines Verlustrücktrags

Leitsatz Führt ein Verlustrücktrag zu einer Steuerfestsetzung von Null, entstehen mangels Liquiditätsvorteils keine Zinsen (§ 233a AO). Es ist eine Frage von Säumniszuschlägen, nicht von Zinsen, wenn für den Zeitraum zwischen der Bekanntgabe des ursprünglichen Steuerbescheides bis zur Bekanntabe des aufgrund des Verlustrücktrags geänderten Bescheides eine Zahlungsverpflichtu...mehr

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Verlustfeststellungsbescheid kann noch nach Ablauf der Antragsfrist zur Einkommensteuerveranlagung ergehen

Leitsatz Ein erstmaliger Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG kann bis zum Ablauf der Feststellungsfrist auch dann noch ergehen, wenn eine Veranlagung zur ESt vom FA wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG bestandskräftig abgelehnt worden ist. Normenkette § 10d, § 46 Abs. 2 EStG Sachverhalt Die Klä...mehr

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Kein unterschiedlicher Steuersatz für Betriebsstätte und Tochtergesellschaft

Leitsatz 1. Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) und Art. 8 EG-Vertrag (jetzt Art. 48 EG) stehen einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, wonach die Gewinne einer Zweigniederlassung einer Gesellschaft, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, mit einem höheren Steuersatz belastet werden als die Gewinne einer Tochter...mehr

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Keine Verzinsung ohne Unterschiedsbetrag bei geänderter Steuerfestsetzung

Leitsatz Ergibt sich in einem geänderten Steuerbescheid kein Unterschiedsbetrag im Sinne von § 233a Abs. 3 AO, so ist für eine Zinsfestsetzung kein Raum. Bei einer geänderten Steuerfestsetzung, bei der der Inhalt einer nachgereichten Steuererklärung steuererhöhend zu berücksichtigen und gleichzeitig der Verlustrücktrag aus dem Folgejahr einzubeziehen ist, so dass sich beides...mehr

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Verrechenbare Verluste i.S.d. § 23 EStG nicht gesondert festzustellen

Leitsatz Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu ?entscheiden; ein gesondertes Feststellungsverfahren sieht die Vorschrift nicht vor (entgegen BMF, Schreiben vom 5.10.2000, IV C 3 – S 2256 – 263/00, BStBl I 2000, 1383, Tz. 42). Normenk...mehr

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Beschränkung des Verlustvortrags verfassungsmäßig

Leitsatz Gegen die in §10d Abs.2 i.V.m. §2 Abs.3 EStG angeordnete Beschränkung des Verlustvortrags bestehen bei summarischer Prüfung keine ernstlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Sachverhalt Das Finanzamt berücksichtigte bei der Einkommensteuerveranlagung 2002 einen zum 31.12.2001 gesondert festgestellten verbleibenden Verlustabzug nicht – wie von S beantragt – in voller...mehr

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Beschränkung des Verlustvortrags ist verfassungsgemäß

Leitsatz Gegen die in § 10d Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 EStG angeordnete Beschränkung des Verlustvortrags bestehen bei summarischer Prüfung keine ernstlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. BFH Normenkette § 2 Abs. 3 EStG , § 10d Abs. 2 EStG Sachverhalt Das FA berücksichtigte bei der Einkommensteuerveranlagung 2002 des Steuerpflichtigen (S) den zum 31.12.2001 gesondert festgeste...mehr

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Soll-Verlustabzug und Offizialprinzip bei wechselnder Veranlagungsart für Ehegatten

Leitsatz 1. Der auf den 31.12.1990 festzustellende verbleibende Verlustabzug nach § 10d Abs. 3 EStG 1990 wird durch die in den Veranlagungszeiträumen bis einschließlich 1990 tatsächlich angefallenen Verluste und durch deren Verbrauch bestimmt, wie er sich bei zutreffender Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen sowie bei zutreffender Handhabung des innerperiodischen Verlustaus...mehr

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Freigrenze für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nur vor Verlustrücktrag zu prüfen

Leitsatz Die Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG a.F. (jetzt: § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG) ist vor der Durchführung eines Verlustrücktrags i.S.v. § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG a.F. (jetzt: § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG) zu berücksichtigen (entsprechend BMF, Schreiben vom 25.10.2004, BStBl I 2004, 1034, Tz. 52). Normenkette § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG , § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG Sachverhalt Die K...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Freigrenze bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften

Leitsatz Die Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG a.F. (jetzt: § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG) ist vor der Durchführung eines Verlustrücktrags i.S. von § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG a.F. (jetzt: § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG) zu berücksichtigten. Sachverhalt A erzielte 1999 u.a. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, die er durch den Rücktrag von Verlusten aus privaten Veräußerungsges...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften ab 1999

Leitsatz Die begrenzte Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 Abs. 3 S. 8 EStG ist verfassungsgemäß. Sachverhalt Der Kläger erzielte im Jahr 2000 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 EStG) durch die Veräußerung von Wertpapieren. Die Verluste wurden nicht mit den übrigen positiven Einkünften des Jahres 2000 ausgeglic...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 1999 und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften beim Umtausch von Aktien

Leitsatz Die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der 1999 geltenden Form ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. In den Fällen einer "echten Verschmelzung" führt ein Aktientausch - im Zeitpunkt des Umtauschs - nicht zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften Sachverhalt Der Kläger hatte im Kalenderjahr 1999 u. a. einen Gewinn aus privaten Veräußerungs...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verlustrücktrag bei den eigenen Einkünften des Kindes

Leitsatz Nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes 13.020 DM (ab 2004: 7.428 €) nicht übersteigen. Erzielt das Kind in einem Jahr positive Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und im folgenden Jahr negative Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, stellt sich die Frage, ob für die Ermittlung...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Regelung über beschränkte Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften verfassungsgemäß

Leitsatz Die durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführte Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften auf Gewinne, die der Steuerpflichtige im unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat oder erzielt, verstößt nicht gegen das Gr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Berücksichtigung der Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften nach Anwendung des Verlustvor- und Verlustrücktrags

Leitsatz Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind vor Berücksichtigung der Freigrenze nach § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG mit Verlustvor- und Verlustrückträgen zu verrechnen. Sachverhalt Nachdem die Kläger, ein zusammenveranlagtes Ehepaar, in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1999 jeweils Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erklärt hatten, die vom Finanzamt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3 Die Regelung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 16 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers; die Person des Inhabers des Aktivvermögens und des Schuld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 57 Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands

Rz. 1 § 57 enthält besondere Anwendungsvorschriften für einige einkommensteuerliche Sonderregelungen. Die Vorschrift ist durch G. v. 24.6.1991 in Abs. 4 geändert und durch G. v. 25.2.1992 um einen Abs. 6 erweitert worden. Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass bestimmte Vorschriften des EStG, der EStDV und des Schutzbaugesetzes auf Tatbestände, die in dem Gebiet der ehemaligen DDR einsc...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erlass von Steuerbescheiden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Leitsatz Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und vor Abschluss der Prüfungen gemäß der §§ 176, 177 InsO dürfen grundsätzlich keine Bescheide mehr erlassen werden, in denen Besteuerungsgrundlagen festgestellt oder festgesetzt werden, die die Höhe der zur Insolvenztabelle anzumeldenden Steuerforderungen beeinflussen können. Sachverhalt Der Kläger ist Insolvenzverwalter in de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wirkungsloser "Zwangs"-Rücktrag von Verlusten bei der Hinzurechnungsbesteuerung

Leitsatz * 1. Zur Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags sind die Einkünfte aus passivem Erwerb um Verluste zu kürzen, die bei Einkünften entstanden sind, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist. Dies geschieht vor der Kürzung des Hinzurechnungsbetrags um ausgeschüttete Gewinnanteile gem. § 11 Abs. 1 AStG. 2. Da § 10d EStG für die Hinzurechnungsbesteuerun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine unzulässige Rückwirkung der Regelungen über den Zinslauf bei Verlustabzügen

Leitsatz 1. Der auf einem Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch entsteht erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist (Anschluss an BFH, Urteil vom 6.6.2000, VII R 104/98, BStBl II 2000, 491). 2. Die Anwendung des durch das JStG 1997 vom 20.12.1996 eingeführten § 233a Abs. 2a AO auf nach dem 31.12.1995 entstandene...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zeitpunkt der Verkündung eines Steuergesetzes

Leitsatz Das JStG 1997 vom 20.12.1996 ist durch Ausgabe des BGBl am 27.12.1996 verkündet worden. Normenkette Art. 82 GG , § 10d EStG , § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO , § 233a Abs. 2a AO , Art. 97 § 15 Abs. 8 EGAO Sachverhalt Das FA hatte zunächst Nachzahlungszinsen zur ESt 1995 i.H.v. 335 DM bestandskräftig festgesetzt. Am 18.3.1998 erließ es auf Antrag der Klägerin einen nach § ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückgängigmachung eines Verlustabzugs als Folge einer Änderung nach § 174 Abs. 4 AO innerhalb der Jahresfrist

Leitsatz Wird ein bestandskräftiger Steuerbescheid, für den die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, nach § 174 Abs. 4 AO 1977 innerhalb der Jahresfrist dergestalt geändert, dass nunmehr kein nicht ausgeglichener Verlust mehr besteht, so ist innerhalb der Jahresfrist des § 174 Abs. 4 Satz 3 AO 1977 der Steuerbescheid des Verlustrücktragsjahres gemäß § 10d Satz 2 EStG a.F. zu än...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide nach § 174 Abs. 4 AO und § 10d Abs. 2 EStG a.F.

Leitsatz (amtlich) Wird ein bestandskräftiger Steuerbescheid, für den die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, nach § 174 Abs. 4 AO 1977 innerhalb der Jahresfrist dergestalt geändert, dass nunmehr kein nicht ausgeglichener Verlust mehr besteht, so ist innerhalb der Jahresfrist des § 174 Abs. 4 Satz 3 AO 1977 der Steuerbescheid des Verlustrücktragsjahres gemäß § 10d Satz 2 EStG ...mehr

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Prozesszinsen auf die nach Rücktrag eines Verlusts erstattete Einkommensteuer

Leitsatz Der während eines gerichtlichen Verfahrens ergehende und zur Erledigung des Rechtsstreits führende Feststellungsänderungsbescheid ist als Grundlagenbescheid bei der Ermittlung eines Verlustrücktrags nach § 10d Satz 2 EStG bindend und begründet für die durch den Verlustrücktrag ausgelöste Erstattung von Einkommensteuer einen Anspruch auf Prozesszinsen gem. § 236 Abs....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.1 Bindung bei Verlustrücktrag (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 47 Der Körperschaftsteuerbescheid ist hinsichtlich des (fiktiv festgestellten) Einkommens bindend für den Bescheid über die Feststellung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals (vgl. Rz. 32). Ist das Einkommen negativ (Verlust), entfaltet der Körperschaftsteuerbescheid darüber hinaus nach Abs. 2 Nr. 2 Bindungswirkung für den Körperschaftsteuerbescheid desjenigen J...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 4.4 Die Verwendungsfiktion bei Änderung der Gliederung

Rz. 42 Werden für einen Veranlagungszeitraum erstmals die Körperschaftsteuerfestsetzung und eine Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals vorgenommen, richtet sich die Reihenfolge der Verwendung zwangsläufig nach den Teilbeträgen, die in der Ursprungsgliederung enthalten sind. Wird die ursprüngliche Körperschaftsteuerfestsetzung — aus welchen Gründen auch immer — geändert...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.2.2.1 Das zu versteuernde Einkommen

Rz. 32 Nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ist der Körperschaftsteuerbescheid bindend hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens; dieses zu versteuernde Einkommen wird im Körperschaftsteuerbescheid fingiert festgestellt. Definiert ist das zu versteuernde Einkommen in § 7 Abs. 2; es handelt sich um das Einkommen i.S.d. § 8 Abs. 1, vermindert um Freibeträge. Für Anrechnungskörpersch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.3 Einzelheiten der Bindungswirkung von Verlustfeststellung, Körper- schaftsteuerbescheid und Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals

Rz. 56 In Fällen des Verlustabzugs sind drei Bescheide zu berücksichtigen, die gegenseitige Bindungswirkung entfalten, nämlich der Bescheid über den verbleibenden Verlustabzug nach § 10d Abs. 4 EStG, der Körperschaftsteuerbescheid und der Bescheid über die Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals. Im Einzelnen ergeben sich hierbei folgende Abhängigkeiten: Ist das Einkommen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.4.3 Abstimmung des verwendbaren Eigenkapitals mit der Steuerbilanz

Rz. 63 Nach § 29 Abs. 1 muss die Summe des verwendbaren und des übrigen Eigenkapitals (gesamtes Eigenkapital) grundsätzlich dem in der Steuerbilanz ausgewiesenen Betriebsvermögen entsprechen. Wenn dies auch nur ein Grundsatz ist und das Eigenkapital i.S.d. § 29 in mehreren Punkten von dem Steuerbilanzkapital abweicht, kann es doch auf das Steuerbilanzkapital zurückgeführt we...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erstattungsanspruch aus einem Verlustrücktrag entsteht erst mit Ablauf des Verlustentstehungsjahr

Leitsatz 1. Der auf einem Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch entsteht nicht schon mit Ablauf des Jahres des Verlustabzugs, sondern erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist. 2. Eine vor Ablauf des Verlustentstehungsjahres bei dem FA eingehende Anzeige über die Abtretung der auf einem Verlustrücktrag beruhe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.2.4.2 Steuerlich abziehbare Verluste

Rz. 127 Es handelt sich um das negative Jahresergebnis, das zu einem negativen Einkommen führt. Die Behandlung dieser Verluste in der Gliederungsrechnung ist in § 33 geregelt. Danach wird ein nach den steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelter Verlust als Negativbetrag in das EK 02 eingestellt. Die mit dem Verlust verbundene Verminderung an Eigenkapital wird dahe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.2.1 Das Einkommen unterliegt nur einem Steuersatz

Rz. 78 Unterliegt das Einkommen in voller Höhe dem Steuersatz von 40 % und ermäßigt sich die Körperschaftsteuer nicht durch den Abzug von Steuerermäßigungen, ergibt sich ein originärer Zugang zum EK 40. Der Primärzugang ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Einkommen einerseits und der darauf entfallenden Körperschaftsteuer andererseits. Dabei ist die Körpersch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 9.2 Leg-ein-hol-zurück-Verfahren

Rz. 175 Fehlbeträge in der Bilanz werden in der Gliederungsrechnung in aller Regel als Negativbetrag im EK 02 dargestellt. Ein negatives EK 02 kann durch Verluste (vgl. § 33 Rz. 6) oder dadurch entstehen, dass eine Kapitalgesellschaft Gewinnausschüttungen — insbesondere verdeckte Gewinnausschüttungen — vornimmt, die das verwendbare Eigenkapital nach Änderung der Körperschaft...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.1.2 Die effektive Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 112 Ist in einem nicht von der Körperschaftsteuer befreiten ausländischen Einkommensteil anrechenbare ausländische Körperschaftsteuer enthalten, die mindestens so hoch ist wie die sich für diesen Einkommensteil ergebende positive inländische Körperschaftsteuer, wird der ausländische Einkommensteil durch Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer von inländischer Kör...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 8 Gliederungsrechnung, wenn zwei Wirtschaftsjahre in einem Veranlagungszeitraum enden

Rz. 213 Keine besonderen Bestimmungen enthält das Gesetz für den Fall, daß in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre enden. Dies kann nur der Fall sein, wenn eines der beiden Wirtschaftsjahre ein Rumpfwirtschaftsjahr ist (vgl. § 7 Rz. 28). Auch in diesem Fall gilt die Regelung des Abs. 1, daß auf den Schluß jeden Wirtschaftsjahres eine Gliederungsrechnung aufzustell...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 1.3.2 Änderungen durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1988

Rz. 7 Durch das Steuerreformgesetz 1990 vom 25.7.1988[1] ist der Steuersatz der Tarifbelastung ab dem Vz 1990 von 56 % auf 50 % herabgesetzt worden. Dadurch konnte EK 56 letztmalig im Vz 1989 neu entstehen; für die Vz 1990—1993 entstand nur noch EK 50. Während einer Übergangszeit bestand das EK 56 weiter; Ausschüttungen konnten nach der Ausschüttungsreihenfolge aus dem EK 56 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 10 Aufteilung nach Verlustrücktrag

Rz. 85 Wird laufender steuerlicher Gewinn um einen Verlustabzug gem. § 10d EStG aus einem vorangegangenen Veranlagungszeitraum vermindert ("Verlustvortrag"), ergeben sich bei der Aufteilung keine besonderen Probleme. Für das Abzugsjahr wird nur eine Körperschaftsteuerveranlagung durchgeführt. Die Berechnung der Körperschaftsteuer und die Aufteilung gem. § 32 wird von Anfang ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.3 Zuordnung bei Verlustabzug (Verlustrücktrag)

3.3.3.1 Es ergibt sich kein positives Einkommen Rz. 31 Ist der positive Gesamtbetrag der Einkünfte gem. § 10d EStG um einen Verlustabzug (Verlustrücktrag) zu vermindern und ergibt sich dadurch ein Einkommen von 0 DM, mündet der ausländische Einkommensteil einschließlich der in ihm enthaltenen ausländischen Steuer wie in den Fällen des Verlustausgleichs voll in das EK 02 ein. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.3.1 Es ergibt sich kein positives Einkommen

Rz. 31 Ist der positive Gesamtbetrag der Einkünfte gem. § 10d EStG um einen Verlustabzug (Verlustrücktrag) zu vermindern und ergibt sich dadurch ein Einkommen von 0 DM, mündet der ausländische Einkommensteil einschließlich der in ihm enthaltenen ausländischen Steuer wie in den Fällen des Verlustausgleichs voll in das EK 02 ein. Die ausländische Steuer ist deshalb vom EK 02 a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.3.2 Es ergibt sich ein positives Einkommen

Rz. 32 Ergibt sich nach Verlustabzug (Verlustrücktrag) ein positives Einkommen, ist aber die anzurechnende ausländische Körperschaftsteuer mindestens so hoch wie die auf den ausländischen Einkommensteil entfallende inländische Körperschaftsteuer, ergibt sich für den ausländischen Einkommensteil keine positive Belastung mit inländischer Körperschaftsteuer. Soweit die ausländi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfahrensfehler bei Berücksichtigung eines Verlustvortrages ohne entsprechenden Grundlagenbescheid

Leitsatz Das Finanzgericht (FG) verstößt gegen die Grundordnung des Verfahrens, wenn es bei der Einkommensteuerveranlagung 1991 einen verbleibenden Verlustabzug aus früheren Jahren berücksichtigt, der vom FA nicht gesondert festgestellt wurde. Nach der für die Beurteilung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, maßgebenden Auffassung des FG war der von den Klägern begehrte Verlu...mehr

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Veranlagungswahlrecht von Ehegatten bei Verlustrücktrag

Leitsatz Ist der Einkommensteuerbescheid wegen Verlustrücktrags zu ändern (§ 10 d EStG), können Ehegatten grundsätzlich das Veranlagungswahlrecht (§ 26 EStG) erneut ausüben . Erleidet die bisher einkünftelose Ehefrau anlässlich des Aufbaus einer kieferorthopädischen Praxis 1987 einen Verlust (→ Verluste ), den das Finanzamt auf das Jahr 1985 zurückträgt und mit den Einkün...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verhältnis von Steuerabzugsbetrag zu Verlustrücktrag

Kommentar Ein weiteres Mal mußte der BFH eine Zweifelsfrage zu den Übergangsregelungen beim früheren DDR-Steuerrecht klären. Nach § 9 der Durchführungsbestimmungen zum Steueränderungsgesetz DDR kann von der zusammengefaßten Steuerschuld sämtlicher Steuerarten, die aus einer Tätigkeit in den neuen Ländern ab dem 2. Halbjahr 1990 erzielt worden sind, ein Steuerabzugsbetrag ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.4.3 Höchstbetrag des Verlustrücktrags und Festschreibung der Ausschüttungsreihenfolge bei zweijährigem Verlustrücktrag

Rz. 29 Die Beschränkung des Verlustrücktrags nach § 8 Abs. 4 und das Festschreiben der Verwendungsreihenfolge nach § 33 Abs. 3 gilt jeweils nur für dasjenige Abzugsjahr, für das die Ausschüttungsbelastung herzustellen ist (vgl. Rz. 23). Diese Regelung, die verhindern soll, daß der Verlustrücktrag nicht zu einer Entlastung von Körperschaftsteuer führt, weil Ausschüttungen vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.5.2 Ausübung des Wahlrechts zum Verlustrücktrag

Rz. 36 I.d.R. ist eine Geltendmachung des Verlustrücktrags in größtmöglichem Umfang günstig, weil dadurch die steuerliche Entlastung früher eintritt als bei einem Verlustvortrag. Die Entlastung durch den Verlustrücktrag ist kalkulierbar, während es zweifelhaft sein kann, wann in der Zukunft Gewinne in genügender Höhe erzielt werden, um die Verluste durch Verlustvortrag zur s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.3 Der Verlustrücktrag in der Gliederungsrechnung

3.3.3.1 Der einjährige Verlustrücktrag Rz. 18 Der einjährige Verlustrücktrag kann zum Tragen kommen: wenn der Verlust vor dem Veranlagungszeitraum 1982 entstanden ist und somit nur für ein Jahr zurückgetragen werden kann; bei einem ab dem Veranlagungszeitraum 1982 entstandenen Verlust, wenn das Einkommen des zweiten Veranlagungszeitraums, der dem Verlustjahr vorhergeht, 0 beträ...mehr