Fachbeiträge & Kommentare zu Thüringen

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Die Ausfall- und Ersatzhaftung

Rz. 471 Das Gesetz regelt für den Verwandtenunterhalt in den §§ 1606 und 1607 die Reihenfolge, in der mehrere Personen nebeneinander oder nacheinander zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind. Nach § 1606 Abs. 2 haften unter den Verwandten der aufsteigenden Linie zunächst die Näheren vor den Entfernteren, also haften die Eltern vor den Großeltern für den Unterhalt der Kinder....mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / E. Feststellungsanträge, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 256 ZPO in Unterhaltssachen

Rz. 382 Die praktische Bedeutung von positiven Feststellungsanträgen ist in Unterhaltssachen sehr gering.[575] Negative Feststellungsanträge werden häufiger relevant, insbesondere gerichtet gegen eine einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 246 FamFG. Der negative Feststellungsantrag ist in solchen Fällen zulässig, wenn sich der Verpflichtete gegen den titulierten Un...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Dauer

Rz. 501 Die Haftung der Großeltern als Sekundärschuldner besteht sowohl als Ausfall- als auch Ersatzhaftung nur für die Dauer der Leistungsunfähigkeit des/der Primärschuldner, also für den Zeitraum, in dem der angemessene Unterhaltsbedarf des Primärschuldners gefährdet ist.[672] Für den Beginn der Haftung müssen darüber hinaus die Voraussetzungen des § 1613 vorliegen, sodass...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Haftungsumfang

Rz. 507 Ausfall- und Ersatzhaftung treffen alle Großelternteile anteilig im Verhältnis ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Sie sind nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 untereinander gleichrangige (Teil-)Schuldner, da sich § 1607 nicht auf den Stamm des ausfallenden Elternteils beschränkt.[678] Rz. 508 Praxistipp Wenn ein Großelternteil das (Enkel-)Kind bereut, leistet er nach ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Der Abbruch der Ausbildung

Rz. 147 Das Abbrechen der Ausbildung durch das minderjährige Kind führt in der Regel nicht zum endgültigen Erlöschen des Ausbildungsunterhaltsanspruchs. Diese existenzielle Frage ist äußerst sorgfältig im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des konkreten Einzelfalls zu beantworten. Rz. 148 Dabei ist zu berücksichtigen, dass es jedem jungen Menschen zuzu...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Die Großelternhaftung

Rz. 492 Wesentlicher Anwendungsbereich neben der Frage der Barunterhaltsverpflichtung des betreuenden Elternteils ist die Haftung der Großeltern für ihre Enkelkinder nach § 1607. Das (Enkel-)Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Großeltern, wenn und soweit die Leistungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils den Kindesunterhalt nicht oder nicht vollständig abdecken...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Die Kernbereichslehre des BGH

Rz. 2019 Die Grundentscheidung des BGH: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urt. v. 11.2.2004 [2126] das Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Disponibilität der Scheidungsfolgen einerseits und dem nicht akzeptablen unterlaufen des Schutzzweckes der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen andererseits aufgezeigt. Eine unzumutbare Lastenverteilung s...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Versorgungsleistungen für einen neuen Partner

Rz. 486 Lebt der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen, entfällt die Bedürftigkeit nicht ohne weiteres. Führt der Unterhaltsberechtigte allerdings seinem neuen Partner den Haushalt oder erbringt er sonstige Versorgungsleistungen, so können die von diesem erbrachten Gegenleistungen nicht mehr als unentgeltlich beurteilt werden, sondern müssen vielmehr als Verg...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (b) Zeitlicher Zusammenhang

Rz. 809 Der Anspruch auf Unterhalt für die Dauer einer mehrstufigen Ausbildung setzt weiter voraus, dass die einzelnen Ausbildungsabschnitte zeitlich eng zusammenhängen. Übt es im Anschluss an eine Lehre den erlernten Beruf aus, obwohl es mit dem Studium beginnen könnte, und wird der Entschluss zum Studium auch sonst nicht erkennbar, wird dieser Zusammenhang und damit die Ei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Die Ermittlung der Haftungsquoten in der praktischen Anwendung

Rz. 912 Die jeweiligen Haftungsanteile der Eltern gegenüber einem volljährigen, nicht privilegierten Kind sind in einer mehrstufigen Berechnung zu ermitteln.[1265] 1. Berechnungsstufe: Von dem unterhaltsrelevant bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile ist zunächst der für vorrangige Unterhaltsgläubiger zu zahlende Barunterhalt (Zahlbetrag) abzuziehen,[1266] 2. Berechnung...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / a) § 14b FamFG

Im Anwendungsbereich von § 14b FamFG wird zwischen bei Gericht schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen (§ 14b Abs. 1 FamFG) und sonstigen Anträgen und Erklärungen (§ 14b Abs. 2 FamFG) differenziert. Während für bei Gericht schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen eine aktive Nutzungspflicht für den elektronischen Rechtsverkehr besteht (§ 14b Abs. 1 Sat...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Mutwilligkeit

Rz. 42 Der Gesetzgeber definiert in § 114 Abs. 2 ZPO den Begriff der mutwilligen Prozessführung wie folgt: Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Wirtschaftliche Verhältnisse der Beteiligten

Rz. 767 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt setzt auch voraus, dass den Eltern die mit der Ausbildung verbundene besondere wirtschaftliche Belastung zugemutet werden kann.[1012] Verfügt ein Auszubildender aus Ausbildungsvergütung, Halbwaisenrente[1013] und Kindergeld über ein Einkommen in Höhe des Regelsatzes der jeweiligen Unterhaltsleitlinie, dann steht ihm ein Unterhalt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Familienrechtliche Grundsätze

Rz. 277 In dieser Entscheidung und noch einmal deutlich in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [292] hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unan...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) In allgemeiner Schulausbildung

Rz. 360 Die allgemeine Schulausbildung [466] hat den Erwerb eines allgemeinen Schulabschlusses als Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums zum Ziel.[467] Diese Voraussetzung ist bei Besuch der Hauptschule, der Gesamtschule, des Gymnasiums oder der Fachoberschule immer erfüllt.[468] Aber nicht nur die gesetzliche Schulpflicht fällt unte...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Schutz vor unangemessener Benachteiligung

Rz. 2014 In dieser Entscheidung und noch einmal in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [2118] ist deutlich erklärt worden, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unangemessene Berücksich...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Betreuung eines eigenen Kindes durch die minderjährige Tochter

Rz. 203 Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei Schwangerschaft der minderjährigen Tochter. Ihr Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ist nachrangig zu ihrem Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann bzw. nicht mit ihr verheirateten Kindsvater. Rz. 204 Sofern jedoch ausnahmsweise ein Unterhaltsanspruch der minderjährigen, ihr Kind betreuenden, Tochter gegen die Eltern besteht, i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Straf- und Bußgeldsachenstellen in den Bundesländern

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Länder haben die Ermittlungsbefugnisse in Steuerstraf- und -bußgeldsachen durch Rechtsverordnungen auf bestimmte BereichsFÄ übertragen. Während in den meisten Bundesländern die Zuständigkeitsübertragung nach § 387 Abs. 2 AO und § 17 Abs. 2 FVG gleichzeitig erfolgt ist (so in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nieders...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ermächtigungsnorm des § 391 Abs. 2 AO

Rz. 62 [Autor/Stand] § 391 Abs. 2 AO ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Zuständigkeit der AG in Steuerstrafsachen zu bestimmen, soweit dies mit Rücksicht auf die Wirtschafts- und Verkehrsverhältnisse, den Aufbau der Verwaltungsbehörden oder andere örtliche Bedürfnisse zweckmäßig erscheint. Die Landesregierungen können ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 1808 Beim nachehelichem Ehegatten- und beim Kindesunterhalt (§§ 1581, 1603 BGB), besteht keine Leistungsfähigkeit, wenn der eigene angemessene Unterhalt gefährdet ist, d.h. der so genannte Selbstbehalt unterschritten wird. Für die Prüfung der Leistungsfähigkeit ist aber das gesamte Einkommen des Pflichtigen, also prägendes und nicht prägendes, heranzuziehen.[1944] Rz. 18...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Haushaltsführung für einen neuen Partner

Rz. 1470 Der Wert von Hausarbeit und/oder Kindesbetreuung wird mit dem Wert des späteren Erwerbseinkommens als Surrogat in Ansatz gebracht.[1551] Es findet allerdings keine "Monetarisierung" des Werts der Hausarbeit dahingehend statt, dass die Höhe des Ansatzes dem Umfang der notwendigen Hausarbeit etc. entspricht.[1552] Rz. 1471 Führt der Unterhaltsberechtigte einem neuen Pa...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Der Anordnungsgrund

Rz. 397 Grundsätzlich ist nach § 49 Abs. 1 FamFG ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden erforderlich. Diese Voraussetzung entspricht in ihrer Funktion etwa dem Verfügungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ob ein dringendes Bedürfnis anzunehmen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Es wird regelmäßig zu bejahen sein, wenn ein Zuwarten bis zur ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Minderung des Unterhaltsbedarfs des Kindes

Rz. 682 Von dem nach den jeweiligen Tabellen/Leitlinien tatrichterlich festzusetzenden Unterhaltsbedarf des Kindes werden zunächst bedürftigkeitsmindernd das staatliche Kindergeld (§§ 62 ff., 32 EStG, § 1612b) abgesetzt, sodann alle zumutbar erzielten eigenen Einkünfte des Kindes (auch BAföG-Darlehen, Ausbildungsbeihilfen, Waisenrente u.a.), gekürzt um ausbildungsbedingte Au...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Wechsel des Arbeitsplatzes

Rz. 372 Um seine Arbeitskraft bestmöglich auszunutzen, kann es für den Unterhaltsschuldner im Rahmen seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit angezeigt sein, den Arbeitsplatz, sogar den Wohnort und/oder Beruf[500] zu wechseln. Spiegelbildlich kann vom Unterhaltsschuldner verlangt werden, einen Arbeitsplatz-, Wohnorts und/oder Berufswechsel zu unterlassen, sofern ein solcher z...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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zfs 10/2023, Mietpreisschät... / 2 Aus den Gründen:

[8] II. Die Berufung ist nicht statthaft und damit gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu verwerfen, soweit sie sich gegen die Drittwiderklägerin und die Drittwiderbeklagten richtet. [9] 1. Rechtsmittelgegner kann nur der aus dem angefochtenen Urteil ersichtliche Prozessgegner sein (vgl. MüKoZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl. 2020, ZPO § 511 Rn 30; Musielak/Voit/Ball, 20. Aufl. 2023, ZPO ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Freiwillige Zuwendungen Dritter

Rz. 1907 Freiwillige Leistungen Dritter, z.B. von Eltern, sind freiwillige Leistungen ohne Einkommenscharakter. Kaufen Eltern z.B. ihrem Kind während der Ehe und/oder nach Trennung bzw. Scheidung Wohneigentum, so ist ein Wohnwert nicht anzusetzen.[2057] Anderes gilt nur, wenn für die Leistung eine Gegenleistung zu erbringen ist, z.B. Pflege und Betreuung.[2058] Der Vorbehalt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Additionsmethode, Differenzmethode, Anrechnungsmethode

Rz. 1637 Das Maß des Unterhalts gem. § 1578 Abs. 1 BGB bestimmt sich nach den prägenden ehelichen Lebensverhältnissen, an denen beide Eheleute gleichmäßig, also hälftig, teilgenommen haben. Auf diesen Bedarf muss sich der Berechtigte nach § 1577 Abs. 1 BGB sein gesamtes in der Ehe angelegtes und nicht angelegtes, also das prägende und nicht prägende Einkommen anrechnen lasse...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Leitlinien der Oberlandesgerichte zur Erwerbsobliegenheit

Rz. 1132 Die Unterhaltsleitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte sehen Folgendes zur Erwerbsverpflichtung bei Kinderbetreuung vor:[1159] Die Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit neben Betreuung von Kindern nach Vollendung des 3. Lebensjahres (vgl. §§ 1570 Abs. 1 S. 1, 1615l Abs. 2 S. 3 BGB) richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Bei B...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Landesrecht

Auch in den jeweiligen Landespersonalvertretungsrechten gilt das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ebenso sind die gewerkschaftlichen Zutrittsrechte zur Dienststelle und die Zusammenarbeit mit den Koalitionen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite identisch oder mit geringfügigen Abweichungen in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. § 2 BPersVG vergleichbare Regelu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitskampf ist die von den Tarifparteien – Gewerkschaft einerseits, Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband andererseits – kollektiv geführte Auseinandersetzung um arbeitsrechtliche Gestaltungs- und Regelungsfragen durch die Ausübung von gegenseitigem Druck. Wichtigstes Arbeitskampfmittel seitens der Arbeitnehmer ist der Streik, seitens der Arbeitgeber die Aussperr...mehr

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Allgemeines zur Abschreibun... / 3 Einkunftserzielung

Das Gebäude und die selbstständigen Gebäudeteile können nur dann steuerlich abgeschrieben werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften dienen. Sie dürfen also nicht jahrelang leer stehen.[1] Aufwendungen für eine Immobilie nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung sind als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkunftserzielung im Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

Um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen handelt es sich, wenn eine existenzsichernde und Ertrag bringende Wirtschaftseinheit[1] auf zukünftige Erben unentgeltlich übertragen bzw. verschenkt wird und die zukünftigen Erträge des Vermögens ausreichen, um den Beschenkten in die Lage zu versetzen, an den Schenker Versorgungsleistungen (z. B. eine Rente) zu erbringen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 17 EStG: Keine Anwendung des KapErhStG auf Genossenschaftsanteile

Leitsatz 1. Die Kündigung des Geschäftsguthabens an einer Genossenschaft nach § 65 des Genossenschaftsgesetzes ist als Veräußerungstatbestand im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu werten. 2. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Kündigung von Genossenschaftsanteilen, die aus eigenen Mitteln der Genossenschaft geschaff...mehr

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Aufwendungen für Fahrzeuge ... / b) Pkw-AK teilweise unangemessen

Der Umstand, dass ein Serienfahrzeug – und kein speziell angefertigtes Fahrzeug – angeschafft wird, reicht für sich jedoch noch nicht aus, um die Anwendung von § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG generell auszuschließen. Betriebsergebnis muss die Anschaffung erlauben: Denn auch hohe AK für ein Serienfahrzeug können dann zur teilweisen Nichtabzugsfähigkeit der Kfz-Kosten führen, wenn s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Jüngere gesetzgeberische Entwicklung des § 15 UStG

Rz. 13 Obschon seit der Einführung des Mehrwertsteuersystems der Vorsteuerabzug bisher grundsätzlich unangetastet blieb, hat die gesetzliche Regelung des Vorsteuerabzugs laufend teilweise einschneidende Änderungen erfahren. Maßgeblich dafür sind nicht nur die Änderungen der unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben, sondern gelegentlich auch Urteile des EuGH, aus denen sich unio...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.2 Umzugskosten

Umzugskosten, die das Beziehen der Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung betreffen, sind als Werbungskosten abzugsfähig.[1] Diese Aufwendungen werden ausdrücklich den im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abziehbaren Mehraufwendungen zugeordnet (s. aber vorübergehend höhere Mietzahlung wegen geplantem Familienumzug[2]). Umzugskos...mehr

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Arbeitsmittel-ABC / Berufskleidung

Typische Berufskleidung Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes gehört zu den Arbeitsmitteln[1] die typische Berufskleidung. Hierzu gehören zunächst solche Kleidungsstücke, die als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweilige Berufstätigkeit zugeschnitten sind[2], z. B. Helm, Schutzanzug, Kittel, Arbeitsstiefel, Arbeitshandschuhe, Schürzen von Arbeitern und Bergleuten; des Weiteren a...mehr

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.2 Nachweis

Zum Nachweis, dass der Arbeitsvertrag zwischen den Ehegatten ernstlich vereinbart ist, bedarf es nicht unbedingt der Schriftform. Der Arbeitsvertrag kann aus steuerlicher Sicht auch mündlich oder sogar stillschweigend geschlossen werden. Obwohl eine schriftliche Niederlegung des Arbeitsvertrags nicht erforderlich ist, ist die Schriftform aus Beweisgründen, d. h. zwecks leich...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 4.2.1 Ansatz der Entfernungspauschale

Für wöchentliche Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, die für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab 2021 in Kraft getreten ist, gilt in gleicher Weise für die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushalts...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.1.3 Fahrten zum Arbeitgebersammelpunkt und weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Treffpunktfahrten und Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsgebiet sind keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern fallen unter den Reisekostenbegriff der beruflichen Auswärtstätigkeit. Weder der gleichbleibende Treffpunkt noch das weiträumige Arbeitsgebiet erfüllen die Voraussetzungen einer betrieblichen Einrichtung. Gleichwohl zählen die hierbei anfal...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.6.2 Namensänderung nach § 1618 BGB

Zu unterscheiden von den Scheidungshalbwaisenfällen, in denen die Kinder letztlich den Mädchennamen der Mutter erhalten, sind die Fälle der Namensänderung des Kindes nach Wiederverheiratung der Mutter sowie der Einbenennung nach § 1618 BGB: Sie bietet einem nichtehelichen, nach dem KindRG auch einem ehelichen Kind die Möglichkeit, den Namen des Stiefvaters [1] anzunehmen oder...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.4.2 Verfahrensvoraussetzungen

Voraussetzung für das familiengerichtliche Verfahren ist der Antrag eines Elternteils nach erfolglosem Einigungsversuch mit dem anderen Elternteil[1], dessen Konflikt sich auf die elterliche Sorge und dabei nur auf eine einzelne Angelegenheit bezieht[2], die von erheblicher Bedeutung ist.[3] Zum erfolglosen Einigungsversuch hat das OLG Düsseldorf [4] in einem Beschluss vom 19....mehr

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Elterliche Sorge / 7.1 Grundsätze

Das Familiengericht muss eine Anordnung ändern, wenn dies aus triftigen, das Kindeswohl berührenden Gründen angezeigt ist, § 1696 I BGB.[1] Die folgenden Entscheidungen zeigen, in welchen Fällen diese Änderungsvoraussetzungen vorliegen. Bei der Änderung ist ein strenger Prüfungsmaßstab anzulegen.[2] Die Vorteile der Neuregelung müssen bei fehlendem Einvernehmen der Eltern zugl...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 3 Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB

Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit steuerfreien Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG von 3.000 EUR nicht übersteigen. Nach § 1878 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Betreuer zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz für die Führung jeder Betreuung, für die er keine Vergütung erhält, vom Betr...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag von 600 EUR begrenzt.[1] Sie umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zur ­Gesundheitsförderung zusätzlich[2] zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Entgeltumwandlungen sind ni...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Versicherungsprämien

Zahlt der Arbeitgeber die Prämien, z. B. für die vom Arbeitnehmer abgeschlossene Dienstreise-, Reisegepäck-, Unfall-, Kasko- oder Instrumentenversicherung, stellen die Zahlungen keinen Arbeitslohn dar, soweit nur das berufliche Risiko versichert ist. Bei gemischter Veranlassung (beruflich/privat) ist eine Aufteilung der Prämie entsprechend den Erfahrungssätzen der Versicheru...mehr

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Zur (steuer‐)bilanziellen Behandlung eines "Beteiligungsbetrags" des Kfz-Händlers zur Absicherung des Restwertrisikos durch den Hersteller im Rahmen des Leasing-Restwertmodells

Leitsatz 1. Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kraftfahrzeug-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu leistenden "Beteiligungsbeträge" sind im Zeitpunkt der Zusage der Restwertabsicherung nicht als Verbindlichkeit zu passivieren. 2. Der Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe der beim Fahrzeugrückerwerb...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 1.3 Haushaltszugehörigkeit eines Kindes

Zum Haushalt des Steuerpflichtigen muss mindestens 1 Kind gehören, für das ihm ein Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht. Damit kann auch die Haushaltszugehörigkeit von Stiefkindern und Enkelkindern zum Anspruch auf den Entlastungsbetrag führen. Praxis-Beispiel Haushaltszugehörigkeit mindestens eines Kindes Dorothea G. und Thomas H. sind nicht verheiratet. Am 27.5.2024 ...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR begrenzt.[2] Im Unterschied zu anderen För...mehr