Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.11 Spitzenausgleich

Rz. 177ac Werden bei einer Realteilung einem Mitunternehmer ausschließlich Wirtschaftsgüter zugeteilt, kommt es meist zu Über- oder Unterdotierungen gegenüber dem rechnerischen Auseinandersetzungsanspruch. Die Wertabweichungen werden durch Zahlung eines Spitzenausgleichs zwischen den betroffenen Realteilern ausgeglichen. Der Spitzenausgleich kann entweder aus dem Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.15 Fälle der rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung, § 16 Abs. 3 S. 3 EStG und § 16 Abs. 5 EStG

Rz. 177ap Zu einer rückwirkenden Beseitigung der Buchwertfortführung kommt es, sofern bei der Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen als Einzel-Wirtschaftsgüter gegen die in § 16 Abs. 3 S. 3 EStG angeordnete Sperrfrist für eine Veräußerung oder Entnahme verstoßen wird (§ 16 Abs. 3 S. 3 EStG) oder beim Übergang von Anteilen an KSt-pflichtigen Gebilden im Rahmen einer T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.1 Allgemeines

Rz. 98 Gegenstand einer Betriebsveräußerung können nach § 16 Abs. 1 EStG sein: der ganze Gewerbebetrieb, der Teilbetrieb, eine im Betriebsvermögen gehaltene 100 %ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, der Anteil an einer Mitunternehmerschaft und der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA. Dies gilt in gleicher Weise für die Betriebsaufgabe, denn § 16 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.4 Die 100 %ige betriebliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 118 Als Teilbetrieb gilt auch die in einem Betriebsvermögen befindliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wenn sie das gesamte Nenn-(Grund-, Stamm-)Kapital der Gesellschaft umfasst (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Durch die Einbeziehung werden die Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe einer 100 %igen Beteiligung nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 EStG begünstig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.3 Funktionsverlagerung

Rz. 144b Der im Rahmen der europarechtlichen Diskussion über die Zulässigkeit der Besteuerung von stillen Reserven in "auswandernden" Wirtschaftsgütern oder (Teil-)Betrieben entstandene Begriff "Funktionsverlagerung" bezeichnet einen Vorgang, mit dem eine in einem bestimmten Staat ausgeübte (Geschäfts-)Tätigkeit in einen anderen Staat verlagert wird und dadurch Besteuerungss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.5 Unentgeltliche Betriebsübertragungen

Rz. 155 Die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen war bis 1998 in § 7 EStDV geregelt. Durch Gesetz v. 24.3.1999[1] wurde die Regelung in § 6 Abs. 3 EStG übernommen. Die bisher für § 7 EStDV geltenden Grundsätze und die hierzu ergangene Rspr. gelten unverändert weiter (§ 6 EStG Rz. 175f.). § 6 Abs. 3 S. 1 EStG regelt die unentgeltli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2.1 Die Begriffe

Rz. 19 § 16 EStG regelt in Abs. 1 die Betriebsveräußerung und stellt in Abs. 3 die Betriebsaufgabe der Betriebsveräußerung im Wege einer Fiktion gleich. Nach weitgehend unbestrittener Ansicht gelten für die beiden gesetzlich nicht näher bestimmten Begriffe die folgenden Definitionen: Eine Betriebsveräußerung ist anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen der betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.7 Objekt der Realteilung

Rz. 177s Gegenstand einer Realteilung kann jeder Zusammenschluss mehrerer Stpfl. sein, sofern es sich im steuerrechtlichen Sinn um eine Mitunternehmerschaft mit Betriebsvermögen handelt. Auf Betriebsvermögen anderer Gewinnermittlungs-Einkunftsarten ist die Vorschrift nach §§ 14 S. 2, 18 Abs. 3 S. 2 EStG entsprechend anwendbar. Rz. 177t Die Realteilung erfasst das gesamte akti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.5 Besonderheiten bei der Veräußerung von Anteilen an dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Körperschaftsteuersubjekten

Rz. 223 Der Veräußerungspreis i. S. v. § 16 Abs. 2 EStG ist, soweit er auf die Veräußerung von Anteilen an dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden KSt-Subjekten entfällt, nach § 3 Nr. 40 Buchst. b) EStG anteilig steuerfrei. Er ist deshalb bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 EStG nur mit dem stpfl. Teil anzusetzen. Das gilt sowohl bei der Veräußerung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.2.1 Zu § 6 Abs. 3 und 5 EStG

Rz. 50 § 6 Abs. 3 EStG enthält eine Sonderregelung für die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Diese erfolgt steuerneutral zu Buchwerten. Da nach der h. L. § 16 EStG nur entgeltliche Übertragungen erfasst, besteht keine Gesetzeskonkurrenz (§ 6 EStG Rz. 466). Ausgehend von der hier vertretenen Ansicht, dass § 16 EStG nach seiner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.1 Notwendigkeit der Beendigung der bisherigen unternehmerischen Betätigung

Rz. 31 Sowohl Betriebsveräußerung als auch Betriebsaufgabe setzen voraus, dass der Unternehmer seine bisherige gewerbliche Tätigkeit, wie sie in der Gestalt des jeweiligen Unternehmens zum Ausdruck kam (sein "unternehmerisches Engagement"), beendet[1]. Dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal ergibt sich zum einen aus dem umfassend zu verstehenden (Rz. 24, 30) Begriff "Aufga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2 Ausübung des Wahlrechts nach § 16 Abs. 3b EStG

Rz. 147a § 16 Abs. 3b EStG wurde mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[1] eingefügt. Damit wird das von der Rspr.[2] entwickelte Wahlrecht bei Betriebsverpachtung (R 16 Abs. 2 EStR 2012) und Betriebsunterbrechung (H 16 Abs. 2 "Betriebsunterbrechung" EStH 2022) erstmals gesetzlich geregelt. Die Regelung ist anwendbar auf Betriebsaufgaben i. S. d. § 16 Abs. 3 EStG, die nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.5 Gewerbesteuerrecht

Rz. 16 Nach allgemeiner Ansicht werden Betriebsveräußerungs- und -aufgabegewinne bei natürlichen Personen und Personenvereinigungen grundsätzlich gewerbesteuerlich nicht erfasst[1]. Dies geht im Wesentlichen auf die Rspr. des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zurück, wonach aus dem Objektsteuercharakter der GewSt folge, dass Gewerbeertrag nur sei, was der bestehende Gewerb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.1 Wahlrecht

Rz. 145 Die Betriebsunterbrechung oder Verpachtung eines Gewerbebetriebs (§ 15 EStG Rz. 128, 132) führt nach ständiger Rspr. nicht zwangsläufig zu einer Betriebsaufgabe und damit zur Aufdeckung der stillen Reserven. Die im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven sind dann nicht aufzudecken, wenn der Stpfl. zwar selbst seine werbende Tätigkeit einstellt, aber entweder d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 4.3 Teilentgeltliche Übertragungen, gemischte Schenkungen

Rz. 60 Gemischte Schenkungen sind Übertragungsvorgänge, die nach der subjektiven Vorstellung der Beteiligten zu einem Teil entgeltlich und zu einem Teil unentgeltlich sein sollen. Dennoch kommt es auch auf die objektiven Wertverhältnisse von Leistung und Gegenleistung an. Bei Verträgen zwischen fremden Personen spricht – im Gegensatz zu einer Übertragung zwischen nahen Angeh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.1 Überblick

Rz. 177a Realteilung ist eine besondere Form der Auseinandersetzung über das Gesamthandvermögen einer Personengesellschaft. Entgegen der für Personengesellschaften (§§ 730ff. BGB) bzw. für Personenhandelsgesellschaften (§§ 145, 161 HGB) vorgesehenen Auseinandersetzung, Veräußerung des aktiven Vermögens, Tilgung der Gesellschaftsschulden, Rückzahlung der Einlagen sowie schließlic...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.5 Übertragung von Geschäftschancen (Geschäftschancenlehre)

Rz. 66 Übertragung/Verlagerung von Geschäftschancen Nach Rechtsprechung des BFH kann eine vGA unter anderem dann vorliegen, wenn eine Geschäftschance unentgeltlich oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt von einer Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem Gesellschafter nahestehenden Person überlassen wird. Die ältere Rechtsprechung basierte auf dem ziv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.8 Durchführung der Realteilung

Rz. 177w Der Vorgang einer Realteilung besteht in der Übertragung von Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft auf die Mitunternehmer zum Zweck der Abgeltung ihres Auseinandersetzungsanspruchs. Gegenstand der Realteilung ist das gesamte aktive und passive Betriebsvermögen[1] der Mitunternehmerschaft. Übertragungsobjekte können Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.3 Realteilung: Bewertungsvorschrift für Umstrukturierungen

Rz. 177i Die Realteilung ist zwar gesetzessystematisch nach der Betriebsaufgabe gem. § 16 Abs. 3 S. 1 EStG verortet; ihrem Wortlaut nach ist die in § 16 Abs. 3 S. 2 EStG geregelte Realteilung aber als eine Bewertungsvorschrift für weiterhin betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile ausgestaltet. Da die Realteilung keine Sonderform der Bet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.9 Übertragung in ein Betriebsvermögen eines Mitunternehmers

Rz. 177aa § 16 Abs. 3 S. 2-4 EStG beinhaltet lediglich Rechtsfolge-Regelungen für Übertragungen von Teilen des Betriebsvermögens der Mitunternehmerschaft in Betriebsvermögen von Mitunternehmern. Die Art des Betriebsvermögens ist unerheblich, es kann sich um betriebliches, landwirtschaftliches Betriebsvermögen oder solches handeln, das einer selbstständigen Tätigkeit dient. Ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2.4 Kritik

Rz. 24 Die Begriffe "Betriebsaufgabe" und "Betriebsveräußerung" sind unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks zu verstehen, d. h. im letztmöglichen Zeitpunkt die bisher nicht erfassten Wertsteigerungen im Betriebsvermögen zu besteuern (Vollständigkeitsprinzip, Rz. 1f., 13). Letztmöglicher Zeitpunkt ist der Augenblick, in dem der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.1 Grundsätzliches, Gewinnermittlungsart

Rz. 208 Nach § 16 Abs. 2 EStG ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des hingegebenen Betriebsvermögens übersteigt. Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Bei seiner Ermittlung sind grundsätzlich alle Vorteile zu berücksichtigen, die dem Veräußerer aus Anlass der Veräußerung zufließen[2]. En...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.2 Begriff der Realteilung

Rz. 177e Der Begriff der Realteilung ist weder zivilrechtlich noch steuerrechtlich gesetzlich definiert. Er bezeichnet die – vollumfängliche oder teilweise – Verteilung der realen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens "in natura", also ohne vorhergehende Veräußerung (Rz. 200). Dabei können die Wirtschaftsgüter sowohl als funktionsfähige Einheit des Betriebsvermögens in der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.7 Insbesondere: laufender Gewinn bei Beteiligung derselben Personen auf Veräußerer- und Erwerberseite (§ 16 Abs. 2 S. 3 und Abs. 3 S. 5 EStG)

Rz. 226 Nach § 16 Abs. 2 S. 3 EStG gilt bei Betriebsveräußerungen, bei denen auf der Seite des Veräußerers und des Erwerbers dieselben Personen als Unternehmer oder Mitunternehmer beteiligt sind, der entstehende Gewinn insoweit als laufender Gewinn. Gleiches gilt für die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen nach § 24 UmwStG, soweit durch den T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.10 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rz. 177ab Steuerneutralität einer Realteilung setzt weiter voraus, dass die spätere steuerliche Erfassung der stillen Reserven in den zum Buchwert übergehenden Wirtschaftsgütern gesichert ist. Eine Gefährdung der steuerlichen Erfassung sieht der Gesetzgeber insbesondere dann, wenn die Wirtschaftsgüter in ein ausl. Betriebsvermögen des Realteilers gelangen. Deshalb ist in § 16...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.1 Verlust der Gewerblichkeit, Übergang zur Liebhaberei, Strukturwandel

Rz. 135 Mit Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht wird ein Gewerbebetrieb zur steuerlich unerheblichen Liebhaberei (§ 2 EStG Rz. 75ff.; § 15 EStG Rz. 61ff.). Der Unternehmer beendet in diesem Zeitpunkt zwar nicht seine Tätigkeit als solche, er setzt sie vielmehr fort, aber die Tätigkeit erfüllt mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr die Voraussetzungen, um sie als gewerbl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.1.2 Ausscheiden

Rz. 170 Scheidet ein Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft gegen eine Abfindung aus, so veräußert er damit seinen Mitunternehmeranteil entgeltlich an die verbleibenden Mitunternehmer. Der Vorgang ist rechtssystematisch als Veräußerung, nicht als Aufgabe des Mitunternehmeranteils anzusehen. Zwar führt das Ausscheiden aus einer Personengesellschaft zivilrechtlich zu eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.6 Abgrenzung zum laufenden Gewinn

Rz. 224 Werden bei einer Betriebsveräußerung unwesentliche Wirtschaftsgüter zurückbehalten und gesondert verwertet oder ins Privatvermögen überführt, so gehören auch die hierbei erzielten Gewinne oder Verluste zum Veräußerungsgewinn. Dies ergibt sich aus dem hier vertretenen umfassenden Begriff der Betriebsaufgabe, wonach die Betriebsveräußerung nur ein Sonderfall der Betrie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.12 Rechtsfolgen der Realteilung

Rz. 177af § 16 Abs. 3 S. 2 EStG beschränkt sich darauf, die Rechtsfolge zu bestimmen, die bei der Übertragung von Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen oder einzelner Wirtschaftsgüter in ein jeweiliges Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer eintritt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Soweit die Betriebsvermögensteile der Mitunternehmersch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.3 Fingierte Betriebsaufgabe bei Betriebs- und Teilbetriebsverlagerung ins Ausland § 16 Abs. 3a EStG

Rz. 207e § 16 Abs. 3a EStG wurde – ebenso wie die Ergänzung des § 16 Abs. 3 S. 2 EStG durch den im 3. Teils enthaltenen Verweis auf § 4 Abs. 1 S. 4 EStG (Rz. 177ab) – durch das JStG 2010[1] mit Rückwirkung auf alle offenen Fälle (§ 52 Abs. 34 S. 5 EStG) und aus denselben Gründen – Beseitigung der steuerrechtlichen Folgen der Aufgabe der Theorie der Finalität des Entnahmebegr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.2 Entstrickung

Rz. 143 Handlungen, die nicht mit Aufgabeabsicht vorgenommen werden, behandelt die Rspr. gleichwohl in Sonderfällen wie Aufgabehandlungen, wenn durch sie eine spätere Erfassung der stillen Reserven unmöglich wird[1]. Dies ist bei der sog. Entstrickung der Fall, wenn ein inländischer Unternehmer seinen Betrieb ins Ausland verlegt und ein mit dem ausl. Staat bestehendes DBA da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.1.2 Freibetragsregelung

Rz. 253 Mit Wirkung für Veräußerungen nach dem 31.12.1995 (§ 52 Abs. 19a S. 2 EStG a. F., jetzt: § 52 Abs. 34 S. 5 EStG) ist die Freibetragsregelung neu geregelt worden.[1] Seither bezweckt die Vorschrift ausschließlich eine steuerliche Begünstigung wegen Alters und Berufsunfähigkeit. Der Freibetrag wegen Alters oder Berufsunfähigkeit kann für jeden Fall einer Betriebsveräuß...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.1.1 Eintritt

Rz. 168 Der Eintritt von Gesellschaftern in eine bereits bestehende oder neu zu gründende Mitunternehmerschaft ist grundsätzlich als Tauschvorgang zu werten (Rz. 58)[1]. Der eintretende Gesellschafter erbringt seine Gesellschaftereinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Steuerlich ist der Tausch als doppeltes Anschaffungsgeschäft zu behandeln und deshalb kein Vorgan...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.4 Sperrfristen

Die Rückkehr zur transparenten Besteuerung mittels Rückoption innerhalb von sieben Jahren stellt nach Ansicht der Finanzverwaltung für den Fall, dass bei Eintritt in die Optionsbesteuerung nach § 1a Abs. 1 KStG ein Antrag auf Buch- oder Zwischenwertfortführung gestellt wurde, eine Verletzung der mit dem fiktiven Formwechsel in Gang gesetzten Sperrfrist i. S. des § 22 UmwStG ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.2 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Optionsausübung

Sachliche Voraussetzung für die Anwendung von § 20 UmwStG ist, dass eine qualifizierte Sachgesamtheit in Form eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils in eine (neue oder bereits bestehende) Kapitalgesellschaft eingebracht wird (§ 20 Abs. 1 UmwStG). Einbringender beim (fiktiven) Formwechsel ist der jeweilige Mitunternehmer. Die Ausübung der Option wird umwand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4 Sonderregelung für Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs (§ 4f Abs. 1 S. 4 bis 6 EStG)

4.4.1 Grundfall Rz. 40 § 4f Abs. 1 S. 4 bis 6 EStG behandelt Teilbetriebsveräußerungen oder -aufgaben i. S. der §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie § 18 Abs. 3 EStG. In diesen Fällen ist ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nur insoweit um den Aufwand i. S. d. § 4f Abs. 1 S. 1 EStG zu vermindern, als dieser den Verlust begründet oder erhöht hat. Mit anderen Worten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4.1 Grundfall

Rz. 40 § 4f Abs. 1 S. 4 bis 6 EStG behandelt Teilbetriebsveräußerungen oder -aufgaben i. S. der §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie § 18 Abs. 3 EStG. In diesen Fällen ist ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nur insoweit um den Aufwand i. S. d. § 4f Abs. 1 S. 1 EStG zu vermindern, als dieser den Verlust begründet oder erhöht hat. Mit anderen Worten: Führt die Tei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.1.3 Spätere Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils

Rz. 30 Nicht explizit geregelt ist, was passiert, wenn ein Veräußerer, der zunächst z. B. nur eine isolierte Verpflichtung oder einen Teilbetrieb bzw. Teil-Mitunternehmeranteil übertragen hat, innerhalb der folgenden 15 Wirtschaftsjahre seinen Betrieb oder Mitunternehmeranteil vollständig veräußert oder aufgibt. Geht man davon aus, dass der Gesetzgeber vermeiden will, dass d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4.3 § 4f Abs. 1 S. 5 und 6 EStG

Rz. 43 § 4f Abs. 1 S. 5 EStG stellt klar, dass S. 4 nicht nur bei vollständigen Ansatzverboten, sondern auch bei Ansatzbeschränkungen oder Bewertungsvorbehalten i. S. d. § 4f Abs. 1 S. 2 EStG Anwendung findet. Rz. 44 § 4f Abs. 1 S. 6 EStG stellt zum einen klar, dass der Betrag um den die stillen Lasten in den (teilweise oder vollständig nicht passivierten) Verbindlichkeiten d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.1.1 Grundfall

Rz. 27 Nach § 4f Abs. 1 S. 3 EStG unterbleibt eine Verteilung des sich ergebenden Aufwands, wenn die Schuldübernahme im Rahmen einer Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils i. S. d. §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie des § 18 Abs. 3 EStG erfolgt. Anders als im Umwandlungssteuerrecht ist Sinn und Zweck der Regelung nicht der beg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.4 Passivierungsbeschränkungen unterliegende Verpflichtungen als Gegenleistung

Rz. 22 Nicht eindeutig geregelt ist, was gilt, wenn ein Wirtschaftsgut übertragen wird und der Erwerber als (Teil seiner) Gegenleistung eine Verpflichtung des Veräußerers übernimmt, die einer Passivierungsbeschränkung unterliegt. Solange in diesem Fall die stillen Reserven im übertragenen Wirtschaftsgut die stillen Lasten in der übertragenen Verpflichtung übersteigen, kommt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.5 Rechtsnachfolge (§ 4f Abs. 1 S. 7 EStG)

Rz. 45 Nach § 4f Abs. 1 S. 7 EStG ist der jeweilige Rechtsnachfolger des "ursprünglich Verpflichteten" an die Aufwandsverteilung nach § 4f Abs. 1 S. 1 bis 6 EStG gebunden. Dadurch soll ausweislich der Gesetzesbegründung gewährleistet werden, dass beim Übertragenden noch nicht berücksichtigter Aufwand nicht untergeht. So werde gewährleistet, dass der durch die Übertragung rea...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.1.4 Umwandlungsfälle

Rz. 31 Die Ausnahmeregelung für die Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs oder gesamten Mitunternehmeranteils soll ausweislich der Gesetzesbegründung und nach der Auffassung von Teilen der Literatur nicht gelten, "wenn die unternehmerische Tätigkeit aufgrund von Umwandlungsvorgängen nach dem Umwandlungssteuergesetz in anderer Rechtsform oder durch einen anderen Rechts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4.2 Teile von Mitunternehmeranteilen

Rz. 42 Die Veräußerung oder Aufgabe des Teils eines Mitunternehmeranteils ist in § 4f Abs. 1 S. 4 EStG nicht erwähnt. Nach der hier vertretenen Auffassung ist § 4f EStG in derartigen Fällen ohnehin nur auf mitübertragene Verpflichtungen im Sonderbereich des Veräußerers anzuwenden (Rz. 28ff.). Wird ein Teil eines Mitunternehmeranteils unter Realisierung derartiger stiller Las...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 4f EStG a. F. regelte für die Vz 2006 bis 2008 die steuerliche Behandlung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten. Diese Vorschrift wurde durch das FamLeistG v. 22.12.2008[1] aufgehoben. Rz. 2 § 4f EStG i. d. F. des AIFM-StAnpG v. 23.12.2013[2] betrifft die steuerliche Behandlung der Übertragung von Verpflichtungen, die bei den ursprünglich Verpflichteten Passivierung...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 2.4 Allzuständigkeit der Gesellschafterversammlung und Vorlagepflichten der Geschäftsführung

Rz. 899 Über den Aufgabenkreis gemäß § 46 GmbHG und die weiteren (gesetzlichen) Zuständigkeiten hinaus kann die Gesellschafterversammlung nahezu jede Angelegenheit der Gesellschaft an sich ziehen und damit im Innenverhältnis für die übrigen Organe der GmbH bindend entscheiden, sofern der Gesellschaftsvertrag keine entgegenstehende Regelung enthält (sog. Allzuständigkeit der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.7 Fortführung der Anschaffungskosten bei Abspaltungen (S. 7)

Rz. 342 § 20 Abs. 4a S. 7 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen Vermögen einer Körperschaft durch Abspaltung auf eine andere Körperschaft übergeht. Die Vorschrift wurde durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] neu eingefügt. Nach § 52a Abs. 10 S. 12 EStG a. F. ist die Vorschrift erstmals auf Abspaltungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl. § 31 RBewG 1925 i.V.m. §§ 137 Abs. 1, 138 RAO, § 50 Abs. 1 RBewG 1931). Seit d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Mindestwert: Substanzwert als Bewertungsuntergrenze

Rz. 351 [Autor/Stand] Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 BewG ermittelte (Unternehmens-)Wert die "Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) ... nicht (unterschreiten); die §§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 175 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr