Fachbeiträge & Kommentare zu Sponsoring

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ammann, Pfandgeld bleibt Entgelt, aber wofür?, UR 2014, 681. Avella/Gühring, Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer und ihre umsatzsteuerliche Behandlung – Beratungshinweise und Handlungsempfehlungen für die Praxis, Stbg 2008, 59. Beiser, Aufteilung von Pauschalpreisen, UR 2010, 167. Bodefeld, Keine Entgeltsminderung durch Zwangsrabatte pharmazeutischer Unternehmen an ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Einzelfälle

Rz. 144 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausführlich hat sich das BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Vermittlung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr durch Reisebüros geäußert (BMF vom 06.02.2014, Az IV D 2 – S 7200/07/10012, BStBl I 2014, 269). Rz. 145 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 1 S. 1 und 2 UStG f...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Soforthilfen für kleine Unternehmen

Tz. 52 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Kleine Unternehmen konnten im Rahmen der ersten Monate der Corona-Pandemie Soforthilfen (= Zuschüsse) erhalten, wenn sie aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten waren. Die Soforthilfen standen für alle Wirtschaftsbereiche sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10. Sponsoring

Rz. 87 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Finanzielle Zuwendungen der KapGes zur Förderung von kulturellen, sportlichen oder anderen gesellschaftlichen Veranstaltungen können > Spenden oder > Betriebsausgaben sein, wenn die Veranstaltung einen konkreten Bezug zum Unternehmen oder seinen Produkten hat oder dafür geworben wird. Sind die Zuwendungen aber wesentlich durch private Intere...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
LkSG: Grundsatzerklärung / 3.3 Menschenrechtsthemen und Personengruppen benennen

In der Grundsatzerklärung sind Unternehmen zudem nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 LkSG verpflichtet, die Menschenrechtsrisiken sowie die hiervon potenziell betroffenen Personengruppen zu benennen, die aus Sicht des Unternehmens besonders relevant sind. Bei der unternehmensspezifischen Risikoanalyse werden alle potenziell nachteiligen Auswirkungen auf Menschenrechte identifizier...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.3.1 Maßnahmen zur Umsatzsteigerung

Als Maßnahmen zur Umsatzsteigerung kommen in Betracht: Maßnahmen zur Stammkundenbindung: Kunden-Rundschreiben/Info-Briefe/Mailings Persönliche Gespräche und Befragungen zur Kundenzufriedenheit Kundentelefonate zur Zufriedenheitsbefragung (Telefonmarketing) Regelmäßige Kundenbesuche ("Kontaktpflege") Kundenveranstaltungen ("Events") Kulanter Umgang mit Beschwerden Glückwünsche zu per...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corporate Identity / 3.2 Corporate Communication

Verschiedene Instrumente einsetzen Unter Corporate Communication wird der systematische kombinierte Einsatz aller Kommunikationsmaßnahmen und -instrumente im Unternehmen bezeichnet. Sie bezieht sich auf alle Bereiche der Kommunikationspolitik des Unternehmens, also auf die klassische Werbung, das Sponsoring, die Verkaufsförderung, das Direktmarketing, die Öffentlichkeitsarbei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.1 Körperschaften als Spender

Rz. 21 Rechtspolitisch war die Regelung, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch Körperschaften begünstigte Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) mit steuerlicher Wirkung leisten können, stets umstritten. Die Problematik besteht darin, dass Spenden freiwillige und fremdnützige Aufwendungen sind, mit denen über den Förderungszweck hinaus kein Ziel verfolgt, ins...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mit Business Model Canvas K... / 2.3 Baustein 3: Kanäle (Marketing & Vertrieb)

Für die unternehmerische Effektivität Ihres Kanzlei-Geschäftsmodells ist neben der inhaltlichen Frage, welche Werte Sie für welche Zielgruppen schaffen, auch ausgesprochen erfolgsrelevant, welche Kommunikationskanäle Sie einsetzen wollen, um Ihre Zielgruppen zu erreichen und ihre Wertebotschaft zu vermitteln. Die Entscheidung für die Kanäle ist eine grundlegende, die Sie für...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Zuschüsse und öffentliche F... / 2.6 Unternehmen / sonstige Organisationen

Letztlich sollten auch Unternehmen angesprochen werden, welche durch teils umfangreiches Engagement im sozialen und kulturellen Bereich wirken. Diese in der Fachsprache mit den Begriffen Corporate Social Responsibility (CSR) und Corporate Cultural Responsibility (CCR) bezeichneten Engagements für z. B. Ausstellungen und andere Veranstaltungen grenzen sich im Gegensatz zum Sp...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Kostenanalyse: Weg zwischen... / 3.6 Kostenoptimierung

Dennoch lassen sich auf dieser sehr groben Basis Überlegungen zur Verbesserung der Finanzsituation des Vereins anstellen: Praxis-Tipp Die Mitarbeiter in den einzelnen Leistungsbereichen des Vereins wissen durch ihre Arbeit am ehesten, wo etwas gespart werden kann. Sie sollten auf jeden Fall eingebunden werden, denn sie müssen ja später auch die beschlossenen Maßnahmen akzepti...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Jahr lässt grüßen / 4.3 Sponsoring

Das Sponsoring entwickelt sich zu einer immer wichtigeren Einnahmequelle für Vereine. Gleichzeitig wird es aber auch immer schwerer, neue Sponsoren zu gewinnen. Darum wird die Pflege des Sponsorenbestandes immer wichtiger. 4.3.1 Sponsorenpflege Wenn Sie bei Ihrem Jahresrückblick (siehe Kapitel 1) festgestellt haben, dass sich Ihr Verein nur sehr wenig um die Unterstützer des V...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Jahr lässt grüßen / 4.3.2 Sponsorenakquise

Neue Sponsoren zu finden, wird immer schwerer. Voraussetzung ist der gute Ruf des Vereins. Insofern ist die Öffentlichkeitsarbeit ein wesentlicher Teil des Sponsorenakquise. "Kaltakquise", bei der alle infrage kommenden Unternehmen angeschrieben werden, führen fast nie zum Erfolg. Deshalb sollte der erste Schritt immer darin bestehen, einen persönlichen Kontakt aufzubauen. St...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Jahr lässt grüßen / 4.3.1 Sponsorenpflege

Wenn Sie bei Ihrem Jahresrückblick (siehe Kapitel 1) festgestellt haben, dass sich Ihr Verein nur sehr wenig um die Unterstützer des Vereins kümmert, sollten Sie die Sponsorenpflege unbedingt zu einem zentralen Thema des neuen Jahres machen. Hier geht es vor allem um "Gesten der Dankbarkeit". Kostspielige Geschenke sollten unterbleiben. Der Sponsor könnte sich sonst fragen, o...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Jahr lässt grüßen / 1.3 Finanzen

Für einen erfolgreichen Jahresplan ist es wichtig, dass die hierzu benötigten Mittel zur Verfügung stehen. Darum sollten Sie auch einen Blick auf die Ausgaben im ablaufenden Jahr werfen. Dabei sollten Sie die Haupteinnahmequellen prüfen: Mitgliedsbeiträge: Waren die Mitgliedsbeiträge stabil? Beachten Sie auch die Altersstruktur des Vereins. Je älter das Durchschnittsalter des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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§ 22 Stiftungsrecht / III. Doppelstiftung

Rz. 332 Für Unternehmerfamilien bietet die sog. Doppelstiftung eine interessante Möglichkeit, die Steuervorteile der gemeinnützigen Stiftung zu erlangen und dennoch die Familieninteressen zu wahren.[489] Rz. 333 Durch die Errichtung einer Doppelstiftung kann es je nach den konkreten Umständen möglich sein, die gemeinnützigkeitsbezogenen Steuervorteile zu nutzen, die Erbschaft...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Grundsätze

Rz. 273 Das Einkommen einer Stiftung unterliegt dem vollen Körperschaftsteuersatz i.H.v. 15 Prozent (§§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 23 Abs. 1 KStG) sowie der Belastung durch den Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 Prozent auf den Körperschaftsteuerbetrag (§§ 2 Nr. 3, 3 Nr. 1 und 4 SolZG). Rz. 274 Die Stiftung kann grundsätzlich steuerbare Einkünfte in allen sieben Einkunftsarten des § 2 Abs....mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / c) Sonstige Steuern

Rz. 291 Die Stiftung ist gewerbesteuerpflichtig, wenn sie einen inländischen Gewerbebetrieb unterhält.[436] Stiftungen erhalten einen Freibetrag von 5.000 EUR, vgl. § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewStG. Rz. 292 Ebenso gelten die allgemeinen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes , sofern die Stiftung als Unternehmerin i.S.d. Umsatzsteuergesetzes tätig wird. Die satzungsgemäßen Zuwendu...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Zustiftung

Rz. 268 Bei Zustiftungen gilt das Steuerklassenprivileg grundsätzlich nicht, vgl. R E 15.2 Abs. 3 ErbStR 2019. Spätere Zuwendungen des Stifters oder Dritter gelten als gewöhnliche Schenkungen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und unterliegen damit stets der Steuerklasse III.[405] Dies gilt auch dann, wenn der Zustifter nach dem Stiftungszweck selbst Begünstigter ist.[406] Die A...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / f) Sonstige Steuern

Rz. 271 Bei der Übertragung inländischer Immobilien auf eine Stiftung kann ggf. Grunderwerbsteuer anfallen. Da sich die Stiftungserrichtung jedoch grundsätzlich unentgeltlich vollzieht, greift die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 2 GrEStG. Dies gilt jedoch nicht, soweit eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Leistungsauflage vorliegt.[410]mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Bemessungsgrundlage und Bewertung

Rz. 286 Die Bemessungsgrundlage der Erbersatzsteuer erstreckt sich auf das gesamte Stiftungsvermögen zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerpflicht.[427] Zustiftungen nach Errichtung der Stiftung werden demnach unabhängig von dem Zeitpunkt ihres Zugangs von der Erbersatzsteuer erfasst. Das ist bei der Gründung einer sog. Stufenstiftung zu berücksichtigen. Rz. 287 Praxishinwe...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Besteuerung bei Errichtung

Rz. 309 Die Erstausstattung einer ausländischen Familienstiftung stellt gem. §§ 3 Abs. 2 Nr. 1, 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG einen erbschaft- und schenkungsteuerpflichtigen Vorgang dar, sofern der Stifter aufgrund seines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland als Inländer unbeschränkt steuerpflichtig ist.[457] Behält sich der Stifter umfassende S...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)

Rz. 122 Gemäß § 53 AO verfolgt eine Körperschaft mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, hilfsbedürftige Personen selbstlos zu unterstützen.[203] Zu unterscheiden ist dabei zwischen persönlicher und wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit. Hilfsbedürftig ist, wer auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Die Hilfe muss erforderlich sein, nicht nur zweckmäßig. Di...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Überblick

Rz. 308 Sonderregelungen greifen für Familienstiftungen, deren Geschäftsleitung und Sitz nicht in Deutschland liegt.[454] Familienstiftungen i.S.d. Außensteuergesetzes (AStG) sind solche Stiftungen, bei denen der Stifter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugs- oder anfallsberechtigt sind, vgl. § 15 Abs. 2 AStG. Die Feststellung des maßgebliche...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 1. Überblick

Rz. 242 Bedeutendste Erscheinungsform der nicht steuerbegünstigten Stiftung ist die Familienstiftung. Die rechtsfähige Familienstiftung ist eine juristische Person und wird regelmäßig wie eine solche besteuert. Besonderheiten ergeben sich jedoch, da aufgrund des Familienbezugs ein "Durchgriff" durch die ansonsten steuerlich verselbstständigte Stiftung auf den Stifter und/ode...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Besteuerung bei Aufhebung

Rz. 325 Der Vermögensübergang im Rahmen der Aufhebung einer ausländischen Familienstiftung auf einen im Inland ansässigen Dritten ist gem. § 7 Abs. 1 Nr. 9 EStG schenkungsteuerpflichtig. Dabei bestimmt sich gem. § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG die Steuerklasse nach den persönlichen Verhältnissen zwischen Stifter und Begünstigten.[479] Eine Vervielfältigung des dem Erwerber zustehend...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / e) Amtshaftung der Stiftungsaufsichtsbehörde

Rz. 104 Erleidet die Stiftung einen Schaden – bspw. durch eine pflichtwidrige Geschäftsführung des Stiftungsvorstands –, so stellt sich die Frage, ob die Stiftungsbehörde für eine mangelhafte Aufsicht haftet.[157] Ein Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG kann grundsätzlich in Betracht kommen. Die Aufsicht über die Stiftung obliegt dem zuständigen Beamten als...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 2. Begriff der "nächsten Angehörigen"

Rz. 329 Der Begriff der "nächsten Angehörigen" i.S.d. § 58 Nr. 6 AO ist enger gefasst als der allgemeine Begriff der Angehörigen gem. § 15 AO. Die Finanzverwaltung beschränkt die für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit unschädliche Familienbegünstigung auf die Ehegatten, Eltern, Großeltern, Kinder (auch bei Adoption), Enkelkinder (ebenso im Fall der Adoption), Geschwister, ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (3) Begriff des "entferntest Berechtigten"

Rz. 265 Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist zur Ermittlung des "entferntest Berechtigten" nicht allein auf die derzeit Berechtigten, sondern auf alle potenziell Berechtigten künftiger Generationen abzustellen, vgl. R E 15.2 Abs. 1 S. 2 ErbStR 2019.[399] Auch nach Auffassung der Rechtsprechung gehören zu den "entferntest Berechtigten" alle Personen, die nach der Satzung auc...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Aufhebung einer steuerpflichtigen Stiftung

Rz. 294 Bei Aufhebung oder Auflösung einer Stiftung fällt das Stiftungsvermögen den in der Satzung bestimmten Personen zu, vgl. § 87c Abs. 1 BGB (bis 30.6.2023: § 88 BGB). Da die Anfallsberechtigten einen Anspruch auf den Vermögensanfall haben, kann dieser Vorgang nicht als freigebige Zuwendung gewertet werden. So bliebe der Vermögensübergang schenkungsteuerfrei, obgleich er...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Stiftungsvermögen

Rz. 41 Die Stiftung muss bereits bei der Errichtung derart mit Vermögenswerten ausgestattet sein, dass "die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes gesichert erscheint" ("Lebensfähigkeitsprognose"), § 82 S. 1 BGB (bis 30.6.2023: § 80 Abs. 2 BGB a.F.).[63] Die Stiftungsaufsicht wird einer Stiftung regelmäßig bereits die Anerkennung versagen, wenn das vom Stift...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 3. Anerkennung der Stiftung

Rz. 77 Die Stiftung entsteht nicht allein durch das Stiftungsgeschäft. Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts ist daneben die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erforderlich, vgl. § 80 Abs. 2 BGB (bis 30.6.2023: § 80 Abs. 1 BGB). Formell zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll.[109] Sind Stiftungsgesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / cc) Besonderheiten bei Übertragung von Betriebsvermögen

Rz. 257 Soweit zur Erstausstattung oder Zustiftung ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil gehört, ergeben sich erbschaftsteuerliche Besonderheiten, die allerdings nicht stiftungsspezifisch sind. Das Betriebsvermögen ist seit der Erbschaftsteuerreform 2009 gemäß den Vorgaben des BVerfG mit dem gemeinen Wert zu bewerten, vgl. § 109 Abs. 1 BewG. Rz. 258 Führt die Stiftung die unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / 1. Verhältnis zwischen Staat und Stiftung

Rz. 15 Der Staat hat im Stiftungsrecht weit reichende Befugnisse. Bereits bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts bedarf es der Mitwirkung des Staates. Die Stiftung entsteht nicht allein durch das Stiftungsgeschäft. Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts ist daneben die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erforderlich, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / bb) Erweiterter Abzugsbetrag für Vermögensstockspenden an Stiftungen

Rz. 206 Um die Bereitschaft zur Errichtung von gemeinnützigen Stiftungen zu fördern sowie eine Erhöhung der durchschnittlichen Vermögen von Stiftungen zu erreichen, ist die Vermögensausstattung von steuerbefreiten Stiftungen des öffentlichen und des privaten Rechts besonders begünstigt. Stiftungen des privaten Rechts sind alle rechtsfähigen und auch nichtrechtsfähigen (unsel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / aa) Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Rz. 125 Der Begriff der Selbstlosigkeit, der gleichbedeutend mit Uneigennützigkeit ist, wird im Gesetz vor allem negativ definiert.[208] Gemäß § 55 Abs. 1 AO erfolgt eine Förderung oder Unterstützung selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden. Diese Formulierung schließt somit ein gewisses wirtschaftliches oder Eigeninteresse ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / a) Laufende Besteuerung

Rz. 318 Ist nicht der Stifter, aber ein Bezugs- oder Anfallsberechtigter in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, so erfolgt die Zurechnung an diesen entsprechend seinem Anteil, vgl. § 15 Abs. 1 AStG. Eine zentrale Frage im Rahmen des § 15 Abs. 1 AStG ist die Auslegung des Begriffs des Anfalls- bzw. Bezugsberechtigung. Einigkeit besteht insofern, dass bei Bestehen eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / I. Im nationalen Recht

Rz. 7 Das Stiftungszivilrecht und das Stiftungssteuerrecht erlebten in den letzten Jahren immer wieder gesetzliche Veränderungen. Eine zivilrechtliche Standortbestimmung der Stiftung erfolgte durch das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts im Jahr 2002.[8] Es schlossen sich Reformen der Landesstiftungsgesetze an. Die jüngsten Reformen seit dem Jahr 2007 betrafen schw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / a) Begriff der Gemeinnützigkeit

Rz. 105 Die Gemeinnützigkeit ist im deutschen Recht ein Tatbestand des Steuerrechts.[160] Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in den §§ 51 bis 68 AO geregelt. Die Antwort auf zahlreiche Detailfragen findet sich im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). Der AEAO gibt teilweise den Standpunkt der Finanzverwaltung wieder, teilweise fasst er aber auch die Rechtsprechung des BFH ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1110 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen

Leitsatz 1. Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die nach § 37b des Einkommensteuergesetzes pauschal besteuert werden kann. 2. Gegenstand der Sachzuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes. Auf Leerplätze entfallende Aufwendungen sind deshalb nicht zu berücksichtigen. 3....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Außerhalb des Unternehmens liegende Zwecke

Rz. 30 Sowohl § 3 Abs. 9a Nr. 1 als auch Nr. 2 UStG setzen für die Steuerbarkeit der unentgeltlichen Wertabgabe in Form der, Dienstleistungsentnahme Zwecke voraus, die außerhalb des Unternehmens liegen. Dies ist bekanntlich auch die Wortwahl des § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG bei der Gegenstandsentnahme. Damit ist typischerweise die bereits im Beispiel in Rz. 29 beschriebene pr...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wirtschaftliche Notlage im ... / 2 Eine Notlage kommt nicht aus heiterem Himmel – Risiken als Vorzeichen der wirtschaftlichen Notlage

Es gibt so gut wie keine Notlagen von Vereinen, die so zufällig auftreten, dass sie real "aus heiterem Himmel" kommen. Daraus folgt, dass man in einem Verein, der sich wirtschaftlich betätigt, grundsätzlich sensibel sein Umfeld und seine Entwicklung im Blick behalten muss. Selbst das Wegbrechen von Zuschüssen oder der Rückzug eines Gönners geschieht in der Regel nicht ohne v...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Liquiditätsplanung: So steu... / 2.2 Langfristige Engpässe

Sind finanzielle Engpässe langfristiger Natur, sind in der Regel einschneidende Schritte notwendig. Im Grunde gibt es folgende Ansatzpunkte: Kürzen von Ausgaben Erhöhen von Einnahmen. Das Kürzen von Vereinsangeboten führt in der Regel zu verminderten Ausgaben, ist jedoch eine recht unattraktive Maßnahme. Man läuft Gefahr, dass möglicherweise einige Mitglieder abspringen werden....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Verfügungsgewalt aufgrund Sponsoring

Tz. 139 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält erstmals auch Hinweise, ob die Beteiligung an der Gründung oder Initiierung (sog. Sponsoring) eines strukturierten Unternehmens dazu führt, dass der Investor Verfügungsgewalt über das strukturierte Unternehmen hat. Gemäß IFRS 10 ist es nicht ausreichend, an der Gründung oder Initiierung beteiligt zu sein, um bereits Verfügung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Controlling & Nachhaltigkei... / 4.2.2 Praxiseinblick: Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmenssteuerung bei DATEV

1. Intro zu DATEV und ihrem nachhaltigen Engagement DATEV steuert sein nachhaltiges Engagement nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten.[1] Durch die Rechtsform der Genossenschaft stehen Kundennutzen und langfristige Ausrichtung immer schon im Mittelpunkt. Bis 2019 erfolgte die Integration von nachhaltigem Wirtschaften in die Unternehmenssteuerung in Form von Lei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Behandlun... / 2.2 Leistungsbeziehungen mit Influencern

Bei der Werbung unter Einbindung von Influencern, wie auch der Tätigkeit der Influencer stellen sich zahlreiche umsatzsteuerliche Fragen, insbesondere ob und wie viele steuerbare Vorgänge vorliegen, welche Bemessungsgrundlage anzusetzen ist, welche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Kooperationen greifen und welche steuerlichen Pflichten zu erfüllen sind. Die Werbegesch...mehr