Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2024, Wirksamkeit ei... / III. Revision des Klägers

Die Revision des Klägers ist ebenfalls begründet. Auch soweit das Berufungsgericht zu seinem Nachteil erkannt hat, hält dies rechtlicher Prüfung nicht stand. Mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung können die vom Kläger geltend gemachten restlichen Vergütungsansprüche nicht (teilweise) verneint werden. Die Vergütung des Klägers richtet sich nach dem gesetzlichen Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2024, Wirksamkeit ei... / IV. Aufhebung und Zurückverweisung

Das angefochtene Urteil ist insgesamt aufzuheben (§ 562 Abs. 1 ZPO), weil beide Revisionen begründet sind. Die Sache ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 563 Abs. 1 S. 1 ZPO), weil sie nicht zur Endentscheidung reif ist (§ 563 Abs. 3 ZPO). Anhand der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen lässt sich die Höhe des Hon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 42 Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 5279]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2024, Pflicht eines... / 2 II. Die Entscheidung

BGH sieht Rechtsbeschwerde als unzulässig an Die Rechtsbeschwerde des Schuldners hat keinen Erfolg, weil sie unzulässig ist. Die Rechtsbeschwerde ist – ungeachtet ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht – nicht eröffnet. Eine Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn die zuvor eingelegte sofortige Beschwerde statthaft war. War bereits die Ausgangsentscheidung unanfechtbar, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 46 Verteidiger, Zurückweisung des Verteidigers [Rdn 5328]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Geltung des OWiG und des VwZG

Rz. 3 [Autor/Stand] Alle Maßnahmen der FinB, die unmittelbar in die Rechtsstellung von Personen eingreifen, müssen den davon Betroffenen formlos bekannt gemacht werden (§ 50 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Wird durch die Bekanntmachung allerdings eine Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt, wie z.B. beim Bußgeldbescheid (§ 67 OWiG), bei Kostenentscheidungen (§ 108 Abs. 1 OWiG) oder bei der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2024, Das Recht des... / e. Hier vertretene Ansicht: Involvierung durch Hinweise und Anregungen

Unter Berücksichtigung des Vorstehenden ist das Zuziehungsrecht gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB nach hier vertretener Ansicht inhaltlich dahingehend zu verstehen, dass es eine Involvierung des pflichtteilsberechtigten Nichterben dergestalt ermöglicht, dass er durch Hinweise zum Nachlass und Anregungen zur Nachlassermittlung Einfluss auf die Ermittlung des Nachlasses mittels Denk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 51 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 5443]

Rdn 5444 Literaturhinweise: Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 ders., Hauptverhandlungen in Zeiten von Sars-CoV-2/COVID-19, NStZ 2020, 313 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahrens, StV 2023, 340 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren – Mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 13 Absprachen/Verständigung, Begriffe/Grundsätze [Rdn 134]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 5640]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 11 Strafbefehlsverfahren [Rdn 4382]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 19 Beschwerde [Rdn 1164]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / 17 Durchsuchung, Rechtmäßigkeits-Checkliste [Rdn 2009]

Rdn 2010 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 880, bei → Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote, Teil B Rdn 939, bei → Durchsuchung, Allgemeines, Teil D Rdn 1770, und bei den jeweils dort genannten weiteren Stichworten. Rdn 2011 1. Die Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten beschränkt sich bei der Durchsuchung im Wesentlichen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / 18 Durchsuchung, Rechtsmittel [Rdn 2019]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
D / 8 Durchsuchung, Anordnung, Allgemeines [Rdn 1783]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 12 Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 125]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 126 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung: Zur Notwendigkeit gerichtliche Kommentierung von ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.3 Wirkungen des arbeitsgerichtlichen Beschlusses

Rz. 40 Die Gerichte für Arbeitssachen stellen ggf. die Unwirksamkeit des Spruchs fest. Die Entscheidung hat feststellende und nicht rechtsgestaltende Wirkung.[1] Die Meinungsverschiedenheit kann durch das Gericht nur dann abschließend entschieden werden, wenn es sich um eine Rechtsfrage handelte. Soweit also nur eine rechtliche Entscheidung in Betracht kommt, ohne dass ein A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Beschlussfassung

Rz. 27 Die Beschlussfassung regelt § 76 Abs. 3 BetrVG. Die Bestimmung gilt für die Sachentscheidung der Einigungsstelle, nicht für verfahrensleitende Beschlüsse. Beschlüsse sind nach mündlicher Beratung zu fassen. Wichtig: Auch in Eilfällen besteht vor der formellen Rechtskraft des gerichtlichen Einsetzungsbeschlusses keine Entscheidungskompetenz der Einigungsstelle.[1] Unabdi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 9.6 Urlaubsabgeltung bei außerordentlicher Kündigung und Auflösungsvertrag

Der Urlaubsabgeltungsanspruch besteht grundsätzlich auch in dem Fall der außerordentlichen Kündigung, da regelmäßig in diesem Fall eine Abwicklung des Resturlaubsanspruchs wegen Fehlens der Kündigungsfrist ausscheidet. Die Urlaubsabgeltung gilt auch für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch einen Auflösungsvertrag beendet wird. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Au...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierung der Heizungs... / 2 Heizungsmodernisierung

§ 555b Nr. 1a BGB: Heizung gemäß 65 %-EE-Vorgabe Aufgrund der Neuregelung des GEG wurde der Katalog des § 555b BGB erweitert. Als Modernisierungsmaßnahme gilt nach § 555b Nr. 1a BGB auch eine bauliche Veränderung, "durch die mittels Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude die Anforderungen des § 71 GEG erfüllt werden". Das be...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 8.1.2 Dauer des Urlaubs bis zu einer tariflichen Neuregelung aufgrund der Tarifeinigung vom 9. März 2013

Zwar ist obiges Urteil des BAG zum TVöD ergangen, entfaltet aber gleichermaßen auch Wirkung für den Bereich des TV-L . Somit galt: Alle Beschäftigten im Bereich des TV-L hatten in der Übergangszeit Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub. Dies galt gleichermaßen auch für Auszubildende, Praktikanten und Ärzte. In § 9 TVA-L BBiG und in § § 8 TV-Prakt wird jeweils auf eine entspreche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.2 Umfang der gerichtlichen Überprüfung

Rz. 37 Für den Umfang der gerichtlichen Überprüfung ist es von Bedeutung, ob es sich um Rechtsfragen oder Regelungsfragen handelt. Sind Rechtsfragen betroffen, so hat sich die gerichtliche Prüfung auf solche Rechtsfragen zu erstrecken, die zur Unwirksamkeit des Spruchs führen könnten. Bei Sozialplänen ist Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle, ob sich der Spruch der Einigun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Grundsätze

Rz. 23 Abgesehen von der Beschlussfassung[1] regelt das Gesetz das Verfahren vor der Einigungsstelle nicht. Die Betriebspartner können Einzelheiten des Verfahrens durch freiwillige Betriebsvereinbarung regeln[2] Die Grundregeln des rechtsstaatlichen Verfahrens sind einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs. Gem. § 76 Abs. 3 Satz 1 BetrVG muss di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Wirkung

Rz. 33 Im erzwingbaren Verfahren ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen den Betriebspartnern. Wird eine Regelung getroffen, die an die Stelle einer Betriebsvereinbarung tritt, hat sie auch die Wirkungen einer Betriebsvereinbarung. Sie bindet die Betriebspartner und wirkt für die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer als verbindliche Norm. Sow...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abmahnung: Reaktionsmöglich... / 2.5 Formell unwirksame Abmahnung

Der Entfernungsanspruch kann sich auch daraus ergeben, dass die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Das ist insbesondere bei der Missachtung eines ausnahmsweise bestehenden Anhörungsrecht des Arbeitnehmers[1] oder eines ausnahmsweise bestehenden Informations- und Beteiligungsrechts des Personalrats oder der Schwerbehindertenvertretung[2] der Fall. Achtu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Rechtsanwaltskosten

Rz. 34 Der Betriebsrat kann einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einem Rechtsstreit betrauen, wenn er dies nach pflichtgemäßer, verständiger Würdigung aller Umstände für erforderlich halten durfte.[1] Dies ist bei der Durchführung von Beschlussverfahren in aller Regel der Fall. Nur in Ausnahmefällen kann etwas anderes gelten, wenn z. B. die Durchführun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.5 Arbeitsvertragliche Vereinbarung

Rz. 52g Das Steuerrecht knüpft an die zivilrechtliche Vereinbarung zwischen den nahen Angehörigen wie etwa zwischen Ehegatten oder Eltern und Kindern an. Um ein schuldrechtliches Arbeitsverhältnis von einer familienrechtlichen Hilfeleistung abzugrenzen, verlangt die Rspr. eine im Voraus getroffene, eindeutige und ernstliche Vereinbarung über die wesentlichen Vertragspflichte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abmahnung: Wirksamkeit / 9.2 Tätigwerden des Betriebsrats bei Beschwerden

Der abgemahnte Arbeitnehmer kann sich beim Betriebsrat beschweren, wenn er sich durch die Abmahnung benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt.[1] In einem solchen Fall ist es Aufgabe des Betriebsrats, zunächst zu prüfen, ob er die Beschwerde für berechtigt erachtet oder nicht. Hält der Betriebsrat die Beschwerde für berechtigt, muss er gemäß § 85 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Allgemeine Auslegungsvorschriften

Rz. 9 Bevor eine Kontrolle einer Klausel nach den §§ 307 ff. BGB erfolgen kann, ist die Klausel auszulegen.[1] Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Unklarheitenregel

Rz. 11 Die Unklarheitenregel legt fest, dass Zweifel bei der Auslegung zulasten des Verwenders gehen. Der Arbeitgeber trägt damit das Risiko, dass die Klausel nicht in dem von ihm gewünschten Sinne ausgelegt wird. Erhält man somit nach der Auslegung kein eindeutiges, sondern ein mehrdeutiges Ergebnis, findet die für den Arbeitnehmer günstigere Auslegung Anwendung. Es müssen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Zusage nach ei... / 2.3 Form und Inhalt der Zusage

Form und Inhalt der Zusage sind in § 205 AO [1] geregelt. Die verbindliche Zusage muss ausdrücklich[2] und laut Gesetz schriftlich erfolgen und als verbindlich gekennzeichnet sein sowie eine Angabe dazu enthalten, für welche (zukünftigen) Zeiträume die Zusage gelten soll.[3] Eine das Finanzamt bindende Zusage kann grundsätzlich auch mündlich gegeben werden. Da bei mündlichen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.2 Abweichung von Vorschriften des SGB

Rz. 8 Die privatrechtliche Vereinbarung muss unmittelbar oder mittelbar zur Abweichung von Vorschriften des SGB führen. "Abweichen" meint dabei eine Veränderung der Rechtsposition des Sozialleistungsberechtigten in der Form, dass die Vorschriften des SGB daran andere Rechtsfolgen knüpfen. Dabei kann es sich um Abweichungen von Bestimmungen dieses Buches, aber auch von solche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Bloesinger, Rentenbezugsklauseln als Instrument zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, NZA 2023, 1497. Bürck, § 32 SGB I in der Praxis, VSSR 1990, 287. Eichenhofer, Sozialrechtliche Grenzen der Privatautonomie, VSSR 1991, 185. ders., Kassenwahl und Arbeitgeber, RdA 2006, 203. Gagel, Probleme der "128er Vereinbarung", BB 1988, 1957. Krause, Abwälzung des Pauschalbeitrags ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.3.4 Prüfungsmaßstab der Inhaltskontrolle

Vor der Schuldrechtsreform wurden die Rückzahlungsklauseln nach Maßgabe von Art. 12 GG, später nach § 242 BGB (Treu und Glauben) inhaltlich geprüft. Seit dem 1.1.2003 erfolgt die Inhaltskontrolle uneingeschränkt nach den §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle). Es greift nunmehr das Transparenzgebot und inhaltlich sind Regelungen nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie den V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6.1.3.2 Bindungsdauer

Die Zulässigkeit der Rückzahlungsklausel hängt weiter wesentlich von der Bindungsdauer ab. Diese muss in einem angemessenen Verhältnis zur Qualifizierungsdauer stehen. Das BAG hat das damit begründet, dass die Qualifizierungsdauer sowohl für die Höhe der Arbeitgeberaufwendungen und damit dessen Bedarf am Schutz seiner Investitionen als auch für die Qualität der erworbenen Qu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Keine Unwirksamkeit eines vor Eheschließung oder Verlobung geschlossenen Erbvertrags aufgrund der späteren Scheidung

Leitsatz 1. § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB ist jedenfalls dann nicht analog anwendbar, wenn der Erblasser und der Bedachte im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung nicht verheiratet oder verlobt waren und auch kein hinreichender Bezug der Verfügung zu einer späteren Eheschließung vorliegt. 2. Die nichtehelichen Lebensgefährten unterlassen eine rechtliche Regelung ihrer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Keine Unwirks... / Leitsatz

1. § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB ist jedenfalls dann nicht analog anwendbar, wenn der Erblasser und der Bedachte im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung nicht verheiratet oder verlobt waren und auch kein hinreichender Bezug der Verfügung zu einer späteren Eheschließung vorliegt. 2. Die nichtehelichen Lebensgefährten unterlassen eine rechtliche Regelung ihrer Beziehun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Keine Unwirks... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 1 in einem mit der Erblasserin mehrere Jahre vor ihrer Eheschließung geschlossenen Erbvertrag aufgrund der späteren Scheidung unwirksam geworden ist. Der Beteiligte zu 2 ist Sohn der Erblasserin und ihr einziges Kind. Die Erblasserin und der Beteiligte zu 1 schlossen am 29.5.1995, als sie noch nicht m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 59 Strafbefehl, Inhalt [Rdn 803]

Rdn 804 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 730. Rdn 805 1. Den Inhalt eines Strafbefehls gibt § 409 Abs. 1 S. 1 vor. Die Vorschrift orientiert sich z.T. an der Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 S. 1) und z.T. am Strafurteil (§ 275 Abs. 3). In der Praxis dient der überwiegende Teil der erlassenen Strafbefehle der justiziellen Bewältigung von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 21 Berufung, Beschränkung, Vornahme [Rdn 278]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2024, Gesundheitsbew... / Leitsatz

Zur (hier vorliegenden) Unwirksamkeit von Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung über die Überschussbeteiligung und die Mitteilung hinsichtlich des gesundheitsbewussten Verhaltens der versicherten Person (hier: ABsBu-D-V § 20 Abs. 4). BGH, Urt. v. 12.6.2024 – IV ZR 437/22mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 75 Rechtsbeschwerde, Form [Rdn 1110]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Arbeitgeber

Rn 31 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. mit Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis verliert der Arbeitgeber seine Berechtigung zum Ausspruch von Kündigungen.[67] Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausnahmsweise die Eigenverwaltung durch d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 5.3 BGH, Beschl. v. 5.6.2024 – XII ZB 493/22

a) Nur wesentliche Abweichungen zwischen Urschrift und zugestellter Ausfertigung führen zur Unwirksamkeit der Zustellung. Wesentlich sind Abweichungen, die die Entschließung über die Einlegung eines Rechtsmittels beeinflussen können (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 6.3.2024 – XII ZB 408/23, MDR 2024, 731 und v. 29.11.2006 – XII ZB 194/05, FamRZ 2007, 372; BGH Beschl. v. 24....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 135 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Durchführung [Rdn 1889]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 110 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines [Rdn 1591]

mehr