Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremdfirmen / 2 Maßnahmen des Arbeitsschutzes beim Einsatz von Fremdfirmen

Für den häufigen Fall, dass ein Arbeitgeber Fremdunternehmen in seinem Betrieb aufgrund von Werk-, Werklieferungs- oder Dienstverträgen beschäftigt (z. B. Reparatur- und Montagearbeiten) ergibt sich i. Allg. folgende "Aufgabenverteilung" im Arbeitsschutz: Aufgaben des Fremdunternehmens Für die Durchführung und Einhaltung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Art der Leistung

Rz. 27 Im Gegensatz zum früheren Recht[1] gelten alle bei der Durchführung einer Reise an einen Leistungsempfänger erbrachten Leistungen (wie Beförderung, Hotelunterbringung, Verpflegung) als einheitliche sonstige Leistung des Reiseveranstalters an den Reisenden[2], soweit der Reiseveranstalter gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt, für die Durchführung ...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 1.1 Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Deutschland

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) sind Rechtssubjekte, die auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes besitzen. Im Grunde handelt es sich um staatliche Einrichtungen wie z. B. Gebietskörperschaften – Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden Verbandskörperschaften – Gemeindeverbände, Zweckverbände Personal- und Realkörp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Wirkung der Jahreserklärung im Verhältnis zur Voranmeldung

Rz. 93 Das Verhältnis zwischen Jahreserklärung und Voranmeldung ist nicht leicht zu fassen. Dies liegt m. E. daran, dass das System der USt unter Umsetzung der europäischen Vorgaben einer Mehrwertsteuer nach der MwStSystRL eine Anmeldesteuer mit fortgesetzten Voranmeldungen ist. Die anschließend für den "Besteuerungszeitraum" abzugebende Jahreserklärung stellt einen Fremdkör...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.5.3 Wirkung für den Unternehmer und dessen Ehegatten oder Lebenspartner

Rz. 20 Die Befreiung wirkt stets untrennbar für den landwirtschaftlichen Unternehmer und dessen Ehegatten oder Lebenspartner nach dem LPartG. Eine Befreiung nur des Unternehmers oder alternativ nur des Ehegatten oder Lebenspartners ist nicht möglich.mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.2.1 Landwirtschaftliche Unternehmer i. S. d. § 123 Abs. 1 Nr. 1 und ihre Ehegatten

Rz. 6 In sachlicher Hinsicht muss ein landwirtschaftliches Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 vorliegen, wozu 3 Voraussetzungen erforderlich sind:mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.1 Unternehmer

Rz. 4 Der personelle Geltungsbereich der sog. freiwilligen Unternehmerversicherung (Abs. 1 Nr. 1) entspricht nach dem Wortlaut der Vorschrift dem in § 3 Abs. 1 Nr. 1. Er gewährt dem Unternehmer (zu den Begriffen vgl. Komm. zu § 3) ein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Unfallversicherung.mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.2 Unternehmer von Binnenfischereien und landwirtschaftlichen Kleinunternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 24 Durch die Zugehörigkeit der Unternehmen der Seen-, Bach- und Flussfischerei, der Imkerei nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 und der Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird die Versicherungspflicht der Unternehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 5a begründet. Diese Unternehmer stellt § 4 Abs. 2 Nr. 2 versicherungsfrei, wenn die Unternehmen nicht ...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.7 Unentgeltlich im Haushalt des Unternehmers tätige sog. Altenteiler

Rz. 44 Abs. 5 stellt sogenannte Altenteiler, die als Familienangehörige (§ 2 Abs. 4) der Unternehmer, ihrer Ehegatten oder Lebenspartner in einem Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 unentgeltlich tätig sind, von der Versicherung frei, wenn sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente wegen Alters nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung einschließl...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.2 Versicherte Unternehmer

Rz. 11 Der versicherte Personenkreis ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Er ist gemäß Abs. 1 Nr. 1 auf Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner begrenzt. Unternehmerähnliche Personen können angesichts der Systematik der §§ 3 und 6 nicht in die Satzungsversicherung einbezogen werden (vgl. BSG, Urteil v...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.6 Unentgeltlich im Haushalt des Unternehmers Tätige

Rz. 43 Der Haushaltsführende als Unternehmer ist vom Schutz der Unfallversicherung ausgenommen (vgl. Komm. zu § 3). Alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z. B. Kochen, Putzen, Aufräumen der Wohnung, Beaufsichtigung der Kinder etc., die andere Personen im Haushalt vornehmen, sind weiterhin vom Unfallversicherungsschutz des § 2 Abs. 2 umfasst. Wie auch beim Haushaltsführe...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.8 Unentgeltlich als Familienangehörige der Ehegatten des Unternehmers oder Lebenspartners tätige Altenteiler

Rz. 51 Die Privilegierung der Versicherungsfreiheit kommt auch allen Angehörigen des Ehegatten und Lebenspartnern nach dem LPartG zu. Für diesen Personenkreis gelten die obigen Ausführungen (vgl. Rz. 40 ff.). Nicht einbezogenen sind die Familienangehörigen nichtehelicher Lebenspartner.mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.3 Einzelregelungen

Rz. 9 Die Satzung kann angesichts des Normzwecks Unternehmer mit besonderem sozialen Schutzbedürfnis, insbesondere wirtschaftlich schwache Unternehmer und vor allem Kleinunternehmer, schützen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 30.7.1985, 1 BvR 282/85, SozR 2200 § 543 Nr. 6), unter Beachtung des sozialen Schutzbedürfnisses in typisierender Weise auch die Voraussetzungen des Versicher...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.7 Versicherte unternehmerische Tätigkeiten

Rz. 21 Versicherungsfälle im Rahmen der Unternehmerversicherung sind diejenigen, die sich bei einer mit dem Unternehmen in wesentlichem Zusammenhang stehenden Tätigkeit ereignen. Im Gegensatz zum abhängig Beschäftigten kann der Unternehmer seine Tätigkeit selbst bestimmen, es steht ihm frei, in welcher Art und Weise er sein Unternehmen betreibt. Weil die Unfallversicherung d...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Versicherung kraft Satzung in Abs. 1 Nr. 1 ist eine Unternehmerversicherung. Sie ist eine Einrichtung der solidarischen genossenschaftlichen Selbsthilfe der mitgliedschaftlich verbundenen Unternehmer (BSG, Urteil v. 20.9.1977, 8 RU 22/77), weshalb sie als eigenständige Versicherungssparte innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung zu qualifizieren ist (vgl. Schu...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.6 Akzessorietät der Ehegatten oder Lebenspartner

Rz. 20 Unternehmer können nach der Satzung allein oder mit ihren Ehegatten oder Lebenspartnern in die Versicherung einbezogen werden. Eine Einbeziehung allein der Ehegatten oder Lebenspartner zusätzlich zu dem Unternehmer ist unzulässig, sie verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, den Zweck des Lebenspartnerschaftsgesetzes und bzgl. der Ehegatten gegen Art. 6 Abs. 1 G...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Brandner, Der Nebenerwerbslandwirt – ein sozialversicherungsrechtlicher Grenzgänger, SdL 2023 S. 43. Deisler, Landwirtschaftliche Unfallversicherung im Lichte der Rechtsprechung, VSSR 1997, 147. ders., Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit zur Beitragsgestaltung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV), in: Gitter/Schulin/Zacher (Hr...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.3 Nicht gewerbsmäßig betriebene Imkereien

Rz. 52a Für die Imkerei wurde in § 4 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 eine gesetzliche Definition des Begriffs der Nichtgewerbsmäßigkeit geschaffen. Obwohl in § 3 eine Änderung nicht vorgenommen wurde, muss die Definition auch in § 3 Anwendung finden. Dies folgt aus dem Sinn und Zweck der Norm und der einheitlichen Handhabung. Des Weiteren auch aus der Gesetzesbegründung. Die Einführung e...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.4.1 Antragsberechtigung

Rz. 14 Die Befreiung erfordert einen Antrag des landwirtschaftlichen Unternehmers. Der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem LPartG haben kein eigenes Antragsrecht (hM.; Riebel, in: Hauck, SGB VII, § 5 Rz. 17; Schlegel, in: Schulin, Handbuch der gesetzlichen Unfallversicherung, § 21 Rz. 6; Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 5 Rz. 2; a. A. Schwampe, Beiträge zur Sozialpolitik...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.3 Im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten

Rz. 14 Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt (§§ 1310 ff. BGB). Die Ehe endet erst mit der Rechtskraft des Urteils (§ 1313 Satz 2 BGB). Rz. 15 Die Versicherungspflicht des im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten tritt ein, wenn die folgenden 4 Voraussetzungen kumulativ vo...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.4 Einzelbeitrittsberechtigung

Rz. 9 Sowohl der Unternehmer als auch dessen Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG können jeweils für sich allein beitreten (ebenso: Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, SGB VII, § 6 Rz. 5; Ziegler, in: LPK-SGB VII, § 6 Rz. 2; Schmitt, SGB VII, § 6 Rz. 8; Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 6 Rz. 3; a. A.: Ehegatten bzw. Lebenspartner nicht ohne Unternehmer: Wiester, in: Brackm...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.7 Ausgeschlossene Personen

Rz. 13 Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind Haushaltsführende von der freiwilligen Versicherung ausgenommen. Haushaltsführer können der Unternehmer, der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem LPartG sein. § 1356 Abs. 1 Satz 2 BGB regelt die Möglichkeit der Übertragung auf einen der Ehegatten. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind beide Ehegatten Haushaltsführende (Breuers, in...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.3 Nicht gewerbsmäßiges Betreiben von Unternehmen der Imkerei

Rz. 25 Für die Imkerei wurde in Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 eine gesetzliche Definition für den Begriff der Nichtgewerbsmäßigkeit geschaffen. Die Einführung einer gesetzlichen Definition für die Beurteilung des gewerbsmäßigen Betreibens einer Imkerei ergänzt die Regelung über die Versicherungsfreiheit von Unternehmern nicht gewerbsmäßig betriebener Imkereien. Dies dient der Verwaltu...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.5 Versicherungsfreiheit weiterer unentgeltlich Tätiger

Rz. 29 Die Versicherungsfreiheit gilt gemäß Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 auch für 3 weitere Personengruppen, die in diesem Unternehmen unentgeltlich tätig sind: Verwandte bis zum 2. Grad, Verschwägerte bis zum 2. Grad und Pflegekinder des Unternehmers, dessen Ehegatten oder Lebenspartner nach dem LPartG. Praktische Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Unternehmers werden dadurch vermied...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt Personen von der Versicherung frei, die nach der Systematik des Gesetzes an sich nach §§ 2, 3 versicherungspflichtig sind. Sie entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§§ 541, 542 RVO), jedoch ist die Versicherungsfreiheit für Mitglieder von Sportfischereivereinigungen (§ 542 Nr. 4 RVO) entfallen, weil kein Versicherungsf...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.2 Unternehmerähnliche Personen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 16 Die Norm räumt auch Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind, das Antragsrecht zur freiwilligen Versicherung ein. Der Gesetzgeber hat die Rechtsprechung des BSG übernommen (vgl. BT-Drs. 12/405 S. 150 und BSG, Urteil v. 28.2.1986, 2 RU 21/85). Er schließt damit eine Lücke im Versicherungsschutz, insb...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 Aubel, Unfallversicherungsschutz einer "ehrenamtlichen" Chorsängerin, SGb 2023, 560. Benz, Der Versicherungsschutz von Unternehmern bei Arbeitsunfällen, BB 1978, 663. ders., Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft bei Tätigkeiten für das Unternehmen, SGb 2000, 500. Breuer, Private Unfallversicher...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.2.4 Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5

Rz. 9 Die Befreiung beschränkt sich auf die Versicherungspflicht des landwirtschaftlichen Unternehmers, dessen Ehegatten nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 oder Lebenspartners nach dem LPartG. Die Befreiungsmöglichkeit ist tätigkeitsbezogen. Sie stellt nur diejenigen Tätigkeiten von der Versicherungspflicht frei, die mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen in wesentlichem Zusammenhang st...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bietet Unternehmern und unternehmerähnlichen Personen die Möglichkeit, Lücken im Unfallversicherungsschutz zu schließen. Sie enthält den Grundsatz, dass allen Unternehmern, die nicht bereits kraft Gesetzes nach § 2 oder kraft Satzung gemäß § 3 pflichtversichert sind, auf ihren Antrag das Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung zusteht. Rz. 3 Obwohl s...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1 Umfang der Versicherungspflicht kraft Satzung

Rz. 5 Die Vorschrift enthält eine Satzungsermächtigung des Gesetzgebers an die einzelnen Unfallversicherungsträger. Während der Gesetzgeber in § 2 die Versicherungspflicht kraft Gesetzes durch einzelne Tatbestände selbst geregelt hat, steckt er in § 3 nur den gesetzlichen Rahmen ab, innerhalb dessen es jedem einzelnen Unfallversicherungsträger überlassen bleibt, ob und in we...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 3 Literatur

Rz. 65 Dahm, Zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, insbesondere auf die gesetzliche Unfallversicherung und auf das Soziale Entschädigungsrecht, BG 2005, 339. ders., Eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, BG 2003, 114. ders., Das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften – Le...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.4 Im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten und Lebenspartner

Rz. 27 Versicherungsfrei sind gemäß Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten. Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt. Für Ehepaare gelten keine Besonderheiten, sie können miteinander wie mit jedem beliebigen Dritten Vereinbarungen treffen. So ist ein...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.2 Mitarbeitende Ehegatten

Rz. 5 Das Beitrittsrecht erstreckt sich auch auf den mitarbeitenden Ehegatten. Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt (§§ 1310 ff. BGB). Die Ehe endet erst mit der Rechtskraft des Urteils (§ 1313 Satz 2 BGB). Rz. 6 Die Mitarbeit setzt eine Tätigkeit von gewisser Dauer und ...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.6 Antrag und Versicherungsbeginn

Rz. 28 Die Versicherung bedarf eines schriftlichen oder elektronischen Antrags des jeweiligen Versicherungsberechtigten (Wietfeld, in: BeckOK SozR, 72. Ed. 1.3.2024, SGB VII, § 6 Rz. 7; Angermaier, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl., § 6 Rz. 7). D.h., der Unternehmer, der mitarbeitende Ehegatte, der mitarbeitende Lebenspartner nach dem LPartG oder die ehrenamtli...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.7 Versicherungsende

Rz. 30 Der Versicherungsschutz kann auf 7 Arten enden: Durch Kündigung des versicherten Unternehmers, des versicherten Ehegatten, des versicherten Lebenspartners nach dem LPartG oder der ehrenamtlich Tätigen endet die Versicherung zu dem in der Satzung genannten Zeitpunkt, zumeist ist dies das Monats- oder Jahresende. Wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss nicht innerhalb von...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.4.3 Antragsverfahren

Rz. 15 Mit der Antragstellung wird das gesetzlich eingeräumte Wahlrecht ausgeübt, auf den Schutz der Pflichtversicherung zu verzichten, um die damit verbundene Kostenbelastung zu vermeiden (vgl. BT-Drs. 15/4228 S. 29 zu Art. 6 Nr. 2). Ein Befreiungsantrag des Unternehmers muss nicht ausdrücklich auf die gesetzliche Regelung Bezug nehmen. Der Antragsteller muss allerdings für...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine Neuregelung dar, eine entsprechende Regelung war im bis zum 31.12.1996 geltenden Recht der RVO nicht enthalten. Die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht auf schriftlichen Antrag war bisher von der Rechtsprechung und Literatur nur im Rahmen der Versicherungspflicht kraft Satzung nach § 3 bejaht worden, soweit die Satzung dies...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.2.5 Unternehmensgröße bis zu 0,25 ha

Rz. 12 Mit Wirkung zum 30.3.2005 wurde die Befreiungsmöglichkeit durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz erweitert. Sie besteht nun, wenn die bewirtschaftete Grundstücksfläche bis zu maximal 0,25 ha (2.500 m2) beträgt. Nach der Gesetzesbegründung soll mit der Anhebung der für die Befreiungsmöglichkeit maßgeblichen Grenze auf 0,25 ha ein Vorschlag des Bundesrechnungshofs in ...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13 Ausgeschlossene Personen

Rz. 49 Weil die ausgeübten Tätigkeiten dem privaten Bereich angehören (Abs. 1 Nr. 1 bis 3) oder die Einbeziehung aufgrund des Gefährdungsgrades und der wirtschaftlichen Stärke nicht sozial geboten erscheint (Abs. 1 Nr. 4), hat der Gesetzgeber die Ausdehnung der Versicherungspflicht durch die Unfallversicherungsträger kraft Satzung für 4 Personengruppen ausgeschlossen (vgl. A...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.8 Personen, die sich auf der Unternehmensstätte aufhalten

Rz. 25 Abs. 1 Nr. 2 entspricht dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht des § 544 Nr. 1 RVO. Ihm liegt der Gedanke zugrunde, dass betriebsfremde Personen denselben betrieblichen Gefahren ausgesetzt sind, wenn sie sich auf dem Betriebsgelände aufhalten, und deshalb zugunsten des Unternehmers die Haftungsablösung der Unfallversicherung nach § 104 gerechtfertigt erscheint. Da die...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.15 Formalversicherung

Rz. 62 Ausnahmsweise kann unter den Voraussetzungen einer sog. Formalversicherung ein (formal-rechtliches) Versicherungsverhältnis bestehen oder über das Ende der Tätigkeit hinaus andauern, ohne dass die Tatbestandsmerkmale der Versicherungspflicht (BSG, Urteil v. 14.12.1994, 2 RU 41/94) gegeben sind. Sinn und Zweck der Formalversicherung ist der Vertrauensschutz, der gleich...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) ist die Befreiungsmöglichkeit mit Wirkung zum 30.3.2005 (Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes) erweitert worden. Sie besteht nun, wenn die bewirtschaftete Grundstücksfläche bis zu maximal 0,25 ha (= 2.500 m2) beträgt, nachdem sie bis zum 29....mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1.1 Unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 6 Mit Beschluss v. 15.7.1999 (B 2 U 117/98 B) hatte der 2. Senat des BSG im Anschluss an das BVerfG (Beschluss v. 30.7.1985,1 BvR 282/85) die bisherige ständige Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 9.12.1993, 2 RU 49/92) klargestellt, dass die Vorläufervorschrift des § 543 RVO a. F. eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Unfallversicher...mehr

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Jansen, SGB X § 70 Übermitt... / 2.2 Zuständige Arbeitsschutzbehörden

Rz. 5 Eine Datenübermittlung für Zwecke des Arbeitsschutzes ist zulässig an die ausdrücklich in § 70 genannten Bergbehörden und staatliche Stellen, die mit Aufgaben des Arbeitsschutzes befasst sind; dies sind insbesondere Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz. Zu beachten ist, dass es sich um staatliche Stellen handeln muss. Allerdings können auch beliehene Unternehmer...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.1 Haushaltsführende

Rz. 50 Wie sich aus § 129 Abs. 1 Nr. 2 und § 130 Abs. 1 ergibt, gehören auch die Haushaltungen zu den Unternehmen i. S. d. Unfallversicherung. Der Haushaltsführende, für dessen Rechnung der Haushalt geführt wird, ist deshalb Unternehmer (vgl. BSG, Urteil v. 7.2.2006, B 2 U 4/05 R). Weil bei dieser Zuordnung alle privaten Tätigkeiten, vom Einkaufen über das Kochen, Aufräumen,...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.5 Nicht zur Besatzung gehörige Reeder

Rz. 57 Gemäß Abs. 2 Nr. 4 können Reederinnen und Reeder, die nicht zur Besatzung des Schiffes oder Seeschiffes gehören, und ihre mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, nicht kraft Satzung versichert werden. Die Vorschrift trägt dem Rechnung, dass die Reeder, die gemäß § 13 Abs. 1 SGB IV Eigentümer des Schiffes und gemäß § 136 Abs. 3 Nr. 4 Unternehmer sind, nur nach § 2...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.5 Subsidarität

Rz. 10 Voraussetzung der freiwilligen Versicherung ist, dass nicht bereits eine vorrangige Versicherungspflicht kraft Gesetzes nach § 2 oder kraft Satzung nach § 3 vorliegt. Praxis-Beispiel Der mitarbeitende Ehegatte/mitarbeitende Lebenspartner ist aufgrund eines Arbeitsvertrages als geringfügig Beschäftigter bei dem Unternehmer angestellt. Der Versicherungsschutz ergibt sich...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.16 Konkurrenzen

Rz. 64 Die Versicherung kraft Satzung nach § 3 i. V. m. den Satzungsbestimmungen der Unfallversicherungsträger ist subsidiär, § 135 Abs. 7. Sie greift als Auffangtatbestand nur ein, wenn nicht bereits die vorrangige Versicherungspflicht aufgrund Gesetzes nach § 2 besteht. Deshalb hat die Pflichtversicherung kraft Gesetzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 7 Vorrang, obwohl die Un...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.10 Territorialer Geltungsbereich

Rz. 34 Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist, soweit er eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit voraussetzt, mit Ausnahme der Ausstrahlung = Entsendung nach § 4 Abs. 1 SGB IV, auf das Staatsgebiet der BRD (den Geltungsbereich dieses Gesetzes) beschränkt (vgl. § 3 Nr. 1 SGB IV). Eine Ausnahme von § 3 Nr. 1 SGB IV bildet Art. 14a EWGV 1408/71 v. 14.6.1971, ...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.4 Fischerei- oder Jagdgäste

Rz. 53 Gast einer Fischerei oder Jagd ist, wer mit Erlaubnis, z. B. auf Einladung des Ausübungsberechtigten, fischt oder jagt. Jagdausübungsberechtigt ist der Eigentümer des Grundstücks oder der Jagdpächter. Alle jagd- und fischereibezogenen Begriffe ergeben sich nach der Rechtsprechung des BSG aus den Vorschriften des Bundesjagdgesetzes und den landesrechtlichen Jagdvorschr...mehr