Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Betriebsvermögen

Rz. 243 Ein weiteres Problem besteht darin, dass das Betriebsvermögen im handelsbilanzrechtlichen und im ertragsteuerrechtlichen Sinn nicht zwingend übereinstimmen muss. Eine vollständige Deckungsgleichheit besteht lediglich bei Kapitalgesellschaften, weil diese ausnahmslos gewerbliche Einkünfte erzielen (vgl. § 8 Abs. 2 KStG), mit der Konsequenz, dass die dazu eingesetzten ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Begünstigung und Nachversteuerung

Rz. 285 Die Besteuerung des begünstigten nicht entnommenen Gewinns erfolgt im Begünstigungsjahr mit 28,25 % + SolZ. Diese Tarifbegünstigung wird nur auf Zeit gewährt und hat den Effekt einer Steuerstundung. Anlassbezogen, bspw. bei einer Überentnahme, d.h. die Entnahmen übersteigen die Einlagen und den Gewinn, kommt es zu einer Nachversteuerung des bislang begünstigten Gewin...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Voraussetzungen

Rz. 411 Nach den Realteilungsregelungen in § 16 EStG gelten folgende Voraussetzungen:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / d) Vorweggenommene Erbfolge oder Vorbereitung des Erbfalles

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (§ 4f Abs 1 S 3 EStG 1. Alt sowie S 4–6 EStG)

Rn. 335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die obligatorische Fünfzehnjahresverteilung des Differenzaufwandes (s Rn 324) unterbleibt ebenfalls, also nicht nur bei der Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen (s Rn 331ff), wenn der gesamte Betrieb oder der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird (§ 4f Abs 1 S 3 1. Alt EStG). Der Differenzaufwand ist im J...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Begründung der kapitalistischen Betriebsaufspaltung zu einer Betriebs-GmbH

Rz. 161 Bei der Begründung einer kapitalistischen Betriebsaufspaltung müssen im letzten Schritt zwei Kapitalgesellschaften im Mutter-Tochter-Verhältnis existieren. Aus einem Einheitsunternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft können die zu übertragenden Wirtschaftsgüter durch Aufspaltung/Abspaltung oder Ausgliederung oder im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die Tochter-B...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Begünstigungsfähiges Vermögen

Rz. 25 Begünstigungsfähig sind unverändert neben dem Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bei Personenunternehmen: Kapitalgesellschaften: Anteile an Kapital...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Überblick

Rz. 68 Bei der Gründung eines Unternehmens erfolgt nahezu zwingend fast immer – jedenfalls eine teilweise – Eigenfinanzierung. Der Gesamtkapitalbedarf, Eigenfinanzierungs- und Fremdfinanzierungsbedarf ist abhängig vom Unternehmensgegenstand, dem Umfang der geplanten Geschäftsaktivitäten und der Rechtsform des zu gründenden Unternehmens. Rz. 69 Eine Unternehmensgründung kann d...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Veräußerungsgewinne

Rz. 417 Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs einer natürlichen Person oder Personengesellschaft unterliegt grds. nicht der Gewerbesteuer. Gleiches gilt für die Veräußerung der ganzen Beteiligungen an einer Personengesellschaft, d.h. des ganzen Mitunternehmeranteils. Eine Ausnahme hiervon stellt die Veräußerung einer Sachgesamtheit "an sich selbst" i.S.d. § 16 Abs. 2 Satz 3 ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 316 Der einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG ist Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag nach § 7 Satz 1 GewStG. Hinzu kommen ertragsunabhängige Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG, z.B. für Schuldzinsen und Miet- und Pachtentgelte. Ferner sind bestimmte Kürzungen in § 9 GewStG vorgesehen.[550] Seit dem VZ 2008 stellen die Gewerbesteuer und die darauf en...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 7. Steuerliche Konsequenzen

Rz. 625 Trotz wirtschaftlich vergleichbarer Ergebnisse können Umwandlungen nach dem UmwG und Umstrukturierungen nach den allgemeinen Vorschriften unterschiedliche steuerliche Konsequenzen haben. Neben einkommen- und körperschaftsteuerlichen Auswirkungen muss der Berater auch die grunderwerbsteuerlichen Folgen einer Umstrukturierung bedenken. Nachfolgend sollen einige wesentl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. >Ansatz des Mindestwertes (Abs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] § 165 Abs. 2 BewG bezeichnet den Unterwert des anzusetzenden Wertes für den Wirtschaftsteil. Dabei handelt es sich um den nach § 164 BewG anzusetzenden Mindestwert. Das bedeutet, dass für den Fall, das der nach der Regelbewertung anzusetzenden Wert geringer ist als der Mindestwert, zumindest der Mindestwert zu berücksichtigen ist. Rz. 16 [Autor/Stand] In ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatzregelung und teilweise Ausnahmen für Pensionsverpflichtungen

Rn. 323 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Besteuerung von unmittelbaren Versorgungszusagen (Direktzusagen) bei schulbefreienden Übertragungen von Pensionsverpflichtungen sowie bei Schuldbeitritten und bei Erfüllungsübernahmen regelt § 6a EStG nicht. Allerdings hat der Gesetzgeber im Jahre 2013 mit dem § 4f EStG eine Vorschrift geschaffen, die auch die Besteuerung von schuldbef...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Definition und Grundprinzipien

Rz. 232 Die Spaltung ist ein Umwandlungsvorgang spiegelbildlich zur Verschmelzung. Ziel einer Spaltung – im Gegensatz zur Verschmelzung – ist die vollständige bzw. teilweise Aufteilung des Gesellschaftsvermögens auf mehrere Gesellschaften. Dabei kommt es zur Übertragung von Vermögensteilen im Wege der Sonderrechtsnachfolge. Da jedoch der aufnehmende oder neue Rechtsträger (a...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Zusammenfassende Erläuterung zur Begründung der klassischen Betriebsaufspaltung

Rz. 152 Soll eine Betriebsaufspaltung aus einem früheren Einzelunternehmen oder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) heraus mit einer Betriebs-GmbH gebildet werden, ist hinsichtlich der Übertragungsmöglichkeiten nach dem UmwG wie folgt zu unterscheiden:[300]mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / aa) Erwerbsformen: Share Deal versus Asset Deal

Rz. 20 Aus zivilrechtlicher Perspektive kann ein Unternehmenskauf grds. entweder durch Kauf aller oder einiger Anteile an der Zielgesellschaft, die eine Kapitalgesellschaft (AG,[16] GmbH, KGaA) oder eine Personengesellschaft (GbR, KG, GmbH & Co. KG und OHG) sein kann, den sog. Share Deal, oder durch Erwerb einzelner oder sämtlicher Wirtschaftsgüter (z.B. Sachen, Rechte, Arbe...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Tabellarischer Überblick

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Nach Entfall der Schenkungssteuer wurde mit § 121a BAO eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende (taxativ aufgezählte) Wirtschaftsgüter eingeführt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besteuerung beim übernehmenden Unternehmen (§ 5 Abs 7 S 1–3 iVm S 5 EStG)

Rn. 336 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 5 Abs 7 S 1 EStG sind übernommene Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten (dem übertragenden Unternehmen) Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, zu den auf die Übernahme folgenden Abschlussstichtagen bei dem Übernehmer und dessen Rechtsnachfolger so zu bilanzieren, wie sie beim ursp...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / aa) Asset Deal

Rz. 115 Nach § 25 Abs. 1 HGB haftet der Erwerber eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wenn er die bisherige Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt. Diese Vorschrift ist beim Asset Deal von Bedeutung, wenn der Kern des bisherig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (Freistellungsberechtigten, § 4f Abs 2 EStG)

Rn. 342 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 4f Abs 2 EStG gilt die fünfzehnjährige Verteilung des Differenzaufwands (s Rn 324) für Schuldbeitritte oder Erfüllungsübernahmen mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung wegen des Verweises auf § 4f Abs 1 S 1 und 2 EStG entsprechend. Die dortige Zusatzbedingung der "teilweisen oder vollständigen Schuldfreistellung" betrifft sowo...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 1. Voraussetzungen

Rz. 91 Ein Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit (Betrieb oder Betriebsteil) unter Wahrung ihrer Identität fortführt.[80] Aus dem Erfordernis eines Wechsels des Rechtsträgers folgt zunächst, dass der Anwendungsbereich des Betriebsübergangs nicht berührt ist, wenn ein Joint Venture-Partner lediglich eine Beteilig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerrecht

Rz. 981 Die GmbH & Co. KG bietet heute auch zahlreiche steuerliche Vorteile.[1347] Dazu gehören u.a.:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Steuerliche Problemfelder

Rz. 157 Problematisch ist, dass das Steuerrecht für die notwendigen Übertragungsakte nur einzelner Wirtschaftsgüter (z.B. des Umlaufvermögens) oder eines Restbetriebs ohne alle oder einige wesentliche Betriebsgrundlagen in der Ausgangs-GmbH & Co. KG keine steuerneutrale Übertragungsmöglichkeit vorsieht:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Konkretisierung der zu übertragenden Vermögensgegenstände

Rz. 501 Da bei der Einbringung sämtliche Vermögensgegenstände einzeln und nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften auf die übernehmende Gesellschaft übertragen werden, ist es aufgrund des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes erforderlich, die zu übertragenden Vermögensgegenstände hinreichend genau zu individualisieren und zu konkretisieren.[977] Hinweis Die Konkret...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Veräußerung/Entnahme von Teilbetrieben und wesentlichen Betriebsgrundlagen

Rz. 554 Die Veräußerung bzw. Aufgabe von Teilbetrieben wird durch § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG der von ganzen Gewerbebetrieben bzw. Mitunternehmeranteilen gleichgestellt.[903] Auch die Veräußerung von wesentlichen Betriebsgrundlagen gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG als Behaltensfristverstoß.[904] Die Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen und ihre Zufüh...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 441 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört zum begünstigungsfähigen Vermögen auch das[594] Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG, also das einem Gewerbebetrieb dienende (§ 95 BewG) sowie das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[595] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen i.S.v. § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 S. 1 BewG,[596] als...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 435 Bei inländischen bzw. im EU/EWR-Raum belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ergibt sich der Umfang des begünstigten Vermögens aus § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Rz. 436 Das insoweit begünstigungsfähige Vermögen muss im Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG) als solches vom Erblasser/Schenker auf den Erwerber übergehen und seine bewertungsrechtliche Quali...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Neuberechnung der Steuer

Rz. 597 Gem. § 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG fallen bei Behaltensfristverstößen sowohl der Verschonungsabschlag nach Abs. 1 als auch der Abzugsbetrag nach Abs. 2 mit Wirkung für die Vergangenheit weg (soweit der Verstoß reicht).[1011] Somit führen beispielsweise schädliche Verfügungen über Teile des begünstigten Vermögens (wesentliche Betriebsgrundlagen, Teilbetriebe, einer von meh...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 5. Besteuerung des Stifters

Rz. 302 Die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten auf eine Stiftung – ob als Erstausstattung, Zustiftung, Spende oder sonstige Zuwendung – kann beim Zuwendenden grundsätzlich dieselben ertragsteuerlichen Rechtsfolgen auslösen wie eine Veräußerung. Dieser realisiert u.U. durch die Entnahme des Vermögensgegenstandes etwaige bestehende stille Reserven, wenn nicht das G...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Betriebsvermögen

Rz. 680 Auch die Übernahme von Betriebsvermögen, insbesondere ganzer Betriebe, ist vielfach nur unter Leistung von Ausgleichszahlungen an die so genannten weichenden Erben möglich. Werden diese Ausgleichszahlungen aus dem Eigenvermögen des Betriebsnachfolgers erbracht, wird hierdurch i.d.R. der Tatbestand des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG verwirklicht. Die weichenden Erben, die die...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Mindestlohnsumme

Rz. 529 Die zu erreichende Mindestlohnsumme ist gemäß § 13a Abs. 4 S. 12 ErbStG nach der Beschäftigtenzahl gestaffelt, und zwar wie folgt:mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Ertragsteuerrecht

Rz. 37 Ertragsteuerliches Ziel der beratenden Gestaltung im Zusammenhang mit der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist i.d.R., dass der Übernehmer die zu erbringenden Versorgungsleistungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG abziehen kann, während der Übergeber korrespondierend hierzu Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1a EStG zu vers...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 559 Prinzipiell stellen Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG Veräußerungen dar.[917] Ertragsteuerlich kann dennoch nach dem UmwStG eine steuerneutrale Behandlung erreicht werden. Dem trägt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG Rechnung und ordnet ausdrücklich eine entsprechende erbschaftsteuerliche Privilegierung an. Dies betrifft die Fälle des § 20 UmwStG, a...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Reinvestitionsklausel, § 13a Abs. 6 S. 3 und 4 ErbStG

Rz. 592 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 3 ErbStG kann eine Nachversteuerung wegen Behaltensfristverstoßes durch (rechtzeitige) Reinvestition des erzielten Veräußerungserlöses (jeweils innerhalb derselben Vermögensart) vermieden werden. Die Reinvestitionsklausel greift nicht für Überentnahmen oder vergleichbare Sachverhalte i.S.v. § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG oder bei Wegfall einer Poolun...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Betriebsveräußerung

Rz. 544 Den Ausgangspunkt der Behaltensregelungen bildet der Fall der Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Zusätzlich regelt § 13a Abs. 6 ErbStG aber noch eine Vielzahl weiterer Tatbestände, die ebenfalls einen Behaltensfristverstoß darstellen sollen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie in sachlicher Hinsicht die Fortführung des erworbenen Betriebs durch den bzw....mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Betriebsvermögen

Rz. 668 Bei der Realteilung eines Nachlasses, der ausschließlich aus Betriebsvermögen besteht, kann eine Steuerpflicht zunächst dadurch vermieden werden, dass die Miterben nicht einzelne Wirtschaftsgüter erhalten, sondern ihnen stattdessen (lebensfähige) Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile zugewiesenen werden. In diesen Fällen greift nämlich die in § 6 Abs. 3 EStG vorges...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Zu beurteilende Unternehmen

Rz. 516 Soweit im Rahmen ein und desselben Übertragungsvorgangs mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer oder verschiedener Vermögensarten auf einen Erwerber übergehen, sind die beschäftigten Arbeitnehmer für jede wirtschaftliche Einheit getrennt zu ermitteln.[806] Beim Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder von Mitunternehmeranteilen ...mehr

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Anlage G 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 285 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 42–58] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 1026 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da die...mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 1026 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1027mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.6 Gezahlte Versorgungsleistungen

Rz. 438 [Renten und dauernde Lasten → Zeilen 15–28] Der Sonderausgabenabzug für Renten und dauernde Lasten i. Z. m. Vermögensübertragungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG) wird getrennt nach Renten (Zeilen 15–21) und dauernde Lasten (Zeilen 22–28) abgefragt. Ein Sonderausgabenabzug ist nur für lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen möglich, die auf besonderen Verpflich...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Übert... / 3.3 Übertragung mit Rechtsträgerwechsel

Die Übertragung von Wirtschaftsgütern in den 5 letzten Fällen der Tab. 1 ist gem. § 6 Abs. 5 EStG zum Buchwert ohne Gewinnrealisierung vorzunehmen, wenn die Übertragung gegen Gewährung bzw. Minderung von Gesellschaftsrechten oder unentgeltlich erfolgt. Es besteht kein Wahlrecht. Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss die Übertragung des einzelnen Wirtschaftsguts zum Buchwert...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / I. Sperrfristen

Nach § 20 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 UmwStG ist es auf Antrag möglich, eine Sachgesamtheit wie einen Betrieb, Teilbetrieb oder einen (Teil eines) Mitunternehmeranteil/s gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte zum Buchwert oder Zwischenwert in eine Kapitalgesellschaft einzubringen. Sperrfristbehaftete Anteile: Der Gesetzgeber hat, um (vermeintlich) ungerechtfertigte Steuerbegünstig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 17): Beteil... / II. Aufnahme neuer Gesellschafter

Sperrfristverhaftete Anteile: Werden Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften als Gegenleistung für die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder von Mitunternehmeranteil in eine inländische Kapitalgesellschaft gewährt und erfolgt diese Einbringung zum Buch- oder Zwischenwert, unterliegen die erhaltenen Anteile einer siebenjährigen Sperrfrist. Rückwirkende Steuerpflicht ...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / 2. Veräußerung von Nachlassteilen

Der Vorerbe mag – damit durchaus im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung bleibend – es für sinnvoll erachten, einen Betrieb, Teilbetrieb oder eine Beteiligung zu veräußern oder sogar gezwungen sein, die Stilllegung/Liquidation zu betreiben. Ertragsteuerlich ist dies bei einer Einzelfirma und einer Personengesellschaft ein Fall der §§ 14, 16 EStG und für die GewSt des § 7 S. 2 G...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / aa. Erbrechtliche Verteilung von Nutzungen und Kosten

Der Verkauf eines Betriebs, Teilbetriebs, einer Beteiligung an einer nicht nur vermögensverwaltenden Personen- oder einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist ein Fall der Mittelsurrogation, nämlich der Erwerb von Geld in Form des Veräußerungserlöses "durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft" durch den betreffenden Verkauf. Der Verkaufserlös steht ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verpachtung der Vereinsgaststätte

Tz. 109 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Damit die Besteuerungsfreigrenze im Tätigkeitsbereich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht überschritten wird, erscheint es zweckmäßig, die in eigener Regie geführte Vereinsgaststätte an einen Pächter zu verpachten. Eine Aufgabeerklärung sollte aber nicht abgegeben werden. Wird keine Aufgabeerklärung abgegeben, liegt ein ruhender Gewerbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.2 Veräußerungsfiktion (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 101 Die Entnahme von Betriebsvermögen in das Privatvermögen stellte keine Anschaffung i. S. v. § 23 EStG dar (vgl. aber Rz. 97), sodass auch die Einlage von Privatvermögen in das Betriebsvermögen keine Veräußerung i. S. v. § 23 EStG sein konnte, da kein Wechsel der persönlichen Zurechnung des Wirtschaftsguts stattfindet.[1] Das galt auch für verdeckte Einlagen in eine Ka...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 503 [Autor/Zitation] Bei Einlage oder Zuwendung von Betrieben und Teilbetrieben ist ein Firmenwert zwingend anzusetzen (§ 202 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 203 Abs. 5 öUGB; vgl. KFS/RL 25 Rz. 90), wenn nicht vom Wahlrecht der Buchwertfortführung nach § 202 Abs. 2 öUGB Gebrauch gemacht wird. Die Begriffe "Betrieb" und "Teilbetrieb" entstammen der steuerlichen Terminologie (§ 24 Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 124 [Autor/Zitation] § 189 öUGB Anwendungsbereich (1) Soweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird, ist das Dritte Buch anzuwenden auf:mehr