Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / II. Einkommensteuer

Rz. 16 Der Vorerbe versteuert das eigene Einkommen sowie die Einnahmen aus der Vorerbschaft. Hieraus können im Einzelfall Härten sowohl für Vor- als auch für Nacherben folgen. Beispiele: Vorerbe hat einen Veräußerungsgewinn voll zu versteuern, obschon ihm der Gewinn als Surrogat nicht dauerhaft verbleibt. Oder der Vorerbe nutzt einen Verlust für sich steuermindernd aus, den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Rechtslage für Erbfälle vor dem 1.1.2010

Rz. 35 Für Erbfälle vor dem 1.1.2010, die sich also noch nach altem Recht richten, gilt Folgendes: Ist der hinterlassene, belastete Erbteil geringer oder gleich der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, kommt es entscheidend auf den Umfang des zusätzlich hinterlassenen Vermächtnisses an: Wird in Summe der Wert des Pflichtteils überschritten, führt die Annahme des Vermächtnisses z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Erbscheinsverfahren

Rz. 8 Die Erbunwürdigkeit kann nicht inzident im Erbscheinsverfahren festgestellt werden.[16] Ein laufendes Verfahren wird – wenn der Zivilprozess nicht substanzlos ist – analog § 148 ZPO ausgesetzt.[17]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Schon sehr früh nach Inkrafttreten des BGB wurde § 2306 BGB als inkonsequent kritisiert[1] und als "sehr verwickelte Lösung"[2] bezeichnet. Boehmer [3] nannte § 2306[4] daher nicht ganz zu Unrecht die schwierigste Vorschrift des BGB.[5] Der Gesetzgeber regelt hier den Fall, dass der dem Pflichtteilsberechtigten hinterlassene Erbteil mit Beschränkungen oder Beschwerungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 9 Gegenstand des Bewertungsprivilegs ist die (einheitliche) Zuwendung (unter Lebenden oder von Todes wegen) eines – im Zeitpunkt des Erbfalls[55] – lebensfähigen Landguts (an einen einzigen Erwerber).[56] Eine Legaldefinition des Landgut-Begriffs enthält das Gesetz nicht.[57] Entsprechend den Regelungen des § 585 Abs. 1 S. 2 BGB setzt das Bestehen eines Landguts aber sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / II. Motive der Anordnung

Rz. 2 Typischerweise werden mit der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge folgende Zwecke verfolgt:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt den Inhalt des Inventars. Bereits aus ihrem Wortlaut ist zu schließen, dass es sich hier um eine reine Ordnungsvorschrift handelt, deren Verletzung keinen Rechtsnachteil nach sich zieht,[1] also nicht den Verlust des Rechts zur Beschränkung der Haftung. Die Unvollständigkeit des Inventars kann zum Zwecke der Ergänzung zu einer neuen Inventarfris...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Folgenachteile

Rz. 9 Zu beachten ist, dass als Wegfall der Bereicherung nicht nur die nachteiligen Folgen des konkreten Vorteilserwerbs in Betracht kommen. Vielmehr ist bei der Beurteilung, ob eine Bereicherung bzw. ein Wegfall der Bereicherung des Erbschaftsbesitzers vorliegt, die Erbschaft als Ganzes in Betracht zu ziehen.[11] Dies führt dazu, dass grundsätzlich alle Folgenachteile des E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Normzweck

Rz. 1 Gem. § 1932 BGB hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf den Voraus. Nach der Definition ist der Voraus das Vermächtnis, das dem überlebenden Ehegatten vor dem gesetzlichen Erbteil zusteht, sofern die Eheleute einen gemeinschaftlichen Haushalt geführt haben. Dieser Anspruch ist eine Folge der ehelichen Lebensgemeinschaft. Der Längstlebende soll durch den Tod des erstv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 In Ergänzung zu § 2382 BGB regelt § 2383 BGB den Umfang der Haftung des Käufers für Nachlassverbindlichkeiten und die Möglichkeiten seiner Haftungsbeschränkung. Nach dem Normzweck soll mit dem Abschluss des Kaufvertrages eine Universalsukzession des Käufers in die Passiva der Erbschaft erfolgen.[1] Die Haftung des Käufers wird im Zeitpunkt des Vertragsschlusses durch d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Trotz ihrer Stellung im Gesetz hat die Pflichtteilsbeschränkung (in guter Absicht) weder nach ihrem Sinn und Zweck noch nach den mit ihr verbundenen Rechtsfolgen etwas mit der Pflichtteilsentziehung zu tun.[1] Denn die Pflichtteilsbeschränkung hat einen fürsorglichen, aber keinen strafenden Charakter.[2] Sie führt auch nicht zum Verlust des Pflichtteilsrechts des Betro...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Aufrechnung durch Nachlassgläubiger (Abs. 1)

Rz. 6 Hat ein Nachlassgläubiger die Aufrechnung erklärt, treten die oben beschriebenen Wirkungen ein. Die Aufrechnung ist als nicht erfolgt anzusehen, sobald die Nachlasssonderung eintritt. Nur wenn der Erbe der Aufrechnung zugestimmt hat, bleibt diese wirksam. Zu Recht wird dabei darauf abgestellt, dass in der Zustimmung zur Aufrechnung eine Verfügung des Erben über die zu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Ausschluss der §§ 1973 und 1974 BGB

Rz. 4 Ein unbeschränkbar haftender Erbe ist gem. § 455 Abs. 1 FamFG nicht mehr berechtigt, das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung von Nachlassgläubigern zu beantragen. Er verliert die Ausschließungseinrede des § 1973 BGB und die Verschweigungseinrede des § 1974 BGB. Der Ausschluss gilt nach Abs. 1 S. 2 nur, wenn das Ausschlussurteil nach dem Eintritt der unbeschränkbaren ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ist dem Pflichtteilsberechtigten ein Vermächtnis hinterlassen, sind seine Reaktionsmöglichkeiten wesentlich flexibler ausgestaltet als im Falle des § 2306 BGB. Unabhängig vom Wert des Vermächtnisses, von darauf liegenden Belastungen oder sonstigen Einschränkungen hat der Pflichtteilsberechtigte stets die Wahl, das Vermächtnis anzunehmen oder auszuschlagen. Ein Verlust ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. Ein Wegfall der Versicherungsfreiheit stellt keinen personenbedingten Kündigungsgrund gemäß § 1 Abs. 2 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) dar.[1] Kann jedoch bei einer Exmatrikulation der Verlust des Studentenstatus als vertraglich vorausgeset...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Ausschluss des § 1977 BGB

Rz. 6 Die Aufrechnung eines Nachlassgläubigers gegen eine dem Erben persönlich zustehende Forderung hat entgegen § 1977 Abs. 1 BGB Bestand, weil die Nachlassgläubiger einen unbeschränkten Zugriff auf das Eigenvermögen des Erben haben. Der Ausschluss ist nach h.M. auf die Vorschrift des § 1977 Abs. 1 BGB beschränkt.[15]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Auskunftspflicht des Fiskus (S. 2)

Rz. 3 Als Ersatz dafür, dass er ein Inventar nicht errichten muss, hat das Gesetz dem Fiskus die Verpflichtung auferlegt, den Nachlassgläubigern über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen (§ 2011 S. 2 BGB). Inhaltlich geht die Auskunftspflicht dahin, dass der Fiskus ein Verzeichnis über den Nachlass (§ 260 BGB) vorlegen muss.[7] Anders als das Inventar betrifft das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Anwendungsbereich – maßgeblicher Zeitpunkt – Haftung für andere Personen

Rz. 8 Die Tatbestände des Abs. 1 S. 1 finden auch dann Anwendung, wenn der Erbe das Inventar gem. § 2004 BGB durch Bezugnahme auf ein bereits vorhandenes, in der beschriebenen Weise unrichtiges Inventar errichtet und dabei in der in Abs. 1 vorausgesetzten Absicht handelt.[23] In den Fällen des Abs. 1 S. 1 tritt der Verlust der Beschränkung der Haftung im Zeitpunkt der Einrei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Inventaruntreue, § 2005 BGB

Rz. 7 Liegen die unter den Rdn 3–6 genannten Voraussetzungen vor, kann der Erbe sein Recht zur Beschränkung der Haftung nicht (mehr) durch den fruchtlosen Ablauf einer Inventarfrist nach § 1994 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Hatte der Erbe aber bereits vor dem Zeitpunkt der Anordnung der Nachlassverwaltung bzw. vor der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens (freiwillig oder a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 11 Die Inventaruntreue nach Abs. 1 hat ebenso wie die Versäumung der Frist nach Abs. 2 die unbeschränkte Haftung des Erben zur Folge (§ 1994 Abs. 1 S. 2 BGB). Diese Sanktion tritt nach ganz h.A. bereits unmittelbar zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Erbe das ungetreu errichtete Inventar beim Nachlassgericht einreicht. Nach seiner Einreichung kann das ungetreu errichtete In...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Annahme der Erbschaft

Rz. 5 § 2142 BGB erwähnt die Annahme der Nacherbschaft nicht, es ist jedoch allg. Meinung, dass sie ebenso wie die Ausschlagung möglich ist[10] und dass auch insoweit § 1946 BGB gilt. Die Annahme der Nacherbschaft kann demnach ebenfalls bereits ab dem Erbfall erklärt werden.[11] Für eine vorgezogene Annahme besteht insofern ein Verkehrsschutzbedürfnis, als der Nacherbe seine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Voraussetzungen

Rz. 6 Es muss Pflichtteilsergänzung verlangt werden. Das Verlangen des ordentlichen Pflichtteils reicht nicht.[12] Der Anspruch muss sich an einen pflichtteilsberechtigten Erben, als Alleinerben oder Miterben, richten, wobei insoweit die abstrakte Pflichtteilsberechtigung genügt.[13] Rz. 7 Umstritten ist die Frage, wie sich ein Pflichtteilsverzicht auf das Leistungsverweigeru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Annahme führt zum Verlust des Ausschlagungsrechts und beendet damit zugleich die Schwebephase zwischen Anfall und endgültiger Zuordnung der Erbschaft zum Vermögen des Bedachten, also den Zeitraum der sog. vorläufigen Erbenstellung (vgl. § 1942 Rdn 2–4). Die Annahme ist nicht legal definiert. § 1943 BGB ist nur zu entnehmen, dass zwischen der tatsächlichen Annahmeer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Berufung zu mehreren Erbteilen (S. 1)

Rz. 2 Ist der Erbe zu mehreren Erbteilen berufen, bestimmt sich seine Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten in Ansehung eines jeden Erbteils so, wie wenn die Erbteile verschiedenen Erben gehörten. Haftet nun ein Erbe bereits unbeschränkt, kann sich für ihn bei dem neuerlichen Erwerb eines weiteren Erbteils i.S.d. S. 1 eine völlig neue Situation ergeben, und zwar die Mögl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ausschluss der §§ 1978 bis 1980 BGB

Rz. 7 Durch den Ausschluss dieser Normen wird einerseits die Verantwortlichkeit des unbeschränkbar haftenden Erben für die bis zur Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens erforderliche Verwaltung des Nachlasses und für die Unterlassung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verneint. Das ist vor dem Hintergrund zu sehen,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Rechtsmittel

Rz. 11 Die Anordnung der Nachlassverwaltung auf Antrag sämtlicher Miterben ist nicht anfechtbar (§ 359 Abs. 1 FamFG). Gegen den Beschluss, durch den dem Antrag eines Nachlassgläubigers, die Nachlassverwaltung anzuordnen, stattgegeben wird, steht jedem Miterben die Beschwerde zu (§ 359 Abs. 2 FamFG). Hat das Nachlassgericht entgegen § 2062 BGB auf Antrag eines einzelnen Miter...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Beweislast

Rz. 19 Bestreitet der (ursprüngliche) vorläufige Erbe den endgültigen Erbschaftsanfall oder beansprucht ein Dritter die Erbenstellung in Folge der (angeblichen) Ausschlagung der Erbschaft des ursprünglich vorläufigen Erben, muss dieser die Voraussetzungen der wirksamen Ausschlagungserklärung – einschließlich einer etwaigen Hemmung des Ablaufes der Ausschlagungsfrist[66] – da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Grundsätzliche Pflichtteilsberechtigung der Eltern und entfernteren Abkömmlinge

Rz. 4 Voraussetzung für das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs nach § 2303 BGB ist grundsätzlich, dass es sich bei dem Anspruchsteller um einen Abkömmling, Ehegatten/Lebenspartner oder die Eltern des Erblassers handelt. Ist diese Voraussetzung nicht – in der einen oder anderen Form – erfüllt, ist § 2309 von vornherein nicht anwendbar. Entfernter verwandte Abkömmlinge und d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Bösgläubigkeit

Rz. 2 Der Erbschaftsbesitzer ist bösgläubig, wenn er bei Beginn des Erbschaftsbesitzes weiß oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht weiß, dass er nicht Erbe geworden ist.[5] Insoweit ist der Begriff der "Kenntnis" etwas irreführend und stellt wohl ein Redaktionsversehen dar.[6] Sowohl die Vorschrift des § 990 BGB als auch § 818 Abs. 4 BGB lassen für die Haftung des Erbschaf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Unbeschränkte Haftung

Rz. 10 Der unbeschränkten Haftung für Nachlassverbindlichkeiten i.S.v. Abs. 1 S. 2 unterliegt derjenige, dessen Haftung infolge einer Inventarverfehlung nach §§ 1994 Abs. 1 S. 2, 2005, 2013 BGB unbeschränkbar geworden ist. Gleichzusetzen ist der Verlust der Haftungsbeschränkung durch Rechtsgeschäft oder Versäumen des Urteilsvorbehalts nach § 780 Abs. 1 ZPO, nicht hingegen di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Zugewinnausgleich und Pflichtteil

Rz. 16 I.R.d. gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft muss der überlebende Ehepartner sich mit einer sog. pauschalen Abgeltung eines möglichen Zugewinnausgleichsanspruchs nicht abfinden lassen. Ihm steht nach § 1371 Abs. 3 BGB die Möglichkeit zu, den Erbteil (sei es der kraft gesetzlicher Erbfolge oder der testamentarisch zugewandte Erbteil) innerhalb der Frist des...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Wie bereits erörtert, sind Studenten in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer den Nicht-Studenten gleichgestellt. Folglich gelten für sie sämtliche arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche auf Teilurlaub[1] sowie Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).[2] Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) findet ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Ausschluss des § 1975 BGB

Rz. 5 Der Ausschluss besagt nicht, dass die Nachlassverwaltung nicht mehr angeordnet und das Nachlassinsolvenzverfahren nicht mehr eröffnet werden kann. Beide Verfahren können aber bei unbeschränkbarer Haftung des Erben nicht mehr zu einer Haftungsbeschränkung führen.[12] Die Verfahren entfalten, falls sie stattfinden, ihre Trennungswirkung zugunsten der Nachlassgläubiger. D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Kombination von Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung

Rz. 16 Nach h.M. hat der Erblasser die Freiheit, Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung zu kombinieren.[34] Dies ist bspw. der Fall, wenn der Erblasser testamentarisch einem Miterben ein Grundstück aus seinem Nachlass zuwendet mit der Bestimmung, dass dafür ein festgelegter Ausgleichsbetrag an den Miterben zu zahlen ist. Dies stellt zunächst eine Teilungsanordnung (§ 2048 S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung ordnet die öffentliche Bekanntmachung der Anordnung der Nachlassverwaltung im Interesse des Schutzes des Rechtsverkehrs an. Dies ist notwendig, weil mit der Anordnung der Nachlassverwaltung der Verlust der Verfügungsbefugnis des Erben einhergeht und § 1984 BGB i.V.m. §§ 81, 82 InsO im Hinblick auf die vom Erben vorgenommenen Verfügungen auf die Gutglaube...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Unwirksamkeit der Verfügung vor Eintritt des Erbfalls (Abs. 2)

Rz. 31 Nach Abs. 2 tritt keine Erbunwürdigkeit ein, wenn noch vor dem Tod des Erblassers die Verfügung, zu deren Errichtung der Erblasser bestimmt (Abs. 1 Nr. 3) oder in Ansehung derer ein Urkundsdelikt begangen worden ist (Abs. 1 Nr. 4), unwirksam geworden ist. Das Gleiche gilt, wenn die Verfügung, zu deren Aufhebung der Erblasser bestimmt worden ist (Abs. 1 Nr. 3), unwirks...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Durch den Anfechtungsberechtigten

Rz. 91 Eine Bestätigung durch den Anfechtungsberechtigten ist nach dem Erbfall möglich.[244] Im Falle des Todes des Erblassers verliert die anfechtungsberechtigte Person nach h.M. ihr Anfechtungsrecht durch eine formlose einseitige Bestätigung gem. § 144 BGB. Diese Bestätigung ist weder annahme- noch empfangsbedürftig.[245] D.h., dass der Anfechtungsberechtigte sein Anfechtun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Trennung von Angebot und Annahme

Rz. 7 Angebot und Annahme müssen nicht gleichzeitig (also nicht bei Anwesenheit beider Teile) abgegeben werden, §§ 128, 152 BGB. Die zu beurkundende Annahmeerklärung ist dann nicht empfangsbedürftig. Die Trennung von Angebot und Annahme sollte aber vermieden werden. Wenn der Erblasser vor der Annahme eines Verzichtsangebotes verstorben ist, kann das Angebot von seinen Erben ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 8 Fiskaltaxameter

Um Betrügereien im Taxigewerbe einzudämmen, können die im Taxameter erzeugten Daten durch den Einsatz sog. Fiskaltaxameter geschützt werden. Dabei handelt es sich um technische Implantate, die Daten zentral speichern, gegen unkontrollierten Zugriff, nachträgliche Veränderungen und Verlust sichern sollen. Mittlerweile ist das Thema der "Datensicherheit" im Taxi- und Mietwagen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Verwendungserfolg

Rz. 5 Es ist völlig unerheblich, ob die Verwendungen den Wert der konkreten Nachlasssache erhöhen oder ob die Verwendungen wenigstens eine Verschlechterung oder aber einen Wertverlust verhindert haben. Der Erbschaftsbesitzer kann auch für eine Maßnahme Verwendungsersatz verlangen, die den Verkehrswert der Sache verringert hat.[10] Der Verwendungserfolg kann zwischenzeitlich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Eidesstattliche Versicherung, § 2006 BGB

Rz. 8 Auch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 2006 BGB soll nach einer verbreiteten Auffassung[16] in den Fällen des § 2000 BGB nicht von dem Erben verlangt werden können. Nach einer anderen – im Vordringen befindlichen – Auffassung soll das Vorliegen der Voraussetzungen des § 2000 BGB die Möglichkeit eines Nachlassgläubigers, die eidesstattliche Versicherun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.3 Haftungsgefahr: Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit führen

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 1.11.2008 einen neuen Haftungstatbestand eingeführt, der für den Geschäftsführer sehr gravierend sein kann: Der Geschäftsführer hat der GmbH Zahlungen an Gesellschafter zu erstatten, die er schuldhaft veranlasst hat, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen. Praxis-Beispiel Zahlung des Verkaufserlöses an den Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Einzelkaufmännisches Unternehmen

Rz. 13 Als Nutzungen eines Einzelunternehmens wird allgemein der nach Abzug der Steuern verbleibende Reingewinn angesehen (Nettobetrachtung)[43] Im Falle der Bilanzierung wird unterschiedlich beurteilt, ob die Steuer- oder die Handelsbilanz maßgeblich ist.[44] Der Erblasser kann dabei die Bilanzierungs- und Bewertungsfreiheit des Vorerben durch letztwillige Verfügung erweite...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Aufgrund seiner Testierfreiheit hat der Erblasser die Möglichkeit, auch seine nächsten Angehörigen zu enterben. Wirtschaftlich wird die Testierfreiheit durch die §§ 2303 ff. BGB für den dort definierten Personenkreis durch die Gewährung eines Pflichtteilsanspruchs eingeschränkt.[1] Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts durch den Gesetzgeber lag der Gedanke zugr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Besondere Haftungstatbestände

Rz. 10 Wichtig ist, dass eine persönliche Haftung des Erben wegen seines Umgangs mit dem Nachlass (§§ 1978–1980 BGB) gegenüber den ausgeschlossenen Gläubigern lediglich nach Maßgabe des Bereicherungsrechts besteht.[24] Nach Erlass des Ausschließungsbeschlusses setzt eine verschärfte Haftung des Erben erst dann ein, wenn der Anspruch eines ausgeschlossenen Gläubigers rechtshä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2063 BGB enthält zwei grundsätzlich verschiedene Regelungen, nämlich einerseits betreffend die Wirkung der Inventarerrichtung durch einen Miterben für die anderen beteiligten Miterben (Abs. 1), andererseits hinsichtlich des Fortbestandes der Haftungsbeschränkung eines im Außenverhältnis bereits unbeschränkt haftenden Miterben im Verhältnis zu seinen übrigen Miterben ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Inventarerrichtung durch einen Miterben (Abs. 1)

Rz. 4 § 1993 BGB definiert Inventar als Verzeichnis des Nachlasses. Hieraus wird mehrheitlich die Voraussetzung abgeleitet, dass sich die Schutzwirkung des Abs. 1 nur dann bei den Miterben entfalten könne, wenn sich das errichtete Verzeichnis auf den gesamten Nachlass und nicht nur auf den Erbteil des errichtenden Miterben bezieht.[5] Große praktische Relevanz wird diesem – ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Behandlung nach geltendem Recht (Erbfall ab dem 1.1.2010)

Rz. 34 Die aktuelle Rechtslage gilt für alle Erbfälle ab dem 1.1.2010.[110] Die zuvor geltende Differenzierung in § 2306 Abs. 1 BGB a.F. gilt seitdem nicht mehr. Vielmehr statuiert § 2306 in der aktuelle Fassung der Vorschrift ein grundsätzliches Wahlrecht des Pflichtteilsberechtigten, den belasteten Erbteil – unabhängig von dessen Umfang – anzunehmen oder auszuschlagen (vgl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Haftungsumfang nach Abschluss des Kaufvertrages

Rz. 3 Nach Abschluss des Kaufvertrages ist die Haftungssituation von Verkäufer und Käufer getrennt zu beurteilen. Der Verlust einer Haftungsbeschränkung wirkt nicht zu Lasten des Anderen ebenso wie eine Haftungsbeschränkung nur für denjenigen wirkt, der sie herbeigeführt hat. Es besteht somit eine selbstständige Haftungslage.[6] Verkäufer und Käufer können eine Haftungsbesch...mehr