Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 22 Bestattungsrecht / 2. Totenfürsorge

Rz. 7 Unter Totenfürsorge wird gemeinhin das Recht verstanden, über den Leichnam und die Bestattung zu bestimmen sowie die letzte Ruhestätte auszuwählen.[5] Bedauerlicherweise ist dieses Recht nicht gesetzlich geregelt.[6] Nach überwiegend und auch hier vertretener Auffassung handelt es sich um ein privates Recht.[7] Der BGH hat auch eine Pflicht zur Totenfürsorge angenommen...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Anspruch auf Benutzungsregelung

Rz. 94 Jeder Miterbe hat Anspruch auf eine Regelung der Verwaltung und Benutzung, die billigem Ermessen aller Miterben entspricht – also auch seinem eigenen, §§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 2 BGB.[242] Eine Benutzungsregelung kann verlangt werden, wenn durch die Erbengemeinschaft weder eine Vereinbarung noch ein Beschluss getroffen wurde, die billigem Ermessen entsprechen.[243] Lie...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stipendien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Stipendien sind Unterstützungsleistungen an Studenten > Studierende oder zumeist junge Wissenschaftler oder Künstler zur Finanzierung von Studium, Forschung oder künstlerischen Arbeiten. Wie diese steuerlich zu behandeln sind, hängt zunächst davon ab, ob es sich um steuerbare Einnahmen handelt und welcher Einkunftsart sie zuzurechnen sind (vg...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / III. Antrag

Rz. 7 Nach § 352a Abs. 2 S. 1 FamFG sind bei der Antragstellung die Erbteile anzugeben. Diese Angabe muss in Quoten und nicht in Werten erfolgen.[27] Die Feststellung der Quoten kann Schwierigkeiten bereiten. Beispiele:[28]mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 3. Erbengemeinschaft im Grundbuch

Rz. 87 Die Eintragung einer Erbengemeinschaft in ein inländisches Grundbuch erfolgt gem. § 13 GBO auf Antrag eines Miterben. Der Antrag kann von einem Miterben allein gestellt werden. Die Erbfolge ist prinzipiell durch einen Erbschein nachzuweisen. Ein notarielles oder holographisches Testament ist dann ausreichend, wenn die Erbfolge aus ihm eindeutig hervorgeht und nicht an...mehr

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§ 7 Ausgleichung / VIII. Berechnung der Ausgleichung bei gesetzlicher Erbfolge nach § 2055 BGB

Rz. 53 Den Berechnungsvorgang bei der Ausgleichung bestimmt § 2055 BGB. Danach sind alle ausgleichungspflichtigen Zuwendungen dem Nachlass hinzuzurechnen und jedem Miterben ist seine ausgleichungspflichtige Zuwendung auf den ihm gebührenden Erbteil anzurechnen. Es ist somit in einem ersten Schritt der so genannte Ausgleichsnachlass zu bilden. Danach sind die so genannten Aus...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / aa) Anwendbares materielles Recht bei Fehlen einer letztwilligen Verfügung

(1) Anwendungsbereich des Distribution Act 1958 Hat der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen (Sec. 8 Distribution Act 1958 ["DA"]), bestimmt sich das anwendbare Erbrecht nach Sec. 4 DA. Nach Sec. 2 DA ist der Anwendungsbereich des Gesetzes jedoch all jenen nicht eröffnet, die sich zum Islam bekennen. Stirbt ein muslimischer Erblasser ohne Testament, richtet sich...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 2. Anteil eines Miterben/Anspruch auf Auseinandersetzung

Rz. 52 Der Anspruch eines Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 S. 1 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist hingegen nicht pfändbar, § 859 S. 2 ZPO. Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung hinde...mehr

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§ 7 Ausgleichung / XVI. Ausgleichung im Verhältnis zu § 2287 BGB

Rz. 71 Nach § 2287 BGB kann der Vertragserbe oder der Schlusserbe bei einem bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament [134] nach dem Anfall der Erbschaft vom Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften der §§ 812 ff. BGB verlangen, wenn der Erblasser mit der Schenkung die Stellung des Vertragserben beeinträchtigt hat. Objektiv muss die Schenkung zu ei...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / B. Germanische und fränkische Zeit

Rz. 2 Tacitus war ein römischer Chronist in der Zeit Kaiser Trajans, etwa 100 Jahre nach Christus. Sein bekanntestes Werk heißt "Germania". Obwohl Tacitus wahrscheinlich nie selbst in Germanien war, ist diese Schilderung für unser Bild vom germanischen Recht grundlegend.[2] Tacitus berichtete über die Germanen: "Doch als Erben und Rechtsnachfolger hat jeder nur die eigenen Sö...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wenn es nicht bereits "vorher" bei der Verwaltung des Nachlasses zu Problemen und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Erbengemeinschaft gekommen ist, dann bietet "spätestens" die Beendigung der Erbengemeinschaft hierfür eine weitere – nicht unbedingt letzte – "Gelegenheit". Für die Beendigung der Erbengemeinschaft gibt es keinen "richtigen" Weg. Wie meist bei Probl...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / II. Antragsberechtigung

Rz. 3 Antragsberechtigt ist nach § 352a Abs. 1 S. 2 FamFG jeder Miterbe aufgrund "einer Art" Verfahrensstandschaftsrecht.[10] Der Miterbe benötigt weder eine Vollmacht[11] noch einen Beschluss der Erbengemeinschaft. Der Antrag kann auch gegen den Willen anderer Miterben gestellt werden. Auch der Erbschein ohne Angabe der Erbquoten kann von lediglich einem Miterben beantragt w...mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / III. Rechtsprechung zu Einzelfragen

Angesichts der großen Zahl an über den Tod hinauswirkenden Vorsorgevollmachten und der stetig zunehmenden Zahl von Testamentsvollstreckungen bei zugleich immer individueller werdenden erbrechtlichen Sachverhaltskonstellationen nimmt es nicht wunder, dass sich die Rechtsprechung bereits mit einer Vielzahl von Einzelfragen zu beschäftigen hatte, die in ihrer Bedeutung über den...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 10. Anpassung dinglicher Rechte

Rz. 51 In Art. 31 EuErbVO ist die Anpassung dinglicher Rechte geregelt, für den Fall, dass das Recht des Mitgliedstaates, in welchem das Recht geltend gemacht wird, das dingliche Recht nicht kennt. Für diesen Fall soll eine Anpassung des dinglichen Rechts an die Rechtsordnung des Mitgliedstaates mit dem am ehesten vergleichbaren Recht erfolgen. Damit soll dem sachenrechtlich...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Anspruchsberechtigung

Rz. 188 Die Ansprüche aus einer Lebensversicherung stehen keineswegs immer dem Versicherungsnehmer zu. Rz. 189 Hinweis Checkliste Anspruchsberechtigungmehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / III. Wünsche des Mandanten

Rz. 23 Möchte ein Mandant mehrere Personen bedenken, spielen für die Art der Verteilung des Nachlasses oft verschiedene Überlegungen und Motivationen eine Rolle. Gegenüber Kindern soll es entweder zu einer "gerechten" – meist in einer bestimmten Weise gleichmäßigen – Verteilung kommen oder es soll personenbedingten Besonderheiten Rechnung getragen werden. Eine ungleiche Begün...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Rechtlicher Überblick

Rz. 6 Das Vermögen der Erbengemeinschaft ist gesamthänderisch gebunden und ein vom Privatvermögen der einzelnen Erben dinglich getrenntes Sondervermögen. Die Vermögen der Erben und das Sondervermögen der Erbengemeinschaft sind Vermögen verschiedener Rechtsträger und bleiben getrennt.[3] Rechtsbeziehungen, die der Erblasser mit einem Miterben hatte, bleiben bestehen. Konfusio...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / IV. Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers und sonstiger Besitzer gem. § 2027 BGB

Rz. 159 Weitreichende Möglichkeiten bei einem ebenso weiten Anwendungsbereich bietet der Auskunftsanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer, § 2027 BGB . Nach der Legaldefinition des § 2018 BGB ist Erbschaftsbesitzer jeder, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Nimmt ein Miterbe für sich eine Alleinerbenstellung ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 3. Nachlassverfahrensrecht

Rz. 237 Aus englischer Sicht richtet sich die Nachlassabwicklung nach dem Belegenheitsprinzip. Für dort belegene Nachlassgegenstände wird englisches Nachlassverfahren angewendet.[386] Letzteres richtet sich für Geschäftsanteile an einer Limited nach dem Ort, an dem wirksam über den Anteil verfügt werden kann. Ob bei Eintragung der Limited in das deutsche Handelsregister auch...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 3 C. Formularbücher

Beck’sches Formularbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht, hrsg. v. Gebele/Scholz, 14. Auflage 2022 Beck’sches Formularbuch Erbrecht, hrsg. v. Keim/Lehmann, 5. Auflage 2023 Horn, Anwaltformulare Vorsorgevollmachten, 2. Auflage 2023 Kroiß, Anwaltformulare Nachlassgerichtliches Verfahren, 2. Auflage 2023 Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler, Anwaltformulare Erbrecht, 7. Auflage 202...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 5. Erbverträge gem. Art. 25 EuErbVO

Rz. 39 Unter Erbvertrag im Sinne der EuErbVO versteht man nicht nur Erbverträge im klassischen Sinne. Von Art. 25 EuErbVO mit umfasst sind ferner Erb- und Pflichtteilsverzichte, Schenkungen auf den Todesfall und auch Testamente mit wechselbezüglichen Verfügungen.[85] Der Begriff Erbvertrag ist also unionsrechtlich gefasst und nicht auf das deutsche Rechtsverständnis reduzier...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / b) Auseinandersetzungsausschluss

Rz. 153 Die Auseinandersetzung muss zum Schutz des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen werden. Dies kann als Vermächtnis oder Auflage formuliert werden..[124]mehr

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§ 27 Auslandsberührung / E. Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte

Rz. 96 Die Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte – internationaler Entscheidungsdissens – ist nicht zu verwechseln mit dem Bestehen mehrerer Erbstatute nebeneinander. Gemeint ist im vorliegenden Fall also nicht allein die abweichende Bestimmung des Erbstatuts aus ausländischer Sicht[218] mit der Folge von Einzelstatuten. Gemeint sind vielmehr die Fälle, in denen die k...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 1. Überblick

Rz. 76 ▪ Belgien/Frankreich In Belgien und Frankreich bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft in Form der Gütergemeinschaft. Zwar wird die Erbengemeinschaft nach französischem Erbrecht gerne oft auch als Gemeinschaft sui generis bezeichnet,[208] jedoch ist sie, aufgrund ihres Gesamtzuschnitts, doch am ehesten innerhalb der Gütergemeinschaft einzuordnen. In Frankreich wird...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 2. Vorrang der hypothetischen Testamentsauslegung

Rz. 80 Im Falle einer Überschwerung des Nachlasses durch Vermächtnisse oder Auflagen ist auch an die hypothetische Auslegung des Testaments zu denken und vor der Überschwerungseinrede zu prüfen, da man durch die Auslegung zur Erkenntnis gelangen kann, dass eine Überschwerung des Nachlasses gar nicht vorliegt. Somit ist vorerst zu prüfen, ob der Erblasser die Anordnungen in d...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / i) Exkurs: Getroffene Rechtswahl vor dem 17.8.2015

Rz. 32 Um letztwillige Verfügungen von Todes wegen, welche eine Rechtswahl enthalten, jedoch vor Inkrafttreten der EuErbVO errichtet wurden, in ihrer Wirksamkeit zu erhalten, sind in Art. 83 EuErbVO eine Vielzahl von Fallkonstellationen kodifiziert worden, unter welchen die getroffene Rechtswahl auch nach Einführung der EuErbVO wirksam bleibt. Im Wesentlichen muss die Rechts...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / a) Quotenvermächtnis hinsichtlich des gesamten Nachlasswertes

Rz. 71 Selbstverständlich kann ein Vermächtnis in etwa wie folgt lauten: "Herr X erhält vermächtnisweise einen Anteil von 50 Prozent am Wert des Nachlasses." Diese Aufteilung zwischen Erben und Vermächtnisnehmer erscheint "gerecht". Die "Grundformel" ist einfach zu fassen:[42] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.6: Quotenvermächtnis hinsichtlich des ge...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / X. Gesetzliche Vermeidung von Erbengemeinschaft aufgrund veränderter Funktion des Vererbens?

Rz. 31 Die Funktion des Erbrechtes könnte sich geändert haben, weil die Kinder nicht mehr in der "Aufbauphase" erben und das Vermögen daher weniger benötigen. Lebzeitige Transfers nehmen an Bedeutung zu.[59] Dies könnte für ein weitergehendes (Allein-)Erbrecht des Ehegatten sprechen. Allerdings ist dessen Versorgung durch Renten bzw. Pensionen sowie Lebensversicherungen eben...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / A. Einführung

Rz. 1 Nach einem Erbfall stellen sich nicht nur erbrechtliche Fragen, sondern auch solche aus dem Bestattungsrecht. Das Bestattungsrecht gehört sicher nicht zum "Standard-Programm" an den Universitäten und auch in der späteren anwaltlichen Aus- und Fortbildung des Erbrechtlers ist es eher ein Randthema. Dies ändert aber nichts an der Situation des Mandanten – es handelt sich...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / III. Bestehender Regelungsbedarf im Pflichtteilsrecht

Rz. 173 In der Vergangenheit war das Erbstatut aus deutscher Sicht starr an die Staatsangehörigkeit des Erblassers gebunden. War ein Erblasser Deutscher, so war die Anwendung deutschen Erbrechts in aller Regel für im Inland lebende Pflichtteilsberechtigte klar. Durch die Einführung der EuErbVO kommt es jedoch nunmehr nicht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Be...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / d) Form der Rechtswahlerklärung

Rz. 27 Die zu treffende Rechtswahl kann gem. Art. 22 Abs. 2 EuErbVO entweder ausdrücklich oder konkludent in einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen erfolgen. Dabei muss die Rechtswahl nicht zwingend mit einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen verbunden sein. Bei einer konkludent erfolgten Rechtswahl ist das gewählte Recht durch Auslegung des Testaments bzw. der ...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / II. Auflösend bedingte Ersatznacherbfolge

Rz. 108 Der Erblasser kann die Ersatzerbfolge auflösend bedingt anordnen.[191] Möchte der Erblasser den Eigenerwerb des Vorerben begünstigen, kann er die ausdrückliche und stillschweigende Anordnung der Ersatznacherbfolge mit Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben entfallen lassen.[192] Zu Recht empfehlen R. Kössinger/Zintl [193] folgende Formulierung: Formulier...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / Literaturtipps

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ZErb 12/2024, Deutsches Erbrechtssymposium 2024

Unter strahlend blauem Spätsommerhimmel und mit Blick auf’den malerischen Neckar fand am 20. und 21.9.2024 das 27.’Deutsche Erbrechtssymposium in Heidelberg statt. Die traditionsreiche Veranstaltung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) lockte wieder zahlreiche Experten aus ganz Deutschland in die altehrwürdige Universitätsstadt. Das Programm v...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / 4. Gemeinschaftsgrabstellen

Rz. 21 Gemeinschaftsgrabanlagen sind nicht zwingend anonym. Es gibt Gemeinschaftsgrabanlagen, die eine Namensnennung vorsehen, z.B. auf kleinen Schildern an einer Wand am Rande oder an einem Gedenkstein. Derartige Anlagen werden häufig gewählt, wenn eine individuelle Grabpflege vermieden werden soll. Ordnungsbehördliche Bestattungen finden auf Gemeinschaftsgrabanlagen statt....mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / C. Mittelalter

Rz. 6 Das Verwandtenerbrecht blieb auch nach der fränkischen Zeit bestehen, selbst wenn die alten Bindungen der Hausgemeinschaft und der Sippe zurückgingen.[16] Das germanische Recht kannte keine gewillkürte Erbfolge. Eine "Vergabung von Todes wegen" wurde erst nach und nach möglich, zunächst nur zugunsten der Kirche.[17] Verfügungen von Todes wegen wurden in der Form des "K...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / V. Überquotale Teilungsanordnung

Rz. 110 Bei der überquotalen Teilungsanordnung erhält der Bedachte eine etwaig über seinen Erbteil hinausgehende Zuwendung als Vorausvermächtnis.[80] Er muss also keine Ausgleichung leisten. Soweit diese Anordnung keine pflichtteilsrechtlichen Probleme aufwirft, kann sie effektiv sein. Sind sich die Miterben einig, dass der Wert des zugewiesenen Nachlassgegenstandes den Erbte...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / I. Überblick

Rz. 1 Der Erbschein ist für die Erben der "Ausweis" ihrer Erbenstellung. Es gilt die Vermutung, dass dem im Erbschein genannten Erben das Erbrecht in dem bezeichneten Umfang zusteht (Vermutung der Richtigkeit, § 2365 BGB). Wer von einem Erbscheinserben erwirbt (§ 2366 BGB) oder an einen Erbscheinserben leistet (§ 2367 BGB), darf auf die Richtigkeit des Erbscheins vertrauen, ...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / B. Stand der Forschung

Rz. 4 Raiser und Rottleuthner zeigen, auf welche Themen sich die Rechtssoziologie bis heute konzentrierte: Es sind etwa die Verfahrenssoziologie (z.B. Dauer und Ablauf von Gerichtsverfahren), Richtersoziologie (z.B. soziale Herkunft der Richter) sowie die Effektivität und Selektivität der Strafverfolgung – das Erbrecht wird nicht erwähnt.[6] Entsprechend stellt Leipold zutref...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / II. Antragsberechtigung

Rz. 15 Formal berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen, ist gemäß § 317 Abs. 1 InsO jeder Erbe, Miterbe, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, ein Testamentsvollstrecker und jeder Nachlassgläubiger. Wird der Antrag nicht von allen Erben gestellt, ist der Eröffnungsgrund vom Antragsteller glaubhaft zu machen, § 317 Abs. 2 InsO. Den nicht antragstellenden Erben ist Gelegenhe...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / I. Nacherbentestamentsvollstreckung, § 2222 BGB

Rz. 105 Um die Bestellung eines Pflegers und die betreuungsgerichtliche Genehmigung für unbekannte und minderjährige Nacherben entbehrlich zu machen, empfiehlt sich die Anordnung eines Testamentsvollstreckers für die Nacherben gem. § 2222 BGB. Der Nacherbentestamentsvollstrecker nimmt die Rechte und Pflichten der Nacherben bis zum Eintritt des Nacherbfalls war.[184] Anders a...mehr

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§ 25 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 130 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene zehn Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 StGB Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmächtigten V...mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / ee. Vergütung

Auch die Vergütung der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers, der aufgrund einer über den Tod hinauswirkenden Vollmacht tätig werden kann, verdient besondere Beachtung. Hier treffen zwei unterschiedliche Regelungen aufeinander, die in praktische Konkordanz gebracht werden sollten. Für das Entgelt eines Vorsorgebevollmächtigten findet § 675 BGB Anwendung, für seinen Aufwendu...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / VI. Änderung der Ausgleichungsregelungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Pflegeleistungen aufgrund soziologischer Erkenntnisse?

Rz. 21 Mit der Änderung des § 2057a BGB sollte die Pflege des Erblassers bei der Verteilung des Nachlasses verstärkt berücksichtigt werden. Pflegende Abkömmlinge sollten bessere Chancen auf einen materiellen Ausgleich haben.[52] Die Änderung kann damit begründet werden, dass der pflegende Abkömmling hilft, den Nachlass zu bewahren. Mit der Stärkung der Ausgleichsansprüche pfl...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Allgemeines

Rz. 1 Werden erbrechtlich gestaltende Praktiker gefragt, wie am besten mehrere Personen in einer letztwilligen Verfügung bedacht werden sollen, kommen regelmäßig zwei Antworten. Die häufigste: "Vermeiden Sie eine Erbengemeinschaft." Etwas abgeschlagen auf dem zweiten Platz folgt der Vorschlag, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen. Die rechtlichen und praktischen Probleme ...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 3. Exkurs: Die Europäische Güterrechtsverordnung EU 2016/1103

Rz. 108 Gemäß Art. 1 EuGüVO hat die Verordnung im Wesentlichen den ehelichen Güterstand zum Regelungsumfang. Nach Art. 3 Abs. 1a EuGüVO fallen darunter "sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten", darüber hinaus jede Form von Vereinbarung über den ehelichen Güte...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / (4) Literatur

Rz. 192 In der Literatur werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie die mit Stimmenmehrheit der Erben beschlossenen Grundstücksverfügungen umzusetzen sind und wie Grundbucheintragungen aufgrund Grundlage von Mehrheitsentscheidungen der Miterben zu erreichen sind. Rißmann [285] verweist darauf, dass der Mehrheitsbeschluss den handelnden Erben Vertretungsmacht gewährt. I...mehr

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§ 24 Sozialrecht / 2. Stiftungsrechtliche Gestaltung

Rz. 58 Die klassische Gestaltung zugunsten eines Kindes mit Behinderung durch Vor- und Nacherbfolge und Dauertestamentsvollstreckung ist in Zeiten niedriger Zinsen bzw. bei einem geringeren Erbteil als 150.000 EUR häufig nicht geeignet, die oben genannten Ziele der Gestaltung, insbesondere die spürbare Steigerung der Lebensqualität des Begünstigten, zu erreichen und einen (s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.3.1 Übersicht

Rz. 14 Wie im Falle der Personenvereinigungen fehlt auch für die nichtrechtsfähigen Vermögensmassen sowohl im Zivilrecht als auch im Steuerrecht[1] eine Legaldefinition. Aus § 3 Abs. 1 lässt sich herleiten, dass unter nichtrechtsfähigen Vermögensmassen nichtrechtsfähige Zweckvermögen zu verstehen sind. Diese unterteilt das Gesetz in nichtrechtsfähige Anstalten, Stiftungen un...mehr