Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Haftung für Sachmängel

Rz. 6 Abs. 2 schließt die Haftung für Sachmängel eines zur Erbschaft gehörenden Gegenstandes generell aus. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Gegenstandes. Vertraglich kann die Haftung des Verkäufers erweitert oder eingeschränkt werden. In der Praxis verbreitet sind vertragliche Garantiezusage...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.1 Sind Trinkgelder steuerpflichtig?

Ob freiwillige Trinkgelder zu versteuern sind oder nicht, hängt davon ab, ob sie der Unternehmer oder dessen angestellter Mitarbeiter erhält. Erhält der Unternehmer als Alleinfahrer ein Trinkgeld, gehört es zu seinen steuerpflichtigen Einnahmen. Freiwillige Trinkgelder, die der angestellte Fahrer bekommt, sind steuerfrei, soweit er selbst über diese Trinkgelder verfügen kann...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Stille Gesellschaften

Rz. 63 Gem. § 234 Abs. 2 HGB kommt es durch den Tod eines stillen Gesellschafters nicht zur Auflösung der stillen Gesellschaft. Die Beteiligung kann daher vom Testamentsvollstrecker als Nachlassbestandteil verwaltet werden, sofern der Geschäftsinhaber zustimmt.[108] Wird hingegen durch den Tod des Geschäftsinhabers die stille Gesellschaft aufgelöst, hat der Testamentsvollstr...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Besonderheiten bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen

Rz. 222 In Rechtsprechung und Betriebswirtschaftslehre ist anerkannt, dass mit der Bewertung kleinerer und mittlerer Betriebe ebenso wie mit der von freiberuflichen Praxen einige Sonderprobleme verbunden sein können, die – auch bei Anwendung einer der hier beschriebenen Methoden – besonderer Berücksichtigung bedürfen.[696] Rz. 223 Das IDW hat auf diese Besonderheiten im Jahr ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.3 Einzelfälle oder übliche Praxis?

Bei einer Betriebs- oder Umsatzsteuersonderprüfung stellt sich die berechtigte Frage, in welchem Umfang eine solche Vorgehensweise bei dem jeweiligen Betrieb unterstellt werden kann. Auch wenn im Falle einer Schätzung aufgrund eines solchen Sachverhalts keine existenzbedrohenden Mehrsteuern zu befürchten sind, sollte im Interesse des Unternehmers darüber nachgedacht werden, w...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1 Die Kassenführung – ein Bestandteil der Buchführung – auch bei Taxi- und Mietwagenunternehmen

Allgemeines zur Kassenführung Bei Unternehmen mit hohem Bargeldanteil hat die Kassenführung einen besonderen Stellenwert. Als Hauptbestandteil der gesamten Buchführung ist sie entscheidend für deren Ordnungsmäßigkeit verantwortlich. Nur durch eine sorgfältige und lückenlose Aufzeichnung aller baren Geschäftsvorfälle ist der Unternehmer in der Lage seine Einnahmen und Ausgaben...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4 Taxameter und Wegstreckenzähler: Die elektronische Registrierkasse von Taxi und Mietwagen

Bereits in der Antike kannte man Geräte zur Fahrpreisermittlung. Eine mit zahlreichen Kugeln versehene Zahnradkonstruktion soll der Überlieferung zufolge immer nach einer bestimmten Wegstrecke eine Kugel in eine spezielle Vorrichtung abgegeben haben. Die zurückgelegte Strecke ergab sich danach aus der Anzahl der im Gefäß gelandeten Kugeln. Erste "moderne" Fahrpreisanzeiger wu...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Erstattungsanspruch der gleichgestellten Zwischenmeister (Abs. 2)

Rz. 12 Zwischenmeister erwerben als Unternehmer keine eigenen Ansprüche auf Zuschlagszahlung nach § 10 Abs. 1 EFZG. Sind sie aber den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt, haben sie gegen ihren Auftraggeber einen Anspruch auf Zahlung der Zuschläge nach § 10 Abs. 1 EFZG, die sie an die von ihnen beschäftigten Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende oder die ihnen Gleichgeste...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (c) Ertragsteuerliche Einflüsse

Rz. 204 Der Wert eines Unternehmens wird durch die Höhe der dem Investor frei zur Verfügung stehenden Nettozuflüsse bestimmt. Bei der Ermittlung dieser Zuflüsse müssen konsequenterweise auch die das Unternehmen als solches bzw. den Unternehmer treffenden Ertragsteuern berücksichtigt werden.[663]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.1 Die Beweiskraft der Buchführung

Ist der Prüfer der Auffassung, dass die vorgelegten Aufzeichnungen und Unterlagen nicht so beschaffen sind, dass es ihm innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, sich einen Überblick über die Umsätze des Unternehmens zu verschaffen, wird er die Buchführung verwerfen. Das bedeutet, er wird die vorgelegte Buchführung nicht mehr für die Besteuerung heranziehen. Eine Schätz...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.3 Unterschiede Taxi – Mietwagen – Leihwagen

Unter einem Mietwagen ist ein Fahrzeug einschließlich Fahrergestellung zu verstehen, welches vom Kunden für eine bestimmte Beförderungsleistung in Anspruch genommen wird. Im Gegensatz zum Leihwagen, bei welchem ausschließlich das Fahrzeug dem Kunden überlassen wird, ist beim Mietwagen die Beförderung Gegenstand der Leistung. Beim Mietwagen gibt es weder einen Pflichtfahrbere...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.6 Taxibetriebe sind bargeldintensiv

Taxibetriebe gehören zu den sog. bargeldintensiven Unternehmen. Wie immer, wenn viel Bargeld fließt, schauen die Behörden ganz genau hin. Die Versuchung, mit Barem auf der Hand "schnelles Geld" zu machen ist groß. Der Bundesrechnungshof hat in seinen Berichten mehrfach auf Einnahmeausfälle im Taxigewerbe hingewiesen. Vor allem im Bereich der Bareinnahmen sollen Einnahmen in ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7.2 Kassenbuch und Kassenbericht

Wie jeder andere Buchführungspflichtige hat auch der Taxiunternehmer ein Kassenbuch zu führen. Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung[1] ermitteln, sind zwar nicht verpflichtet, ein formelles Kassenbuch zu führen, müssen aber ihre Einnahmen und Ausgaben dennoch chronologisch und nachvollziehbar dokumentieren. Die Rechtsprechung macht diesbezüglich...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8.2 Infotag der Münchner IHK

Die Vorteile, die sich durch den Einsatz von Fiskaltaxametern insbesondere für den Taxiunternehmer ergeben können, wurden auf dem Infotag der Münchner IHK am 15.10.2015 herausgestellt. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar war, ob das INSIKA-Verfahren oder ein vergleichbares System gesetzlich eingeführt werden soll, wäre der Unternehmer auch bei freiwilliger Verwendun...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.2 Konzessionen werden nur befristet erteilt

Die Genehmigungen werden von den Konzessionsbehörden nur befristet erteilt: Bei den sog. Alt-Taxiunternehmern laufen diese nach 5 Jahren aus.[1] Für Neubewerber endet die Frist bereits nach 2 Jahren.[2] Um die Konzession wiederzuerlangen, muss sie rechtzeitig und unter Vorlage sämtlicher geforderter Unterlagen wieder beantragt werden. Der Inhaber einer Konzession verpflichtet s...mehr

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Zeugnis des GmbH-Geschäftsf... / 1 Rechtsanspruch auf Zeugniserteilung

Der GmbH-Geschäftsführer schließt mit der GmbH einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag. Dabei handelt es sich um einen Dienstvertrag. Für Dienstverträge gilt gemäß § 630 BGB die Pflicht zur Zeugniserteilung. Ein Arbeitsvertrag wird hierbei nicht vorausgesetzt, es genügt ein freier Dienstvertrag. Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete v...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3 Entgelte und Tarife von Taxifahrten

Die Entgelte aus den normalen Taxifahrten ermitteln sich nach tariflich von den Kommunen festgelegten Sätzen und werden meist bar vereinnahmt. Die angebotenen Dienstleistungen sind jedoch vielfältig und beschränken sich längst nicht nur auf klassische Tariffahrten. Die Preisstruktur für Sonderleistungen ist oft komplex und von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Werden Fahrte...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Arbeits- und dienstrechtliche Verhältnisse

Rz. 19 Persönliche Arbeits- und Dienstverhältnisse gehen grundsätzlich nicht auf die Erben über. Anders ist dies beim Tod eines Werkunternehmers; hier ist davon auszugehen, dass die Pflicht zur Erstellung des Werkes auf die Erben übergeht. Dies gilt wiederum dann nicht, wenn der Werkvertrag auf die Person des Unternehmers selbst abgestellt ist. Verstirbt der Arbeitgeber, so ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 3 Gem. § 11 Abs. 1 EFZG ist die Norm auf die in Heimarbeit Beschäftigten (§ 1 Abs. 1 HAG, Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende) anzuwenden sowie die in § 1 Abs. 2a- d HAG bezeichneten Personen (Heimarbeitnehmerähnliche Personen, Hausgewerbetreibende mit mehr als 2 fremden Hilfskräften oder Heimarbeitern sowie Lohngewerbetreibende und Zwischenmeister), wenn sie hinsichtli...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Rechtsfolgen der Fiktion im Einzelnen

Rz. 4 Die durch Konfusion oder Konsolidation erloschenen Rechtsverhältnisse werden rückwirkend so behandelt, als seien sie nicht erloschen.[10] Das fiktive Wiederaufleben tritt – anders als nach § 1991 Abs. 2 BGB – nicht nur im Verhältnis zu den Nachlassgläubigern, sondern schlechthin ein.[11] Sicherungen einer erloschenen Forderung durch Bürgschaften oder Pfandrechte gelten...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Nachfolge bei Einzelunternehmen

Rz. 7 Das Einzelunternehmen ist vererblich, § 22 Abs. 1 HGB, und geht auf die Miterben über. Die Miterben können in gesamthänderischer Verbundenheit ohne zeitliche Begrenzung und ohne gesellschaftlichen Zusammenschluss ein ererbtes Handelsgeschäft in ungeteilter Erbengemeinschaft fortführen.[14] Die Umwandlung in eine Handelsgesellschaft ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.1.1 Allgemeines

Rz. 870 Nicht in die soziale Auswahl einzubeziehen sind nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Ein solches Interesse kann sich insbesondere auf die Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen der Arbeitnehmer gründen. Die genannten Merkmale werden häufig zusammengefasst und so beschriebene Arbeitnehmer a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.1 Allgemeines

Rz. 943 § 1 Abs. 5 KSchG ist § 125 Abs. 1 Satz 1 InsO nachempfunden, aber nicht identisch mit dieser insolvenzrechtlichen Sonderregelung. Die Vorschrift modifiziert die Anforderungen an die Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen bei Betriebsänderungen; § 1 Abs. 5 KSchG ist damit eine Sondervorschrift sowohl hinsichtlich des betriebsbedingten Kündigungsgrundes (§ 1 Abs. 2 ...mehr

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Einfühlungsverhältnis / 3 Unfallversicherung

Für die Stellenbewerber besteht ein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Einfühlungsverhältnis grundsätzlich nur, wenn die betreffende Person Bezieher einer Leistung der Bundesagentur für Arbeit ist und dieses Einfühlungsverhältnis auf Veranlassung der Arbeitsverwaltung durchgeführt wird.[1] Der potentielle Arbeitgeber ist weder melde- noch beitragspfli...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.1.1 Unternehmerische Entscheidungen – Gestaltungsebene

Rz. 673 Jeder Kündigung geht zwangsläufig eine konzeptionelle unternehmerische Entscheidung voraus, die Auswirkungen auf die Entwicklung des Personalbedarfs hat, denn auch umgekehrt korreliert jede Beschäftigungsmöglichkeit mit der unternehmerischen Entscheidung, eine bestimmte Tätigkeit durch abhängig beschäftigte Arbeitnehmer ausführen zu lassen.[1] Das Erfordernis für ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.2 Betrieb als Anknüpfungspunkt

Rz. 690 Das Kündigungsschutzgesetz ist betriebsbezogen. Das gilt insbesondere für die dringenden betrieblichen Erfordernisse und die Sozialauswahl. Für den Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund der unternehmerischen Entscheidung sind daher die Verhältnisse im Betrieb entscheidend. Davon zu trennen ist nach § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG die Frage, ob der Arbeitnehmer auf e...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.2.1 Betriebsänderung i. S. v. § 111 BetrVG

Rz. 950 Der Rückgriff auf § 1 Abs. 5 KSchG setzt zunächst eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG voraus. Welcher Fall einer Betriebsänderung vorliegt, spielt dabei keine Rolle; ein und dieselbe Maßnahme des Unternehmers kann durchaus mehrere Tatbestände des § 111 BetrVG erfüllen.[1] Rz. 951 Insofern ist zu berücksichtigen, dass eine Betriebseinschränkung i. S. d. § 111 S...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.6.3 Betriebsstilllegung, -teilstilllegung

Rz. 783 Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die eine Kündigung rechtfertigen können, zählen sowohl die Stilllegung des gesamten Betriebs als auch eine Betriebsteilstilllegung. Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihre...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.1.3 (Teil-)Betriebsübergang

Rz. 837 Auch im Fall eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB sind die Beschäftigungszeiten der Arbeitnehmer im früheren (übergegangenen) Betrieb zu berücksichtigen. Die Vorschrift des § 613a Abs. 1 BGB setzt den rechtsgeschäftlichen Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber unter Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit vorau...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2.1 Ultima-ratio-Grundsatz

Rz. 713 Hierin liegt allerdings keine umfassende und verdeckte Überprüfung der der Kündigung zugrunde liegenden Unternehmerentscheidung, sondern es wird vielmehr dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen. Eine Unternehmerentscheidung ist also daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Beendigungskündigung unvermeidbar macht oder ob das geänderte unternehmerische Konzept nicht ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.1 Weiterbeschäftigung im Betrieb, Unternehmen oder Konzern

Rz. 727 Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung zunächst gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer "in diesem Betrieb" nicht weiterbeschäftigt werden kann (vgl. zum Betriebsbegriff Rz. 690). Zu dem für die Weiterbeschäftigung relevanten Betrieb zählt ebenso wie beim Kündigungsgrund auch der Gemeinschaftsbetrieb (vgl. zum Begriff Gemeinschaftsbetrieb Rz. 692). Hinsichtlic...mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.2 Steuerbefreiung

Sind die Leistungen in Deutschland steuerbar, stellt sich sodann die Frage, ob sie nicht einer Steuerbefreiung unterliegen. In Frage kommt regelmäßig die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 21 oder 22 UStG. Hierbei handelt es sich um sog. "unechte" Steuerbefreiungen, sodass bei Einschlägigkeit der Vorsteuerabzug aus umsatzsteuerbehafteten Eingangsleistungen nicht möglich ist. Ferner ...mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.2.2 Personenbezogene Voraussetzungen

Bildungseinrichtung Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umfasst sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Leistungserbringer. Leistungen privater Einrichtungen sind aber nur befreit, wenn die Einrichtung die landesrechtlich erforderliche Bescheinigung (Doppelbuchst. bb) vorlegen kann oder eine Anerkennung/Genehmigung als Ersatzschule (Doppel...mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.1.1 Präsenzveranstaltungen

B2B-Leistungen (an Unternehmer) Grundsatz: Ort der Leistung ist der Ort des Leistungsempfängers (Unternehmer).[1] Aber: Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende oder ähnliche Leistungen ist der Ort der Leistung dort, wo die Veranstaltung tatsächlich stattfindet.[2] Praxis-Beispiel Veranstaltungsort Ein deutsc...mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.1.2 Online-Bildungsveranstaltungen

B2C-Leistungen (an Nichtunternehmer/Privatpersonen) Sofern es sich um vorgefertigte Inhalte handelt: Bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen[1] ist der Ort der Leistung am Wohnsitz des Leistungsempfängers. Hinweis OSS-Verfahren In diesen Fällen ist eine Besteuerung über das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Anwendung des § 3a Abs. 5 USt...mehr

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Fortbildungsleistungen und ... / 2.1 Ort der Leistung

Viele Bildungsleistungen sind nach § 4 Nr. 21 oder 22 UStG steuerfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Befreiung greift aber nur, wenn die Leistung im Inland steuerbar ist. Ist der Ort der Leistung im Ausland, gelten ggf. andere Regeln. Neben der Frage, ob die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt sind, kommt es also zunächst darauf an, wo die Leistun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fortbildungsleistungen und ... / 2.2.1 Leistungsbezogene Voraussetzungen

Befreit sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen. Bildungsleistung Dies umfasst Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung sowie berufliche Umschulung und auch damit eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen.[1] Auf die Ziele der Personen, welche die Leistungen in Anspruch nehmen, kommt es nicht an. Entscheidend sind vie...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2.1 Kosten aus Abfindungen

Die Zahl der personen- oder betriebsbedingten Kündigungen, die vor einem Arbeitsgericht enden, steigt. Mit geringer Chance auf eine schnelle Neubeschäftigung versucht jeder Entlassene einen möglichst hohen Betrag von seinem alten Arbeitgeber zu erhalten. Dabei spielt die meist durch eine Rechtsschutzversicherung gegebene Deckung der Kosten und damit eine Minimierung des Risi...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 3 Haftung gegenüber Betriebsangehörigen

Für Personenschäden, die der Arbeitnehmer einem Arbeitskollegen zufügt, greifen die sozialrechtlichen Sondervorschriften des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII), welches die Rechtsgrundlagen der vormals in der Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelten gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet. § 105 SGB VII enthält im Ergebnis einen Haftungsausschluss. Denn nach dieser Vors...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

Arendt/Siegel, Aufzeichnungspflicht von Trinkgeldern an Arbeitnehmer – Ein Überblick mit Fokus auf die Gastronomie, DStR 28/2025, S. 1565; Bramburger/Schwirkslies, Buchführung – Richtig abgrenzen und steuerlich ansetzen – Aus- und Fortbildungskosten, b+b 8/2025, S. 31; Cremer, Erstattungszinsen – Steuerliche Einordnung und buchhalterische Behandlung, BBK 16/2025, S. 739; Zwir...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.3.1 Unfallmeldung intern

Ein schwerer Unfall muss immer unverzüglich intern der Unternehmensleitung direkt (bzw. auf den von für solche Fälle vorgesehenen Wegen) gemeldet werden. Der Unternehmer hat in einem solchen Fall unverzüglich nicht nur die hier beschriebenen rechtlichen Pflichten wahrzunehmen, sondern muss auch die Möglichkeit haben, Haftungs- und Versicherungsfragen unverzüglich zu regeln s...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.13 Betriebseinnahmen nach EStG

Eggert, Abweichung vom Abflussprinzip bei Nichtbilanzierung – Gilt § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG noch?, BBK 5/2025, S. 205; Schiffer, Phasengleiche Gewinnvereinnahmung bei Kapitalgesellschaften – Ein Überblick über die handels- und steuerrechtliche Bilanzierung, StuB 20/2024, S. 782; Schmitz, Buchführung – Trinkgelder an Arbeitnehmer und Unternehmer – Der Erhalt von Trinkgeld erhö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4 Von der Rückwirkung betroffene Steuerarten

Rz. 50 Hinsichtlich des sachlichen Regelungsbereichs erfasst die Rückwirkung alle Steuerarten, die an das Einkommen und das Vermögen anknüpfen. Dies sind ESt und KSt mit Annexsteuern (SolZ bzw. KiSt) sowie, nach der ausdrücklichen Regelung des § 2 Abs. 1 S. 2 UmwStG, auch die GewSt. Die Rückwirkung hat keine Auswirkungen auf Verkehrs- und Verbrauchsteuern, örtliche Aufwandst...mehr

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§ 27 Kaufrecht / j) Rückgriff des Unternehmers

Rz. 127 § 478 BGB enthält Sonderbestimmungen zu den allgemeinen Vorschriften des Rückgriffs des Verkäufers nach § 445a BGB für den Bereich des Verbrauchsgüterkaufs. Rz. 128 Sofern der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) ist, findet die Beweislastumkehr nach § 477 BGB (vgl. Rdn 119 f.) in den Fällen des § 445a Abs. 1 und 2 BGB auch auf das Ver...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 6. Pflichten des Unternehmers

a) Überlassung von Unterlagen Rz. 31 § 86a Abs. 1 HGB statuiert die Pflicht – Nebenpflicht – des Unternehmers, den Handelsvertreter mit den notwendigen Unterlagen zu versorgen. Die Aufstellung ist nicht vollständig.[102] Unter den Begriff "erforderliche Unterlagen" fallen einschlägige Kundenlisten, soweit vorhanden, sowie sonstige Sachen, die der Handelsvertreter speziell zur...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 2. Checkliste: Vorvertragliche Informationspflichten des Unternehmers gem. § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB

Rz. 166 Gegenstand der vor Abgabe der Vertragserklärung des Unternehmers zu erfüllenden Informationspflichten sind nach § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 EGBGB folgende Angaben:mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Kündigungsgründe des Unternehmers

Rz. 52 Einen wichtigen Grund [185] stellen insbesondere die vorsätzliche, grob fahrlässige oder eigennützige Missachtung der Interessen des Unternehmers dar sowie die endgültige unberechtigte Dienstverweigerung,[186] die Pflichtvernachlässigung mit der Folge des Umsatzrückgangs,[187] das Nichterreichen der vertraglich vereinbarten Umsatzzahlen,[188] das Unvermögen zur dauerha...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 8. Muster: Aufwendungsersatz des Unternehmers

Rz. 136 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.18: Aufwendungsersatz des Unternehmers Firma Lieferanten-GmbH _________________________ (Anschrift) Am _________________________ erwarb ich bei Ihnen einen Pkw _________________________ (Hersteller, Modell, Identifikations-Nr.). Das Fahrzeug wurde am _________________________ geliefert und noch an diesem Tag e...mehr