Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sachlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 1514f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift gilt direkt für natürliche Personen, per Verweisung in § 8 Abs 1 KStG auch für inländische/ausländische KapGes (glA R 8.1 Abs 1 Nr 1 KStR 2022; Friederichs/Köhler, DB 2004, 1638; Watrin/Struffert, BB 2004, 1888; Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 1470; Behrens, FR 2004, 1211; Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968; aA Altfelder, FR 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rechtsgrundlagen für die Zuschüsse an Rentner zu deren Krankenversicherung

Rn. 571a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es handelt sich um folgende Rechtsgrundlagen (H 3.14 EStH 2021):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Leistungen des ArbG an Dienstleistungsunternehmen, das für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen (des ArbN) Betreuungspersonen vermittelt (§ 3 Nr 34a Buchst a EStG Fall 2)

eca) Nur Fremdunternehmen dürfen die Vermittlungsleistung erbringen Rn. 1255 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie bei § 3 Nr 34a Buchst a EStG Fall 1 (s Rn 1251) darf es sich nur um Fremdunternehmen handeln. Wenn dieses keine Beratungsleistung erbringt, so begünstigt die Vorschrift aber auch eine Vermittlungsleistung. Man wird auch diesen Begriff der Vermittlungsleistung weit ausle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Der Kreis der Privatnutzer

Rn. 1691 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 S 1 EStG begünstigt nur ArbN (und seit 01.01.2015 durch S 2 gleichgestellte Personen, s Rn 1694a ff), nicht auch ArbG, die ihre betrieblichen Datenverarbeitungsgeräte und Telekommunikationsgeräte bzw Software privat nutzen. Zum Begriff "ArbN" s § 1 Abs 1 LStDV, es fallen deswegen auch ausgeschiedene ArbN darunter (glA Vosskuhl/We...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Hinweis auf § 3 Nr 35 EStG

Rn. 2238 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Zum Verweis in § 3 Nr 35 EStG auf § 3 Nr 64 EStG s Rn 1260. Rn. 2239–2249 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 180 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hinter § 3 Nr 4 EStG steht folgende Überlegung: Die Besteuerung der in § 3 Nr 4 Buchst a–d EStG genannten Sachbezüge wäre nur unter großen Schwierigkeiten durchzuführen. Außerdem würde es sich überwiegend um Aufwand handeln, der als WK oder als außergewöhnliche Belastung abziehbar wäre. Rn. 180a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 4 EStG ist t...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die Berufsausbildung liegt bei Fortbildungsstipendien nicht länger als 10 Jahre zurück (§ 3 Nr 44 S 3 Buchst c EStG) – aufgehoben ab VZ 2007

Rn. 1648 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie unter s Rn 1640a ausgeführt, wurde dieses Erfordernis ab VZ 2007 gestrichen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Rittweger, Die Novelle des AltersteilzeitG, DStR 2000, 161; Moderegger, Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit, DB 2000, 1225; Rittweger, Altersteilzeit – Neuregelungen zum 01.07.2000, DStR 2000, 1097; Grützner, Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das SteueränderungsG 2001 und das UnternehmensteuerfortentwicklungsG, NWB F 3b, 5469; Seifert, Die LSt-Ände...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Die Höhe der AK und des Zuschusses

Rn. 2598h Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 71 S 1 EStG aF sah vor, dass sich der Zuschuss auf 20 % der AK (mE inklusive Anschaffungsnebenkosten;) bezog, höchstens jedoch TEUR 50. Beide Werte ergaben sich aus Tz 5 der RL 2014 (s Rn 2597c). Das bedeutete, dass somit maximal AK der Beteiligung iHv TEUR 250 bezuschusst werden konnten. Rn. 2598i Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Die Sonderunterstützung für im Familienhaushalt beschäftigte Frauen, § 12 MuSchG aF (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 4)

Rn. 49 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Sonderunterstützung wurde im Familienhaushalt beschäftigten Frauen gewährt, deren Arbeitsverhältnis vom ArbG nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats durch Kündigung aufgelöst worden ist (§ 9 Abs 1 S 2 Hs 1 MuSchG aF). Diese Regelung in § 12 MuSchG wurde jedoch durch Art 1 Nr 8, Art 7 des Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzrechts v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Der behinderte (ab VZ 2020: der Mensch mit Behinderung, s Rn 339a)/von Behinderung bedrohte Mensch

Rn. 344 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Begriffe "Behinderung"/"von Behinderung bedroht" verweist § 3 Nr 10 S 1 EStG ausdrücklich auf § 2 Abs 1 SGB IX. Dies bedeutet daher für die Auslegung der Begriffe:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überblick über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hc) Höchstalter der KapGes (§ 3 Nr 71 S 2 Buchst b Doppelbuchst aa EStG aF)

Rn. 2598l Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die KapGes durfte nicht länger als 10 Jahre im HR seit dem Erwerb der Beteiligung eingetragen sein. Dieser Zeitpunkt ergibt sich aus dem HR Abteilung B und ist einfach nachprüfbar. Erwerb meint den Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums (s 2598j).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Progressionsvorbehalt

Rn. 2078 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zeitlich synchron (s Art 3 Nr 2, Art 11 Abs 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetz (KohleausstiegsG vom 08.08.2020, BGBl I 2020, 1818) sieht § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst i EStG vor, das nach § 3 Nr 60 EStG nF steuerfreie Anpassungsgeld dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Lohnsteuer

Rn. 774 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf der elektronischen LSt-Bescheinigung sind die steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse und Vergütungen bei doppelter Haushaltsführung zu vermerken (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 10 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nur Sachprämien sind begünstigt

Rn. 1312 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 38 EStG stellt nur Sach-, nicht also auch Geldprämien steuerfrei. Bei Sachprämien handelt es sich um Prämien, die nicht in Geld bestehen (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 38 EStG Rz 7). Handelt es sich sowohl um Sach- als auch um Geldprämien, gilt die Vorschrift daher nur für die Sachprämien.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 67. Sanierungsgewinne (§ 3 Nr 66 EStG aF)

Rn. 2280 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die bisherige Kommentierung zu § 3 Nr 66 EStG aF wurde aus Aktualitätsgründen entfernt, da die Vorschrift seit 1997 aufgehoben wurde. Zur weiteren Rechtsentwicklung und zur derzeitigen Besteuerung von Sanierungserträgen s Erläut zu § 3a (Böing) . Rn. 2281–2439 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übersicht

Rn. 554 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 1 Verpflegungsmehraufwendungen fallen bei Reisekosten an, s R 9.6 Abs 1 S 1 LStR 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Personenkreis des § 3 Nr 13 EStG nF

Rn. 557 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 496 gilt entsprechend. Beachte § 3 Nr 35 EStG (s Rn 126 ff) für Beamte, die bei der Deutschen Post AG, der Postbank AG oder der Telekom AG beschäftigt sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Sozialversicherungsrecht

Rn. 1693 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Allerdings führt nicht die Barlohnumwandlung, sondern nur die Zahlung künftiger Gehaltserhöhungen in Form von nach § 3 Nr 45 S 1 EStG steuerfreien Sachbezügen zur Sozialversicherungsfreiheit, da § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV nur zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlte Vorteile erfasst.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Kein materielles Prüfungsrecht des FA

Rn. 436 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei den aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlten Aufwandsentschädigungen, bei denen die Voraussetzungen des § 3 Nr 12 S 1 EStG erfüllt sind, hat das FA nicht zu prüfen, ob im Einzelfall ein steuerlich abziehbarer Aufwand in entsprechender Höhe gegeben ist (anders aber bei § 3 Nr 12 S 2 EStG, s Rn 455 ff, Umkehrschluss aus § 3 Nr 12 S 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbd) Nicht begünstigte Aufwendungen

Rn. 2159 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Im Umkehrschluss dazu (s Rn 2159) sind zB Aufwendungen für eine Unfallversicherung nicht nach § 3 Nr 62 S 2 EStG begünstigt. Allerdings können diese Aufwendungen unter den Voraussetzungen des § 40b Abs 3 EStG pauschaliert (mit 20 %) versteuert werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sonstiges

Rn. 142 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zu beachten ist, dass die nach § 3 Nr 2a EStG aF steuerfreien Leistungen dem Progressionsvorbehalt unterlagen (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst d EStG; s § 32b Rn 78, 81 (Handzik)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gda) Die Rechtsfolge aus § 7 Abs 1 AStG (§ 10 Abs 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1551 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 10 Abs 1 S 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 enthielt eine Legaldefinition und eine Berechnungsformel des Hinzurechnungsbetrages: Waren die abzuzieh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einnahmen

Rn. 964d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG stellt auf den Begriff der "Einnahmen" ab, die steuerfrei gestellt werden. Dabei kann auf die Definition in § 8 Abs 1 EStG zurückgegriffen werden (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 26 EStG Rz 5). Daraus folgt: Es fehlt an der Einkünfteerzielungsabsicht, wenn diese lediglich dazu dienen, die tatsächlichen Selbstkosten der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hdc) Tatbestandskumulierungen bei Verpflegungsmehraufwendungen

Rn. 694 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Waren für denselben Kalendertag Verpflegungsmehraufwendungen wegen einer Auswärtstätigkeit oder wegen doppelter Haushaltsführung anzuerkennen, war der höchste Pauschsatz maßgeblich, dh, diesen Betrag konnte der ArbG steuerfrei nach § 3 Nr 16 EStG aF erstatten (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.6. Abs 2 LStR 2011).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verfassungsrecht

Rn. 1515a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Förderung von Wagniskapital durch § 3 Nr 40a EStG ist als volkswirtschaftlich wichtiges Ziel, außerhalb der Börse Unternehmensfinanzierungen zu ermöglichen, anzusehen. Die Privilegierung des Carried Interest ist daher ein sachlicher Differenzierungsgrund iSd Art 3 Abs 1 GG . Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) Der Vermittlungsgegenstand

Rn. 1256 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der fremde Dienstleister darf anstatt Beratungsleistungen auch Betreuungspersonen vermitteln. Aus dem Wort "hierfür" folgt, dass die vermittelten Personen entweder Kinder (s Rn 1252) oder pflegebedürftige Angehörige (s Rn 1253, 1253a) betreuen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines, Gesetzesentstehung

Rn. 1246a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 3 Nr 1b und 20 Abs 3 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) änderten den § 3 Nr 34 ab 01.01.2019. Der Gesetzgeber (BT-Drucks 19/4455, 46) führt dazu aus, die Änderung sei bedingt durch die Änderung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der von § 3 Nr 4 EStG betroffene Personenkreis

Rn. 181 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 4 EStG betrifft folgende Personenkreise:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) § 3 Nr 13 EStG aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 493 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 13 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Gemeint war der Fall, dass ArbN, die nach § 3 Nr 13 EStG steuerfreien WK-Ersatz erhielten, auch noch den ArbN-Pauschbetrag nach § 9a S 1 Nr 1 (Buchst a) EStG iHv damals 1 000 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dac) Sonstiges

Rn. 1645b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Beide Voraussetzungen gelten (aufgrund der systematischen Stellung des S 3 hinter den S 1 und 2) für alle in § 3 Nr 44 S 1 und 2 EStG genannten Arten von Stipendien. Ob diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind (hier sollte großzügig verfahren werden), muss das für die Veranlagung des Stipendiengebers zur KSt tatsächlich oder im Falle ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übersicht

Rn. 199 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur besseren Übersichtlichkeit werden § 3 Nr 5 EStG nF und aF getrennt kommentiert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Der begünstigte Personenkreis aufgrund entsprechender Anwendung des § 3 Nr 62 EStG

Rn. 2115 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Abgeordnete: Aufgrund der Verweisung in § 22 Nr 4 S 4 Buchst a EStG erstreckt sich der Anwendungsbereich des § 3 Nr 62 EStG auch auf Nachversicherungsbeiträge (§ 23 Abs 2, 3 AbgG vom 21.02.1996, BGBl I 1996, 326) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nach den AbgeordnetenG iSd § 22 Nr 4 S 1 EStG und für Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang iSd § 3c Abs 1 EStG

Rn. 1650 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zwischen einem nach § 3 Nr 44 EStG steuerfrei gewährten Stipendium für Studienzwecke und den im Zusammenhang mit dem Stipendium entstehenden Mehraufwendungen besteht idR ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang iSd § 3c Abs 1 EStG (BFH BStBl II 1997, 207; H 3.44 EStH 2021 "Stipendien"). Daraus folgt: Die Stipendiums-Mehraufwendungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unionsrechtskonforme Auslegung der Vorschrift

Rn. 1090a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In unionsrechtskonformer Auslegung der Vorschrift (wegen des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz vom 21.06.1999, BGBl II 2001, 810) will BFH BStBl II 2017, 1251 auch demselben Zweck dienende Zahlungen (sog Spezialeinlage) des ArbG an eine vergleichbare schweizerische Versorgungseinrichtung § 3 Nr 28 EStG anwenden (dh h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / he) Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio EUR (§ 3 Nr 71 S 2 Buchst b Doppelbuchst cc EStG aF)

Rn. 2598q Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch die Grenzen Jahresumsatz oder Bilanzsumme finden sich in § 267 HGB zur Umschreibung der Größenklassen für KapGes. Aufgrund des Worts "oder" wäre also eine Überschreitung der 10-Mio-Grenze entweder bei Umsatz oder bei Bilanzsumme unschädlich gewesen, wohl aber, wenn beide Kriterien überschritten gewesen wären. Rn. 2598r Stand: EL 170 –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Überblick

Rn. 357a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zum Unterschied zwischen § 3 Nr 10 S 1 und S 2 EStG s Rn 341. Gemeinsam haben aber beide Sätze des § 3 Nr 10 EStG, dass es sich handeln muss um:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Körperschaftsteuerrecht

Rn. 803 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Anwendbarkeit des § 3 Nr 18 EStG für Körperschaften s Rn 20. Rn. 804–819 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Rn. 1313 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur solche Sachprämien, die StPfl für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (zum Begriff s § 8 Abs 3 EStG, also nicht beim Kauf von Gegenständen, s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 38 EStG Rz 5) von Unternehmen unentgeltlich erhalten, sind nach § 3 Nr 38 EStG steuerfrei. Aus dem Plural "Dienstleistungen" folgt, dass eine einmalige Diens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kein Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rn. 911 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die nach § 3 Nr 23 EStG steuerfreien Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Rn. 912–919 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 440 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Liegen die Voraussetzungen des § 3 Nr 12 S 1 EStG nicht vor, ist S 2 zu prüfen (so zB die Prüfungsreihenfolge in BFH BStBl II 1971, 518; 1992, 140). Es kann sich dann unter den dort genannten Voraussetzungen um steuerfreie "andere" (als die in S 1 genannten) Bezüge handeln. Rn. 440a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei knüpft § 3 Nr 12 S 1 EStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Sozialversicherungsrechtlicher Hinweis

Rn. 1041 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ist der StPfl ein sozialversicherungsrechtlich abhängig Beschäftigter, sind gemäß § 1 Abs 1 S 1 Nr 16 SvEV nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreie Einnahmen sozialversicherungsfrei. Rn. 1042–1045 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Zeitraum der Gewährung der Leistungen

Rn. 410g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur zwischen 26.10.2022 (das ist der Tag nach der Verkündung des Gesetzes) und 31.12.2024 gewährte Leistungen sind begünstigt. Damit ist genügend Zeit, um eine solche "Prämie" (im untechnischen Sinn) auszuzahlen. Dies ist zu begrüßen. Rn. 410h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeint ist der Zufluss beim ArbN in diesem Zeitraum (glA Jahn, NWB 46/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ma) Überblick

Rn. 1697 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der durch Gesetz zur Änderung des VersicherungsaufsichtsG vom 21.12.2000 (BGBl I 2000, 1857) ebenfalls – rückwirkend – ab VZ 2000 eingefügte § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG ermöglicht es dem ArbG, einen pauschalen LSt-S von 25 % zu erheben, soweit er den ArbN zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Datenverar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcb) Öffentliche Kasse – öffentliche Mittel

Rn. 441b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zu beachten ist, dass der Begriff der "öffentlichen Mittel" (zB § 3 Nr 6, 11 EStG) nicht mit dem der "öffentlichen Kasse" identisch ist (FG Nds EFG 1980, 452 rkr); s Rn 374d.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Sozialversicherungsrecht

Rn. 1158 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Allerdings führt im Sozialversicherungsrecht nicht die Barlohnumwandlung, sondern nur die Zahlung künftiger Gehaltserhöhungen in Form von nach § 3 Nr 30 EStG steuerfreiem Werkzeuggeld zur Sozialversicherungsfreiheit, da § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV nur zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlte Vorteile erfasst. Rn. 1159–1169 Stand: EL 170 – ET: 01...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 5)

Rn. 50 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Frauen erhalten für die Zeit der Schutzfristen nach § 3 Abs 2 MuSchG (6 Wochen vor der Entbindung) und § 6 Abs 1 MuSchG (idR 8 Wochen nach der Entbindung, ggf 12 Wochen) sowie für den Entbindungstag von ihrem ArbG einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Einzelheiten zur Berechnung in § 20 Abs 1 S 1 ff MuSchG). Rn. 50a Stand: EL 169 – ET: 12/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Veräußerungsgewinne (§ 11 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1553 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 11 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 nahm aus der Hinzurechnungsbesteuerung Folgendes heraus, um eine doppelte Hinzurechnung zu vermeiden: Gewinne, die die ausländische Gesellschaft aus der Veräußerung der Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft iSd § 16 REITG sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die "Überlassung" der typischen Berufskleidung (§ 3 Nr 31 Hs 1 EStG)

Rn. 1173 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Überlassung kann unentgeltlich oder verbilligt erfolgen; bei vollentgeltlicher Überlassung ist stpfl Arbeitslohn überhaupt nicht denkbar, so dass diese Variante entfallen kann. R 3.31 Abs 1 S 1 LStR 2023 (ebenso Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 31 EStG Rz 3) versteht unter "Überlassung" die Übereignung (§§ 929ff BGB) und die Gestellung (...mehr