Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuld

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 5. Umsatzsteuer

Rz. 96 Miteigentümer, die ihr Teileigentum gewerblich nutzen (sei es in Eigennutzung, sei es durch Vermietung an einen Gewerbetreibenden), erwarten vom WEG-Verwalter häufig eine Jahresabrechnung, die ihnen den Vorsteuerabzug ermöglicht. Das ist im Prinzip möglich: Denn die hier interessierenden umsatzsteuerpflichtigen Leistungen (Heizung, Handwerker, Verwalter) werden von de... mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Lohn-/Einkommensteuer

Rz. 245 Die Behandlung eines Beschäftigten als Selbstständiger, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten als Arbeitnehmer anzusehen ist, führt zwangsläufig zur Nichtbeachtung der Grundsätze des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit zur Nichtabführung von Lohnsteuer. Bei der Nachholung der Lohnversteuerung stellt sich die Frage, ob von einer Netto- oder von einer Bruttolohnver... mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / F. Haftung des Testamentsvollstreckers für Steuerschulden

I. Haftung für Steuerhinterziehungen des Erblassers Rz. 29 Gibt der Testamentsvollstrecker bei einer festgestellten Unrichtigkeit in früheren Steuererklärungen des Erblassers keine Berichtigung nach §§ 153 Abs. 1 S. 2, 34 AO ab, kann er sich der leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO oder einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO schuldig machen.[52] Den Testamentsvollst... mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / F. Fazit

Rz. 75 Keine Testamentsvollstreckung gleicht der anderen – und es kommt immer anders als man denkt. Auf diesen kurzen Nenner lassen sich die bei einer Testamentsvollstreckung typischerweise auftretenden Probleme bringen. Die Gründe hierfür liegen oft schon im Handeln des Erblassers begründet. Sie geben sich teilweise unendliche Mühe bei der Einzelzuweisung vermögensmäßig rel... mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / II. Auslandsbankkonten

Rz. 58 Ein Fall aus der täglichen Praxis: Der Testamentsvollstrecker stellt fest, dass der Erblasser über erhebliche Vermögenswerte im Ausland verfügt und die daraus resultierenden nicht unerheblichen Zinseinkünfte in den letzten zehn Jahren dem deutschen Fiskus verschwiegen hat, ebenso wie seinem langjährigen Vermögensberater. Der Testamentsvollstrecker diskutiert die einge... mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / B. Erklärungs- und Mitwirkungspflichten

Rz. 6 Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden im Zeitpunkt des Erbfalls nicht alle in der Person des Erblassers nach Maßgabe der Einzelsteuergesetze bereits entstandenen Steuern erklärt und die daraus entstandenen Steuerschulden beglichen sein. Dies gilt insbesondere für die laufenden Steuern, wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Zum Todeszeitpunkt bereits entsta... mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / II. Haftung als Vermögensverwalter oder Verfügungsbefugter

Rz. 30 Die Haftung des Testamentsvollstreckers mit seinem eigenen Vermögen für fremde, also regelmäßig den Erben treffende Steuerschulden setzt voraus, dass der Testamentsvollstrecker ihn treffende steuerliche Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung umfasst auch die Säumniszuschläge gemäß § 240 AO für den Fall verspäteter Zahlung. Diese in § 34 A... mehr

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EuGH-Vorlage durch FG: Reichweite des Reemtsma-Anspruchs

Leitsatz Dem EuGH wird zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob das Finanzamt zu viel gezahlte Mehrwertsteuer erstatten muss, wenn ein Unternehmer den eigentlich zutreffenden Anspruch gegen seinen Vorlieferanten aufgrund zivilrechtlicher Verjährung nicht mehr geltend machen kann. Sachverhalt Der Kläger ist Land- und Forstwirt und betreibt unter anderem einen gewerblichen... mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / III. Haftung für die Erbschaftsteuer

Rz. 31 Für den regelmäßig im Rahmen der Testamentsvollstreckung vorkommenden Fall der Erbschaftsteuer haftet der Testamentsvollstrecker grundsätzlich nicht persönlich. Verletzt er jedoch grob fahrlässig oder gar vorsätzlich die ihm nach § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG obliegende Pflicht, für die Zahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen, und kann deshalb die Steuer nicht oder nicht rech... mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / I. Haftung für Steuerhinterziehungen des Erblassers

Rz. 29 Gibt der Testamentsvollstrecker bei einer festgestellten Unrichtigkeit in früheren Steuererklärungen des Erblassers keine Berichtigung nach §§ 153 Abs. 1 S. 2, 34 AO ab, kann er sich der leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO oder einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO schuldig machen.[52] Den Testamentsvollstrecker trifft dann die persönliche Haftung für die ... mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VII. Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers

Rz. 44 Muster 24.27: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers Muster 24.27: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers Der am _________________________ in _________________________ verstorbene (_________________________ [Vor- und Nachname des Erblassers, Beruf, ggf. Güterstand]), geboren am _________________________, hat mich in seinem Testament vom ________________... mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / A. Einführung

Rz. 1 Wer als Testamentsvollstrecker tätig ist, sieht sich umfangreichen steuerlichen Verpflichtungen ausgesetzt, die ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko in sich bergen.[1] Die Besonderheit der Testamentsvollstreckung besteht darin, dass Vermögen zivilrechtlich einer bestimmten Person zugeordnet ist, nämlich dem Erben, die Verwaltungsbefugnis hingegen bei einer anderen Pe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.3 Steuern vom Einkommen

Rz. 114 Zu den nicht abziehbaren Steuern vom Einkommen gehören neben der ESt (einschl. LSt und KapSt) auch der SolZ. Ausl. Steuern können im Rahmen des § 34c EStG auf die inländische ESt angerechnet (§ 34c Abs. 1 EStG) oder bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 34c Abs. 2 EStG) berücksichtigt werden. Das Abzugsverbot nach § 12 Nr. 3 EStG, wonach Personensteuer... mehr

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Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 7 AO bei Hinterziehung der Steuer durch den Erblasser und den Erben

Leitsatz 1. Die von einem Erben durch eine unterlassene Berichtigung gemäß § 153 Abs. 1 AO begangene Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) führt nicht zu einer weiteren Verlängerung der Festsetzungsfrist, wenn diese sich schon aufgrund einer Steuerhinterziehung des Erblassers nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf zehn Jahre verlängert hatte. 2. Gemäß § 171 Abs. 7 AO läuft die... mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Form und Inhalt des Haftungsbescheides

Rn. 56 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Haftungsbescheid ist nach § 191 Abs 1 S 2 AO schriftlich zu erteilen. Außer der Haftungsschuld und dem Haftungsgrund müssen die für die Ermessensentscheidung maßgebenden Gründe angegeben werden (BFH BStBl II 1972, 181; 1978, 402; 1981, 801). Dies muss spätestens in der Einspruchsentscheidung geschehen sein; andernfalls ist der Bescheid a... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zusammentreffen beider Bescheide

Rn. 73 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 In bestimmten Fällen können Nachforderungsbescheid und Haftungsbescheid gegen den ArbG einheitlich ergehen, zB wenn der Gesamtbetrag der nachträglichen LSt-Anmeldung oder des Anerkenntnisses zT auf der Haftung, zT auf der Steuerschuld des ArbG beruht. Denn in dem Umfang, in dem aufgrund einer LSt-Außenprüfung die LSt-Nachholungen pauschalier... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verjährung

Rn. 75 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach §§ 169ff AO ist eine vierjährige Festsetzungsfrist zu beachten, die auch für den Erlass von Haftungsbescheiden gilt, § 191 Abs 3 AO. Zu beachten sind aber Besonderheiten bei Haftungsbescheiden. So gelten dort besondere Ablaufhemmungsvorschriften in § 191 Abs 3 S 4 AO. Auch ist die Inanspruchnahme nach § 191 Abs 5 AO in bestimmten Fällen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis LSt-Haftung zur Pauschalierung der LSt

Rn. 87 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Rahmen einer LSt-Außenprüfung kann es von Bedeutung sein, ob der ArbG, der zunächst eine Pauschalierung der LSt gewählt hat, noch die Pauschalierung widerrufen kann. Dies ist umstritten. ME kommt ein Widerruf noch bis zur formellen/materiellen Bestandskraft des Pauschalierungsbescheides in Betracht (s BFH BStBl II 2016, 1010; zum Meinungs... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bedeutung des § 42d EStG

Rn. 2 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbN ist beim LSt-Abzug, weil es sich hier im Ergebnis um seine ESt handelt, der eigentliche Steuerschuldner, § 38 Abs 2 EStG. Der ArbG ist im LSt-Verfahren jedoch Haftungsschuldner, da anderenfalls die ihm im LSt-Verfahren auferlegten Pflichten wirkungslos wären. Der ArbG steht gemäß §§ 38ff EStG gegenüber dem Fiskus in einem öffentlich-... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 5 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die LSt, die der ArbG gemäß § 42d Abs 1 Nr 1 EStG einzubehalten und abzuführen hat, ist nicht die materiell richtige LSt-Schuld. Der ArbG haftet nur für die LSt, die sich aus der Anwendung der auf der LSt-Tabelle eingetragenen Merkmale und der Anwendung der gültigen LSt-Tabelle aus dem Tatbestand der Lohnzahlung ergibt. Unrichtige Eintragunge... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Nachforderungsfälle

Rn. 70 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Eine Übersicht, wann die LSt nachzufordern ist, findet sich in H 41c.3 LStH 2021 "Einzelfälle". Zu nennen sind insbesondere die Tatbestände der §§ 38 Abs 4, 39 Abs 4, 39a Abs 5 EStG und § 41c Abs 4 EStG. Rn. 71 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Übernimmt der ArbG nach einer LSt-Außenprüfung die nachgeforderte LSt, so stellt sich die Frage, ob die Ha... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur Haftung des ArbG im LSt-Verfahren, BB 1982, 793; Schick, Steuerschuld und Steuerhaftung im LSt-Verfahren, BB 1983, 1041; Giloy, Abwehrmaßnahmen des ArbN bei unberechtigtem Steuerabzug vom Arbeitslohn, BB 1983, 2104; Offerhaus, Pauschalierungs- oder Haftungsbescheid nach einer LSt-Außenprüfung, StbJb 1983/84, 291; Hahn, Zur Problematik der Haftung des ArbG für die ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 65 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Soweit das FA die Steuerschuld gegenüber dem Steuerschuldner, idR dem ArbN – bei LSt-Pauschalierung dem ArbG, § 40 Abs 3 EStG –, geltend macht, erlässt es einen sog Nachforderungsbescheid. Zwar ist der von § 223 RAO herrührende Begriff der Nachforderung der AO 1977 fremd, doch muss der Nachforderungsbescheid gemäß § 155 AO als Steuerbescheid... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 37 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Darüber, ob der ArbG oder ArbN in Anspruch genommen werden soll, hat das FA von Amts wegen zu entscheiden; der Verwaltungsbehörde steht ein Ermessensspielraum zu, BFH BStBl II 1969, 406 und st Rspr, zB BFH BStBl II 1982, 801. § 42d Abs 3 S 2 EStG räumt dem Betriebsstätten-FA ein Auswahl- und Entschließungsermessen ein. Das FA kann die Haftun... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Inanspruchnahme des ArbG bei ESt-Veranlagung des ArbN (§ 42d Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 42 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 42d Abs 3 S 3 EStG kann der ArbG auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der ArbN zur ESt veranlagt wird. Trotz § 42d Abs 3 S 3 EStG kann es nach wie vor geboten sein, den ArbN vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn iRd bevorstehenden Veranlagung die LSt ebenso schnell und einfach bei diesem nacherhoben werden kann (glA Krüger in ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Haftungsbeschränkung auf die Dauer der Überlassung (§ 42d Abs 6 S 4 EStG)

Rn. 102 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 42d Abs 6 S 4 EStG ist die Haftung des Entleihers beschränkt auf die LSt für die Zeit, für die ihm der ArbN überlassen worden ist. Der Entleiher haftet also nur für die LSt, die auf den in der Zeit der ArbN-Überlassung vom Verleiher gezahlten Arbeitslohn gemäß § 38 Abs 1 Nr 2 EStG einzubehalten war. Der Entleiher haftet somit nicht f... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Sicherungsanordnung (§ 42d Abs 8 EStG)

Rn. 115 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Als Sicherungsmaßnahme kann das FA den Entleiher verpflichten, einen bestimmten Teil des mit dem Verleiher vereinbarten Überlassungsentgelts einzubehalten und an das FA abzuführen, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs notwendig ist. Die Sicherungsanordnung kann nur in der Zeit und für die Zeit ergehen, in der dem Entleiher ArbN überl... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Haftung anderer Personen

Rn. 38a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Neben der Inanspruchnahme des ArbG und des ArbN kommen als Haftungsschuldner weitere Personen in Betracht. So sind in die Ermessensausübung insbesondere auch die Geschäftsführer nach §§ 34, 69 AO, die Verfügungsberechtigten nach §§ 35, 69 AO, insbesondere der faktische Geschäftsführer, der Steuerhinterzieher bzw der Teilnehmer an einer Steu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sammelhaftungsbescheide

Rn. 58 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Behält der ArbG entgegen § 38 Abs 3 S 1 EStG die entstandene LSt nicht ein, so trifft ihn bezüglich jeder einzelnen Zuwendung eine gesonderte Haftung (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). In der Praxis ergeht regelmäßig ein einheitlicher Haftungsbescheid für die Summe aller Haftungsfälle. Ein solcher (faktisch) einheitlicher Bescheid stellt eine Zusammen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kleinbetragsgrenze (§ 42d Abs 5 EStG)

Rn. 88 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 42d Abs 5 EStG ist von der Geltendmachung der Steuernachforderung oder Haftungsforderung abzusehen, wenn diese insgesamt 10 EUR nicht übersteigt. Nach hM ist bei der Inanspruchnahme des ArbG nicht auf die auf den einzelnen ArbN als Steuerschuldner entfallende LSt abzustellen, vielmehr sind die Haftungsforderungen insgesamt maßgebend.... mehr

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AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

Leitsatz 1. Bei summarischer Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (Anschluss an BFH-Beschluss vom 31.08.2021 – VII B 69/21 (AdV), nicht veröffentlicht). 2. Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz-, Effizienz-, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen keine wei... mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / IV. Art. 6 ATAD (Drittstaaten-Fall)

Rz. 62 [Autor/Stand] Bedeutung. Art. 6 ATAD verpflichtet die Mitgliedstaaten im Bereich des Körperschaftsteuerrechts[2] (vgl. Art. 1 ATAD) dazu, allgemein steuerlichen Gestaltungsmissbrauch zu bekämpfen, indem bei der Berechnung der Körperschaftsteuer missbräuchliche Gestaltungen außer Acht zu lassen sind. Art. 6 ATAD hat für den (gegen § 50d Abs. 3 EStG rechtsschutzsuchende... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berichtigung von Amts wegen

Rz. 52 [Autor/Stand] Bei Wegfall einer Last bedarf es zur Berichtigung der Bewertung keines Antrags. In diesem Fall ist die Berichtigung von Amts wegen und, da § 5 Abs. 2 Satz 2 BewG insoweit nicht anwendbar ist, unbefristet möglich. Die Rechtslage ist mit der des § 7 Abs. 2 BewG vergleichbar. Rz. 53 [Autor/Stand] Eine Befristung für die Berichtigung von Amts wegen ergibt sic... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Tatobjekt

Rz. 15 [Autor/Stand] Gegenstand einer Steuerhehlerei gem. § 374 Abs. 1 AO können – enger als bei § 259 StGB ("Sachen") – nur Erzeugnisse oder Waren sein, die verbrauchsteuer- oder einfuhrabgabenpflichtig i.S.d. Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK (s. Rz. 19 ff.) sind oder die einem Bann unterliegen[2]. Diese Begriffe berücksichtigen ausschließlich den unterschiedlichen Sprachgebrauch i... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Strafrahmen, Strafzumessung und Nebenfolgen

Schrifttum: AM, Strafzumessung bei Zigarettenschmuggel, PStR 2011, 194; Leplow, Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht: BGH-Rechtsprechung von Juni 2008 bis Februar 2011, PStR 2011, Wegner, § 374: Minder schwerer Fall der Steuerhehlerei nicht ohne Weiteres anzunehmen – mit Checkliste, PStR 2015, 203; Weidemann, Steuerhehlerei bei Einfuhr und Verbringung von Zigaretten, PStR 2011... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum: Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Arendt, Die Bereicherungsabsicht bei der Steuerhehlerei, ZfZ 1979, 229; Bach in ERST, Wirtschaftsstrafrecht, 2017, § 374 AO; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten "Schmuggel" von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Baum, Neue gesetzliche Regelu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 3.1 Anzuwendende Vorschriften des EStG (Abs. 1)

Rz. 27 Nach § 51a Abs. 1 EStG sind auf die Festsetzung und Erhebung der Zuschlagsteuern die Vorschriften des EStG entsprechend anwendbar. Damit sind auf die Zuschlagsteuern nur die Verfahrensvorschriften und einige allgemeine materielle Vorschriften für anwendbar erklärt worden. Alle Vorschriften, die die Steuerpflicht, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der ESt und den ... mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.2 Steuerschulden (Zeilen 90 bis 92)

Hatte der Erblasser Steuerschulden, sind diese in den Zeilen 90 bis 92 einzutragen. Dies gilt nicht für betriebliche Steuerschulden. Anzugeben sind der Name des Finanzamts, die Steuernummer und der Wert der Steuerschulden. Sind die Steuerschulden vom Finanzamt noch nicht veranlagt worden, sind sie zu schätzen. Die vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden, die au... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Rechnungsanforderungen

Rz. 16 Hat ein ausländischer Unternehmer unter den weiteren Voraussetzungen des § 22a UStG einen Fiskalvertreter bestellt, müssen in der Rechnung die sich aus § 22c UStG ergebenden weiteren Angaben enthalten sein. Sind diese zusätzlichen Angaben in der Rechnung des leistenden Unternehmers nicht, nicht vollständig oder nicht richtig angegeben, müssen die Auswirkungen auf die ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 13 Bei Einführung der Fiskalvertreterregelung zum 1.1.1997 wurden die §§ 22a ff. UStG mit Art. 21 der 6. EG-Richtlinie begründet. Art. 21 der 6. EG-Richtlinie in der 1997 geltenden Fassung regelte den "Steuerschuldner gegenüber dem Fiskus"[1], ergänzt durch Art. 22 Abs. 7 der 6. EG-Richtlinie, nach der die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit Pers... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Im Ausland ansässiger Unternehmer

Rz. 22 Nur ein im Ausland ansässiger Unternehmer kann sich für Melde- und Erklärungspflichten in Deutschland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen. Ist der leistende Unternehmer im Inland ansässig, muss – und kann – er die Pflichten der Anmeldung und Erklärung steuerrelevanter Daten selbst übernehmen. Als Unternehmer i. S. d. § 22a Abs. 1 UStG gilt ein Unternehmer, de... mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auswirkungen auf die steuerliche Veranlagung

Rz. 224 Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben, können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranlagung gem. § 26a EStG und der Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG wählen.[335] Praxistipp: mehr

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ZErb 04/2022, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. 521.521 EUR. Der Kläger ist Alleinerbe seines am 30.6.2019 verstorbenen Vaters V (Erblasser). Der Kläger und sein Vater waren im Verhältnis 80 zu 20 u.a. an zwei GbR beteiligt, namentlich an der Grundstücksgesellschaft A und an der Grundstücksgesellschaft B. Eine der... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sinngemäße Anwendung auf andere Formen beschränkter Haftung (§ 15a Abs 5 EStG)

Rn. 389 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die doppelte entsprechende Anwendung (sinngemäße Anwendung des § 15a EStG und sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf bestimmte andere Gesellschaftsformen) ist bei bestimmten anderen Gesellschaftsformen vorzunehmen, bei denen eine Haftungsbeschränkung in Betracht kommt. Rn. 390 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Von besonderer Bedeutung ist die ents... mehr

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ZErb 04/2022, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der angefochtene Bescheid ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Die streitgegenständliche Vorfälligkeitsentschädigung ist weder nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG (I.) noch nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (II.) zu berücksichtigen. I. Die Vorfälligkeitsentschädigung unterf... mehr

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Kein Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG bei der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für Lohnsteuer, die auf den eigenen Arbeitslohn entfällt

Leitsatz Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers zur Tilgung von Haftungsschulden sind auch insoweit als Werbungskosten bei dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, als die Haftung auf nicht abgeführter Lohnsteuer beruht, die auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers entfällt. Das Abzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG steht dem nicht entgegen. Normenke... mehr

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Erlass eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens

Leitsatz 1. Wird das Insolvenzverfahren nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans aufgehoben, kann das FA Lohnsteuer, die es nicht zur Insolvenztabelle angemeldet hat, als Nachzügler im Wege eines Haftungs- und Nachforderungsbescheids innerhalb der Frist des § 259b InsO festsetzen. 2. Dem FA ist kein Verschulden an der Nichtanmeldung von Steuer- und Haftungsansprü... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.2 Steuerfreie Einnahmen

Rz. 14 Einnahmen i. S. d. § 3c Abs. 1 EStG sind alle Wirtschaftsgüter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Stpfl. im Rahmen einer Einkunftsart des § 2 Abs. 1 EStG zufließen.[1] Auch künftige Einnahmen können mit nach § 3c Abs. 1 EStG vom Abzug ausgeschlossenen Ausgaben in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[2] Erforderlich ist also eine derzeitige od... mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / c) Verfahrensrecht

Verfahrensrechtlich gilt, dass die Steuerschuld des Vorerben bei Vorerlass des Steuerbescheids eingetretenem Nacherbfall nicht auf den Nacherben übergeht, sondern eine Eigenschuld des Vorerben darstellt.[10] Dennoch darf der Vorerbe die Steuerschuld aus dem Nachlass entnehmen, was aber ggf. den Testamentsvollstrecker des Vorerben nicht von einer Haftung bei eigenen Versäumnis... mehr