Fachbeiträge & Kommentare zu Steuergestaltung

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§ 19 Steuergestaltung durch... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die erheblichen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Belastungsunterschiede zwischen Steuerklasse I einerseits und den Steuerklassen II und III (siehe § 5 Rdn 1 ff.>) andererseits im Hinblick auf den persönlichen Freibetrag und die Steuersätze lassen Adoptionen im Lichte der zunehmend kinderlosen Gesellschaft als erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Gestaltungmittel an...mehr

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§ 19 Steuergestaltung durch... / C. Steuerliche Wirkung der Adoption

Rz. 5 Das adoptierte Kind wird steuerlich dem leiblichen Kind völlig gleichgestellt. Die Adoption entwickelt ihre steuerliche Wirkung erst mit wirksamer Zustellung des familiengerichtlichen Beschlusses. Verstirbt die annehmende Person vorher, greift (noch) die alte Steuerkasse. Die steuerlichen Folgen können im Einzelfall schon vorher greifen, wenn die Annahme nach dem Tod d...mehr

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§ 19 Steuergestaltung durch... / B. Zivilrecht

Rz. 3 Die zivilrechtlichen Wirkungen einer Adoption unterscheiden sich danach, ob ein Minderjähriger (§§ 1741–1766 BGB) oder ein Volljähriger (§§ 1767–1771 BGB) angenommen wird. Der Adoptierende muss bis zur Entscheidung über den Adoptionsantrag geschäftsfähig sein.[1] Bei der Volljährigenadoption müssen die leiblichen Eltern grundsätzlich nicht einwilligen. Verheiratete Ehe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. § 379 Abs. 2 Nr. 1f AO

a) Allgemeines Rz. 490 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1f AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelt ordnungswidrig, wer als sog. Nutzer entgegen § 138g Abs. 1 Satz 1 oder § 138h Abs. 2 AO die Angaben nicht, nicht richtig, nicht vollständ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO

a) Allgemeines Rz. 515 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelt ordnungswidrig, wer als steuererklärungspflichtiger Nutzer entgegen § 138k Satz 1 AO in der maßgeblichen Steuererklärung die Angabe der v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutige Fassung der Bußgeldvorschrift geht im Wesentlichen auf die Strafbestimmungen in § 406 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 AO) und § 413 Abs. 1 Nr. 3 RAO 1956 (entspricht jetzt § 379 Abs. 2 AO) zurück. Im Zuge der Neuregelung der Gefährdungstatbestände der §§ 379 ff. AO durch das 2. AO-StrafÄndG [2] wurd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 50 [Autor/Stand] Die in § 379 AO bezeichneten Zuwiderhandlungen lassen sich systematisch dahin gehend unterscheiden, dass in Abs. 1 Steuergefährdungen durch falsche Belege, falsche Buchungen und Verstöße gegen die den Belegen und Buchungen zugrunde liegenden Aufzeichnungssysteme, in den Abs. 2 und 3 Verstöße gegen Mitteilungs-, Dokumentation- bzw. Mitwirkungspflichten im...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verjährung

Rz. 718 [Autor/Stand] Für die Verjährung der Steuergefährdung gilt § 384 AO. Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt – abweichend von § 31 OWiG (zwei Jahre) – fünf Jahre. Zu den Einzelheiten und zu den gesetzgeberischen Motiven für die Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist (Entdeckung der Steuerordnungswidrigkeiten während einer Außenprüfung) vgl. im Einzelnen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Subjektiver Tatbestand

Rz. 626 [Autor/Stand] Die Ahndung der Tathandlungen nach § 379 Abs. 2 Nr. 1, 1a-1g und 2 AO erfordert, dass der Täter vorsätzlich oder leichtfertig (s. § 378 Rz. 55 ff.) die dort genannten Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Die leichtfertige Begehung dürfte vor allem bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht nach § 138 Abs. 2 AO (Nr. 1) in Betracht kommen. Dagegen w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entgeltliches Inverkehrbringen von Belegen (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

a) Allgemeines Rz. 85 [Autor/Stand] Seit 2006[2] ist mit § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vom Ordnungswidrigkeitentatbestand erfasst, wenn vorsätzlich oder leichtfertig Belege gegen Entgelt in den Verkehr gebracht werden. Zweck dieser Regelung ist es vor allem, den Steuermissbrauch durch den Internethandel mit Belegen zu verhindern. Bei Internetauktionen wurden in der Vergangenhe...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.5.3 Wertpapierleihe

Bereits früher kam es zu Steuergestaltungen im Zusammenhang mit einer Wertpapierleihe. So wurden Beteiligungserträge durch eine Wertpapierleihe von einer Körperschaft, bei der diese Erträge nicht steuerfrei wären, auf eine andere Körperschaft übertragen, welche die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach § 8b Abs. 1 KStG erfüllte. Dies wurde durch § 8b Abs. 10 KStG unter...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 4 EStG Gewinnbegriff im Allgemeinen

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 (1)[1] 1Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. 2Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 16 Abstandnahme vom KapESt-Abzug nach § 10 Abs. 5 EStGanderen Gesetzen

Rz. 125 Durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) v. 19.7.2016 wurde das Investmentsteuerrecht m. W. v. 1.1.2018 (Art. 11 Abs. 3 S. 1 InvStRefG) reformiert und neu gefasst.[1] Infolge der Neuregelung des Investmentsteuerrechts wurde für Publikums-Investmentfonds ein neues Besteuerungssystem eingeführt und das bisherige T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5.3 Voraussetzungen der Steuerfreiheit bei Erträgen aus einer hybriden Übertragung (Buchst. d S. 3)

Rz. 46a Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d S. 1 EStG wird für den Fall eingeschränkt, dass die Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG in einem anderen Staat einer anderen Person abweichend vom deutschen Steuerrecht zugerechnet werden. In diesem Fall gilt die Steuerfreiheit nur, soweit das Einkommen der anderen Person oder ihr nahestehender Personen nicht niedr...mehr

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Verfahrensrechtliche Änderu... / 1. Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen (§ 88c AO)

Mit § 88c AO werden die Voraussetzungen geschaffen, um durch die Analyse von kapitalmarktbezogenen Steuergestaltungen, die den Finanzbehörden bekannt geworden sind, missbräuchliche modellhafte Steuergestaltungen zielgerichtet aufdecken zu können. Den örtlichen Finanzbehörden dienstlich bekannt gewordene Tatsachen, die auf Steuergestaltungen im Zusammenhang mit der Erhebung o...mehr

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Fragen und Antworten zum BE... / Welche Maßnahmen zur Abwehr von Steuervermeidung wurden bereits ergriffen?

Die Bundesregierung, die EU und die internationale Gemeinschaft haben in den letzten Jahren bei der Bekämpfung von Steuervermeidung wichtige Fortschritte erreicht. So konnte man sich auf G20 / OECD -Ebene auf Maßnahmen gegen BEPS einigen, BEPS -Empfehlungen in das europäische und nationale Steuerrecht überführen sowie globale Standards für Transparenz in Gestalt des automati...mehr

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Fragen und Antworten zum BE... / Welche Rolle spielt Deutschland im BEPS-Projekt?

Die Bundesregierung hat das BEPS -Projekt von Beginn an nachdrücklich unterstützt. Deutschland hat sich dafür eingesetzt, dass die Thematik auf höchster politischer Ebene diskutiert wird; zudem begleiten Expertinnen und Experten der Bundesregierung die fachlichen Arbeiten eng. Deutschland betreibt keinen unfairen Steuerwettbewerb und verfügt schon heute über vergleichsweise ...mehr

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Fragen und Antworten zum BE... / Handelt es sich bei BEPS nur um ein steuerliches Problem?

Nein, denn BEPS ist auch in anderer Hinsicht problematisch. Natürlich hat BEPS nachteilige Folgen für den Fiskus, denn schädlicher Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen führen zu Steuerausfällen, die sich die Staaten gerade in Zeiten gestiegenen Finanzbedarfs nicht leisten können. Es ergeben sich aber auch weitere Nachteile. So verringert sich die Wettbewerbsfäh...mehr

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Fragen und Antworten zum BE... / Warum wurde ein internationales Vorgehen gewählt?

BEPS -Probleme haben internationale Ursachen. Möglichkeiten für BEPS -Gestaltungen ergeben sich insbesondere dann, wenn die Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten unzureichend aufeinander abgestimmt sind. Wenn ein Staat isoliert Maßnahmen gegen BEPS ergreifen würde, bestünde die Gefahr, dass neue Diskrepanzen entstehen und dadurch neue unerwünschte Steuergestaltungen möglich...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / 2. Grenzüberschreitung

Die Gestaltung muss einen grenzüberschreitenden Bezug haben, d.h. sie muss entweder mehr als einen Mitgliedstaat der EU oder mindestens einen Mitgliedstaat und einen Drittstaat betreffen, § 138d Abs. 2 Nr. 2 AO. Dabei ist auf die steuerliche Ansässigkeit i.S.v. §§ 8 ff. AO der an der Gestaltung Beteiligten abzustellen. Beteiligte der Steuergestaltung sind der Nutzer, andere B...mehr

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Anzeigepflicht für Steuergestaltungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 29.3.2021 (ErbStB 2021, Heft 7, S. 219)

Stefanie Guerra, RAin[*] Mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875; s. dazu auch Guerra, ErbStB 2020, 47), hat der Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2018/822 (EU-Amtshilferichtlinie bzw. Directive on Administrative Cooperation – DAC 6) umgesetzt. Danach sind grenzüberschreitende Steuer...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / 5. Begriff des Intermediärs

Intermediär ist gem. § 138d Abs. 1 AO derjenige, der eine grenzüberschreitende Steuergestaltung vermarktet, sie für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet. Die Intermediärseigenschaft erfordert keine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (BMF v. 29.3.2021, Rz. 50). Eine grenzüberschreitende Steuergestal...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / III. Verfahren zur Mitteilung

Ist die Gestaltung anzeigepflichtig, erfolgt die Anzeige beim BZSt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Die Anzeige muss binnen 30 Tagen erfolgen. Fristbeginn wird aus Sicht des Beraters in der Regel der Zeitpunkt sein, an dem die grenzüberschreitende Gestaltung zur Nutzung bereitgestellt wird, § 138f Abs. 2 Nr. 1 AO. Dies ist der Fall, wenn der Intermediär dem Nutzer di...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / 4. Steuerlicher Vorteil – sog. Main-Benefit-Test

Anzeigepflichtig ist jede Gestaltung, von der ein verständiger Dritter unter Berücksichtigung aller wesentlichen Fakten und Umstände vernünftigerweise erwarten kann, dass der Hauptvorteil oder einer der Hauptvorteile die Erlangung eines steuerlichen Vorteils ist. Ob die Tatbestandsvoraussetzungen bei der mehrfachen Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in einem Satz hinreichend ...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / a) Gestaltungen zur Beseitigung von schädlichem Verwaltungsvermögen

Die Beseitigung von schädlichem Verwaltungsvermögen ist eine Steuergestaltung, die abhängig von der konkreten Ausgestaltung das bedingte Kennzeichen des § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO erfüllt, wenn sie inhaltlich so aufgebaut ist, dass keine wesentlichen Anpassungen an den Einzelfall erforderlich sind. Beispiel Steuerberater S berät den Familienunternehmer U dahingehend, sein schädli...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / 1. Definition der Gestaltung

Der Begriff der Steuergestaltung ist gesetzlich nicht definiert. Nach Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich bei einer Steuergestaltung um einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ere...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / II. Was umfasst die Anzeigepflicht?

Anzeigepflichtig ist gem. § 138d AO jede grenzüberschreitende Steuergestaltung, die ein sog. Kennzeichen erfüllt. Unterschieden wird dabei zwischen unbedingten Kennzeichen und bedingten Kennzeichen. Letztere führen erst in Verbindung mit einem Relevanztest (sog. Main-Benefit-Test) zu einer Anzeigepflicht (hierzu s. bereits Guerra, ErbStB 20, 47, 48). Beraterhinweis Zur eigene...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / [Ohne Titel]

Stefanie Guerra, RAin[*] Mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875; s. dazu auch Guerra, ErbStB 2020, 47), hat der Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2018/822 (EU-Amtshilferichtlinie bzw. Directive on Administrative Cooperation – DAC 6) umgesetzt. Danach sind grenzüberschreitende Steuerg...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / 3. Whitelist des BMF

Das BMF ist gem. § 138 Abs. 3 Satz 3 AO ermächtigt, bestimmte Fallgruppen von der Anzeigepflicht auszunehmen (sog. Whitelist). Ob der Gesetzgeber mit Blick auf das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Gebot des Gesetzesvorbehalts überhaupt berechtigt ist, die Erstellung einer Whitelist der Exekutive zu übertragen, erscheint fraglich. Auch der Nutzen für die Praxis erscheint zweif...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / b) Güterstandsklauseln unter Nutzung von § 5 ErbStG

Das BMF hat auch "Güterstandsklauseln unter Nutzung von § 5 ErbStG" von der Anzeigepflicht ausgenommen. Güterstandsklauseln sind nach dem juristischen Sprachgebrauch gesellschaftsvertragliche Regelungen, die die Gesellschafter verpflichten, ihren Güterstand zu ändern oder zu modifizieren. Solche gesellschaftsvertraglichen Klauseln haben jedoch keine steuerlichen Vorteile und...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / d) Abschluss von Poolverträgen i.S.d. § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG zur Herbeiführung einer Begünstigung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Ebenfalls nicht anzeigepflichtig ist der Abschluss von Poolverträgen zur Herbeiführung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. Vorsicht ist jedoch geboten bei Poolverträgen i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG, die nicht in der Whitelist genannt werden. Möglicherweise handelt es sich hierbei um ein Versehen, da eine unterschiedliche Behandlung (let...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / I. Einleitung

Die im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts üblichen und bekannten Gestaltungen, um Vermögen unter Ausnutzung steuerlicher Rahmenbedingungen zu übertragen, können anzeigepflichtig sein. Für den Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar ist entscheidend, welche konkreten Gestaltungen unter die Anzeigepflicht des Gesetzes fallen, da sie trotz gesetzlicher Verschwiegen...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / c) Änderung des Gesellschaftsvertrags, um die Voraussetzungen des § 13a Abs. 9 ErbStG zu erfüllen

Die Whitelist umfasst auch Gestaltungen in Form der Änderung eines Gesellschaftsvertrages, um die Voraussetzungen für die erbschaftsteuerliche Begünstigung nach § 13a Abs. 9 ErbStG herbeizuführen. Solche Änderungen sind demnach nicht anzeigepflichtig. Argumentum e contrario zeigt sich auch hier deutlich, dass Gestaltungen zur Herbeiführung der erbschaftsteuerlichen Begünstig...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / b) Widerrufsklauseln in Schenkungsverträgen

Zu den üblichen Standardklauseln in Schenkungsverträgen gehört eine Widerrufsklausel für den Fall, dass für die Schenkung (mehr) Schenkungsteuer (als erwartet) festgesetzt wird bzw. die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen nicht in Anspruch genommen werden können. Das Kennzeichen der standardisierten Dokumentation ist hier erfüllt, soweit keine wesentlichen Anpassungen an de...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / IV. Fazit

Viele Gestaltungen, die sich im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer etabliert haben und die keine wesentlichen Anpassungen an den Einzelfall erfordern, sind bei grenzüberschreitendem Bezug potentiell anzeigepflichtig. Der grenzüberschreitende Bezug kann dabei bereits gegeben sein, wenn z.B. der Beschenkte oder ein Mitgesellschafter einer Familiengesellschaft im Auslan...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / a) Nutzung von Freigrenzen und Freibeträgen

Für Gestaltungen zum Zwecke der Nutzung von Freigrenzen und Freibeträgen hat das BMF bestimmt, dass kein steuerlicher Vorteil i.S.d. § 138d Abs. 3 Satz 1 und 2 AO anzunehmen ist. Hieraus lässt sich dogmatisch deutlich ablesen, dass der Begriff der Gestaltung sehr weit auszulegen ist und daher Schenkungen bei entspr. grenzüberschreitendem Bezug grundsätzlich anzeigepflichtig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / g) Globale Mindestbesteuerung

Rz. 30 [Autor/Stand] Reformvorschläge des IF. Nachdem im Aktionspunkt 1 des BEPS-Projekts der OECD/G20-Staaten zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle keine befriedigenden Ergebnisse erzielt werden konnten, wurde das Inclusive Framework on BEPS (IF) – bestehend aus weltweit 137 Staaten[2] – beauftragt, Lösungsvorschläge zu den steuerlichen Herausforderungen der Digitalisi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / d) BEPS-Projekt der OECD und G20-Staaten

Rz. 5 [Autor/Stand] BEPS-Aktionspunkt 3. Die OECD hat am 5.10.2015 einen 15 Aktionspunkte umfassenden Plan zur Bekämpfung von "Base Erosion and Profit Shifting" veröffentlicht. Der Aktionspunkt 3 "Designing Effective Controlled Foreign Company Rules (CFC)"[2] enthält Empfehlungen für Regelungen zur Erfassung von Einkünften im Inland, die künstlich auf niedrig besteuerte Zwis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Brexit-Handbuch für Unternehmen und Berater

Überblick Der Brexit hat für große praktische und (steuer-)rechtliche Herausforderungen gesorgt. Der mühsam ausgehandelte Kompromiss zu Nordirland wird bereits wieder in Frage gestellt. Hinzu kommen insbesondere in Deutschland zahlreiche steuerliche Änderungen, die kurz vor Ende der ablaufenden Legislatur verabschiedet wurden. Auch wenn die rechtlichen Änderungen angesichts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / aa) Hintergrund und Regelungsinhalt

Rz. 12 [Autor/Stand] ATAD als Teil des Anti-Tax-Avoidance-Pakets der EU. Die EU hat sehr schnell auf das BEPS-Projekt der G20-Staaten/OECD reagiert, mit dem Ziel, selbst Maßnahmen gegen "Base Erosion and Profit Shifting" zu entwickeln.[2] So wurde bereits am 8.7.2017 die Mutter-Tochter-Richtlinie[3] angepasst und ein Korrespondenzprinzip für grenzüberschreitende Gewinnaussch...mehr

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Vor §§ 7–14 / bb) Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 18 [Autor/Stand] Pflicht zur Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung gem. Art. 7 f. ATAD. Art. 7 und 8 ATAD verpflichten die Mitgliedstaaten zur Einführung von Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung. Damit soll missbräuchlichen Steuergestaltungen i.S.d. Verlagerung von Einkünften in Niedrigsteuerländer entgegengewirkt werden. Dementsprechend definiert Art. 7 ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 1.1.2 Sekundärrecht/EU-Rats-Richtlinien

Anders als das auf Grundlage des Art. 113 AEUV weitgehend harmonisierte Umsatzsteuerrecht ist das Recht der direkten Steuern – entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 Abs. 3 EUV sowie Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, ABl. EU vom 30.03.2010 (DE), C 83/206) – grundsätzlich weiter Sache der einzelnen Mitgliedstaat...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.5.3 §§ 138d ff. AO ("DAC6")

Durch die §§ 138d ff. AO hat der Gesetzgeber kurz vor Jahresende 2019 die EU-Richtlinie 2018/822 zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen vom 25.05.2018 (ABl. EU vom 05.06.2018, L 139/1) umgesetzt (BGBl I 2019, 2875). Neun Monate nach erstmaliger Gesetzesanwendung hat die Finanzverwaltung nun mit BMF-Schreiben vom 29.03.2021 (IV A 3 – S 0304/19/10006-010, IV B 1 – S 1317/19...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 5.1 §§ 5 und 6 GrEStG

Die §§ 5 und 6 GrEStG stellen den Übergang von inländischen Grundstücken auf eine Gesamthand (§ 5 GrEStG) oder von einer Gesamthand auf die Gesellschafter bzw. zwischen zwei Gesamthandsgemeinschaften (§ 6 GrEStG) insoweit von der Grunderwerbsteuer frei, als der Veräußerer bzw. der Erwerber an der Gesamthand beteiligt ist. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Gesamthand g...mehr

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Teil A Allgemeiner Teil / 5.2 Brexit-Übergangsgesetz und widersprüchliche Praxis des BZSt

Da das Ausscheiden des VK aus der EU jedoch darüber hinausgehend zahlreiche weitergehende nachteilige Auswirkungen – und rechtliche Status-Verschlechterungen – für die betroffenen Bürger und Unternehmen hätte, hat der Gesetzgeber im März 2019, d. h. wenige Tage vor Ablauf der ursprünglichen Austrittsfrist, noch einmal in allgemeinerer Form mit dem "Brexit-ÜG" vom 27.03.2019 ...mehr

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Teil A Allgemeiner Teil / 4.2 Was ändert sich im Verhältnis zu Großbritannien?

Staatsangehörige und in Großbritannien ansässige Unternehmen können sich grundsätzlich nach Vollzug des Brexits bzw. nach Ablauf des vereinbarten Übergangszeitraums nicht mehr auf die an die EU- oder EWR-Mitgliedschaft Großbritanniens geknüpften Grundfreiheiten berufen. Die Kapitalverkehrsfreiheit kann zwar auch zugunsten von Staatsangehörigen oder Unternehmen in sog. Dritts...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 1.1.4.1 Brexit-Übergangsgesetz (Brexit-ÜG)

Nach der ursprünglichen Fassung des § 1 des Brexit-ÜG vom 27.03.2019 (BGBl I 2019, 402) "gilt im Bundesrecht […] das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft" "während des Übergangszeitraums gem. dem Vierten Teil des Abkommens über den Austritt des VK aus der Europäischen Union und der ...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / VI. Anlage Sonstiges

Die Anlage Sonstiges beinhaltet Abfragen zu verschiedenen Tatbeständen, die keiner anderen Anlage konkret zugeordnet wurden. Die Anlage ist bei Zusammenveranlagung gemeinsam abzugeben. Folgende Änderungen haben sich für 2020 ergeben: Zeile 9 (Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten): Zwecks Umsetzung der Verlustfeststellung nach § 2a EStG wurde in Zeile 9 eine neue Abfrag...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / VII. Anlage WA-ESt

Die Anlage WA-ESt wurde auf den VZ 2020 fortgeschrieben und in den Zeilen 31-34 um Angaben zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ergänzt (bisher Anlage Sonstiges, Zeilen 11/12). Beraterhinweis Zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen hat das BMF mit Schreiben vom 29.3.2021[3] Stellung genommen.mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d ff. bis 138k...mehr