Fachbeiträge & Kommentare zu Sponsoring

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zu den... / 10. Ich habe eine Wohnung, die dem Betriebsvermögen zugeordnet ist. Hätte es Auswirkungen auf meinen Betriebsausgabenabzug oder auf die Betriebsvermögenseigenschaft, wenn ich sie vorübergehend und unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stelle?

Die vorübergehende Nutzungsänderung durch die unentgeltliche Überlassung von Wohnungen, die einem Betriebsvermögen zugeordnet sind, an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine führt nicht zu einer Privatentnahme der Wohnungen, sodass ein Betriebsausgabenabzug weiterhin möglich ist. Eine Nutzungsentnahme für die vorübergehende unentgeltliche Wohnungsüberlassung muss nicht angesetzt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zu den... / 3. Wie werden Sachspenden (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) an Krankenhäuser oder andere Hilfseinrichtungen steuerlich behandelt, wenn sie von einem Betrieb stammen, der mit dieser Spendenaktion öffentlich wirbt?

Spenden in Form von Sachzuwendungen aus dem Betrieb können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Betrieb damit wirtschaftliche Vorteile verbindet (sogenanntes „Sponsoring“). Dabei gehen die Finanzämter schon dann von einem "wirtschaftlichen Vorteil" aus, wenn beispielsweise Medien durch Berichterstattung auf die Spenden aufmerksam machen oder der B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.5 Sponsoring

Mit einer weiteren Form von Werbung, nämlich dem Sponsoring [1], beschäftigt sich ein besonderes, unverändert anzuwendendes BMF-Schreiben.[2] Unter Sponsoring fallen Ausgaben oder Zuwendungen, die Unternehmen für den sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder gesellschaftspolitischen Bereich aufwenden, um damit gleichzeitig für ihr ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / Zusammenfassung

Überblick Werbemöglichkeiten sind vielfältig: Sie reichen von Anzeigen in Zeitungen und anderen Medien, Mailings, Geschenken, Sponsoring, Verkaufsveranstaltungen, Internet-Auftritten bis hin zu Einladungen zu Events. Allerdings werfen manche Werbeinstrumente buchungstechnische und steuerrechtliche Fragen auf. Der folgende Beitrag enthält Hinweise zur Verbuchung einzelner Wer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.1 Grundlagen

Bei "laufenden" Werbekosten ergibt sich in der Praxis häufig ein Problem: Bei der Weitergabe von Geschenken an Kunden und bei Werbeveranstaltungen, die mit einer Bewirtung von Kunden oder Geschäftsfreunden verbunden sind, wendet die Finanzverwaltung die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 EStG an. Für diese nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gelten entweder besondere Höchst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 4 Schenkung von aufgrund von Sponsoring-Verträgen erhaltenen Eintrittskarten zu VIP-Logen etc.

Beim Abschluss von Sponsoring-Verträgen erhält der sponsernde Unternehmer von dem Werbung betreibenden Unternehmer (z. B. Verein) neben den üblichen Werbeleistungen häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen, z. B. in Sportstätten. Hier kann die Paketzahlung des Sponsors wie folgt aufgeteilt werden[1]: 40 % für die erhaltene Werbeleistung und jeweils 30 % für die erhaltene Bewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pauschalbesteuerung von Sac... / 5.3 VIP-Logen

Als pauschalierungsfähige Sachzuwendungen kommen auch die dem Empfänger gewährten Vorteile anlässlich des Besuchs von sportlichen, kulturellen oder musikalischen Veranstaltungen in Betracht, etwa die Überlassung von Bundesliga-Dauerkarten an Mitarbeiter oder Geschäftspartner im Sponsoring. Die pauschale Aufteilung der Gesamtkosten bei VIP-Logen, Buisiness-Seats und Hospitilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 2.2 Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Geschenke

Nicht abzugsfähig ist die Vorsteuer bei ertragsteuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähigen Geschenken[1], die pro Empfänger und Jahr mehr als 50 EUR (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) betragen.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliches Überschreiten der 50 EUR-Grenze durch weitere Geschenke Der Maschinenhersteller M schenkt seinem Geschäftsfreund G zur Hochzeit im April 04 ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere die Veranlassung der Zuwendung kritisch geprüft wird. Privat veranlasste Geschen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnzahlung durch Dritte: B... / 1 Zuordnung zum Arbeitslohn

Für die Beurteilung, ob ein geldwerter Vorteil für die Beschäftigung gewährt wird, muss zwischen der Zuwendung des Dritten und der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers eine innere Verknüpfung bestehen. In der Praxis ergibt sich bei Lohnzahlungen durch Dritte eine Lohnsteuerabzugspflicht des Arbeitgebers im Wesentlichen, wenn der Dritte in der praktischen Auswirkung nur die Funk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.4.1 Hinzurechnung: Sponsoring- und Werbeaufwendungen

Nach § 8 Nr. 1 Buchst. d) und e) GewStG sind ein Viertel aus einem Fünftel bzw. aus der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung fremder beweglicher bzw. unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gewerbesteuerlich hinzuzurechnen. Mit der Fiktion von Anlagevermögen im Rahmen von Sponsoring- und Werbeaufwendungen beschäftigte sich der BFH im Urteil v. 16.9.2...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 3.4 Tabellarische Übersicht mit typischen Unsicherheiten

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Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.16 Werbekosten (z. B. Inserate, Werbespots, Plakate)→ Zeile 54

Sponsoringaufwendungen können Betriebsausgaben sein, wenn der Sponsoringempfänger öffentlichkeitswirksam auf das Sponsoring oder die Produkte bzw. Dienstleistungen des Sponsors hinweist. Das gilt auch für Freiberufler und Freiberufler-Personengesellschaften. Auch überhöhte, unübliche und unzweckmäßige oder erfolglose Aufwendungen können daher Betriebsausgaben sein (BFH, Urte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unbeschränkter Betriebsausgabenabzug von Sponsoringaufwendungen

Leitsatz Zu den Betriebsausgaben gehören Aufwendungen von Sponsoren zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will. Sachverhalt Die Klägerin - eine GmbH - schloss im Jahr 2011 mit einem als gemeinnützig anerkannten Verein einen Sponsoringvertrag. Sie verpflichtete sich dazu, den Verein unter anderem durch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.9 Sponsoring

Rz. 153 Steuerlich können Aufwendungen für Sponsoring zu Betriebsausgaben, steuerbegünstigten Spenden, also Sonderausgaben, oder Ausgaben der privaten Lebensführung führen. Betriebsausgaben liegen nur vor, wenn der Sponsor einen wirtschaftlichen Vorteil, insbesondere Werbungsleistungen erhält.[1] Sind die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgabe nicht er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring

A. Begriff und wirtschaftlicher Hintergrund Rz. 1 Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / D. Checkliste: Sponsoring

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / Literaturtipps

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§ 38 Sponsoring / III. Abwandlung: Sponsoring im gemeinnützigen Bereich

Rz. 6 Ludwig Matschke ist ein erfolgreicher Unternehmer, der sehr stark mit seiner lokalen Heimat verbunden ist und der daher in großem Umfang die Jugendarbeit der ortsansässigen Sportvereine unterstützt. Auch hierbei will er aber selbstverständlich einen größtmöglichen Werbeeffekt für seine Firma erzielen und die Ausgaben steuerlich geltend machen können. Gleichzeitig hat e...mehr

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§ 38 Sponsoring / A. Begriff und wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 1 Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene...mehr

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§ 38 Sponsoring / 6. Vertragslaufzeit und -beendigung

Rz. 12 Es kann als üblich bezeichnet werden, dass die Verträge für einen festen Zeitraum abgeschlossen werden,[8] Verlängerungsklauseln, wie sie im Muster vorgesehen sind, oder an ihrer Stelle Verlängerungsoptionen sind häufig. Aus Sicht des Sponsors sollte aber unbedingt auch die Möglichkeit der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund vorgesehen werden, wobei die beispielh...mehr

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§ 38 Sponsoring / B. Typischer Sachverhalt

I. Ausgangsfall Rz. 4 Ludwig Matschke ist ein in Deutschland ansässiger Produzent exklusiver und damit vor allem teurer Freizeitkleidung für Damen und Herren nebst Accessoires, die er unter dem registrierten Warenzeichen LouisM vertreibt. Angesichts eines dramatischen Rückgangs der Verkaufszahlen hat er sich davon überzeugen lassen, dass er die negative Geschäftsentwicklung n...mehr

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§ 38 Sponsoring / C. Rechtliche Grundlagen

I. Ausgangsfall 1. Vorbemerkungen Rz. 7 In den Vorbemerkungen können bestimmte Vertragsgrundlagen festgelegt werden, auf die sich die Vertragsparteien zur Interpretation des weiteren Inhaltes des Vertrages ggf. berufen können. 2. Definitionen Rz. 8 Vorangestellte Definitionen bestimmter Begriffe sind vor allen Dingen in der Vertragstechnik des angelsächsischen Raumes beliebt. Si...mehr

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§ 38 Sponsoring / I. Ausgangsfall

1. Vorbemerkungen Rz. 7 In den Vorbemerkungen können bestimmte Vertragsgrundlagen festgelegt werden, auf die sich die Vertragsparteien zur Interpretation des weiteren Inhaltes des Vertrages ggf. berufen können. 2. Definitionen Rz. 8 Vorangestellte Definitionen bestimmter Begriffe sind vor allen Dingen in der Vertragstechnik des angelsächsischen Raumes beliebt. Sie machen gerade...mehr

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§ 38 Sponsoring / II. Abwandlung

1. Vergütung Rz. 14 Die Vergütungsregelung stellt das Kernproblem bei einer Vereinbarung mit im Ausland ansässigen Sportlern bzw. mit von diesen beauftragten Vermarktungsgesellschaften dar. Die Vergütungen für sportliche Darbietungen und damit zusammenhängende Leistungen sowie für die Nutzung von Rechten eines im Ausland ansässigen und damit beschränkt steuerpflichtigen Sport...mehr

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§ 38 Sponsoring / 5. Exklusivität

Rz. 27 Auf eine taugliche Exklusivitätsvereinbarung muss der Sponsor besonders achten, weil seine Werbebotschaft ansonsten trotz teuer bezahlter Rechte verwässert wird.mehr

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§ 38 Sponsoring / 7. Sonstige Bestimmungen

Rz. 13 Hier ergeben sich gegenüber anderen dem Anwalt geläufigen Kooperationsverträgen keine Besonderheiten, solange es sich um einen Vertrag zwischen in Deutschland ansässigen Vertragspartnern handelt.mehr

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§ 38 Sponsoring / 2. Ertragsteuerliche Beurteilung beim Gesponserten

Rz. 24 Während die Behandlung der Sponsoring-Ausgaben bei dem Sponsor auf Basis des BMF-Schreibens vom 18.2.1998 in der Regel eindeutig zu qualifizieren ist, stellt sich die Qualifikation der Einnahmen bei der gesponserten gemeinnützigen Körperschaft als wesentlich streitbefangener dar. Eine Verknüpfung der Qualifikation bei der gesponserten Körperschaft und bei dem zahlende...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Vergütungsregelung

Rz. 10 Eine an einen im Inland ansässigen Sportler zu zahlende Vergütung ist, vorbehaltlich der Kleinunternehmerregelung und abhängig von der vertraglich zu erbringenden Leistung, umsatzsteuerpflichtig.[4] Etwas anderes kann ggf. gelten, wenn der Sponsor im Ausland ansässig ist. Je nach Inhalt der Vereinbarung kann sich der Ort der vom Sportler erbrachten Leistung ins Auslan...mehr

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§ 38 Sponsoring / 1. Vorbemerkungen

Rz. 7 In den Vorbemerkungen können bestimmte Vertragsgrundlagen festgelegt werden, auf die sich die Vertragsparteien zur Interpretation des weiteren Inhaltes des Vertrages ggf. berufen können.mehr

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§ 38 Sponsoring / III. Veranstaltungssponsoring

Rz. 22 Die grundsätzlichen zivilrechtlichen Anforderungen an den Sponsoringvertrag mit einer gemeinnützigen Körperschaft unterscheiden sich nicht von einem Sponsoringvertrag mit einem Einzelsportler oder einem sonstigen steuerpflichtigen Unternehmen. Auch in einem Vertrag mit einer gemeinnützigen Organisation sollen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen und die Vergütun...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Leistungskatalog

Rz. 26 Zentrale Bedeutung für den Sponsor hat die genaue Definition der ihm im Zusammenhang mit der Veranstaltung zur Verfügung stehenden Werbemöglichkeiten. Je größer die Veranstaltung, desto wichtiger ist für den Sponsor auch die Möglichkeit, bei den Begleitveranstaltungen anwesend zu sein bzw. für seine Gäste Zutritt zu den Begleitveranstaltungen im häufig gut ausgestatte...mehr

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§ 38 Sponsoring / 6. Medien

Rz. 28 Fernsehübertragungen machen Werbebotschaften bei Sportveranstaltungen erst richtig interessant. Je nach Positionierung der Werbemittel lohnt sich ein sehr sorgfältiges Studium der Architektur der Veranstaltung. Insbesondere die Kamerapositionierung kann von entscheidender Bedeutung sein. Je nach Höhe der zu zahlenden Vergütung lohnt sich auch die Vereinbarung einer Mi...mehr

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§ 38 Sponsoring / 2. Definitionen

Rz. 8 Vorangestellte Definitionen bestimmter Begriffe sind vor allen Dingen in der Vertragstechnik des angelsächsischen Raumes beliebt. Sie machen gerade bei komplizierteren Sponsoringvereinbarungen Sinn, um Missverständnisse auszuschließen. Größere Schwierigkeiten können vor allem durch die Notwendigkeit einer Abgrenzung zu anderen Sponsorenvereinbarungen desselben Sportler...mehr

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§ 38 Sponsoring / 1. Vergütung

Rz. 14 Die Vergütungsregelung stellt das Kernproblem bei einer Vereinbarung mit im Ausland ansässigen Sportlern bzw. mit von diesen beauftragten Vermarktungsgesellschaften dar. Die Vergütungen für sportliche Darbietungen und damit zusammenhängende Leistungen sowie für die Nutzung von Rechten eines im Ausland ansässigen und damit beschränkt steuerpflichtigen Sportlers unterli...mehr

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§ 38 Sponsoring / II. Abwandlung

Rz. 5 Matschke ist mit dem Werbeerfolg aus der Zusammenarbeit mit Hanni Schön sehr zufrieden. Er möchte daher die Zusammenarbeit mit ihr auch über den Zeitraum der zunächst festgelegten Vertragslaufzeit hinaus fortsetzen. Hanni Schön kündigt allerdings den Vertrag zum Ende der festen Laufzeit mit der Begründung, dass im Hinblick auf ihre Erfolge der jährliche Sponsorbetrag a...mehr

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§ 38 Sponsoring / 3. Leistungsumfang

Rz. 9 Die genaue Definition der eingeräumten Rechte ist für den Sponsor von elementarer Bedeutung, damit er weiß, wie weit er bei der Ausübung seiner Vermarktungsrechte gehen darf.[3] Vor allen Dingen bei bekannten Sportlerpersönlichkeiten ist auf eine genaue Ausarbeitung großen Wert zu legen, weil mit Sicherheit weitere Sponsoren vorhanden sind, die ähnliche Ansprüche gelte...mehr

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§ 38 Sponsoring / 5. Leistungsabhängigkeit der Vergütung

Rz. 11 Wichtig ist die Koppelung der Höhe der Vergütung an bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Aktivitäten des Sportlers. Im Beispielsfall ist exemplarisch eine mögliche Gestaltung bei einem international aktiven Tennisspieler gewählt, letztlich gilt dies aber für jede Sportart. Dies setzt allerdings voraus, dass sich der beratende Anwalt mit den Eigenheiten und Regeln d...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Bemessungsgrundlage

Rz. 18 Bezüglich der mit Quellensteuer belasteten Vergütungsteile ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Höhe der Quellensteuer entscheidend. Nebenleistungen wie Reisekosten, Kosten der Unterbringung und Verpflegungsmehraufwendungen sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sie die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten und die steuerlichen ...mehr

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§ 38 Sponsoring / 3. Umsatzsteuer

Rz. 25 Aus umsatzsteuerlicher Sicht[33] ist grundsätzlich zu differenzieren, ob ein steuerbarer Leistungsaustausch vorliegt oder eine nicht steuerbare Zuwendung in den ideellen Bereich der gemeinnützigen Körperschaft. Letzteres ist regelmäßig der Fall, wenn die Zahlung ertragsteuerlich als Spende i.S.d. §§ 10b EStG, 9 KStG qualifiziert wird. Mit der bloßen Nennung des Sponso...mehr

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§ 38 Sponsoring / F. Muster: Besonderheiten bei einer Vertragsgestaltung mit Auslandsberührung

Rz. 31 Vertragspartner ist in dieser Fallvariante nicht die Sportlerin, sondern die sie betreuende Management-Gesellschaft (MG), bei der sie angestellt ist. Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 38.2: Besonderheiten bei einer Vertragsgestaltung mit Auslandsberührung § 4 Vergütung (1) MG erhält für die Leistungen der Sportlerin aus diesem Vertrag für j...mehr

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§ 38 Sponsoring / I. Ausgangsfall

Rz. 4 Ludwig Matschke ist ein in Deutschland ansässiger Produzent exklusiver und damit vor allem teurer Freizeitkleidung für Damen und Herren nebst Accessoires, die er unter dem registrierten Warenzeichen LouisM vertreibt. Angesichts eines dramatischen Rückgangs der Verkaufszahlen hat er sich davon überzeugen lassen, dass er die negative Geschäftsentwicklung nur durch eine n...mehr

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§ 38 Sponsoring / 6. Schiedsklausel

Rz. 21 Im internationalen Bereich wird es oft nicht möglich sein, einen deutschen Gerichtsstand durchzusetzen. Bei europäischen Beteiligten hilft dann häufig der Vorschlag einer Schiedsklausel zugunsten des Tribunal Arbitral du Sport (Court of Arbitration for Sport), Château de Béthusy, Avenue de Beaumont 2, CH-1012 Lausanne, www.tas-cas.org weiter. Von dort können Muster fü...mehr

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§ 38 Sponsoring / 3. Ausgrenzung nicht quellensteuerpflichtiger Leistungen

Rz. 17 Nicht mit der Abzugssteuer belastet sind Leistungen außerhalb der Gewährung von Rechten bzw. der Darbietung sportlicher Leistungen. Soweit der Sportler also Vergütungen für allgemeine Werbeleistungen durch Teilnahme an Werbeveranstaltungen, Interviews, Werbesendungen erhält, die nicht anlässlich eines in Deutschland stattfindenden Turniers erfolgten, ist die Vergütung...mehr

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§ 38 Sponsoring / H. Muster: Abwandlung: Vertragsgestaltung beim Vereinssponsoring

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 38.4: Abwandlung: Vertragsgestaltung beim Vereinssponsoring Vereinbarung zwischen dem Pro Tennis e.V., _________________________ – nachfolgend Verein – und Sportmarketing GmbH _________________________ – nachstehend Agentur – Präambel: Pro Tennis nimmt mit _________________________ Jugendmannschaften an dem Meisterschaf...mehr

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§ 38 Sponsoring / 2. Berechnung des Quellensteuerabzugs

Rz. 15 Muss der Quellensteuerabzug vom Sponsor mangels Vorlage einer Freistellungsbescheinigung vorgenommen werden, ist die Wahl der beiden in dem Muster vorgestellten Alternativen einer Vergütungsregelung entscheidend für die Höhe des Abzuges. Bei der als erste Variante vorgestellten so genannten "Bruttovergütungsabrede" zahlt der Sponsor tatsächlich insgesamt nur den vertr...mehr

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§ 38 Sponsoring / 1. Ertragsteuerliche Behandlung der Zahlungen beim Sponsor

Rz. 23 Für die steuerliche Behandlung beim Sponsor kommen grundsätzlich drei Möglichkeiten in Betracht:mehr

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§ 38 Sponsoring / 5. Freistellungsbescheinigung

Rz. 19 Die Einbehaltungspflicht des Sponsors entfällt auch bei quellensteuerpflichtigen Vergütungen unter den Voraussetzungen des § 50c EStG, die mit Wirkung zum 9.6.2021 neu gefasst worden sind.[20] Nach § 50c EStG kann der Schuldner der Vergütung unter den nachfolgenden Voraussetzungen auf die Einbehaltung der Quellensteuer verzichten:mehr

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§ 38 Sponsoring / G. Muster: Vertragsgestaltung beim Vereins- und Veranstaltungssponsoring

Rz. 33 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 38.3: Vertragsgestaltung beim Vereins- und Veranstaltungssponsoring Vereinbarung zwischen dem Pro Tennis e.V., _________________________ – nachfolgend Verein – und Ludwig Matschke, _________________________ – nachstehend Sponsor – Präambel: Pro Tennis nimmt mit _________________________ Jugendmannschaften an dem Meister...mehr