Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherungsbeitrag

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.1 Prüfschwerpunkte des Beitragsrechts

Die Prüfung der Beitragsberechnung umfasst insbesondere zeitliche Zuordnung der erzielten Arbeitsentgelte zu den einzelnen Beschäftigungsmonaten[1] Behandlung von laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt geschuldete Arbeitsentgelte unter Einhaltung arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen, insbesondere Einhaltung der Mindestlohn-Verordnungen, der Regelungen des Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 5 Nichtigkeit des Schwarzarbeitsvertrags

Der Werk- oder selbstständige Dienstvertrag zwischen Auftraggeber und Schwarzarbeiter ist nichtig, wenn beide Vertragspartner gegen das Schwarzarbeitsverbot verstoßen.[1] Während lange auch bei Nichtigkeit des Vertrags ein Anspruch des Unternehmers auf die Vergütung nach Bereicherungsrecht bejaht wurde, verneint der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr Wertersatz- und Bereicherung...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 9 Prüfung der Meldungen

Mit der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist auch ein ordentliches Meldeverfahren verbunden. Da sich die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungsträger aus den abgegebenen Entgeltmeldungen errechnen, ist die richtige und vollständige Abgabe aller Meldungen zu prüfen. Dabei wird auch festgestellt, mit welchem Abrechnungsprogramm Meldungen erstattet werden, ob es ...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.3 Mindestumfang der arbeitsrechtlichen Nachweispflichten

Die Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen[1] eines Arbeitsverhältnisses ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen[2]. Hierzu gehört u. a. auch die Vereinbarung über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitszeit und die Vereinbarung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen. Achtung Bede...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 3 Rechtsfolgen

Ordnungswidrig handelt, wer nach § 8 SchwarzArbG der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes[1] nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte[2] nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein[3] und Dienst- ...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.2 Auswertung der Bescheide und Prüfberichte der Finanzbehörden

Mit Erhalt des Lohnsteuer-Haftungsbescheids erhält der Arbeitgeber Kenntnis über die steuerliche Behandlung der an seine Arbeitnehmer gezahlten Arbeitslöhne. Da die Sozialversicherungspflicht grundsätzlich der Steuerpflicht folgt, gilt dies auch für die Beitragspflicht in der Sozialversicherung.[1] Der Arbeitgeber ist somit gehalten, zu diesem Zeitpunkt den Lohnsteuer-Haftun...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.4 Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen

Wer gegenüber der Einzugsstelle bewusst falsche Angaben macht, so z. B. Arbeitnehmerzahl oder Arbeitsentgelt unrichtig meldet, und Sozialversicherungsbeiträge hinterzieht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen (z. B. Hinterziehung aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß) ist eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozialversicherungsbeiträge: Grundlagen und Berechnung

Zusammenfassung Überblick Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer ist der steuerliche Arbeitslohn, den der Arbeitgeber festzustellen hat. Maßgebend für diese Feststellungen sind der Lohnzahlungs- und der Abrechnungszeitraum sowie die Unterscheidung, ob laufender Arbeitslohn oder sonstige Bezüge gezahlt werden. Wichtig ist dabei außerdem die Unterscheidung zwischen allgemeiner und ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

Bevor Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, ist jeweils abzuklären, ob der Arbeitnehmer oder Auszubildende in dem jeweiligen Sozialversicherungszweig versicherungspflichtig ist. Für Arbeitnehmer und Auszubildende werden die Beiträge zur Sozialversicherung im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden gemeinsam aufgebracht. Neben den beitragspfli...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1 Entgelt für die Beitragsberechnung

Aus dem Arbeitsentgelt[1] einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen.[2] Beitragsbemessungsgrundlage für die Beiträge – abgesehen vom Niedriglohnbereich – ist das Bruttoarbeitsentgelt, ggf. begrenzt auf die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen. Hinweis Bedeutung des Entgelts für die versicherungsrechtliche Beurteilung Die richtige...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.4 Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz für die Bemessung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,6 %. Der Beitrag wird hälftig durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.2 Beitragssatz zur Pflegeversicherung

4.2.1 Höhe Der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Kinderlose Versicherte haben einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 % zu zahlen. Dies führt zu einem Gesamtbeitragssatz von 4,2 %. Grundsätzlich ist der Pflegeversicherungsbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zu tragen. Der Beitragszuschlag ist allein vom Arbeitnehmer/Versiche...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 6 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

6.1 Voraussetzungen für den permanenten Jahresausgleich Bei der Lohnsteuererhebung kann die Finanzverwaltung allgemein oder auf Antrag des Arbeitgebers beim Betriebsstättenfinanzamt zulassen, dass die Lohnsteuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ermittelt wird (permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich).[1] Mit dem permanenten Jahresausgleich wird erreicht, dass insbes...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.1 Beitragssätze zur Krankenversicherung

4.1.1 Allgemeiner/ermäßigter Beitragssatz In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten verschiedene Beitragssätze. Ausschlaggebend für den Beitragssatz ist jeweils die Form der Versicherung. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Bundesregierung bundeseinheitlich festgelegt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beitragssatz, der g...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5 Vorsorgepauschale

5.1 Berücksichtigung in allen Steuerklassen Für Vorsorgeaufwendungen (u. a. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) kann kein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden.[1] Die Vorsorgeaufwendungen werden bei der Berechnung der Lohnsteuer pauschal durch die Vorsorgepauschale berücksichtigt, die in die Lohnberechnungsprogramme und Tabellen eingearbeitet ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4 Lohnsteuertabellen/Lohnsteuertarif

4.1 Maschinelle Berechnung Setzt der Arbeitgeber eine elektronische bzw. maschinelle Lohnabrechnung ein, ermittelt ein Berechnungsprogramm die Lohnsteuer. Für die maschinelle Lohnsteuerberechnung gibt das Bundesfinanzministerium mindestens einmal jährlich einen amtlichen Programmablaufplan bekannt, nach dem das Berechnungsprogramm zu erstellen ist.[1] Alternativ kann die abzuf...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.3 Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung für die Berechnung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist nach § 341 Abs. 4 SGB III an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gekoppelt. Somit ergeben sich gleiche Beitragsbemessungsgrenzen.mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.1 Maschinelle Berechnung

Setzt der Arbeitgeber eine elektronische bzw. maschinelle Lohnabrechnung ein, ermittelt ein Berechnungsprogramm die Lohnsteuer. Für die maschinelle Lohnsteuerberechnung gibt das Bundesfinanzministerium mindestens einmal jährlich einen amtlichen Programmablaufplan bekannt, nach dem das Berechnungsprogramm zu erstellen ist.[1] Alternativ kann die abzuführende Lohnsteuer mithilf...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 7 Steuerklassenwechsel

Ein Abzug bereits erhobener Lohnsteuer kommt nicht in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer die Steuerklasse im Laufe des Kalenderjahres gewechselt hat. In diesem Fall ist die Lohnsteuer abzuziehen, die nach der aktuellen (neuen) Steuerklasse zu erheben gewesen wäre. Hierdurch wird eine Erstattung oder Nachzahlung der für die vorangegangenen Monate zutreffend erhobenen Lohnsteuer ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / Sozialversicherung

1 Entgelt für die Beitragsberechnung Aus dem Arbeitsentgelt[1] einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen.[2] Beitragsbemessungsgrundlage für die Beiträge – abgesehen vom Niedriglohnbereich – ist das Bruttoarbeitsentgelt, ggf. begrenzt auf die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen. Hinweis Bedeutung des Entgelts für die versicherun...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 3 Änderungsverpflichtung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bis zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung den Lohnsteuerabzug bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung zu ändern, wenn er erkennt, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, oder die Lohnsteuer sich durch eine rückwirkende Gesetzesänderung ändert. Art und Weise ist nicht zwingend festgelegt. Sie kann durch ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / Zusammenfassung

Überblick Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer ist der steuerliche Arbeitslohn, den der Arbeitgeber festzustellen hat. Maßgebend für diese Feststellungen sind der Lohnzahlungs- und der Abrechnungszeitraum sowie die Unterscheidung, ob laufender Arbeitslohn oder sonstige Bezüge gezahlt werden. Wichtig ist dabei außerdem die Unterscheidung zwischen allgemeiner und besonderer Lohn...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4 Faktoren der Beitragsberechnung

Die Höhe des Gesamtsozialversicherungsbeitrags ist von 3 Faktoren abhängig: dem Beitragssatz dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt[1] und der Beitragszeit. Die Beitragssätze in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden festgesetzt. 4.1 Beitragssätze zur Krankenversicherung 4.1.1 Allgemeiner/ermäßigter Beitragssatz In der gesetzlichen Krankenversicherung ge...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1.2 Arbeitsentgelt mit Rechtsanspruch

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind nach dem Arbeitsentgelt zu bemessen, auf das ein Rechtsanspruch besteht, selbst wenn das tatsächlich gezahlte Entgelt geringer ist.[1] Daraus folgt, dass der Arbeitgeber bei untertariflicher Entgeltzahlung die Beiträge zur Sozialversicherung aus dem tariflich zustehenden Entgelt berechnen muss.[2] Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die un...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 6.1 Voraussetzungen für den permanenten Jahresausgleich

Bei der Lohnsteuererhebung kann die Finanzverwaltung allgemein oder auf Antrag des Arbeitgebers beim Betriebsstättenfinanzamt zulassen, dass die Lohnsteuer nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ermittelt wird (permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich).[1] Mit dem permanenten Jahresausgleich wird erreicht, dass insbesondere bei (monatlich) schwankenden Arbeitslöhnen stets...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.1 Kranken-/Pflegeversicherung

Für die Versicherten von privaten Krankenversicherungsunternehmen wurde eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in § 6 Abs. 7 SGB V festgelegt. Diese besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ist gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ändert sich immer zum 1.1. eines jeden Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.1.1 Allgemeiner/ermäßigter Beitragssatz

In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten verschiedene Beitragssätze. Ausschlaggebend für den Beitragssatz ist jeweils die Form der Versicherung. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Bundesregierung bundeseinheitlich festgelegt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beitragssatz, der grundsätzlich für alle Versicherten gilt, ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.3 Vorsorgeaufwendungen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Die Aufwendungen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung werden im Rahmen des Lohnsteuerverfahrens in allen Steuerklassen pauschal anhand der Beitragssätze berücksichtigt. Dabei wird für die Krankenversicherung auf den Arbeitnehmeranteil am ermäßigten Beitragssatz abgestellt, erhöht um den Zusatzbeitrag der Krankenkasse[1]. Bei den Beitragssätzen zur Pflegeversic...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.2.1 Höhe

Der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Kinderlose Versicherte haben einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,6 % zu zahlen. Dies führt zu einem Gesamtbeitragssatz von 4,2 %. Grundsätzlich ist der Pflegeversicherungsbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte zu tragen. Der Beitragszuschlag ist allein vom Arbeitnehmer/Versicherten zu üb...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.2 Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherungen ist dynamisch. Sie verändert sich grundsätzlich jeweils zum 1.1. eines Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vergangenen zu den entsprechenden Bruttolöhnen im vorvergangenen Kalenderjahr stehen. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistisc...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / Lohnsteuer

1 Grundlagen des Lohnsteuerabzugs Dem Lohnsteuerabzug unterliegt grundsätzlich jeder von einem inländischen Arbeitgeber gezahlte Arbeitslohn. Die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber leistet, sind laufender Arbeitslohn. Grundlagen für den Lohnsteuerabzug vom laufenden Arbeitslohn sind die individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (u. a. Steuerklasse, Kinderf...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.3 Abgrenzung zwischen allgemeiner und besonderer Lohnsteuertabelle

Für eine zutreffende Lohnsteuerermittlung muss der Arbeitgeber entscheiden, ob die allgemeine Lohnsteuertabelle oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist im Wesentlichen zu verwenden für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Sie enthält die ungekürzte Vorsorgepauschale, die sich aus Teilbeträgen für die Renten-, Kranken- u...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.2.2 Nachweis der Elterneigenschaft

Versicherte, deren Elterneigenschaft nachgewiesen ist, sind von dem Beitragszuschlag für Kinderlose befreit. Von der Pflicht, den Beitragszuschlag zu zahlen, sind Versicherte, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Versicherte, die vor dem 1.1.1940 geboren sind, Wehrdienstleistende sowie Bezieher von Grundsicherungsgeld[1] nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II von vornherein ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.2 Tabelle ist abhängig vom Abrechnungszeitraum

Welcher Lohnsteuertarif bzw. welche Lohnsteuertabelle anzuwenden ist, richtet sich bei laufendem Arbeitslohn nach dem jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum. Für den Lohnsteuerabzug ist die maßgebende Monats-, Jahres-, Wochen- und Tageslohn-Steuertabelle anzuwenden. Bei der Lohnsteuerermittlung für sonstige Bezüge ist stets die Jahreslohnsteuertabelle anzuwenden.[1] Für die Lohns...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 6.2 Durchführung des permanenten Jahresausgleichs

Der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich ist wie folgt durchzuführen: Hochrechnung auf Jahresbetrag: Nach Ablauf eines jeden Lohnzahlungs- bzw. Lohnabrechnungszeitraums ist der laufende Arbeitslohn der insgesamt abgelaufenen Lohnzahlungs-/Lohnabrechnungszeiträume auf einen Jahresbetrag hochzurechnen, z. B. der laufende Arbeitslohn für die Monate Januar bis April / 4 × 12, der ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 2 Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr

Der Erhebungszeitraum – also der Zeitraum, für den die Lohnsteuer insgesamt abgeführt werden muss – ist das Kalenderjahr. Die Jahreslohnsteuer stellt grundsätzlich die endgültige Steuerschuld des Arbeitnehmers dar. Weil sie sich nach dem im Kalenderjahr bezogenen Arbeitslohn bemisst, hat die bei der Lohnzahlung einbehaltene Lohnsteuer nur vorläufigen Charakter. Eventuell zu v...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.1 Berücksichtigung in allen Steuerklassen

Für Vorsorgeaufwendungen (u. a. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) kann kein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden.[1] Die Vorsorgeaufwendungen werden bei der Berechnung der Lohnsteuer pauschal durch die Vorsorgepauschale berücksichtigt, die in die Lohnberechnungsprogramme und Tabellen eingearbeitet ist. Eine Vorsorgepauschale wird grundsätzl...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 3 Zusammensetzung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Gesamtsozialversicherungsbeiträge) müssen bei jeder Entgeltzahlung ermittelt werden. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag zählen auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung sowie der Beitragszuschlag bei Kinderlosigkeit in der Pflegeversicherung. Die Gesamtsozialversicherungsbei...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1.1 Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs

Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern mit einem Arbeitsentgelt im sog. Übergangsbereich zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR (2025: 556,01 EUR bis 2.000 EUR) werden die Beiträge nicht nach dem tatsächlichen Arbeitsentgelt, sondern nach einer mithilfe einer festgelegten Formel ermittelten verminderten beitragspflichtigen Einnahme. Arbeitsentgelte aus versicherungsfreie...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.1.2 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitragssatz ist originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Besondere Regelungen zur Fälligkeit und Zahlung gibt es nicht. Zu beachten ist jedoch, dass die Beiträge aus dem Zusatzbeitragssatz gesondert zu berechnen und im Beitragsnachweis gesondert auszuweisen sind. Die Beiträge aus dem Zusatzbeitragssatz werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbei...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1.3 Rechtsprechung zum tariflich geschuldeten Entgelt

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn für die Festsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung das tarifvertraglich geschuldete ("Entstehungsprinzip") und nicht das tatsächlich gezahlte (niedrigere) Arbeitsentgelt ("Zuflussprinzip") als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.[1]mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 6.3 Lohnsteuer-Jahresausgleich bei kurzfristig Beschäftigten

Arbeitgeber dürfen auch bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI einen permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen.[1] Voraussetzung für die Anwendung des Verfahrens ist, dass der Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung unter Angabe seiner Identifikationsnummer gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich zustimmt, mit der Zustimmung den aus voran...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.3 Beitragssatz zur Rentenversicherung

Der Beitragssatz, der für die Bemessung der Beiträge zur Rentenversicherung zugrunde zu legen ist, beträgt in der Grundsätzlich werden die Beiträge je zur Hälfte durch Arbeitgeber und den Arbeitnehmer getragen. Soweit es sich bei dem Arbeitnehmer um einen beschäftigten Rentner handelt, kann es jedo...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 6 Beitragszeit

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenzen werden je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht. Dabei wird ein voller Kalendermonat mit 30 Sozialversicherungstagen angesetzt.[1] Bei Bezug von Entgeltersatzleistungen können beitragsfreie Zeiten vorliegen.[2]mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.2 Altersvorsorgeaufwendungen

Beiträge zur Altersvorsorge (gesetzliche Rentenversicherung) werden in allen Steuerklassen durch einen gesonderten Teil der Pauschale berücksichtigt. Inzwischen ist der volle Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze abzugsfähig. Arbeitnehmer, für welche die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist, erhalten diesen Te...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1 Grundlagen des Lohnsteuerabzugs

Dem Lohnsteuerabzug unterliegt grundsätzlich jeder von einem inländischen Arbeitgeber gezahlte Arbeitslohn. Die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber leistet, sind laufender Arbeitslohn. Grundlagen für den Lohnsteuerabzug vom laufenden Arbeitslohn sind die individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (u. a. Steuerklasse, Kinderfreibetrag) sowie eine nach amtlich...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5 Beitragsbemessungsgrenzen

Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt wird nicht unbegrenzt zur Beitragsbemessung herangezogen. Für die verschiedenen Versicherungszweige ist festgelegt worden, bis zu welchem Betrag in EUR das Arbeitsentgelt für die Berechnung der Beiträge heranzuziehen ist. Bei den so festgesetzten Beträgen handelt es sich um die Beitragsbemessungsgrenze. Zusammenfassende Darstellung der Be...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.5 Vorsorgeaufwendungen für die Arbeitslosenversicherung

Seit 2026 wird zudem erstmalig bei einer Pflichtversicherung ein Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung in den Steuerklassen I bis V berücksichtigt, soweit dieser Teilbetrag zusammen mit den Teilbeträgen Kranken- und Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat) den Betrag von 1.900 EUR nicht übersteigt.mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5.4 Vorsorgeaufwendungen für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Als Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung muss der Arbeitgeber in den Steuerklassen I bis V die ihm ab 2026 erstmalig als Lohnsteuerabzugsmerkmal elektronisch bereitgestellten Beträge berücksichtigen. Die Monatsbeträge sind auf einen Jahresbetrag zu vervielfältigen und um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu vermindern. Hinweis Beiträge als EL...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.4 Berücksichtigung gesetzlicher Frei- und Pauschbeträge

Der Lohnsteuertarif ist aus dem Einkommensteuertarif abgeleitet. Wesentlicher Unterschied ist die Berücksichtigung gesetzlicher Frei- und Pauschbeträge. Folgende Frei- bzw. Pauschbeträge werden im Lohnsteuertarif 2026 berücksichtigt: Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) i. H. v. 12.348 EUR für Alleinstehende bzw. 24.696 EUR für Verheiratete bzw. Lebenspartner[1], Arb...mehr