Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 8. Betriebsprüfung

a) Vorlage von (elektronisch) empfangenen und abgesandten Handelspapieren Streitig ist die Anforderung der Vorlage von (elektronisch) empfangenen und abgesandten Handels- und Geschäftspapieren sowie sonstiger Unterlagen inklusive eines Gesamtjournals im Rahmen einer Außenprüfung. Das FG entschied dazu: Die Befugnisse aus § 147 Abs. 6 AO stehen der Finanzverwaltung nur in Bezug...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Vorlage von (elektronisch) empfangenen und abgesandten Handelspapieren

Streitig ist die Anforderung der Vorlage von (elektronisch) empfangenen und abgesandten Handels- und Geschäftspapieren sowie sonstiger Unterlagen inklusive eines Gesamtjournals im Rahmen einer Außenprüfung. Das FG entschied dazu: Die Befugnisse aus § 147 Abs. 6 AO stehen der Finanzverwaltung nur in Bezug auf solche Unterlagen zu, die der Steuerpflichtige nach § 147 Abs. 1 AO ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Verwertung der bei einer BP bei einem Berufsgeheimnisträger festgestellten Verhältnisse von dessen Mandanten

Es besteht ein Verwertungsverbot hinsichtlich der anlässlich einer Außenprüfung bei einem Berufsgeheimnisträger (hier: Rechtsanwalt) erlangten Kenntnisse über die Verhältnisse von dessen Mandanten, wenn der Prüfer den Geprüften nicht vorab über seine Absicht, Kontrollmaterial an die für die Besteuerung der betroffenen Mandanten zuständigen Finanzämter zu übersenden, in Kennt...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Offenbare Unrichtigkeit bei Eintragung falscher Kennziffern i.R.d. Umsetzung eines BP-Ergebnisses

Streitig ist, ob das FA nach einer BP ergangene Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag und über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes berichtigen konnte. Eine Berichtigung gem. § 129 AO ist zulässig, wenn der Steuerpflichtige einen streitigen Hinzurechnungsbetrag in der Steuererklärung statt im Sachbereich 14 (als nicht abziehbare BA gem. § 4 Abs...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im Bereich der Außenprüfung

Zusammenfassung Überblick Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 202/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] (sog. "DAC 7-Umsetzungsgesetz") wurden in der Abgabenordnung diverse Änderungen vorgenommen, die der M...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 8 Erweiterung der Anzeige- und Berichtigungspflicht

Die bisher schon bestehende Anzeige- und Berichtigungspflicht für den Fall von im Nachhinein erkannten Fehlern in einer Steuererklärung[1] wird ausgeweitet. Demnach hat nunmehr der Steuerpflichtige auch dann eine Anzeige- und Berichtigungspflicht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen[2]: Prüfungsfeststellung einer Außenprüfung Unanfechtbar in einem Bescheid umgesetzt Zugrunde...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 5 Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist/Verjährung

Schon die bisherige Fassung der AO sah für Fälle der Außenprüfung eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist vor.[1] Diese gilt weiterhin, wurde allerdings modifiziert. Folgende Voraussetzungen und Folgen gelten wie bisher[2]: Das Ende der Festsetzungsfrist wird wie bisher verschoben, wenn vor dem Ende der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder der Beginn der...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 7 Wichtige Neuerungen bei den Prüfungsgrundsätzen

In den Prüfungsgrundsätzen wurde eine Neuerung dergestalt eingeführt, dass Finanzbehörde und Steuerpflichtiger vereinbaren können, dass sie in regelmäßigen Abständen Gespräche über die im Rahmen der Außenprüfung festgestellten Sachverhalte und möglichen steuerlichen Auswirkungen führen.[1] Darüber hinaus können die beiden Parteien auch miteinander Rahmenbedingungen für die Mi...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 12 Änderungen im Bereich "Verrechnungspreisdokumentation"

Wie bisher auch ist eine sog. Verrechnungspreisdokumentation zu erstellen, wenn ein Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen zu einer nahestehenden Person i. S. d. § 1 Abs. 4 AStG unterhält.[1] In der Verrechnungspreisdokumentation müssen weiterhin die Darstellung der Geschäftsvorfälle mit der nahestehenden Person (sog. Sachverhaltsdokumentation) und die Grundlagen für die Erm...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 9 Teilabschlussbescheid und Teilprüfungsbericht

Mit den vorgenommenen Maßnahmen zur Modernisierung der Außenprüfung wird auch die Möglichkeit eines sog. Teilabschlussbescheids neu in die AO aufgenommen. Dieser kommt unter folgenden Voraussetzungen in Frage[1]: Einzelne und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen Ermittlung im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum Noch kein (abschließender) Prüfungsbericht Auf Antrag de...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 6 Neuerungen bei der Prüfungsanordnung

Die Regelungen zur Prüfungsanordnung wurden ebenfalls angepasst und auch diese Änderungen sollen zu einer Beschleunigung des Außenprüfungsverfahrens beitragen. Eine Anpassung betrifft ein Vorlageverlangen vor Beginn einer Außenprüfung und weist folgende Merkmale auf[1]: Vorlageverlangen zusammen mit Versand der Prüfungsanordnung (bei Erstellung der Unterlagen mit einem Datenve...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / Zusammenfassung

Überblick Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 202/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] (sog. "DAC 7-Umsetzungsgesetz") wurden in der Abgabenordnung diverse Änderungen vorgenommen, die der Modernisierung d...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 3 Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Die wohl tiefgreifendste und "innovativste" Änderung zur Modernisierung der Außenprüfung ist die Einführung eines sog. "qualifizierten Mitwirkungsverlangens". Wird dieses nicht erfüllt, zieht es ein sog. "Mitwirkungsverzögerungsgeld" nach sich. Voraussetzungen Zunächst soll hier näher beleuchtet werden, was der Gesetzgeber unter einem qualifizierten Mitwirkungsverlangen verste...mehr

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Außenprüfung: Neuerungen im... / 2 Änderungen und Anpassungen der gesetzlichen Regelungen

Die Änderungen betreffen vorrangig die Regelungen zu Mitwirkungspflichten[1] Ablaufhemmung[2] Teilabschlussbescheid und Teilprüfungsbericht[3] Prüfungsanordnung[4] Prüfungsgrundsätzen[5] Qualifiziertem Mitwirkungsverlangen[6] Die wohl zentralste Änderung, die unmittelbar Mitarbeitende im Bereich Rechnungswesen betrifft und im Hinblick auf eventuelle finanzielle Folgen ein fristgere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Neuerungen im... / 13 Sich abzeichnende Neuerung – Vereinheitlichung von digitalen Schnittstellen

In § 147b AO wurde eine Ermächtigung eingefügt, die es dem Bundesfinanzministerium ermöglicht, in einer Rechtsverordnung einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind und die nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtig sind, zu definieren. Hintergrund ist,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Neuerungen im... / 1 Hintergrund für die Maßnahmen

Hintergrund für die Maßnahmen ist, dass nach der Gesetzesbegründung in der Praxis der teilweise lange Zeitraum zwischen Prüfungsbeginn und Prüfungsabschluss für den Steuerpflichtigen eine erhebliche Belastung darstellt; dieser Belastung soll durch einen durch die Reform ermöglichten früheren Beginn und Abschluss entgegengewirkt werden. Um das Verfahren zu beschleunigen, soll...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Neuerungen im... / 11 Katalog der Ordnungswidrigkeiten wird ausgeweitet

Der schon bestehende Katalog an Ordnungswidrigkeiten wird dahingehend erweitert, dass nun auch ein vorsätzlicher oder leichtfertiger Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht wie auch gegen die Aufbewahrungsfrist des § 147 Abs. 1 AO eine Ordnungswidrigkeit darstellt.[1] Dies betrifft einmal die elementaren, für 10 Jahre aufzubewahrenden Unterlagen und Dokumente wie Jahresabschl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Neuerungen im... / 10 Anpassungen bzgl. der Beweiskraft der Buchführung

Die Regelungen zur Beweiskraft der Buchführung wurden an die mittlerweile vorherrschende elektronische Führung der steuerlichen Aufzeichnungen angepasst.[1] Darüber hinaus wurde zusätzlich geregelt, dass eine Buchführung und Aufzeichnungen, die den formellen Vorgaben der AO [2] entsprechen, dann nicht der Besteuerung zugrunde zu legen ist/sind, soweit die elektronischen Daten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenprüfung: Neuerungen im... / 4 Mitwirkungsverzögerungsgeld

Für die Mitarbeitenden im Rechnungswesen, die den Unternehmer bei der Erfüllung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens unterstützen sollen, stellt sich natürlich auch die Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn das Verlangen nicht erfüllt wird. In diesem Fall kommt es sowohl zu monetären als auch zu verfahrensrechtlichen Konsequenzen. Sollte das qualifizierte Mitwirkungsver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
RegE des Wachstumschancenge... / 6. Verfahrensrecht

Mit § 89b AO-E soll ab dem Tag der Gesetzesverkündung ein internationales Risikobewertungsverfahren neu eingeführt werden. Ein internationales Risikobewertungsverfahren ist eine gemeinsame Einschätzung von steuerlichen Risiken von bereits verwirklichten Sachverhalten mit einem oder mehreren Staaten oder Hoheitsgebieten in einem auf Kooperation und Transparenz angelegten Verf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 2.2 Widerlegbarkeit der Rechtsvermutung

Rz. 10 Die Vermutung einer wirksamen Beitragszahlung für gemeldete Beschäftigungszeiten kann von den Trägern der Rentenversicherung widerlegt werden, wenn sich im Einzelfall Anhaltspunkte ergeben, die Zweifel an der Richtigkeit der Meldungen erkennen lassen. Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn Beschäftigungszeiten für Zeiträume gemeldet worden sind, in denen nachweislich e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 2.3 Verhältnis Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7ff. AStG sowie § 42 AO zu § 10 AO – Ort der inländischen Geschäftsleitung

In der Praxis stellt sich in vielen Betriebsprüfungen die Frage, ob nicht wegen des Einflusses und der Entscheidungen der hinter einer ausländischen Zwischengesellschaft stehenden inländischen Anteilseigner nicht vorrangig von einer inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht statt einer ausländischen Zwischengesellschaft auszugehen ist. Hierzu liegt folgende widers...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 199 Vermut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Satz 1 der Vorschrift regelt die Vermutung der wirksamen Beitragszahlung für Zeiten einer versicherten Beschäftigung, die nach §§ 28a bis 28c SGB IV i. V. m. der DEÜV (bis zum 31.12.1998 i. V. m. der 2. DEVO/2. DÜVO) ordnungsgemäß gemeldet worden sind. Die Regelung dient der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens bei Eingang der Jahresmeldungen gemäß § 10 DEÜV sowie d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9.2 Voraussetzungen

Rz. 138 Eine Tierhaltungsgemeinschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG liegt nur vor, wenn alle persönlichen und sachlichen Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG i. V. m. § 51a BewG erfüllt sind.[1] Rz. 139 Alle Gesellschafter müssen nach § 51a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a BewG aktive Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mit selbst bewirtschaftete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.3 Schätzung

Rz. 524 Ist der Gewinn nach § 162 AO zu schätzen, hat die Schätzung nach den Grundsätzen der vom Land- und Forstwirt jeweils zugrunde gelegten Gewinnermittlungsart zu erfolgen.[1] Bei buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten erfolgt die Schätzung nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG. Bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten kommt es darauf an, ob sie ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. ABC

Rz. 210 [Autor/Zitation] Abbruchverpflichtung: Siehe "Entfernungsverpflichtung". Abfallentsorgung: Für die Verpflichtung zur Entsorgung von Abfall ist eine Rückstellung zu passivieren (vgl. auch Rz. 79). Die Verpflichtung ist hinreichend konkretisiert, denn es steht dem bilanzierenden Unternehmen nicht frei, in welcher Art und in welchem Zeitraum es sich seines Abfalls entledi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 844 [Autor/Zitation] § 204 öUGB Abschreibungen im Anlagevermögen (1) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muß die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) ABC der Rückstellungen

Rz. 312 [Autor/Zitation] Abbruchkosten: Bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (§ 249 Rz. 210) ist der erforderliche Betrag verursachungsgemäß in den Jahren anzusammeln, in denen die Gebäude genutzt werden (Rz. 238). Die Ansammlung kann je nach Nutzung linear, progressiv, degressiv oder leistungsbezogen erfolgen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Vorlage nach dem Steuerrecht

Rz. 64 [Autor/Zitation] In Österreich gilt im Abgabenverfahren der Untersuchungsgrundsatz nach § 115 Abs. 1 öBAO, wonach die materielle Wahrheit zu erforschen ist (Ritz/Koran in Ritz/Koran7, § 115 Rz. 4; Tanzer in Althuber/Tanzer/Unger, § 115 S 330). Dabei gilt der Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel; als Beweismittel kommt daher alles in Betracht, was zur Festste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Harle/Nüdling/Olles, Die moderne Betriebsprüfung, 4. Aufl. 2020. Verwaltungsverlautbarungen: BMF v. 28.11.2019 – IV A 4 - S 0316/19/10003:001, 2019/0962810, juris, Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / a) Bilanzberichtigung

Rz. 484 Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf eine beim Finanzamt eingereichte Bilanz berichtigt werden. Eine Bilanzberichtigung ist zulässig, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen Bilanzansatz korrigiert wird.[344] Werden Einlagen im Jahr der Entstehung des Aufwandes nicht berücksichtigt, kommt eine erfolgswirksame Nachholung in einem Folgejahr nicht in...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

Rz. 888 [Autor/Zitation] Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind (§ 198 Abs. 8 Z 1 öUGB, vgl. § 249 Rz. 371 ff.). Der die Verbindlichkeitsrückstellung auslösende Tatbestand muss in der Vergangenheit gesetzt worden sein. D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 (Allgemein): Van der Felde, Die Rechtsnatur der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, StbJb. 1954/55, 45; Barth, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, betriebswirtschaftlich, handelsrechtlich und steuerrechtlich – Ein geschichtlicher Aufriß, ZfhF 1963, 384; Christoffers, Die Grundlagen der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung, BFuP 1970, 78; Körner, Wesen und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 311 [Autor/Zitation] § 201 öUGB Allgemeine Grundsätze (1) Die Bewertung hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. (2) Insbesondere gilt folgendes:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Unentgeltliche Wertabgaben/Sachentnahmen

Rz. 410 Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben/Sachentnahmen Das Steuerrecht kennt zur Vermeidung individueller Ermittlung Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben/Sachentnahmen für bestimmte Gewerbezweige. Diese werden jährlich angepasst und veröffentlicht.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 124 [Autor/Zitation] § 189 öUGB Anwendungsbereich (1) Soweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird, ist das Dritte Buch anzuwenden auf:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 42 [Autor/Zitation] § 213 öUGB Vorlage im Rechtsstreit (1) Im Laufe eines Rechtsstreits kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Vorlage der Bücher einer Partei anordnen. (2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Verpflichtung des Prozeßgegners zur Vorlage von Urkunden bleiben unberührt. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Schätzung im Unterhaltsrecht, Zusammenfassung

Rz. 1140 Alle Gerichte haben Tatsachen, die auf Steuervergehen hinweisen, gemäß § 116 AO den Finanzbehörden mitzuteilen. Zudem sind alle zivilrechtlichen Verträge bei Verstoß gegen das Schwarzgeldgesetz nichtig. Folge der Nichtigkeit ist Wegfall des Leistung- und des Bereicherungsanspruchs, § 817 Abs. 2 BGB und des Gewährleistungsanspruchs.[935] Zudem kann eine Schenkungssteuer...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Überblick über die Methoden der Schwarzgeldaufdeckung

Rz. 1094 Oben sind umfangreiche Ausführungen zur gesetzlichen Vermutung der Ordnungsgemäßheit der Buchführung erfolgt. Ist die Buchführung formell ordnungsgemäß nach § 158 AO, kann sie doch sachlich falsch sein. Auch in der unterhaltsrechtlichen Literatur wird darauf verwiesen, dass gewisse Methoden der Schwarzgeldaufdeckung dem Sachverständigen vorbehalten bleiben.[901] Rz. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Doppelte Wahrscheinlichkeitsprognose

Rz. 98 [Autor/Zitation] Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Bilanzierenden ist zu unterscheiden von der Wahrscheinlichkeit des Be- oder Entstehens einer Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag (BFH v. 16.12.2014 – VIII R 45/12, BStBl. II 2015, 759 Rz. 26; Günkel, BB 2015, 2091, 2093; Hennrichs, BB 2015, 1841) und unabhängig von dieser nach eigenständigen Maßstäben zu pr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ausnahmen und Sonderfälle

Rz. 285 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf die Ausnahmen von der Anwendung des Gebots der Stetigkeit sind zwei Fallgruppen voneinander zu unterscheiden. Die eine betrifft die generelle Reichweite des Grundsatzes (Rz. 279), welche sich insbes. nicht auf spezielle Bewertungsvorschriften, Veränderungen bewertungsrelevanter Faktoren sowie Methodenfehler erstreckt. Die andere adress...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Steuerrückstellungen

Rz. 245 [Autor/Zitation] Alle bis zum Abschlussstichtag rechtlich oder wirtschaftlich entstandenen Steuerschulden des Unternehmens sind als Steuerrückstellung zu erfassen, soweit sie nicht – weil die Beträge mittels Bescheids mit formeller Bestandskraft feststehen – unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Die Berechnung der Steuerrückstellungen erfolgt grds....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Die die Steuer verwaltende FinB

Rz. 7 [Autor/Stand] 1. Unter Verwaltung der Steuer ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Durchsetzung des Steueranspruchs oder der steuerlichen Pflichten dient (vgl. § 347 AO)[2]. Gemeint ist damit ausschließlich die normative Verwaltungskompetenz, nicht die tatsächliche[3]. Nicht dazu zählen bloße Mitwirkungshandlungen der FinB etwa im Rahmen der Amtshilfe oder im Rahmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Berichtigungen und Änderungen der Bilanz

Rz. 46 [Autor/Zitation] Das HGB enthält – anders als das Steuerrecht – keine besonderen gesetzlichen Regelungen für nachträgliche Modifikationen der Bilanz. Begriffsprägend ist auch für die Handelsbilanz die steuerrechtliche Unterscheidung von Bilanzberichtigung und Bilanzänderung (Merkt in Hopt41, § 245 HGB Rz. 4 f.; Hoffmann/Lüdenbach, NWB Komm. Bilanzierung14, § 252 HGB Rz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Verwaltungsverfahren

Rz. 35 [Autor/Zitation] Hinsichtlich der Ermittlung von Sachverhalten gilt der Untersuchungsgrundsatz nach § 88 AO. Um den Sachverhalt zu ermitteln, bedienen sich die Finanzbehörden der in § 92 AO genannten Beweismittel, dazu gehört auch die Beiziehung von Urkunden nach § 92 Satz 2 Nr. 3 AO. § 97 Abs. 1 Satz 1 AO erlaubt es der Finanzbehörde, die Vorlage von Büchern, Aufzeich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Übernahmeersuchen (§ 390 Abs. 2 Satz 1 AO)

Rz. 21 [Autor/Stand] § 390 Abs. 2 AO eröffnet – abweichend von dem Prioritätsprinzip des Abs. 1 – die Möglichkeit, dass auf Ersuchen der nach Abs. 1 an sich zuständigen FinB eine andere – ebenfalls sachlich und örtlich zuständige – FinB die Strafsache übernimmt. Das Gesetz macht dies aber davon abhängig, dass die Übernahme der Ermittlungen sachdienlich erscheint, damit Übern...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Steuerrecht

Rz. 150 [Autor/Zitation] Die steuerrechtlichen Anforderungen an die Buchführung nach § 146 AO decken sich überwiegend mit den handelsrechtlichen Anforderungen nach § 239 AO. Entspricht eine Buchführung nicht den Anforderungen der §§ 140–146 AO, kann sie nach § 158 AO der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden, so dass uU eine Schätzungsbefugnis der Finanzbehörde eröffnet is...mehr

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ZErb 10/2023, Aussetzung de... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist der Rechtsnachfolger seiner verstorbenen Eltern. Diese wurden in den Streitjahren 2004 bis 2010 zunächst zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Streitig ist, ob und in welcher Höhe die Mutter des Klägers (M) in diesen Jahren gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Gaststätte erzielt hat. Der Beklagte und Beschwerdegegner (Fi...mehr